Berufungsverfahren
Durch Berufungsverfahren sollen Professuren an der FernUniversität mit neuen Personen besetzt werden. Das Verfahren der Berufung wird von einer Berufungskomission geführt, welche das Hochschulgesetz NRW (HG NRW), das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LG NRW), das Sozialgesetzbuch IX, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Berufungsordnung der FernUniversität zu beachten hat.
In Berunfungsverfahren ist auch das Thema Gleichstelung relevant und kann an verschiedenen Stellen eine Rolle spielen. Beispiele dafür sind: Care-Arbeit, Publikationen, Unconscious Bias oder viele weitere Aspekte.
Gleichstellung in Berufungsverfahren
Berufungsverfahren stellen eine entscheidende Schlüsselposition zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern dar. Mit dem Leitfaden zur Berücksichtigung der Gleichstellung in Berufungsverfahren leistet die FernUniversität einen wichtigen Beitrag zu standardisierten Berufungsverfahren, die gendersensibel durchgeführt werden. Sie erhöht damit ihre Chancen im Wettbewerb um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erhöht die Vielfalt der Forschungsperspektiven und Lehrpotenziale.
Der „Leitfaden zur Berücksichtigung der Gleichstellung in Berufungsverfahren“ dient der Qualitätssicherung. Er zeigt, wie Gleichstellung in Berufungsverfahren gewährleistet werden kann, indem diese differenziert, neutral und wertschätzend beiden Geschlechtern gerecht werden. Dabei ist es sinnvoll, dass alle Berufungskommissionsmitglieder Wissen über die Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen zu haben. Auch Informationen über geschlechtsspezifische Zuweisungen und ihre Wirkungsweisen tragen zur Qualität von Berufungsverfahren bei. Denn diese Genderkompetenz bewahrt vor geschlechtsstereotypen Vorurteilen und Verzerrungen bei der Beurteilung von Frauen.
Der Leitfaden wird von der Gleichstellungsbeauftragten, ihren Stellvertreterinnen und den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten erstellt und regelmäßig aktualisiert. Die Weiterentwicklung knüpft damit an die Erfahrungen der Gleichstellungsbeauftragten in Berufungsverfahren an und findet einmal während deren Amtszeit statt.
Leitfaden zur Berücksichtigung der Gleichstellung in Berufungsverfahren (PDF 823 KB)
Das Rektorat händigt den Leitfaden an die Berufungsbeauftragten und die Vorsitzenden der Berufungskommissionen aus. Das Rektorat und die Berufungsbeauftragten achten auf die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Leitfaden.
Aktive Rekrutierung
Das aktive Rekrutieren von Professorinnen in Berufungsverfahren ist ein wirksames Frauen*förderinstrument, um den Anteil von Frauen auf Professuren an der FernUniversität zu erhöhen. Unter aktivem Rekrutieren verstehen wir die gezielte Ansprache potenziell geeigneter Kandidatinnen bei Neu- oder Wiederbesetzungen von Professuren mit dem Ziel, sie zu einer Bewerbung zu motivieren.
In vielen Fächern zeigt sich die sogenannte ‚leaky pipeline‘: Während Frauen in Studium und Promotion häufig gut vertreten sind, nimmt ihr Anteil mit jeder weiteren Karrierestufe deutlich ab – an der Professur kommt nur ein Bruchteil an. Aktives Rekrutieren setzt genau an dieser Stelle an. Durch die gezielte Ansprache potenziell geeigneter Kandidatinnen wird verhindert, dass Qualifikations- und Leistungspotential ungenutzt bleibt, nur weil Frauen seltener von sich aus eine Bewerbung in Betracht ziehen oder in etablierten Netzwerken weniger sichtbar sind. Aktives Rekrutieren ist damit ein wichtiges Instrument, um strukturellen Ungleichheiten entgegenzuwirken und die Chancengleichheit in Berufungsverfahren zu stärken.
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An der FernUniversität in Hagen ist das aktive Rekrutieren von Professorinnen ein zentraler Baustein der Gleichstellungsstrategie im Bereich Berufungen. Es ergänzt bestehende Maßnahmen wie Gleichstellungspläne, Zielquoten und das Kaskadenmodell, indem es unmittelbar in die Praxis von Berufungsverfahren eingreift. Damit trägt das aktive Rekrutieren dazu bei, die tatsächlichen Chancen von Wissenschaftlerinnen auf Professuren zu verbessern und die im Hochschulrecht verankerten Gleichstellungsziele mit Leben zu füllen.
Aktives Rekrutieren wird grundsätzlich für alle Berufungsverfahren empfohlen, besonders aber dann, wenn der Frauenanteil an Professuren in der betreffenden Fakultät unter 50 Prozent liegt oder die vereinbarten Zielquoten nach dem Kaskadenmodell noch nicht erreicht wurden. In diesen Fällen ist die gezielte Ansprache von potenziell geeigneten Kandidatinnen ein wichtiger Ausgleichsmechanismus, um strukturelle Ungleichheiten, Netzwerkeffekte und Sichtbarkeitsdefizite von Frauen im Wissenschaftssystem abzumildern.
Ziel des aktiven Rekrutierens ist es, die Ausgangsbasis von Berufungsverfahren zu verbreitern: Mehr qualifizierte Kandidatinnen sollen von Ausschreibungen erfahren, sich angesprochen fühlen und ihre Bewerbung ernsthaft in Betracht ziehen. Dadurch steigen die Chancen, dass Berufungslisten den in der Fakultät vorhandenen Talentpool von Wissenschaftlerinnen realistisch abbilden und Professuren häufiger mit Frauen besetzt werden.
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- Entscheidung für aktives Rekrutieren: Im Fakultätsrat wird unter Einbeziehung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten beraten und eine Empfehlung für aktives Rekrutieren ausgesprochen.
- Zuständigkeiten klären: Dekanat und Berufungskommission legen fest, wer für Recherche, Ansprache und Dokumentation zuständig ist.
- Recherche geeigneter Kandidatinnen: Nutzung einschlägiger Fach-Datenbanken, Wissenschaftsnetzwerke, Anfragen bei Fachkolleg*innen, Fachgesellschaften und Verbänden sowie Beobachtung von Tagungen und Konferenzen.
- Verbreitung der Ausschreibung: Veröffentlichung der Ausschreibung in einschlägigen Frauen-Netzwerken und über passende Verteiler, um möglichst viele geeignete Kandidatinnen zu erreichen.
- Ansprache potenzieller Kandidatinnen: Schriftlicher Hinweis auf die Ausschreibung mit der Bitte, eine Bewerbung zu erwägen; die Ansprache verschafft im Verfahren keine Vorteile, sondern dient allein der Information.
- Dokumentation: Sämtliche Recherche- und Anspracheaktivitäten werden mit Hilfe der Dokumentationsvorlage festgehalten und an die Berufungskommission weitergegeben.
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Handlungsempfehlung:
Überblick über Ziele, Ablauf und Zuständigkeiten des aktiven Rekrutierens an der FernUni, sowie konkrete Empfehlungen zur Umsetzung.Handlungsempfehlung (PDF 616 KB)
Datenbanken zur Recherche:
Gängigste Fach- und Wissenschaftsdatenbanken sowie Netzwerke für die Recherche geeigneter Kandidatinnen. Nach Fakultäten gegliedert.Fachdatenbanken zur Recherche (PDF 142 KB)
Dokumentationsvorlage:
Strukturierte Dokumentation von Recherche, Ansprache, Rückmeldung und Verbreitung der Ausschreibung. Dient der Transparenz des Prozesses.Dokumentationsvorlage (DOCX 34 KB)
Musteranschreiben:
Textvorlage für die transparente und einheitliche schriftliche Ansprache von Kandidatinnen.Musteranschreiben (DOCX 44 KB)
FAQs:
In unseren FAQs sind die häufigsten Fragen zur aktiven Rekrutierung beantworet. Die Antworten geben kurze, konkrete Hinweise für den Umgang mit typischen Unsicherheiten und Einwänden. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei der zentralen Gleichstellungsbeauftragten (Kontakt: siehe unten).FAQs (PDF 163 KB)
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Lisa Pingel
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte
Telefon: +49 2331 987 1384
Weitere Informationen
- Ordnung für die Berufung von Professorinnen und Professoren an der FernUniversität in Hagen (PDF 134 KB)
- Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der FernUniversität in Hagen (PDF 116 KB)
- Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW / Landesgleichstellungsgesetz - LGG NRW
- Geschlechtergerechte Berufungsverfahren gesis
- Berufungsverfahren Uni Köln
- Gleichstellungsrechtliche Anforderungen an Berufungsverfahren - dasGleichstellungsWissen