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Vorbehaltliche Regelung zur Prüfungszulassung für Schwangere in Bezug auf Module mit Kompetenzübungen

[22.03.2024]

Aufgrund einer Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie mit erstmaliger Einschreibung zum WS 2020/2021 (neue Prüfungsordnung) vom 21.03.2024 gelten für Schwangere abweichende Regelungen für die Prüfungszulassung in Bezug auf Module mit Kompetenzübungen.


Die aktive und erfolgreiche Teilnahme an der Kompetenzübung eines Moduls ist Voraussetzung, um die jeweilige Modulprüfung (Hausarbeit in MM2; Klausur in MM3, MM4, MM5, MM6 & MM8) absolvieren zu können (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1, Satz 2). Abweichend davon gilt für Schwangere aufgrund einer Änderung der Prüfungsordnung vom 21.03.2024 (§ 25 Abs. 6) die folgende vorbehaltliche Regelung zur Prüfungszulassung für Module mit Kompetenzübungen:

Wenn der Termin einer Kompetenzübung in die Schutzfrist sechs Wochen vor und acht (in Ausnahmefällen zwölf) Wochen nach der Entbindung fällt (vgl. § 3 MuSchG), können Studierende die entsprechende Modulabschlussprüfung ablegen, ohne zuvor die Kompetenzübung absolviert zu haben. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kompetenzübung in einem Folgesemester nachgeholt wird. Wird die Prüfung bestanden, erfolgt bis zur Nachholung der Kompetenzübung kein Bescheid über die bestandene Modulprüfung, d.h. keine Übernahme der Leistung in die Prüfungsdatenbank. Eine nicht bestandene Prüfung zählt als regulärer Prüfungsversuch und wird umgehend in die Prüfungsdatenbank übernommen.

Es besteht nicht die Möglichkeit, aufgrund der Schwangerschaft eine Ersatzleistung für die Kompetenzübung zu absolvieren.

Schwangere Studierende, die von der oben beschriebene Regelung Gebrauch machen wollen, beachten bitte das folgende Vorgehen:

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  1. Wenden Sie sich per E-Mail an das Prüfungsamt (psy.msc), unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an sowie des Moduls, für das Sie zur Prüfung zugelassen werden möchten, ohne zuvor die entsprechende Kompetenzübung zu absolvieren. Fügen Sie der E-Mail eine aktuelle ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft und des Geburtstermins bei.
  2. Melden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist auf regulärem Weg für die entsprechende Modulprüfung (Hausarbeit, Klausur) an. Das Prüfungsamt lässt Sie unter dem Vorbehalt, dass die fehlende Kompetenzübung nachgeholt wird, für die Prüfung zu und vermerkt dies entsprechend.
  3. Sobald das vorläufige Klausurergebnis vorliegt, können Sie dieses über das Online-Übungssystem einsehen. Es erfolgt jedoch bis zur Nachholung der Kompetenzübung kein Bescheid über die bestandene Modulprüfung, d.h. die Leistung wird nicht in die Prüfungsdatenbank übernommen. Eine nicht bestandene Prüfung zählt als regulärer Prüfungsversuch und wird umgehend in die Prüfungsdatenbank übernommen.
  4. Holen Sie die fehlende Kompetenzübung im Folgesemester nach. Beachten Sie bitte, dass hierzu eine erneute Belegung des entsprechenden Moduls notwendig ist.
  5. Nachdem Sie die fehlende Kompetenzübung absolviert haben und diese in Ihrer Leistungsübersicht eingetragen wurde, melden Sie sich erneut per E-Mail im Prüfungsamt (psy.msc).
  6. Ihr Prüfungsergebnis wird daraufhin in die Prüfungsdatenbank eingetragen, sodass Sie es in Ihrer Leistungsübersicht einsehen können. Zudem erhalten Sie im Anschluss den postalischen Notenbescheid.