Anerkennung von Leistungen

  • Voraussichtlich ja. Studienleistungen und Prüfungsleistungen in dem gleichen Studiengang (d.h. einem B.Sc. Studiengang in Psychologie an einer deutschen Hochschule) können anerkannt werden. Diese Anerkennung bezieht sich nur auf vollständig bestandene Module im Fach Psychologie, soweit diese inhaltlich den an der FernUniversität angebotenen Modulen entsprechen und im Umfang nicht deutlich abweichen (mindestens 12 ECTS sind für ein 15 ECTS-Modul vorzuweisen).

    Der inhaltliche Zuschnitt des Curriculums des B.Sc. Studiengangs in Psychologie orientiert sich am früheren Diplomstudiengang in Psychologie. Daher werden bestandene Vordiplomsprüfungen, ggf. auch Hauptdiplomprüfungen, aus dem Diplomstudiengang Psychologie und äquivalenten Studiengängen an ausländischen Hochschulen ebenfalls anerkannt. Nicht anerkannt werden hingegen einzelne Teilleistungen unterhalb des Niveaus von Modul- bzw. Vordiplomsprüfungen wie z.B. Seminarscheine, Einzelkurse, Propädeutika u.ä.

  • Nein. Magisterstudiengänge und B.Sc.-Studiengänge in Psychologie sind inhaltlich nicht gleichwertig. Daher können Prüfungsleistungen aus Magisterstudiengängen nicht anerkannt werden. Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die an der FernUniversität im Magisterstudiengang „Soziale Verhaltenswissenschaften“ erbracht wurden.

  • Nein. Prüfungen im Nebenfach Psychologie sind inhaltlich nicht gleichwertig mit Prüfungen im B.Sc. oder im Diplomstudiengang.

  • Über die Gleichwertigkeit im Ausland erbrachter Studienleistungen und ausländischer Abschlüsse gibt es Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz. Auskünfte dazu entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Studienportal zur Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.

  • Ja. Sind anerkannte Leistungen aus früheren Studien benotet, werden die Noten in die Berechnung der Abschlussnote einbezogen (Ausnahme: das ehemalige Modul 11).

  • Die Entscheidung über die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Prüfungsausschusses der Fakultät für Psychologie. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über die Anerkennung vom Datum des Zusammentreffens dieses Gremiums abhängig. In der Regel sollten Sie innerhalb von etwa 8 Wochen eine Rückmeldung erhalten. Sie können aber innerhalb einer bestimmten Frist Kurse (gegen Gebühr) nachbelegen (Sommersemester bis Mitte Mai; Wintersemester bis Mitte November).

  • Den Anerkennungsantrag sowie weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter Anerkennung. Verwenden Sie als Deckblatt bitte das dort bereitgestellte Formular (PDF). Stellen Sie zusätzlich die Module des B.Sc. in Hagen Ihren bisher erbrachten Leistungen mit ECTS (notfalls SWS) Angaben gegenüber.

    Fügen Sie dem Antrag beglaubigte Kopien Ihrer Leistungsnachweise bei. Sinnvoll sind auch kurze Modulbeschreibungen (z.B. aus dem Modulhandbuch).

Fakultät Psychologie | 08.04.2024