Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen

Frau und Mann bei Beratunggespräch Foto: Jakob Studnar

Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.

Die Anerkennung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht. Es können nur vollständige Module anerkannt werden. Eine Anerkennung von Teilleistungen ist nicht möglich.

Die Bearbeitung eines Anerkennungsantrages dauert in der Regel 8 bis 12 Wochen. Bitte sehen Sie vor Ablauf dieser Zeit von Rückfragen im Prüfungsamt ab.

  • Um eine Leistung anerkennen zu lassen, darf kein wesentlicher Unterschied in Inhalt und Umfang zu der zu ersetzenden Leistung aus den Studiengängen B.Sc./M.Sc. Psychologie der Fakultät für Psychologie bestehen. Die inhaltliche Prüfung erfolgt auf Basis der Modulhandbücher oder anderer Kursbeschreibungen. Für die Vergleichbarkeit des Umfangs gelten die folgenden Regeln:

    Anerkennungen aus psychologischen Bachelorstudiengängen

    Module im Umfang von 15 ECTS (M1, M2, M4, M5, M7, AF A, AF B, AF C, AF G) Es müssen inhaltlich gleichwertige Leistungen im Umfang von mindestens 12 ECTS vorliegen.
    Module im Umfang von 10 ECTS (M3a, M3b, M6a, M6b) Es müssen inhaltlich gleichwertige Leistungen im Umfang von mindestens 8 ECTS vorliegen.
    Berufsorientiertes Praktikum Es muss ein Praktikum mit psychologischer Tätigkeit innerhalb eines psychologischen Studiums im Umfang von mindestens 200 Stunden abgeleistet worden sein.
    Versuchspersonenstunden Es müssen 30 Versuchspersonenstunden im vorigen Studium abgeleistet worden sein.
    Wenn weniger Versuchspersonenstunden vorliegen, können die bisher geleisteten Stunden zusammen mit den noch fehlenden Stunden über das reguläre Verfahren eingereicht werden.
    Bachelorarbeit Das Thema der Bachelorarbeit wird gestellt. Die Bachelorarbeit kann daher nicht anerkannt werden.
    Präsenzveranstaltungen Präsenzveranstaltungen können nicht anerkannt werden. Ausnahme: Wenn mehr als die Hälfte der Module anerkannt wird, kann die Anerkennung einer PV mit beantragt werden.

    Anerkennungen aus psychologischen Diplomstudiengängen

    Einzelne Scheine Leistungsscheine werden in aller Regel nicht anerkannt, da diese nicht mit Modulabschlussprüfungen vergleichbar sind. Ausnahme: Leistungsschein des Empirischen Praktikums für Modul 6b.
    Zulassung zum Vordiplom Sofern eine Zulassung zum Vordiplom vorliegt, wird das Modul 1 unbenotet anerkannt.
    Bestandenes Vordiplom Die Module 1 bis 6b werden anerkannt.
    Einzelne bestandene Vordiplomsprüfungen Die jeweils inhaltlich äquivalenten Module werden anerkannt:
    • VD Methodenlehre: Modul 2 und 6a
    • VD Allgemeine Psychologie I: Modul 3a
    • VD Allgemeine Psychologie II und VD Biologische Psychologie/Physiologie: Modul 3b
    • VD Sozialpsychologie: Modul 4
    • VD Entwicklungspsychologie: Modul 5
    Diplomarbeit Das Thema der Bachelorarbeit wird gestellt. Die Bachelorarbeit kann daher nicht anerkannt werden.
    Präsenzveranstaltungen Präsenzveranstaltungen können nicht anerkannt werden. Ausnahme: Wenn das Vordiplom bestanden wurde, kann die Anerkennung einer PV mit beantragt werden.
    Praktikum Es muss ein Praktikum mit psychologischer Tätigkeit innerhalb eines psychologischen Studiums im Umfang von mindestens 200 Stunden abgeleistet worden sein.

    Anerkennungen aus Studiengängen, deren Hauptfach NICHT Psychologie ist

    Leistungen im Nebenfach Psychologie oder psychologische Leistungen innerhalb fachfremder Studiengänge (z. B. Pädagogische Psychologie im Lehramtsstudium, Entwicklungspsychologie im Pädagogikstudium, …) können in aller Regel nicht anerkannt werden, sofern es sich nicht um identische Inhalte und Prüfungen handelt wie im Hauptfach Psychologie. Dann gelten die oben stehenden Regeln.

    Anerkennungen aus dem Ausland

    Die oben stehenden Regelungen gelten entsprechend. Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen müssen. Bei Studiengängen ohne ECTS-Angabe oder umrechenbare Leistungspunkte sollte der Umfang über Arbeitsstunden dokumentiert werden. Dabei gilt bei Modulen mit 15 ECTS ein Mindestumfang von 360 Arbeitsstunden und bei Modulen mit 10 ECTS ein Mindestumfang von 240 Arbeitsstunden als Voraussetzung.

  • Es ist zwingend notwendig, den Anerkennungsantrag zu verwenden. Formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.

    Anerkennungsantrag (PDF 102 KB)

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, die Sie mit dem Bescheid zurückerhalten:

    • Amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise. Die Campusstandorte (früher: Regionalzentren) der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Zentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Zulassungs- und Einschreibeordnung der FernUniversität in Hagen bezüglich der amtlichen Beglaubigung von ausländischen Prüfungsnachweisen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln. Das Beifügen von Leistungsnachweisen ist auch dann nötig, wenn Zeugnisse durch die Einschreibung bereits im Studierendensekretriat vorliegen.
    • Einen frankierten und adressierten Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen
    • Zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und -umfang, z. B. Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern oder Prüfungsordnungen. Diese benötigen wir, wenn die Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf Inhalte oder Umfang zulassen. Umfangreichere Nachweise dieser Art senden Sie uns bitte per E-Mail an psy.bsc in gut lesbaren Dateiformaten, vorzugsweise als pdf, zu. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine E-Mail versenden, kreuzen Sie dies bitte unbedingt auf dem Antrag an.

    Da die Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise in amtlich beglaubigter Form vorliegen müssen, können allein per E-Mail eingehende Anträge nicht beschieden werden. Sie können die Bearbeitungszeit Ihres Antrags allerdings deutlich verkürzen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen in der genannten Form vollständig einreichen. Bedenken Sie, dass eine Anerkennung u. a. von der Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen abhängt.

    Senden Sie Ihren Antrag per Post an die:

    FernUniversität in Hagen
    Prüfungsausschuss der Fakultät für Psychologie
    Prüfungsamt B.Sc. Psychologie
    58084 Hagen

    Bitte beachten: Sie erhalten keine automatische Eingangsbestätigung. Falls Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, versenden Sie den Antrag bitte per Einschreiben.

  • Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu verwenden Sie ebenfalls das studiengangsspezifische Anerkennungsformular und fügen dem Antrag die genannten Unterlagen bei.

    Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Kursbelegung (bis 15.05./15.11.) vornehmen.

  • Übernahme von Noten

    Die Noten aus Diplom- und B.Sc. Psychologiestudiengängen werden übernommen. Bei Anerkennungen aus dem Ausland erfolgt eine unbenotete Anerkennung, sofern die Notenskala abweicht.

    Rücknahme der Anerkennung

    Eine Anerkennung ist verbindlich. Sie kann später nicht zurückgenommen werden. Bereits anerkannte Module können später nicht durch Teilnahme an einer Prüfung „überschrieben“ werden.

Ansprechperson

Julia Melcher Foto: Bernd Müller

Julia Melcher

Prüfungsamt Psychologie

E-Mail: psy.bsc

Telefon: +49 2331 987-2991

Fax: +49 2331 987-19299

Sprechzeit: Di. - Fr., 09:00 - 11:00 Uhr


Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024