Lokale Ethikkommission

Die Lokale Ethikkommission der Fakultät für Psychologie nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen von Forschungsvorhaben innerhalb der Fakultät für Psychologie. Anträge werden von dem/der für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Wissenschaftler/Wissenschaftlerin gestellt.

 

Mitglieder der lokalen Ethikkommission

Mitgliederliste aufklappen

Vollmitglieder Ersatzmitglieder
 
Gruppe der Hochschullehrerinnen / Hochschullehrer
Prof. Dr. Oliver Christ Prof. Dr. Robert Gaschler
Prof. Dr. Ingrid Josephs Prof. Dr. Roman Liepelt
Prof. Dr. Hannes Schröter Prof. Dr. Aileen Oeberst
 
Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
Dr. Maria-Therese Friehs Dr. Marleen Stelter
Dr. Andrea Haberstroh  
 

Kontakt: lek-psychologie

 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über ein online bereitgestelltes Dokument: https://ww2.unipark.de/uc/ethikantrag/

  • Bearbeitungsvarianten

    Das Online-Formular bietet zwei Bearbeitungsvarianten:

    1) Reguläres Ausfüllen des Antrags inkl. Einreichung bei der lokalen Ethikkommission

    Zum Ende des Formulars wird Ihr Antrag der lokalen Ethikkommission zur Prüfung vorgelegt. Der Antrag ist damit eingereicht. Auf Wunsch wird Ihr Antrag anschließend ebenfalls an von Ihnen gewählte E-Mail-Adressen übersichtlich zusammengefasst zugesendet.

    2) Vorläufiges Ausfüllen des Antrags ohne Einreichung bei der lokalen Ethikkommission

    Zum Ende des Formulars wird Ihr Antrag der lokalen Ethikkommission nicht vorgelegt, da diese Variante nur Ihrer Übersicht dienen soll. Auf Wunsch wird Ihr Antrag anschließend ebenfalls an von Ihnen gewählte E-Mail-Adressen übersichtlich zusammengefasst zugesendet.
    Diese Variante eignet sich, um den Antrag vor der eigentlichen Einreichung mit anderen Personen (z. B. Abstimmung mit Forschungsbeteiligten oder Betreuung von Abschlussarbeiten, etc.) zu besprechen und daraufhin zu modifizieren. Der Antrag wird bei dieser Variante NICHT der der lokalen Ethikkommission zur Prüfung vorgelegt. Stattdessen können die Angaben bis zur regulären Abgabe weiter bearbeitet werden.

    Nur Variante 1 beinhaltet die tatsächliche Einreichung des Antrags bei der lokalen Ethikkommission und beendet das Formular. Variante 2 dient ausschließlich Ihrer Information und beendet den Antragsvorgang nicht. Sie dient nur der Übersicht über das Formular und bietet am Ende die Möglichkeit und zurück zur ersten Seite des Formulars zu springen. Ein Wechsel zu Variante 1 ist dann - und auch danach - jederzeit möglich.

    Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrags

    • Unter diesem Link finden Sie eine PDF-Version des Antragsformulars zur Einsichtnahme in das Formular. Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung Ihres Antrags nur über das Online-Formular möglich ist. Diese PDF-Datei dient nur Ihrer Information und zur Vorbereitung auf das Ausfüllen des Online-Antrags.
    • Das Online-Formular kann jederzeit abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Dazu müssen Sie nur erneut auf diesen Link klicken: https://ww2.unipark.de/uc/ethikantrag/. Die Daten werden 30 Tage - oder bis Sie Ihre Browser-Cookies löschen - gespeichert. Anschließend muss der Antrag von Neuem begonnen werden.
  • Bei Anträgen eines Forschungsteams soll die/der Erstantragsteller/in die Korrespondenz mit der Ethikkommission verantwortlich führen. Anträge, die Abschlussarbeiten von Studierenden betreffen, müssen vorab mit dem/der verantwortlichen Betreuer/in abgesprochen werden.

    Es besteht die Möglichkeit, ein Ethikvotum für ein Forschungsvorhaben einzuholen, welches mehr als eine Untersuchung umfasst (z.B. im Rahmen eines DFG-Antrags). Voraussetzung hierfür ist, dass die geplanten Untersuchungen sich auf eine inhaltliche Fragestellung und einem gemeinsamen Untersuchungsparadigma beziehen.

    Eine möglichst rechtzeitige Antragstellung ist angeraten. Für Vorhaben, die bereits begonnen wurden, nimmt die Ethikkommission keine Anträge entgegen.

    Antragsteller/innen erhalten eine der folgenden Stellungnahmen der lokalen Ethikkommission:

    • Es bestehen keine ethischen Bedenken gegen die Durchführung des Forschungsvorhabens.
    • Es bestehen keine ethischen Bedenken gegen die Durchführung des Forschungsvorhabens, wenn gewisse Auflagen erfüllt werden, die in der Stellungnahme kommuniziert werden.
    • Es bestehen ethische Bedenken gegen die Durchführung des Forschungsvorhabens oder das Forschungsvorhaben ist aufgrund mangelnder Informationen nicht zu beurteilen. In diesem Fall muss das Forschungsvorhaben überarbeitet und der Antrag erneut eingereicht werden.
    • Die lokale Ethikkommission sieht sich aufgrund der Fragestellung und Methode nicht in der Lage den Antrag zu begutachten.

    Sollten sich im Verlauf der Erhebung wesentliche Änderungen (z.B. Instrumente, Paradigmas, Vorgehen, Dauer) der Studie ergeben, ist die lokale Ethikkommission erneut mittels des online bereitgestellten Dokumentes zu konsultieren.

    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. Unvollständige Unterlagen und Anträge können nicht begutachtet werden.

 

Ordnungen

 

Gesetzliche Bestimmungen und ethische Richtlinien

Tobias Burkhard | 15.06.2023