Berufungsverfahren

Durch Berufungsverfahren sollen Professuren an der FernUniversität mit neuen Personen besetzt werden. Das Verfahren der Berufung wird von einer Berufungskomission geführt, welche das Hochschulgesetz NRW (HG NRW), das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LG NRW), das Sozialgesetzbuch IX, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Berufungsordnung der FernUniversität zu beachten hat.

In Berunfungsverfahren ist auch das Thema Gleichstelung relevant und kann an verschiedenen Stellen eine Rolle spielen. Beispiele dafür sind: Care-Arbeit, Publikationen, Unconscious Bias oder viele weitere Aspekte.

Gleichstellung in Berufungsverfahren

Berufungsverfahren stellen eine entscheidende Schlüsselposition zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern dar. Mit dem Leitfaden zur Berücksichtigung der Gleichstellung in Berufungsverfahren leistet die FernUniversität einen wichtigen Beitrag zu standardisierten Berufungsverfahren, die gendersensibel durchgeführt werden. Sie erhöht damit ihre Chancen im Wettbewerb um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und erhöht die Vielfalt der Forschungsperspektiven und Lehrpotenziale.

Der „Leitfaden zur Berücksichtigung der Gleichstellung in Berufungsverfahren“ dient der Qualitätssicherung. Er zeigt, wie Gleichstellung in Berufungsverfahren gewährleistet werden kann, indem diese differenziert, neutral und wertschätzend beiden Geschlechtern gerecht werden. Dabei ist es sinnvoll, dass alle Berufungskommissionsmitglieder Wissen über die Ursachen für die Unterrepräsentanz von Frauen zu haben. Auch Informationen über geschlechtsspezifische Zuweisungen und ihre Wirkungsweisen tragen zur Qualität von Berufungsverfahren bei. Denn diese Genderkompetenz bewahrt vor geschlechtsstereotypen Vorurteilen und Verzerrungen bei der Beurteilung von Frauen.

Der Leitfaden wird von der Gleichstellungsbeauftragten, ihren Stellvertreterinnen und den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten erstellt und regelmäßig aktualisiert. Die Weiterentwicklung knüpft damit an die Erfahrungen der Gleichstellungsbeauftragten in Berufungsverfahren an und findet einmal während deren Amtszeit statt.

Leitfaden zur Berücksichtigung der Gleichstellung in Berufungsverfahren (PDF 823 KB)

Das Rektorat händigt den Leitfaden an die Berufungsbeauftragten und die Vorsitzenden der Berufungskommissionen aus. Das Rektorat und die Berufungsbeauftragten achten auf die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Leitfaden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Maria-Luisa Barbarino

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

E-Mail: gleichstellungsbeauftragte

Telefon: +49 2331 987 1880

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Gleichstellung | 08.04.2024