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Veröffentlichung zur Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud-Lösungen
[17.06.2026]Univ.-Prof. Dr. Gerrit Brösel, Prof. Dr. Christoph Freichel und Dr. Jörg Wasmuth haben einen Fachbeitrag zum Thema „Neue Impulse bei der Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud-Lösungen durch den „EU Data Act“ – Zugleich Anmerkungen zum Beitrag von Bach“ in der Zeitschrift „Unternehmensteuern und Bilanzen“ (StuB) publiziert.
Die Verfasser vertreten schon seit Jahren die Auffassung, dass die Implementierungskosten bei Cloud-Lösungen als Vermögensgegenstand „sui generis“ zu aktivieren sind. Durch die Regelungen des „EU Data Act“, welcher seit dem 12. September 2025 verbindlich anzuwenden ist, wird die eigenständige Aktivierung als Vermögensgegenstand „sui generis“ gestützt. Insofern besteht nach HGB eine klare Indikation zur Aktivierung von Implementierungskosten.
Der Beitrag, auf den mittlerweile auch in der einschlägigen Fachliteratur verwiesen wird, u. a. von:
- Anzinger: Bedeutung des EU-Datenrechtsrahmens für die HGB-Bilanzierung von SaaS-Implementierungen, in: Betriebs-Berater (BB), 81. Jg. (2026). S. 747–751.
und
- Bonnecke, Cloud Computing in der handelsrechtlichen Rechnungslegung, Zugleich Plädoyer für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der bilanziellen Behandlung von Implementierungskosten, in: Unternehmensteuern und Bilanzen (StuB), 27. Jg. (2025), S. 890–898,
ist zu finden unter:
- Brösel/Freichel/Wasmuth: Neue Impulse bei der Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud-Lösungen durch den „EU Data Act“ – Zugleich Anmerkungen zum Beitrag von Bach, StuB 2025 S. 426, in: Unternehmensteuern und Bilanzen (StuB), 27. Jg. (2025), S. 601–603.