Personal

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Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt unterstützend und beratend an vielen Prozessen der Personalentwicklung und -maßnahmen an der FernUniversität mit. In § 17 Abs.1 S.2 LGG NRW werden die Mitwirkungshandlungen der Gleichstellungsbeauftragten genauer definiert:

§ 17 Abs.1 S.2 LGG NRW

Ihre Mitwirkung bezieht sich insbesondere auf
1. personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche,
2. organisatorische Maßnahmen,
3. soziale Maßnahmen,
4. die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans oder die Konzeption von alternativen Modellen nach § 6a und
5. Planungsvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für die Beschäftigungsverhältnisse oder die Arbeitsbedingungen in der Dienststelle.

Beratungsangebote

Neben der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten gibt es an der FernUniversität weitere Beratungsmöglichkeiten, an die Sie sich bei Fragen oder Problemen richten können. Eine Übersicht bietet Ihnen folgende Seite.

 

Gleichstellungsaspekte in

Gleichstellung | 10.04.2024