Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung an der FernUniversität

Foto: Joerg Koch
 

Aktuelles

Der Abschlussbericht wird in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.


 

Gute Arbeitsbedingungen


fördern und erhalten die Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten.
Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und ggf. Planung und Initiierung geeigneter Maßnahmen zu deren Verbesserung führt die FernUniversität eine sogenannte „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ (GBU-Psyche) nach dem Arbeitsschutzgesetz durch. Ziel ist es, mögliche Fehlbelastungen sowie Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren, um Gesundheit, Wohlbefinden und Motivation der Beschäftigten zu fördern.

Die GBU-Psyche ist also die systematische Analyse betrieblicher Prozesse mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten.

Betrachtet werden:

  • Arbeitsplatz/Arbeitsumgebung
  • Arbeitsaufgabe/Qualifizierung
  • Arbeitsorganisation/Arbeitsabläufe
  • soziale Beziehungen/Kommunikation

Die Durchführung dient insbesondere folgenden Einzelzielen:

  • Erhalt und Steigerung der Arbeitszufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation
  • Verbesserung von Arbeitsabläufen und Effektivität
  • Erhöhung von Führungskompetenzen
  • Erschließung und Förderung von Potenzialen und Ressourcen
  • Förderung des Betriebsklimas und der Zusammenarbeit
  • Fehlzeitenreduzierung
  • Verbesserung der Kommunikation und Kooperation

Was sind psychische Belastungen?


Im Arbeitsalltag sind die Menschen verschiedenen Arbeitsbedingungen ausgesetzt, die auf sie einwirken. Einflüsse, die psychisch auf den Menschen einwirken, nennt man psychische Belastungsfaktoren.
Psychische Belastungsfaktoren sind zunächst einmal weder positiv noch negativ zu verstehen. Während sich gut gestaltete („belastungsoptimierte“) Arbeitstätigkeiten gesundheitsförderlich und motivierend auf die arbeitende Person auswirken, können ungünstig gestaltete Arbeitsplätze krank machen.

Beispiele für psychische Belastungen sind:

  • Zeitdruck
  • Über- oder Unterforderung
  • Störungen in den Arbeitsabläufen
  • ein schlechtes Betriebsklima

Unterstützungsfaktoren sind:

  • Unterstützung durch Kolleg*innen
  • Handlungsspielräume
  • Feedback und Anerkennung

Wie ist psychische Belastung überhaupt messbar?


Aus einem Ungleichgewicht zwischen äußeren Belastungen und Anforderungen (Stressoren) und den verfügbaren Bewältigungsmöglichkeiten kann Stress als eine mögliche kurzfristige oder langfristige Beanspruchungsfolge resultieren. Da es nicht möglich ist, psychische Belastungen mit Geräten zu messen, bleibt letztendlich nur, die Beschäftigten zu befragen.


Wer ist verantwortlich für die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung?


Unternehmen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz, §5 dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz in einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen. Mit der Durchführung und Koordinierung der GBU-Psyche wurde an der FernUniversität die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz (StAuU) betraut und ein übergreifendes Kompetenzteam eingerichtet. Das Kompetenzteam setzt sich aus Kolleg*innen der Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz, einer Arbeits- und Organisationspsychologin sowie der betrieblichen Sozialberatung zusammen.


Wie wird das Vorgehen aussehen?


Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  • Festlegung von Analyseeinheiten: Betrachtet werden gleichartige Tätigkeiten (z. B. in Abteilungen oder Teams).
  • Mitarbeitendenbefragung: Es findet eine Befragung der Beschäftigten zu ihren Arbeitsbedingungen (anonymisiert, online, zeitlicher Umfang ca. 15 Minuten) statt. Nach dem im Jahr 2022 erfolgreich durchgeführten Pilotprojekt mit einigen ausgewählten Organisationseinheiten an der FeU, wird die Befragung der Mitarbeitenden zu psychischen Gefährdungen im Sommer/Herbst 2023 als Roll-out auf alle Mitarbeitenden ausgeweitet. Da die Befragung von knapp 1.900 Mitarbeitenden auf einmal schwierig zu bewältigen ist, findet die Umsetzung in zwei zeitlich versetzten Befragungsrunden statt.
  • Rückmeldung: Es erfolgt eine vertrauliche Auswertung der Befragungsergebnisse innerhalb des Kompetenzteams und Rückmeldung der Ergebnisse anhand standardisierter Ergebnisberichte an alle Mitarbeitenden.
  • Maßnahmenableitung: Sollten psychische Gefährdungen identifiziert werden, so werden gemeinsam mit den jeweiligen Mitarbeitenden mögliche Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt.

Was ist meine Rolle dabei?


Um ein möglichst genaues Bild von Ihrer Tätigkeit zu bekommen, brauchen wir Sie als Fachleute! Das Gelingen der psychischen Gefährdungsbeurteilung an der FernUniversität ist maßgeblich davon abhängig, dass Sie sich aktiv an der Mitarbeitendenbefragung beteiligen. Wichtig hierbei ist, dass nicht Sie als Beschäftigte*r analysiert werden sollen, sondern Ihre Tätigkeit und die damit verbundenen charakteristischen Bedingungen, unter denen Sie Ihre Tätigkeit ausüben. Genau deshalb brauchen wir Ihre Kenntnisse und Einschätzungen.


Wie wird der Datenschutz sichergestellt?


Die GBU-Psyche lebt von der aktiven Teilnahme aller Beschäftigten. Darum ist es wichtig, bei der Teilnahme ein gutes Gefühl zu haben und sicher zu sein, dass der Datenschutz gewährleistest ist. Die Beantwortung der Mitarbeitendenbefragung erfolgt selbstverständlich freiwillig und anonym. Alle Antworten werden streng vertraulich behandelt und Resultate der Befragung nur gesammelt rückgemeldet. Das bedeutet, dass die Ergebnisse für eine Analyseeinheit (z. B. ein Team) gemittelt und auch nur dann zurückgemeldet werden, wenn mindestens fünf Beschäftigte ihre Antworten abgegeben haben. So wird sichergestellt, dass einerseits Rückschlüsse auf die Antworten einzelner Personen nicht möglich sind und andererseits die Ergebnisse auch repräsentativ, also aussagekräftig sind.

Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen zum Datenschutz auf unserer Website.


Terminplanung für die Umsetzung der GBU-Psyche in der FernUniversität

  • Zeitpunkt / Zeitraum Ablauf
    2023, 24. KW, 13.06.2023 Infoveranstaltung 1: Interessenvertretungen
    2023, 24. KW, 14.06.2023 Infoveranstaltung 2: Führungskräfte
    2023, 25. KW, 21.06.2023

    Infoveranstaltung 3: Beschäftigte

    Einladungstext der E-Mail vom 12.06.2023 an "everyone" (PDF) (PDF 151 KB)

    Wann: Mittwoch, 21.06.2023, 11:00 – 12:00 Uhr

    Wo: Digital via Zoom

    Einladungslink: https://fernuni-hagen.zoom.us/j/68184291864?pwd=WXBSMXhIekNzNmZsY0RwOFYraFNqUT09

    2023, 31. KW bis 35. KW Ermitteln von Gefährdungen Gruppe 1 (alle Mitarbeitenden außer Mitarbeitende in den Fakultäten und Forschungsschwerpunkten)
    2023, 32.KW, 08.08.2023

    Infoveranstaltung GBU-Psyche für Fakultäten und Forschungsschwerpunkte

    Wann: Dienstag, 08.08.2023, 11:00 – 12:00 Uhr

    Wo: Digital via Zoom

    Einladungslink: https://fernuni-hagen.zoom.us/j/61182915505?pwd=TTVlSndINXZkS0wyNW5MTkZtczQyQT09

    2023, 41. KW bis 45. KW Ermitteln von Gefährdungen Gruppe 2 (Mitarbeitende in den Fakultäten und Forschungsschwerpunkten)
    2023, 36. KW – 40. KW Beurteilen von Gefährdungen Gruppe 1 (alle Mitarbeitenden außer Mitarbeitende in den Fakultäten und Forschungsschwerpunkten)
    2023, 46. KW – 50. KW Beurteilen von Gefährdungen Gruppe 2 (Mitarbeitende in den Fakultäten und Forschungsschwerpunkten)
    2024, ab 1.KW Festlegung von Maßnahmen
    2024, ab 1. KW möglich Umsetzung der Maßnahmen
    2024, ab 1. KW möglich Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
    2024, ab 1. KW bis 13. KW Workshop-Angebote (Angebote bei Handlungsbedarf)
    24.01.2024 Infotermin GBU-Psyche Ergebnisse Gruppe 2 und Gesamtergebnisse für die FeU für die Interessenvertretungen
    25.01.2024 Ergebnispräsentation der GBU-Psyche 2023
    Die Kanzlerin lädt am 25.01.24 von 11-12 Uhr alle Mitarbeitenden der FeU zur Ergebnispräsentation der GBU-Psyche 2023 ein.
    Die Veranstaltung findet digital via Zoom statt:
    https://fernuni-hagen.zoom.us/j/62983214308?pwd=cHQrVnFxSDFDalBZUUJjUGlRY3Jldz09
    Eine Einladung an alle Mitarbeitenden erfolgt via Montagsmail zu Beginn 2024.
    2024, 13. KW Ende der Umsetzung der GBU-Psyche in der FernUniversität
  • Die Gefährungsbeurteilung psychischer Belastungen wird im zeitlichen Abstand von 3-4 Jahren durchgeführt.

    Nächste Termin wäre dann 2027 oder 2028.

 
 

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Es ist uns wichtig, Sie möglichst umfassend zu dem Vorgehen zu informieren, um mögliche Bedenken auszuräumen und Sie für die Teilnahme zu gewinnen. Ausführlichere Informationen finden Sie hier:

  • Die Anforderungen und Unterstützungsfaktoren Ihrer Arbeit werden mithilfe eines Online-Fragebogens erfasst, dem Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (FGBU; Dettmers & Krause, 2020).
    Im FGBU werden Ihnen 67 Fragen zu verschiedenen Anforderungen und Unterstützungsfaktoren, die man bei der Arbeit erleben kann, gestellt. Diese können sich beispielsweise auf die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz beziehen („Wenn es Probleme bei Arbeit gibt, kann man sich auf die Unterstützung der Kolleg*innen verlassen.“), auf die Informationsmenge, die verarbeitet werden muss („Die tägliche Informationsmenge ist zu hoch.“ (z. B. Mails, Unternehmenskommunikation)) oder auch auf die Arbeitszeit („Man hat sehr stark variierende Arbeitszeiten.“).

  • Die Beantwortung der Fragen erfolgt selbstverständlich freiwillig und anonym. Alle Antworten werden streng vertraulich behandelt und Resultate der Befragung nur gesammelt rückgemeldet. Das heißt, die Ergebnisse werden über die Analyseeinheit (in der Regel das Team) gemittelt und auch nur dann rückgemeldet, wenn von mindestens fünf Beschäftigten Antworten vorliegen, um auch gewährleisten zu können, dass die Antworten repräsentativ für einen relevanten Teil des Teams sind.

    Weitere Informationen zum Ablauf der Befragung, zur Lagerung der Daten etc.:

    Alle im Kompetenzteam "GBU-Psyche" beteiligten Personen haben eine Vertraulichkeiterklärung unterzeichnet oder sind durch das Gesetz (StGB §203) zur Vertraulichkeit verpflichtet.

  • Die Befragung wird online über das Befragungstool Unipark erfolgen. Unipark bietet einen barrierefreien Zugang für alle Beschäftigten, beispielsweise durch eine Vorlesefunktion.

    https://www.unipark.com/barrierefreiheit-in-online-umfragen/

    Sollten Sie sich unsicher sein, ob der Zugang zum Fragebogen auch für Sie/die Beschäftigten barrierefrei ist, wenden Sie sich gerne an:

    Kompetenzteam Psychische Gefährdungsbeurteilung
    E-Mail: gbupsyche

    • Rückmeldebogen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit Erläuterungen:
      Anlage H- GBUPsyche_Dokumentation.pdf (PDF 469 KB)


      Weitere Informationen und hilfreiche Erklärvideos zum Ablauf und zu Hintergründen der GBU Psyche sowie zur GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) finden Sie zudem auf der Website www.gda-psyche.de.
    • Frage:
      Geht die Erfassung der psychischen Belastung bei der Arbeit nicht etwas zu weit? Meine psychische Befindlichkeit geht schließlich keinen was an.
      .
      Antwort:
      • Das ist vollkommen richtig!
        Bei der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung kommen deshalb die Arbeitsbedingungen auf den Prüfstand, nicht einzelne Beschäftigte.

    • Frage:
      Kann die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung die Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern?
      .
      • Antwort:
        Das ist das Ziel!
        Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hilft dabei, Aspekte wie etwa Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Handlungsspielraum und soziale Beziehungen, aber auch die Arbeitsumgebung nach Kriterien gesunder Arbeit zu gestalten.
    • Frage:
      Können die Fragebögen einzelnen Personen zugeordnet werden?
      .
      • Antwort:
        Nein!
        Die Rohdaten lassen Rückschlüsse auf die Bereiche zu, nicht auf Personen. Die Rohdaten werden von nur einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin eingesehen und ausgewertet.
    • Frage:
      Ich muss die Beantwortung von Fragen unterbrechen. Kann ich die Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen?
      .
      • Antwort:
        Ja.
        Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt den erhaltenen Einladungslink zu der Befragung aufrufen und die Befragung an gleicher Stelle, an der diese beendet wurde, weiter fortgesetzt werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingegebenen Antworten gehen nicht verloren.
    • Frage:
      Warum wird das im hochschulischen Kontext wichtige Thema „Unsichere Arbeitsverhältnisse“ im Fragebogen nicht berücksichtigt? Diese Unsicherheit ist auch ein Faktor psychischer Erkrankungen.
      .
      • Antwort:
        Das Kompetenzteam GBU-Psyche hält das Thema „Unsichere Arbeitsverhältnisse“ ebenfalls für sehr wichtig und macht sich Gedanken darüber, wann und in welcher Form dieser bei der GBU-Psyche berücksichtigt werden kann.
        Derzeit wird im Rahmen der Erweiterung des Fragebogens an zusätzlichen Fragen gearbeitet, die folgenden Belastungsfaktoren berücksichtigen:

        - räumliche Mobilität,
        - atypische Arbeitsverhältnisse
        - diskontinuierliche Berufsverläufe
        - zeitliche Flexibilisierung
        - reduzierte Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben.

        Diese Fragen sind allerdings noch in Arbeit und werden voraussichtlich für den nächsten Durchlauf der GBU-Psyche (nach 3-4 Jahren) zur Verfügung stehen.
    • Frage:
      Soll ich den Fragebogen auch ausfüllen wenn ich in meinem Bereich keinen Verbesserungsbedarf sehe?
      .
      • Antwort:
        Ja. Um ihren Bereich objektiv auswerten zu können, ist es sinnvoll den Fragebogen auszufüllen, nur so kann eine umfassende Bewertung stattfinden"
    • Frage:
      Wenn beim Ausfüllen des Fragebogens die Verbindung abbricht (z.B. bei Server Problemen), kann ich die Beantwortung dann weiter fortsetzen?
      .
      • Antwort:
        Ja. Öffnen Sie den erhaltenen Einladungslink erneut, die Befragung wird an gleicher Stelle fortgesetzt, an der diese beendet wurde. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingegebenen Antworten sind nicht verloren gegangen.

 
 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne

an das Kompetenzteam:
E-Mail: gbupsyche

oder die betriebliche Sozialberatung:
Anna Appelhagen
E-Mail: anna.appelhagen