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Prof. Brösel zum Mitglied im Berufsbildungsausschuss der WPK berufen

[30.10.2018]

Herr Professor Brösel wurde am 29.10.2018 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als stellvertretendes Mitglied in den Berufsbildungsausschuss zum Fortbildungsberuf „Fachwirt für Prüfungswesen“ bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Berlin, berufen. Die Berufung erfolgte nach § 77 Abs. 2 in Verbindung mit § 81 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes. Herr Professor Brösel vertritt in diesem Gremium die sog. Lehrkräfteseite. Die Berufung gilt für die sog. I. Berufungsperiode, die für den Zeitraum 01.11.2018 bis 31.10.2022 terminiert ist.

Zu dieser Thematik heißt es im WPK-Jahresbericht 2017 (S. 9 f.):

Fortbildungsberuf Prüfungsfachwirt

Das Thema „Prüfungsfachwirt“ beschäftigt die WPK schon länger. Im Jahr 2013 wurde ein erstes Konzept für einen Fortbildungsberuf in der Wirtschaftsprüfung entwickelt. Da damals starke Signale aus dem gesamten Berufsstand kamen, einen Ausbildungsberuf „Prüfungsangestellter“ anzustreben, wurde der Fortbildungsberuf nicht weiter verfolgt. Die Schaffung eines Ausbildungsberufes führte dann nicht zu dem gewünschten Ergebnis.

In jüngster Zeit waren wieder Hinweise insbesondere von kleinen und mittleren Praxen zu vernehmen, dass für die Einrichtung eines Fortbildungsberufes „Fachwirt für Prüfungswesen“ Bedarf besteht. Das zielt vor allem auf die Bindung bewährter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Wirtschaftsprüfungsexamen nicht ablegen möchten. Außerdem können die Praxen damit auch einen externen Qualifikationsnachweis für ihre Mitarbeiter vorweisen. Darüber hinaus kann die Einführung einer solchen Qualifikation dazu beitragen, die Qualität im Prüfungsbereich weiter zu erhöhen und dies durch den Fortbildungsnachweis zu dokumentieren.

Die berufliche Fortbildung zum „Fachwirt für Prüfungswesen (WPK)“ soll Teil der gesetzlich geregelten Berufsbildung sein. Die Durchführung dieser Prüfungen gehört zu den originären Aufgaben und zur ausschließlichen Zuständigkeit der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen. Für den Bereich der Wirtschaftsprüfung ist dies die WPK.

In Abstimmung mit dem BMWi und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es intensive Bestrebungen, die für einen Fortbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz erforderlichen Strukturen zu schaffen. Diese sind insbesondere die Einrichtung eines Berufsbildungsausschusses und von Prüfungsausschüssen, in denen neben Arbeitgebervertretern, die von der WPK zu benennen sind, auch Arbeitnehmervertreter, von Gewerkschaftsseite benannt, sowie Lehrkräfte zu beteiligen sind. Diese vorbereitenden Maßnahmen sollen 2018 abgeschlossen werden. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass das Berufsbildungsgesetz förderale Strukturen abbildet, die mit der Struktur und den Aktivitäten der WPK in Einklang zu bringen sind. Hierzu sind weitere Abstimmungsgespräche mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Bildung und Forschung geplant.

Zu weiteren Informationen siehe auch:

https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/wpk/2018/sv/bericht-ueber-die-vorstandssitzung-der-wpk-am-19-april-2018/

https://www.dawur.de/pruefungsfachwirt/

https://www.finance-magazin.de/cfo/fuehrung-karriere/pruefungsfachwirt-ein-schritt-in-richtung-wirtschaftspruefer-1397161/

https://www.haufe.de/controlling/rechnungslegung/neue-karriereperspektiven-durch-den-pruefungsfachwirt_110_413536.html