Präsenzveranstaltungen

  • Die Teilnahme an sechs Präsenzveranstaltungen während des Studiums ist verpflichtend, um die Prüfungen zu den Modulen MM2, MM3, MM4, MM5, MM6 und MM8 abschließen zu können.

    In Ausnahmefällen (d.h. bei einem Wohnort im außereuropäischen Ausland, einer Inhaftierung oder einer Behinderung) gilt die Teilnahme an Online-Seminaren oder einer anderen Form von Ersatzleistung als äquivalent zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Diese Ersatzleistung müssen Sie mit den entsprechenden Belegen beantragen. Die Präsenzveranstaltungen spielen insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung sozialer und kommunikativer Kompetenzen sowie praktischer Übungen eine wichtige Rolle.

  • Ja, eine Belegung ist notwendig.

  • In diesem Fall melden Sie sich regulär für eine Präsenzveranstaltung an. Bekommen Sie dann eine Absage, melden Sie sich bitte umgehend bei der Studiengangskoordination.

  • Wenn Ihnen der Besuch einer Präsenzveranstaltung aus einem der folgenden Gründe nicht möglich ist:

    1. chronische Erkrankung/Behinderung
    2. außereuropäischer Wohnsitz
    3. Inhaftierung

    können Sie eine Ersatzleistung erbringen.

    Neue Prüfungsordnung: Bitte beachten Sie die Hinweise zu Ersatzleistungen unter: /psychologie/studium/portale/mscpsy/studium/veranstaltungen/

    Alte Prüfungsordnung: Bitte melden Sie sich für die Ersatzleistungen über das gleiche System an wie für eine Präsenzveranstaltung. Senden Sie nach der Anmeldung bitte unaufgefordert einen Nachweis Ihrer Berechtigung an koordination.psychologie

  • Nein, das ist nicht zulässig.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024