Anerkennungen

Allgemeine Anerkennungsregeln

Anerkannt werden nur an einer anderen Hochschule erbrachte Studienleistungen, die in Inhalt und Umfang den Anforderungen in einem modularisierten Studiengang im Hauptfach Psychologie auf Masterniveau bzw. dem Diplomstudiengang Psychologie entsprechen. Anerkannt werden nur mit einer Prüfung abgeschlossene Module oder entsprechende Diplomprüfungen, keine Teilleistungen. Eine Anerkennung erfolgt ferner nur, wenn:

  • das Modul, in dem die Leistung erbracht wurde, das Modul, für das die Leistung anerkannt werden soll, im Umfang um nicht mehr als 2 ECTS unterschreitet,
  • mehrere fachliche Module absolviert worden sind, deren Gesamtumfang das Modul, für das die Leistung anerkannt werden soll, um nicht mehr als 2 ECTS unterschreitet.

Antragstellende müssen ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten der jeweiligen Module im Studienportal des M.Sc.-Studiengangs selbstständig abgeglichen haben und im Antrag auf Anerkennung das Modul / die Module konkret benennen. Die entsprechenden Prüfungsnachweise müssen in beglaubigter Kopie, sortiert nach den beantragten Modulen, dem Antrag beigefügt werden. Anträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.

Für die Anerkennung von Modulen, die in ausländischen Studiengängen der Psychologie mit einer Prüfung abgeschlossen wurden, gelten die vorgenannten Regeln.

 

Antrag

Anträge auf Anerkennung sind POSTALISCH zu richten an:

FernUniversität in Hagen
Fakultät für Psychologie
Vorsitzende*r des Prüfungsausschusses
58084 Hagen

Der Antrag ist formlos zu stellen.

Hinweis: Einsendungen per E-Mail können leider nicht bearbeitet werden.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024