Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2020/21

Zum Wintersemester 2020/21 hat sich das Curriculum für Studierende, die den Masterstudiengang neu beginnen, geändert. Bereits in den Master Psychologie eingeschriebene Studierende können den Studiengang nach wie vor zu den Bedingungen studieren, zu denen sie eingeschrieben wurden. Sie haben aber die Möglichkeit, freiwillig in die neue Prüfungsordnung zu wechseln.

 

Die Änderungen im Überblick

  • Im Gegensatz zur alten Studienstruktur, in der die Module 6 oder 12 ECTS umfassten, werden nach der neuen Ordnung alle Module 10 ECTS haben. Das Projektmodul MM7 wird dadurch aufgewertet und spiegelt den hohen Arbeitsaufwand der Projektgruppen besser wider. Die übrigen Module werden um zwei ECTS reduziert.

  • Durch die verkleinerten Module besteht die Möglichkeit, im Master das Anwendungsfach MM8 „Rechtspsychologie“ anzubieten, das fest im Curriculum verankert ist. In diesem Modul lernen Sie zwei Schwerpunkte kennen:

    1. Kriminalpsychologie, welche sich unter anderem mit Kriminalitätstheorien und der Behandlung von Straftäter*innen beschäftigt, sowie
    2. Forensische Psychologie, welche sich mit aussagepsychologischen und kriminalprognostischen Fragestellungen beschäftigt. Zusätzlich wird im Schwerpunkt Forensische Psychologie die Frage nach der Beurteilung der Schuldfähigkeit abgehandelt.

    In einer Online-Lernumgebung werden Sie sich mit den Grundlagen und Praxisbeispielen aus den beiden Schwerpunkten auseinandersetzen. Eine Anerkennung des Moduls im Rahmen der Weiterbildung zur Fachpsychologin oder zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie gemäß den Statuten der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen wird beantragt.

  • Wie die Module umfasst auch das Praktikum zukünftig 10 ECTS. Entsprechend wird die Stundenzahl auf 280 Stunden (7 Wochen Vollzeit) reduziert.

  • Es ist nach wie vor empfehlenswert, die Reihenfolge der Module beizubehalten. Um das Studium flexibler zu gestalten, ist es aber möglich, höhere Module bereits parallel zu MM1 und MM2 zu studieren.

    Bitte beachten Sie jedoch als Ausnahme zu dieser Regel das Modul MM7. Ab dem Wintersemester 2022/2023 wird für die Zulassung zum Modul MM7 nicht nur empfohlen, sondern verpflichtend vorausgesetzt, dass die Module MM1, MM2 sowie ein weiteres Modul bestanden sein müssen. Um MM7 im 3. Fachsemester studieren zu können, müssen die drei vorausgesetzten Module bereits im 1. Fachsemester bestanden worden sein.

  • In den Modulen wird der Vermittlung praktischer Fach- und Schlüsselkompetenzen ein höherer Stellenwert zugeschrieben. Dies wird über Übungskonzepte mit Online- und Präsenzanteilen realisiert. Neben dem zweitägigen Seminar in MM2 (Psychologische Diagnostik, Gutachten und Kommunikation) gibt es daher in fünf weiteren Modulen verpflichtende Kompetenzübungen. Diese umfassen i.d.R. eintägige Präsenzseminare sowie Online-Termine zur Vor- und Nachbereitung. In diesen Übungen werden unterschiedliche psychologische Kompetenzen praktisch eingeübt – dies sind zum Beispiel interkulturelle Kompetenzen, Gesprächsführung, Moderationstechniken oder Problemlösetechniken. Die Teilnahme an diesen Kompetenzübungen ist Voraussetzung, um die Modulprüfung absolvieren zu können.

    Diese Präsenztermine werden aber innerhalb des Semesters zu verschiedenen Terminen in verschiedenen Regionalzentren angeboten, um allen Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen.

    Für Studierende mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland, Inhaftierte oder Studierende mit chronischer Erkrankung wird es auch weiterhin Ersatzmöglichkeiten geben.

    Die frei wählbaren Präsenzveranstaltung in den Modulen 3 – 7 inklusive des Referats entfällt. Die bisherigen Prüfungsvorleistungen in den Modulen 3 – 6 entfallen.

 

Fragen und Antworten

  • Der Wechsel kann jederzeit, aber vorzugsweise während der Frist für die Rückmeldung für das kommende Semester, per E-Mail an psy.msc beantragt werden.

    Die Rückmeldefrist ist:

    Bitte geben Sie neben Ihrem Namen auch Ihre Matrikelnummer an.

    Ein Rückwechsel in die alte Prüfungsordnung ist ausgeschlossen.

  • Bereits erbrachte Prüfungsleistungen aus dem alten Studiengang werden Ihnen automatisch anerkannt. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen. Beachten Sie aber bitte, dass die Module dann ggf. mit der reduzierten (Module 1-6 sowie Praktikum) bzw. erhöhten (Modul 7) ECTS-Anzahl im Prüfungssystem verbucht werden.

    Fehlversuche in Modulen werden ebenfalls mit übertragen.

  • Nein.

    Die Zulassung zur Masterarbeit kann für Wechsler*innen auch mit weniger als den geforderten 3 Präsenzen erfolgen.

  • Nichts. Wenn Sie nicht aktiv werden, bleiben Sie in der alten Prüfungsordnung eingeschrieben.

  • Der Studiengang nach alter Prüfungsordnung läuft mit dem Sommersemester 2025, also am 30.09.2025 aus.

    Somit können Modulprüfungen, die Abschlussarbeit sowie deren Wiederholungsversuche und das berufsorientierte Praktikum nach Ablauf des 30. September 2025 nicht mehr erbracht werden. Dies gilt auch im Falle von offenen Prüfungsversuchen oder der Beantragung eines Nachteilsausgleichs.

    Es ist jedoch auch im Sommersemester 2025 noch ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung möglich, um den Abschluss noch zu erlangen. Im Fall eines Wechsels erfolgt eine automatische Anerkennung der bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen.

  • Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass sich die Belegungsnummern der Module je nach alter oder neuer Prüfungsordnung unterscheiden! Wenn Sie nach der neuen Ordnung studieren möchten, müssen Sie die Belegung nach der neuen Belegnummer vornehmen! Wenn Sie ein Modul im alten Studiengang bereits belegt haben, können Sie dieses mit der neuen Nummer kostenlos wiederholen. Die neuen Modulnummern finden Sie auf den Modulseiten zum WS 20/21 im Studienportal. Alle Belegnummern der neuen Ordnung haben eine 8 an vierter Stelle.

    Modulseiten NEUE Ordnung WS 20/21

    Studierende der alten Ordnung müssen wiederum die Belegnummer der alten Module nutzen. Die Belegnummern der alten Module haben eine 7 an vierter Stelle.

    Modulseiten ALTE Ordnung WS 20/21

    Wenn Sie aus Versehen die falschen Nummern belegt haben, können Sie Ihre Belegung bis zum 31.08. über den virtuellen Studienplatz noch stornieren und die Belegung erneut vornehmen.

  • Die Termine für die Kompetenzübungen werden zu Beginn des Semesters veröffentlicht. Alle Übungen werden an mehreren Regionalzentren angeboten, um die Regionen in Deutschland abzudecken. Die genauen Standorte können von Semester zu Semester wechseln.

    Ausnahme ist die PV zu MM2, die weiterhin für alle Studierenden in Hagen stattfinden wird.

    Die Teilnahmemöglichkeiten zu den Präsenzterminen sind sichergestellt.

  • Die neue Prüfungsordnung sieht vor, dass im Teilzeitstudium 20 ECTS pro Semester belegt werden. Dies ist definitiv ein erhöhter Aufwand im Vergleich zu den 12 ECTS vorher. Gleichzeitig würde sich aber die Studiendauer verkürzen.

    Wenn Sie das erhöhte Pensum nicht studieren können oder wollen, können Sie aber auch weiterhin ein Modul (10 ECTS) pro Semester absolvieren.

    Teilzeitstudierende haben dadurch in Zukunft mehr Flexibilität in der Gestaltung des Studiengangs und können so wahlweise entweder ein Drittel oder zwei Drittel des Vollzeitpensums studieren.

  • Hierüber entscheiden die Modulverantwortlichen der jeweiligen Module. Richten Sie Ihre Fragen daher bitte an die entsprechenden Lehrgebiete.

  • Nein, das ist nicht möglich. Das Modul Rechtspsychologie kann nur von Studierenden in der neuen Ordnung absolviert werden. Die Teilnahme an den Kompetenzübungen der Anwendungsmodule steht ebenfalls nur den Studierenden in der neuen Ordnung offen.

  • Für Studierende, die von der alten in die neue Prüfungsordnung gewechselt sind, kann die Zulassung zur Masterarbeit auch dann erfolgen, wenn sie in der alten Ordnung bereits mindestens 48 Punkte erworben hatten und diese durch den Wechsel auf 40 ECTS reduziert wurden.

Fakultät Psychologie | 09.04.2024