Klinische Psychologie und Psychotherapie

Uns erreichen sehr viele Fragen zum Thema Klinische Psychologie und Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite – wir können Sie darüber hinaus zu diesem Themenfeld nicht beraten.

  • Nein. Derzeit gibt es weder im Bachelor noch im Master klinische Module. Es können auch keine ECTS-Punkte in Klinischer Psychologie über andere Module ausgewiesen werden.

  • Der Studiengang ist mit einer sozialpsychologischen Ausrichtung konzipiert. An der Fakultät gibt es entsprechend auch kein Lehrgebiet für Klinische Psychologie.

  • Nein. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist eine Approbation nach einer Psychotherapieausbildung oder nach einem Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie nötig. Dies ist mit dem M.Sc. Psychologie an der FernUniversität nicht möglich.

  • Nein. Die bisherige Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz von 1998 (geändert 2011) hat vorgesehen, dass die Voraussetzung für die postgraduale Ausbildung als Psychotherapeut*in der Master in Klinischer Psychologie ist.

    Seit dem 01.09.2020 ist in Deutschland eine Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft getreten. Danach ist im Anschluss an ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie ein Master mit Schwerpunkt Klinische Pychologie und Psychotherapie nötig, um die Approbation als Psychotherapeut*in zu erlangen. Daran schließt sich eine mehrjährige Weiterbildung an. Die bisherige dreistufige Ausbildung (Bachelorstudium Psychologie, Masterstudium Klinische Psychologie, Ausbildung Psychotherapie) wird dadurch ersetzt.

    In beiden Fällen erfüllt der M.Sc. Psychologie an der FernUniversität die notwendigen Voraussetzungen nicht.

  • Nein. Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes 2020 ist auch für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie mit einem anschließendem Master mit Schwerpunkt Klinische Pychologie und Psychotherapie erforderlich. Der M.Sc. Psychologie an der FernUniversität erfüllt die notwendigen Voraussetzungen nicht.

    Wenn Sie das Psychologiestudium bereits vor dem 01.09.2020 begonnen haben, kann es Übergangsregelungen geben, um die Approbation noch nach alter Regelung (z.B. auch über ein Studium der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften) zu erhalten. Hierzu können wir Sie aber nicht beraten.

  • Seit dem 01.09.2020 ist in Deutschland die Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft getreten. In diesem Zuge wurden die Anforderungen in Bezug auf klinische, medizinische und pharmakologische Inhalte im Bachelor definiert. Der B.Sc. in Psychologie der FernUniversität erfüllt diese Anforderungen nicht. Ein Wechsel in einen Master mit Schwerpunkt Klinische Pychologie und Psychotherapie zur Erlangung der Approbation ist somit ausgeschlossen, wenn Sie nach dem 01.09.2020 das Psychologiestudium begonnen haben oder beginnen werden.

    Wenn Sie das Psychologiestudium bereits vorher begonnen haben, kann es Übergangsregelungen geben, um die Approbation noch nach alter Regelung (dreistufige Ausbildung: Bachelorstudium Psychologie, Masterstudium Klinische Psychologie, Ausbildung Psychotherapie) zu erlangen. Wie lange hierfür noch klinische Masterstudiengänge angeboten werden und was die Aufnahmevoraussetzungen für diese sind, entscheiden jeweils die aufnehmenden Universitäten. Häufig setzen auch klinische Masterstudiengänge nach alter Regelung schon klinische Inhalte im Bachelor voraus, sodass eine entsprechende Möglichkeit nicht garantiert werden kann.

  • Das ist grundsätzlich möglich, auch hier entscheiden über die Zugangsvoraussetzungen, Auswahlverfahren und Anerkennungsregeln aber die aufnehmenden Universitäten.

  • Das ist eventuell möglich, beachten Sie aber bitte, dass wir keine extern erbrachten Leistungen in Klinischer Psychologie auf dem Zeugnis der FernUni aufnehmen können. Ob extern erbrachte Leistungen für den Master anerkannt werden, entscheiden wieder die aufnehmenden Universitäten.

    Wir können Sie zu den Möglichkeiten externer Leistungserbringungen daher nicht beraten.

  • Dies ist derzeit nicht geplant.

  • Grundsätzlich raten wir davon ab, mit dem Berufsziel Psychotherapeut*in an der FernUni zu studieren. Wir können keine Strategie empfehlen, mit der dieses Ziel garantiert erreicht werden kann.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024