Lokale Ethikkommission

Die Lokale Ethikkommission (LEK) dient als Beratungsinstanz in ethischen Fragen für Forschungsvorhaben innerhalb der Fakultät für Psychologie. Sie berät Forschende bei der Einhaltung der ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und bewertet insbesondere ethische Vertretbarkeit von Forschungszielen und -methoden, wobei sie besonders auf Neutralität und Objektivität achtet. Dabei ist zu beachten, dass die Verantwortung der Forschenden für das Forschungsvorhaben durch die Stellungnahme der Ethikkommission unberührt bleibt. Zivil- und haftungsrechtliche Folgen sind alleine von den Antragstellenden zu tragen.

 

Mitglieder der lokalen Ethikkommission

  • Vollmitglieder Ersatzmitglieder
     
    Gruppe der Hochschullehrerinnen / Hochschullehrer
    Prof. Dr. Oliver Christ Prof. Dr. Ingrid Josephs
    Prof. Dr. Roman Liepelt Prof. Dr. Hannes Schröter
    Prof. Dr. Angela Dorrough Prof. Dr. Jenny Wesche
     
    Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
    Dr. Andrea Haberstroh Dr. Johanna Werner
    Dr. Christian Blötner Dr. Christina Weckwerth

E-Mail: lek-psychologie

 

Informationen zur Antragstellung

Vor der eigentlichen Antragseinreichung muss zunächst der Basisfragebogen (siehe unten) ausgefüllt werden, in dem basierend auf den Ethikrichtlinien der DGPs alle ethisch-relevanten Aspekte eines Forschungsvorhabens abgefragt werden. Vor dem Ausfüllen des Basisfragebogens sollten die Antragstellenden sich mit den Ethikrichtlinien der DGPs vertraut machen. In Abhängigkeit der Antworten wird zwischen einem Kurzantrag und einem Vollantrag unterschieden.

  • Kurzantrag

    Sollten alle Fragen in dem Basisfragebogen nicht im farbigen Bereich beantwortbar sein, handelt es sich um einen Routineantrag. In diesem Fall reicht die Einreichung des ausgefüllten Basisfragebogens wie auch die Teilnehmerinformationen und Einwilligungserklärungen soweit die Vorlagen der DGPs nicht verwendet werden.

  • Vollantrag

    Sollten mindestens eine der Antworten im farbigen Bereich des Basisfragebogens liegen, muss ein Vollantrag gestellt werden, in dem die Forschenden insbesondere zu den kritisch beantworteten Fragen, also solche, bei denen die Antworten im farbigen Bereich liegen, ausführlich Stellung nehmen. Dem Vollantrag müssen alle notwendigen Informationen (z.B. Versuchsmaterialien, Begründung für die Notwendigkeit einer Täuschung, auch unter Abwägung von Kosten/Nutzen-Aspekten) beigefügt werden, auf deren Basis dann die Ethikkommission eine Stellungnahme erlaubt.

Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein und die Ethikkommission entsprechend um die Einreichung weiterer Informationen bitten, verzögert sich die Bearbeitung des Antrags um mindestens vier Wochen.

Wir bitten zu dem alle Vollantragsteller:innen eine Ansprechperson zu benennen, die von der Ethikkommission zu dem monatlichen Treffen der Ethikkommission dazu gebeten wird, falls bei der Entscheidungsfindung Fragen aufkommen, die durch die Antragsteller:innen beantwortet werden müssen. Die monatlichen Treffen finden online und immer am letzten Montag eines Monats von 9:00 Uhr bis maximal 10:30 Uhr statt.

 

Basisfragebogen zur Beurteilung eines Forschungsvorhabens

Basisfragebogen zur Beurteilung eines Forschungsvorhabens als digital ausfüllbares PDF-Formular herunterladen

 

Einreichung

Anträge sind per E-Mail als zusammenhängendes PDF-Dokument an die oben genannte E-Mail-Adresse der Lokalen Ethikkommission zu richten.

 

Dauer der Antragsprüfung

Die Ethikkommission trifft sich an jedem letzten Montag eines Monats.

 

Weitere Hinweise zu Anträgen

  • Bei Anträgen eines Forschungsteams soll die/der Erstantragsteller:in die Korrespondenz mit der Ethikkommission verantwortlich führen. Anträge, die Abschlussarbeiten von Studierenden betreffen, müssen durch die betreuende Person erfolgen. Studierende können selbst keine Ethikanträge stellen!
  • Es besteht die Möglichkeit, ein Ethikvotum für ein Forschungsvorhaben einzuholen, welches mehr als eine Untersuchung umfasst (z.B. im Rahmen eines DFG-Antrags). Voraussetzung hierfür ist, dass die geplanten Untersuchungen sich auf eine inhaltliche Fragestellung und einem gemeinsamen Untersucihungsparadgma beziehen.
  • Eine möglichst rechtzeitige Antragstellung ist angeraten. Für Vorhaben, die bereits begonnen wurden, nimmt die Ethikkommission keine Anträge entgegen.
  • Antragsteller:innen erhalten eine der folgenden Stellungnahmen der lokalen Ethikkommission:
    • Es bestehen keine ethischen Bedenken gegen die Durchführung des Forschungsvorhabens.
    • Es bestehen keine ethischen Bedenken gegen die Durchführung des Forschungsvorhabens, wenn gewisse Auflagen erfüllt werden, die in der Stellungnahme kommuniziert werden.
    • Es bestehen ethische Bedenken gegen die Durchführung des Forschungsvorhabens oder das Forschungsvorhaben ist aufgrund mangelnder Informationen nicht zu beurteilen. In diesem Fall muss das Forschungsvorhaben überarbeitet und der Antrag erneut eingereicht werden.
    • Die lokale Ethikkommission sieht sich aufgrund der Fragestellung und Methode nicht in der Lage den Antrag zu begutachten.
  • Sollten sich im Verlauf der Erhebung wesentliche Änderungen (z.B. Instrumente, Paradigmen, Vorgehen, Dauer) der Studie ergeben, ist die lokale Ethikkommission erneut mittels des online bereitgestellten Dokumentes zu konsultieren.
 

Ordnungen

 

Gesetzliche Bestimmungen und ethische Richtlinien

Lokale Ethikkommission | 26.04.2024