FAQs
Fragen zu den Modulen?
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Eine Einsendearbeit gilt als bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt worden sind. Im Modul muss mindestens eine Einsendearbeit als bestanden gelten, um die Klausurzulassung zu erlangen. Es muss also eine von zwei EAs bestanden worden sein.
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EA1 bezieht sich auf den ersten Teil des Lerntextes bis zu Kapitel 5 von Einheit 3. EA2 bezieht sich auf den zweiten Teil ab Kapitel 6 von Einheit 3 bis Einheit 5. In EA2 können zudem einheitübergreifende Aufgaben vorkommen, die sich also auf den ganzen Lerntext beziehen.
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Nein. Videovorlesungen gibt es nur punktuell. Aktuell sind keine weiteren Videovorlesungen geplant.
Fragen zu den Seminaren?
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Sie können gerne durchweg in Ihrer Arbeit gendern, es ist aber auch vollkommen in Ordnung zu Beginn der Arbeit einen „Disclaimer“ einzufügen, in welchem man das „generische Maskulinum“ einführt. Wenn Sie gendern, dann allerdings einheitlich mit „*“ oder „:“ oder durch genderneutrale Sprache („die Versuchsleitung“ oder „die Versuchspersonen“ statt „der Versuchsleiter“ oder „die Probanden“). Auch die Präsentation soll nach den Literaturangaben im Anhang auch ein verschriftlichtes Gender- und KI-Statement enthalten. Das KI-Statement soll sich dabei nur auf die Hilfsmittel in der Präsentation beziehen und einen Überblick geben, welche KI-basierten Hilfsmittel für was verwendet wurden. Es ist keine ausführliche Darstellung mit Prompts etc. notwendig. Das Gender-Statement soll ebenfalls angefügt werden und kann zu Beginn der Präsentation kurz mündlich in einem knappen Satz verbal erwähnt werden.
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Aktuelle Richtlinien zum Umgang/Nutzung von AI im Rahmen von Lehre/Studium der FernUniversität in Hagen finden Sie hier als PDF zum Download: Richtlinen zum Umgang/Nutzung von AI.
In Orientierung an diesen Grundsätzen, ist im Rahmen des Seminars die Nutzung von AI Tools für die Optimierung selbstgeschriebenen Textes zulässig (= sprachliche Optimierung nach eigenständiger Vorformulierung). Auch zulässig ist die Nutzung von KI Tools für die Erstellung von Stimuli (z. B. Erstellung von Bildern, um die Manipulation zu verdeutlichen). Nicht zulässig hingegen ist die Nutzung von AI Tools für die Generierung von Textinhalten für die Seminararbeit. Die Nutzung von AI Tools muss am Ende der Arbeit in einem AI Statement offengelegt werden. Dieses finden Sie für unser Seminar im Downloadbereich auf Moodle.
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Die Art der Darstellung stellt eines der Bewertungskriterien dar, weswegen wir das Design der Präsentationen nicht vorgeben. Wir erwarten ein solides Design, aber definitiv keine fancy Designakrobatik bei der Foliengestaltung. Auch gibt es keine Höchst- oder Mindestzahl an Slides, die wir vorgeben. Es steht Ihnen also frei, Ihre Inhalte so zu vermitteln, wie Sie es möchten und für gut befinden. Zu beachten wäre, dass Seitenzahlen angegeben werden sollten (erleichtert die anschließende Diskussion) und Quellen in APA Kurzformat hinter den jeweiligen Aussagen, auf welche sie sich beziehen, genannt werden sollten, z.B. am Ende eines Bulletpoints (dazu, was frühere Forschung gezeigt hat) „Weiche vs. harte Musik erhöht die haptische Weichheitswahrnehmung (Imschloss & Kuehnl, 2019)“. Am Ende fügen Sie bitte ein Referenzverzeichnis gemäß APA Style ein. Gerne können Sie auch Back-up Slides vorbereiten – manchmal können diese in der Diskussion hilfreich sein.
Fragen zu den Abschlussarbeiten?
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Für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit gibt es keine festen Deadlines – Sie sind in der Wahl des Zeitpunkts grundsätzlich flexibel.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie Ihr Exposé mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Anmeldezeitraum an Ihre Betreuerin senden, um ausreichend Zeit für Feedback und ggf. Überarbeitung zu ermöglichen.Zudem gilt: Abschlussarbeiten, für die Sie sich in diesem Semester beworben haben, müssen auch innerhalb dieses Semesters offiziell angemeldet werden. Daher ist die späteste Anmeldung für das Wintersemester der 28. Februar und für das Sommersemester der 31. August.
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Sie können gerne durchweg in Ihrer Arbeit gendern, es ist aber auch vollkommen in Ordnung zu Beginn der Arbeit einen „Disclaimer“ einzufügen, in welchem man das „generische Maskulinum“ einführt. Wenn Sie gendern, dann allerdings einheitlich mit „*“ oder „:“ oder durch genderneutrale Sprache („die Versuchsleitung“ oder „die Versuchspersonen“ statt „der Versuchsleiter“ oder „die Probanden“). Auch de Präsentation soll nach den Literaturangaben im Anhang auch ein verschriftlichtes Gender- und KI-Statement enthalten. Das KI-Statement soll sich dabei nur auf die Hilfsmittel in der Präsentation beziehen und einen Überblick geben, welche KI-basierten Hilfsmittel für was verwendet wurden. Es ist keine ausführliche Darstellung mit Prompts etc. notwendig. Das Gender-Statement soll ebenfalls angefügt werden und kann zu Beginn der Präsentation kurz mündlich in einem knappen Satz verbal erwähnt werden.
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Aktuelle Richtlinien zum Umgang/Nutzung von AI im Rahmen von Lehre/Studium der FernUniversität in Hagen finden Sie hier als PDF zum Download: Richtlinen zum Umgang/Nutzung von AI.
In Orientierung an diesen Grundsätzen, ist im Rahmen der Abschlussarbeit die Nutzung von AI Tools für die Optimierung selbstgeschriebenen Textes zulässig (= sprachliche Optimierung nach eigenständiger Vorformulierung). Auch zulässig ist die Nutzung von KI Tools für die Erstellung von Stimuli (z. B. Erstellung von Bildern, um die Manipulation zu verdeutlichen). Nicht zulässig hingegen ist die Nutzung von AI Tools für die Generierung von Textinhalten für die Abschlussarbeit. Die Nutzung von AI Tools muss am Ende der Arbeit in einem AI Statement offengelegt werden. Dieses finden Sie im Downloadbereich auf Moodle.