Arbeitsschwerpunkte

grüne Silhouetten von verschiedensten Personen in einer Reihe. Foto: FernUniversität

Die Aufgaben der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Hochschulgesetz NRW und umfassen unter anderem folgende Themengebiete:


Gleichstellung | 22.01.2026