Berufsorientiertes Praktikum

  • Alle wichtigen Informationen, Formulare und Leitfäden finden Sie in der zugehörigen Moodle-Umgebung.

  • Das Praktikum können Sie ab Beginn Ihres ersten Fachsemesters im Masterstudiengang Psychologie starten.

  • Grundsätzlich überall, wo eine psychologische Tätigkeit ausgeübt wird. Zum Beispiel in Beratungsstellen, in der Personaldiagnostik, in psychotherapeutischen Praxen oder psychiatrischen Kliniken, bei Schulpsycholog*innen, im Gesundheitsmanagement, …

    Das Praktikum muss durch eine Person mit einem Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie betreut werden.

    In der Moodle-Umgebung finden Sie außerdem eine Datenbank mit Praktikumsangeboten und ehemaligen Praktikumsplätzen Ihrer Mitstudierenden.

  • Nein. Im berufsorientierten Praktikum sollen Sie die psychologischen Kenntnisse und Kompetenzen, die Sie im Studiengang Psychologie an der FernUniversität Hagen erwerben, praktisch anwenden. Dies schließt die Anerkennung von Tätigkeiten als berufsorientiertes Praktikum aus, die Sie vor Ihrem Studium ausgeübt haben.

  • Der zeitliche Mindestumfang von 280 bzw. 350 Stunden entspricht dem Äquivalent von 7 bzw. 9 Arbeitswochen in Vollzeit. Diese können individuell angepasst (z.B. in Teilzeit oder in mehreren Blöcken) abgeleistet werden. Der Zeitraum, in dem die Stunden abgeleistet werden, ist dabei erst einmal unerheblich. Wir empfehlen jedoch die Stunden so zügig wie möglich zu absolvieren.

  • Wenn bereits in einem entsprechenden Umfeld gearbeitet wird, kann die Tätigkeit ausschließlich unter spezifischen Umständen als BOP anerkannt werden. In diesem Fall ist es obligatorisch, sich vorher mit der Praktikumsbeauftragten in Verbindung zu setzen.

  • Ja, eine Aufteilung auf zwei Praktikumsstellen ist möglich.

  • Die Absolvierung des berufsorientierten Praktikums im Ausland ist grundsätzlich möglich, sofern die Vorgaben der Prüfungsordnung erfüllt werden und die Praktikumsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache vorliegt.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024