Zeugnis

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Das Abschlusszeugnis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Bitte füllen Sie den Antragsformular (PDF 84 KB) am Bildschirm aus, drucken Sie ihn aus und senden Sie den Antrag unterschrieben per Mail an die angegebene Adresse.

Bitte überprüfen Sie vor Antragstellung noch einmal selbst, dass Sie alle Leistungen erfüllt haben und diese bereits im Prüfungsportal eingetragen wurden:

  • Alle Modulprüfungen der Module 1 – 7 (alte Prüfungsordnung) bzw. 1 – 8 (neue Prüfungsordnung)
  • Masterarbeit
  • Praktikum absolviert und eingetragen
  • Zwei Seminarteilnahmen, ein Referatsnachweis eingetragen (nur alte Prüfungsordnung). Sofern Nachweise über Seminare oder das Referat nicht im Prüfungssystem eingetragen wurden, können die entsprechenden Nachweise zusammen mit dem Zeugnisantrag eingereicht werden.

Zum Zeitpunkt der Abgabe der M.Sc.-Arbeit bzw. der Erbringung (oder Anerkennung) der (letzten) Prüfungs- oder Studienleistung müssen Sie in den Studiengang eingeschrieben sein. Der ordnungsgemäße Abschluss kann erst bestätigt und bescheinigt werden, wenn sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht bzw. anerkannt wurden und die Bewertungen vollständig vorliegen.

Wenn Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen erbracht bzw. anerkannt bekommen haben und nur auf die Bekanntgabe der Ergebnisse bzw. auf die Benotung der Abschlussarbeit oder auf das Abschlusszeugnis warten, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester zurückmelden.

Für den Fall, dass Sie die letzte Prüfung entgegen Ihrer eigenen Prognose nicht bestanden haben und diese wiederholen müssen, wird das Studierendensekretariat auf Antrag eine verspätete Rückmeldung prüfen.

Das Zeugnis kann auch nach der Exmatrikulation noch beantragt werden.

Über die bestandene Prüfung zum Erwerb des Grades „Master of Science“ wird ein Zeugnis ausgestellt, das die einzelnen Noten der Prüfungen sowie der M.Sc.-Arbeit und die Gesamtnote enthält. Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades „Master of Science“ sowie ein Diploma Supplement ausgestellt. Diese Dokumente erhalten Sie in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Antragstellung postalisch per Einschreiben.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt:

Sandra WirthFoto: FernUniversität

Sandra Schröder (geb. Wirth)

Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024