Büroarbeitsplätze

Telefon, Tastatur, Schreibtisch Foto: Jörg Koch

Die nachstehenden Inhalte bieten den Führungskräften eine Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Führungskräfteverantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bezug auf die Standardbüroarbeitsplätze.

Zwei der wichtigsten Arbeitsschutzpflichten sind die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze und die Arbeitsschutz-Unterweisung der Mitarbeiter*innen. Für beide Aufgaben werden im Folgenden die einschlägigen Vorlagen für Büroarbeitsplätze verlinkt. Die Dienststelle übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Vorlagen den rechtlichen Anforderungen genügen.


1. Gefährdungsbeurteilungen


1a. Gefährdungsbeurteilung Büroarbeitsplatz

Sie haben durch die Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Dies bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und wenn ja, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung muss angepasst werden, wenn sich wesentliche Umstände des Arbeitsplatzes verändern. Gleichartige Arbeitsplätze können zusammengefasst beurteilt werden.

Die verlinkte Vorlage bezieht sich auf den klassischen Büroarbeitsplatz.


1b. Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz gemäß Vorgaben des Mutterschutzgesetzes

Das Mutterschutzgesetz verlangt u.a. eine eine anlassunabhängige Gefärdungsbeurteilung.

Eine anlassunabhängige mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung (Stufe 1) ist auch dann verpflichtend durchzuführen, wenn keine Schwangeren, Stillenden (oder überhaupt keine Frauen) beschäftigt werden.

Im Falle einer angezeigten Schwangerschaft oder stillzeit ist außerdem eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung notwendig. Diese Gefährdungsbeurteilung basiert auf der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung.

Weitere Informationen finden Sie unter https://e.feu.de/mutterschutz

Dort finden Sie auch die benötigten Vordrucke / Formulare. (direkter Link zum Abschnitt)



2. Die Arbeitsschutz-Unterweisung für Büroarbeitsplätze

Die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter*innen muss mindestens einmal jährlich digital oder in Präsenz erfolgen. Neue Mitarbeiter*innen müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit unterwiesen werden.

Die Teilnahme der Mitarbeiter*innen an der Unterweisung sollten Sie sich schriftlich (z.B. mit Hilfe der beigefügten Anwesenheitsliste oder in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigen lassen.



3. Weitere Informationen für Führungskräfte

Weitere Informationen und Vorlagen, insbesondere auch zu allen anderen Nicht-Büroarbeitsplätzen, finden Sie hier:


Hinweise zur Verwendung unserer Formulare:

Verschiedene Formulare müssen u.U. unterschrieben werden. Druckt man die Formulare aus, kann man sie natürlich auch händisch unterschreiben. Zeitgemäß ist allerdings das Unterschreiben mit einer digitalen Signatur.

arbeitssicherheit | 18.07.2025