Anerkennung von Leistungen

  • Voraussichtlich ja. Studienleistungen und Prüfungsleistungen in dem gleichen Studiengang (d.h. einem M.Sc. Studiengang in Psychologie an einer deutschen Hochschule) können anerkannt werden. Diese Anerkennung bezieht sich nur auf vollständig bestandene Module im Fach Psychologie, soweit diese inhaltlich den an der FernUniversität angebotenen Modulen entsprechen und im Umfang nicht deutlich abweichen (mindestens 10 ECTS sind für ein 12 ECTS-Modul vorzuweisen).

    Nicht anerkannt werden hingegen einzelne Teilleistungen unterhalb des Niveaus von Modul- bzw. Diplomprüfungen wie z.B. Seminarscheine, Einzelkurse, Propädeutika u.ä.

  • Über die Gleichwertigkeit im Ausland erbrachter Studienleistungen und ausländischer Abschlüsse gibt es Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz. Auskünfte dazu entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Studienportal zur Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.

  • Ja. Sind anerkannte Leistungen aus früheren Studien benotet, werden die Noten in die Berechnung der Abschlussnote einbezogen

  • Die Entscheidung über die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Prüfungsausschusses der Fakultät Psychologie. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über die Anerkennung vom Datum des Zusammentreffens dieses Gremiums abhängig. In der Regel sollten Sie innerhalb von etwa 8 Wochen eine Rückmeldung erhalten. Sie können aber innerhalb einer bestimmten Frist Kurse (gegen Gebühr) nachbelegen (Sommersemester bis Mitte Mai; Wintersemester bis Mitte November).

  • Informationen zum Antrag auf Anerkennung

    Formulieren Sie den Antrag bitte frei. Stellen Sie darin die Module des M.Sc. in Hagen sowie Ihre bisher erbrachten Leistungen mit ECTS (notfalls SWS) Angaben gegenüber.

    Fügen Sie dem Antrag beglaubigte Kopien Ihrer Leistungsnachweise bei. Sinnvoll sind auch kurze Modulbeschreibungen (z.B. aus dem Modulhandbuch).

Fakultät Psychologie | 08.04.2024