An-/Abmeldung
Für die Hausarbeit im Modul 6b wird automatisch angemeldet, wer sich aktiv an der Praktikumsgruppe beteiligt hat.
Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung nur vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit möglich. Wenn Sie die Hausarbeit nicht mitschreiben möchten, informieren Sie bitte Ihre Praktikumsbetreuung oder – sofern die Anmeldung bereits erfolgt ist – nehmen Sie die Abmeldung über das Prüfungsportal vor. Sollten Sie sich vor Beginn der Bearbeitungszeit nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung (d.h. länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit) unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) sowie schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.
Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens drei Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes als Nachweis beim Prüfungsamt eingehen (per Fax, E-Mail oder Post). Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt zu verwenden.
Die Rücktrittserklärung ist unbeachtlich, wenn
- die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit erfolgt,
- der entsprechende Nachweis nicht spätestens drei Tage vorgelegt wird,
- der Nachweis sich nicht auf die Prüfungsunfähigkeit bezieht (Allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder
- der Nachweis rückwirkend ausgestellt wurde.
Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird.
Die Dauer der Verlängerung(en) darf insgesamt die Bearbeitungszeit nicht um mehr als 50 % überschreiten.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt für Psychologie
B.Sc. Psychologie
Universitätsstraße 27
58097 Hagen
Fax: +49 (0) 2331 / 987-19299
E-Mail: psy.bsc
Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.
Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich.
Formalia/Abgabe
Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.
Bitte beachten Sie prüfer*innen- bzw. fachspezifische Vorgaben im Studienportal bzw. in Moodle. Hinweise zu den Formalia finden Sie in der Prüfungsordnung.
Die Abgabe der Hausarbeit zu Modul 6b erfolgt über das Online-Übungssystem.
Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage
Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Hausarbeit wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach Ende der Bearbeitungszeit mitgeteilt.
Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Melcher im Prüfungsamt:
Prüfungsamt Psychologie
Julia Melcher
E-Mail: psy.bsc
Fax: +49 2331 987 – 19299
Tel.: +49 2331 987 – 2991
Sprechzeit: Di – Fr: 09:00 – 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.