Modul 31011 - Einheit 4 "Jahresabschluss"

Externes Rechnungswesen (Financial Accounting),
Einheit 4 „Jahresabschluss“

Steuerprüfung, SteuerlehreFoto: Pgiam/iStock/Getty Images Plus/Getty Images

Betreuung:

Dr. Michael Holtrup
E-Mail: michael.holtrup
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Niklas Lettow, M.Sc.
E-Mail: niklas.lettow
Tel.: 02331/987 4622

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Kurzbeschreibung

In dieser Einheit werden Bilanz und Erfolgsrechnung in ihrer Eigenschaft als Abbildungen ökonomischer Sachverhalte und die dazu notwendigen Bilanzierungsregeln beschrieben. Weiterhin werden Zwecke und Adressaten handelsüblicher Bilanzen erörtert und charakterisiert. Anhand der Darstellung verschiedener Bilanzauffassungen wird ein Einblick in die Grundlagen der Bilanztheorie vermittelt. Dazu werden vor allem die Grundkonzepte der statischen und dynamischen Bilanzauffassung dargestellt und die Frage nach der geeigneten Gewinndefinition diskutiert. Ziel dieses Teils ist es nicht, dem Studenten sämtliche Bilanzauffassungen lehrbuchartig darzulegen, vielmehr sollen wichtige theoretische Grundlagen vermittelt werden, die ihm die Anwendung, Interpretation und Kritik des geltenden Bilanzrechts erleichtern.

Eine Darstellung der handelsrechtlichen Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung setzt die Einheit fort. Es werden sowohl die für alle Kaufleute als auch die nur für Kapitalgesellschaften anzuwendenden Vorschriften erläutert. Dabei wird schwerpunktmäßig auf Bilanzierungs- und Bewertungsbestimmungen eingegangen.

Es folgt eine kurze Darstellung der Ziele und Instrumente der Bilanzpolitik. Anschließend werden die Grundlagen der Jahresabschlußanalyse, insbesondere die Erstellung der Strukturbilanz und -GuV, erläutert, worauf eine Präsentation gängiger Kennzahlen der Liquiditäts- und Cash-Flow-Analyse, der Vermögens- und Kapitalstrukturanalyse und der Erfolgsanalyse mit Darstellung ihrer üblichen Interpretationsweisen und kritischer Hinterfragung ihres Aussagegehaltes folgt.

Ziel der Einheit es ist, daß der Studierende erkennt, daß Bilanzen vereinfachende Abbildungen ökonomischer Sachverhalte sind und daß sich die Erstellung derartiger Abbildungen nach bestimmten Abbildungsregeln vollzieht, welche von dem jeweils verfolgten Abbildungszweck bestimmt werden- daß er in der Lage ist, die Grundgedanken der bilanztheoretischen Diskussion nachzuvollziehen, daß er die Bedeutung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB insbesondere der Bilanzierungs-, Bewertungs-, Gliederungs- und Berichtspflichten erkennt und mit ihnen umzugehen versteht.

Studienhefte (SH)

Die Einheit gliedert sich in folgende vier Studienhefte (SH):

Vorkenntnisse

Einheit „Buchhaltung“, mind. SH 1 - 3

Lehrstuhl UrC | 08.04.2024