Qualifikationen und Berufsfelder

  • Ja. Der Studiengang ist durch die Akkreditierungsagentur AQAS akkreditiert und die Inhalte orientieren sich – wie die Psychologie-Studiengänge an Präsenzuniversitäten auch – an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Durch das Akkreditierungsverfahren ist dokumentiert, dass der Studiengang die für die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland festgelegten Qualitätskriterien erfüllt.

  • Die Konzeption des Studiengangs richtet sich nach Vorgaben der Kultusministerkonferenz zur Schaffung vergleichbarer Abschlüsse innerhalb Europas im Zuge des Bolognaprozesses. Die Akkreditierung eines Studiengangs sichert auch die Einhaltung international anerkannter Qualitätsstandards.

    Bitte prüfen Sie selbst, inwieweit das Studium vom jeweiligen Psychologischen Berufsverband eines Landes anerkannt wird (dieser kann z.B. über das Tragen des Titels „Psychologe/Psychologin“ oder die Zulassung zu bestimmten Berufsfeldern bestimmen).

  • Der Bachelor of Science stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Fach Psychologie dar. Allgemein ist es sehr unterschiedlich, welche Anforderungen einzelne Organisationen an ihre Beschäftigten stellen. Ein Bachelor of Science in Psychologie alleine wird selten ausreichen. In Verbindung mit einem Masterabschluss in Psychologie oder einer bereits bestehenden Berufsausbildung hingegen wird er die Möglichkeit bieten, im Bereich der psychologischen Beratung, Interventionsplanung und Maßnahmenevaluation in Bildungs-, Wirtschafts- und Verwaltungsorganisationen oder im Gesundheits- und Sozialwesen einen Arbeitsplatz suchen zu können. Weitere Informationen zum Thema Qualifikationen und Berufschancen finden Sie im Studienportal unter Einstieg - Berufliche Perspektiven sowie auf der Internetseite des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen.

  • Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2010 soll nach Abschluss eines Bachelorstudiums in naturwissenschaftlichen Fächern die Abschlussbezeichnung „Bachelor of Science“ (B.Sc.) verwendet werden. „Psychologische*r Berater*in“ dürfen Sie sich nennen, weil dieser Begriff nicht geschützt ist. Nicht nennen dürfen Sie sich „Psycholog*in“ (erfordert laut Berufsverband einen Masterabschluss) und „Psychologische*r Psychotherapeut*in“ (erfordert eine postgraduale Ausbildung, nähere Informationen finden Sie beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen).

  • Ja. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Hochschulen zusätzliche Zulassungskriterien für das Masterstudium definieren können (z.B. dass das B.Sc.-Studium mit einer bestimmten Note abgeschlossen worden sein muss oder dass eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten in einem bestimmten Fach, z.B. der Klinischen Psychologie, nachzuweisen ist). Nach dem Bachelorabschluss an der FernUni einen Master mit Schwerpunkt Klinische Pychologie und Psychotherapie zu absolvieren, ist nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2020 nicht möglich (s. FAQs zu Klinischer Psychologie und Psychotherapie).

    Über die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang müssen Sie sich bei der Hochschule, die den Studiengang anbietet, informieren.

    Informationen zum Masterstudiengang Psychologie an der FernUniversität in Hagen und den damit verbundenen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Studienportal des M.Sc. Psychologie.

  • Grundsätzlich raten wir davon ab, mit dem Berufsziel Psychotherapeut*in an der FernUni zu studieren. Wir können keine Strategie empfehlen, mit der dieses Ziel garantiert erreicht werden kann.

    Informieren Sie sich zu diesem Thema bitte auf unserer Informationsseite zur Klinischer Psychologie und Psychotherapie.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024