Berufliche Perspektiven

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Die mit dem Abschluss M.Sc. Psychologie erworbenen fachwissenschaftlich-psychologischen Kompetenzen und Fertigkeiten qualifizieren die Absolvent*innen insbesondere für eigenverantwortliche berufliche Tätigkeiten im Beratungs- und Bildungswesen (z.B. der Unternehmensberatung, der Beratung von Bildungsinstitutionen, der Politikberatung) bzw. der Anwendung psychologisch-diagnostischer Verfahren, der Durchführung psychologischer Interventionen und der Maßnahmenevaluation in Bildungs-, Wirtschafts- und Verwaltungsorganisationen oder im Gesundheits- und Sozialwesen. In diesen verschiedenen berufspraktischen Feldern stehen Fragen der Förderung des psychosozialen Wohlbefindens, des sozialen Konfliktmanagements, der Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung, des Lebensmanagements und des positiven Alterns im Vordergrund, speziell in der Arbeits- und Organisationspsychologie u.a. Aufgaben des klassischen Personalmanagements.

  • Zentrale berufspraktische Tätigkeitsmerkmale der genannten Bereiche, wie sie in den Inhalten des M.Sc.-Studiengangs repräsentiert sind, umfassen:

    • die Analyse und Optimierung von Kommunikations-, Lehr- und Lernprozessen, von Arbeitsaufgaben und -abläufen,
    • die Förderung der Selbstorganisation von Individuen, Gruppen und Organisationen,
    • die Lösung von interpersonalen oder intergruppalen Konflikten und Diversity Management,
    • die eigenverantwortliche psychologische Diagnostik (inkl. der Diagnostik von Vulnerabilitätsfaktoren und Bewältigungsressourcen im Bereich des Gesundheitsverhaltens) sowie die Erstellung und Präsentation psychologischer Gutachten,
    • eigenverantwortliche Konzeption und Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, in Familien, Schulen und Gemeinden,
    • eigenverantwortliche Beschreibung, Erklärung und Diagnostik der Bedingungen sozialer Konflikte, die Formulierung und Durchführung von sozial- und community-psychologischen Interventionsansätzen und deren Evaluation,
    • die eigenverantwortliche Diagnostik von Eignung und Leistung in Unternehmen (inkl. Berufsberatung),
    • Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung
    • Durchführung von Begutachtungen als psychologische Sachverständige im Bereich rechtspsychologischer Fragestellungen (u.a. aussagepsychologisch, familienrechtlich, kriminalprognostisch) sowie die Erstellung und Präsentation rechtspsychologischer Gutachten
    • eigenverantwortliche Konzeption, Durchführung und Evaluation von Interventionsmaßnahmen bei Straftäter*innen
    • eigenverantwortliche Konzeption, Durchführung und Evaluation von Betreuungsmaßnahmen für verhaltensauffällige/straffällige Jugendliche
    • die Vermittlung psychologischen Wissens in den genannten Praxisfeldern

    In sämtlichen genannten Tätigkeitsbereichen verbinden sich methodische und praktische Elemente der Problemanalyse bzw. Bestandsaufnahme, der Vorhersage sowie der Planung, Durchführung und Überprüfung des Erfolges von Interventionen.

  • Das Lehrgebiet Arbeits- und Organisationspsychologie bietet in Kooperation mit der Deutschen Psychologen Akademie (DPA) seit einigen Semestern die Möglichkeit, sich gezielt auf die DIN-33430-Lizensierungsprüfung vorzubereiten. Im Rahmen der DPA-Prüfung werden die Inhalte des Begleitwerks zur DIN 33430 abgefragt (Personalauswahl kompetent gestalten: Grundlagen und Praxis der Eignungsdiagnostik nach DIN 33430, Hrsg.: Diagnostik- und Testkuratorium, 2018). Dieses Begleitwerk wird im Unterkurs „Berufliche Eignungsdiagnostik“ des Moduls Mastermoduls 4 (Occupational Health Psychology and Personnel Psychology) vollständig, strukturiert und intensiv durchgearbeitet. Nach Belegung des Moduls können die Studierenden sich dann mit ermäßigter Prüfungsgebühr für die Lizensierungsprüfung anmelden. Die Prüfung selbst wird extern (in Präsenz oder per Remote-Prüfung von zu Hause) von der DPA durchgeführt.

    Bei Rückfragen können sich Studierende oder Studieninteressierte gerne an Sabine Weidenfeller (Lehrgebiet Arbeits- und Organisationspsychologie) wenden:

    Sabine Weidenfeller, M.Sc. Foto: FernUniversität

    Sabine Weidenfeller, M.Sc.

    Lehrgebiet Arbeits- und Organisationspsychologie

    E-Mail: sabine.weidenfeller

 

Eine Tätigkeit im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie ist hingegen mit dem Studium an der FernUni nicht möglich (s. FAQs zu Klinischer Psychologie und Psychotherapie).

 
 

Perspektiven nach dem M.Sc. Psychologie

Master-Absolvent*innen der Psychologie sind (im Vergleich zum Bachelor-Absolvent*innen) stärker zu eigenverantwortlichen beruflichen Tätigkeiten qualifiziert. Mit Abschlusss des M.Sc. Psychologie dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Psycholog*in“ führen. Zudem berechtigt der Masterabschluss zur Promotion und ermöglicht somit, eine wissenschaftlichen Laufbahn einzuschlagen.

Sollte nach dem Bachelorabschluss noch ein Masterstudium absolviert werden?

Auf diese Frage lässt sich nur schwer eine allgemeingültige Antwort geben. Es ist sehr unterschiedlich, welche Anforderungen einzelne Organisationen an ihre Beschäftigten stellen. Ein Bachelor of Science in Psychologie alleine wird selten für psychologische Tätigkeitsfelder ausreichen. Neben dem Abschluss an der FernUni wirken sich jedoch auch Ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen und bereits erworbenen beruflichen Abschlüsse auf Ihre Berufsperspektiven aus.

Beachten Sie hierzu auch die Informationen auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).

 

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Fakultät Psychologie | 08.04.2024