Aktuelles

Ausnahmeregelungen der Versuchspersonenstunden laufen zu Beginn des Sommersemesters 2024 aus

[29.01.2024]

Die in Folge der Corona-Situation geltenden Ausnahmeregelungen sind nur noch im Wintersemester 23/24 gültig. Ab dem 01.04.2024 gelten die ursprünglichen Regelungen.


Ausnahmeregelungen im Wintersemester 23/24:

In Folge der Corona-Situation können Präsenz-Versuchspersonenstunden im Wintersemester 23/24 noch durch beliebige Online-Versuchspersonenstunden (Studien der FernUniversität) ersetzt werden. Diese müssen nicht „umgewandelt“, sondern können regulär über das Online-Übungssystem eingereicht werden. Alternativ können die Präsenz-VPH auf ein späteres Semester verschoben werden.

Die drei Präsenz-VPH (bzw. drei Online-VPH als Ersatz) sowie die Grunderhebung sind im Wintersemester 23/24 keine Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung der Module ab M3a.

Änderung zum Sommersemester 2024:

Mit Beginn des Sommersemesters 2024 enden die o.g. Ausnahmeregelungen.

Ab dem Sommersemester 2024 müssen die Präsenz-Versuchspersonenstunden wieder regulär in Präsenz absolviert werden. Darüber hinaus sind für Studierende, mit einer Ersteinschreibung ab dem Wintersemester 2018/19, die fünf speziellen Versuchspersonenstunden (Grunderhebung und drei Präsenz-Versuchspersonenstunden) dann wieder eine verpflichtende Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung der Module des zweiten und dritten Studienabschnitts (Modul 3a – AFG) sowie zur Erbringung der entsprechenden Prüfungsvorleistungen.

Bis einschließlich 31.03.2024, 23:59 Uhr, können Online-Versuchspersonenstunden (Studien der FernUniversität) noch als Ersatz für Präsenz-Versuchspersonenstunden eingereicht werden. Bei einer Einreichung ab dem 01.04.2024 werden nur in Präsenz absolvierte Studienteilnahmen als Präsenz-Versuchspersonenstunden akzeptiert.

Weitere Informationen zu den Abläufen folgen in den nächsten Wochen.