Versuchspersonenstunden

 Bitte beachten:

In Folge der Corona-Situation können Präsenz-Versuchspersonenstunden im aktuellen Semester weiterhin bei der Einreichung durch Online-Versuchspersonenstunden ersetzt werden. Alternativ können die Präsenz-VP auf ein späteres Semester verschoben werden. Die drei Präsenz-VP (bzw. drei Online-VP als Ersatz) sowie die Grunderhebung sind derzeit keine Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung der Module ab M3a.

 

Gemäß der Prüfungsordnung müssen Studierende des B.Sc. Psychologie im Rahmen ihres Studiums selbst an psychologischen Untersuchungen teilnehmen (Umfang: 30 Arbeitsstunden). Für die eigene Teilnahme wird ein ECTS-Punkt vergeben. Bei den Versuchspersonenstunden handelt es sich um eine Pflichtleistung, die nicht durch etwas anderes ersetzt werden kann.

Drei der Versuchspersonenstunden müssen in Präsenz erbracht worden sein (entweder an der FernUniversität in Hagen oder bei anderen psychologischen Instituten). Zwei weitere Versuchspersonenstunden müssen im Rahmen der Grunderhebung für den B.Sc. Psychologie erbracht werden.*
Sowohl die Präsenz-Versuchspersonenstunden als auch die Teilnahme an der Grunderhebung müssen im ersten Studienabschnitt erbracht werden. Sie gelten als Voraussetzung für die Prüfungsanmeldungen im  zweiten und dritten Studienabschnitt.**

*Gilt nicht für Studierende, die vor 2017 eingeschrieben wurden.
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Studierende, die im Wintersemester 17/18 eingeschrieben wurden, können die Präsenzversuchspersonenstunden auch zu einem späteren Zeitpunkt erbringen. Die Grunderhebung muss nicht vor der Prüfungsanmeldung eingereicht werden, sondern wird gemeinsam mit den übrigen Stunden eingereicht.

Die übrigen 25 Versuchspersonenstunden können online über das virtuelle Labor oder gerne freiwillig ebenfalls in Präsenz erbracht werden. Es gibt hierfür keine Frist, wir empfehlen jedoch, die Versuchspersonenstunden möglichst früh im Studium zu absolvieren. Der ECTS-Punkt wird gutgeschrieben, wenn alle 30 Versuchspersonenstunden erbracht und eingereicht wurden.

 

Online-Versuchspersonenstunden der FernUniversität

An online durchgeführten Studien können Sie über das Virtuelle Labor der FernUniversität teilnehmen. Am Ende einer Online-Studie erhalten Sie einen elektronischen Nachweis über die Teilnahme, den Sie bitte unbedingt speichern. Da die Daten der Studien anonymisiert sind, kann ein Teilnahmenachweis später nicht mehr ausgestellt werden. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise im Virtuellen Labor.

Foto: Jakob Studnar

 

Grunderhebung

Die Grunderhebung steht ebenfalls im Virtuellen Labor online. Bitte beachten Sie, dass alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 17/18 neu eingeschrieben wurden, die Grunderhebung im ersten Studienabschnitt absolvieren müssen. Bitte beachten Sie: Eine Anrechnung von mehr als 2 Versuchspersonenstunden durch die mehrfache Teilnahme an der Grunderhebung ist nicht möglich.

 

Präsenz-Versuchspersonenstunden der FernUniversität

Für die Präsenz-Versuchspersonenstunden werden in jedem Semester Termine angeboten, an denen Sie die drei nötigen Versuchspersonenstunden an einem Tag absolvieren können. Die aktuellen Termine erfahren Sie in der zugehörigen Moodle-Umgebung. Hier können Sie sich auch für die Teilnahme anmelden. Studierende, die aufgrund von Inhaftierung, Wohnsitz im Ausland oder chronischer Erkrankung nicht an Präsenz-Versuchspersonenstunden teilnehmen können, haben die Möglichkeit, diese mit drei weiteren Online-Versuchspersonenstunden zu ersetzen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu einem eingeschränkten Angebot aufgrund von Corona kommen kann.

 

Präsenz-Versuchspersonenstunden anderer Universitäten oder psychologischer Institute

Gemäß Prüfungsordnung können Sie auch an Untersuchungen von psychologischen Instituten anderer Hochschulen oder von wissenschaftlich anerkannten psychologischen Forschungseinrichtungen, die in Präsenz durchgeführt werden, teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass online erbrachte Versuchspersonenstunden externer Einrichtungen gemäß der Prüfungsordnung für den B.Sc. Psychologie nicht berücksichtigt werden können.

Die Teilnahme an externen Untersuchungen ist zu belegen durch eine auf Ihren Namen ausgestellte Bescheinigung inkl. Namen des durchführenden Instituts, Titel der Untersuchung, Anzahl der Versuchspersonenstunden sowie Name und Unterschrift der Versuchsleitung.
Handelt es sich um digital erstelle Teilnahmebelege von externen Universitäten, so muss der Teilnahmebeleg von der entsprechenden Universität mit Stempel und Unterschrift versehen sein, damit die Anerkennung des Beleges möglich ist. Auch wenn die Original-Bescheinigung des externen Institutes maschinell/digital erstellt wird und ohne Unterschrift gültig ist, benötigen Sie Unterschrift und Stempel der Forschungseinrichtung, um die externe Leistung anerkennen zu lassen.

Alle extern erhaltenen Bescheinigungen reichen Sie bitte – wie auch alle an der FernUniversität erworbenen VP-Stunden-Bescheinigungen – im pdf-Dateiformat digital über das Online-Übungssystem ein (siehe unten „Einsendung und Anerkennung der Versuchspersonenstunden“). Daher müssen Sie gegebenenfalls Ihre Original-Bescheinigungen nach Vorlage zur Unterschrift bei der entsprechenden Forschungseinrichtung als pdf-Datei einscannen. Bewahren Sie aber bitte unbedingt Ihre Original-Bescheinigungen auf, bis die Versuchspersonenstunden im Prüfungsportal verbucht wurden, falls eine Überprüfung nötig sein sollte.

Haben Sie an die FernUniversität gewechselt und Ihre Versuchspersonenstunden teilweise an einer anderen Universität abgeleistet, behandeln Sie diese bitte wie Präsenz-Versuchspersonenstunden anderer Universitäten oder psychologischer Institute und gehen wie oben beschrieben vor. Auch in diesem Fall können online erbrachte Versuchspersonenstunden externer Einrichtungen nicht berücksichtigt werden.

Haben Sie alle 30 Versuchspersonenstunden bereits in einem früheren Studium erbracht und können einen Nachweis darüber erbringen, der die Absolvierung von Versuchspersonenstunden gemäß der für den B.Sc. Psychologie gültigen Prüfungsordnung dokumentiert, können Sie sich die Versuchspersonenstunden über einen Antrag auf Anerkennung anerkennen lassen.

 

Bedeutung der Versuchspersonenstunden für das Belegen von Modul 6b

Studierende, die die 30 Versuchspersonenstunden bereits vollständig absolviert haben, werden bei der Vergabe der Praktikumsplätze bevorzugt berücksichtigt. Die genaue Regelung dazu finden Sie im Studienportal auf der Modulseite zu Modul 6b. Bitte beachten Sie dabei auch die Einsendefristen, damit Ihre Versuchspersonenstunden berücksichtigt werden können.

 

Anleitung zur Einreichung der Versuchspersonenstunden

Wenn Sie im Wintersemester 18/19 oder später eingeschrieben wurden, müssen Sie im ersten Studienabschnitt an der Grunderhebung und an drei Präsenzversuchspersonenstunden teilnehmen und diese einreichen, bevor Sie weitere Prüfungen (M3a-M7) anmelden können. Bitte reichen Sie die Nachweise für Grunderhebung und Präsenzversuchspersonenstunden gemeinsam ein.

Darüber hinaus müssen Sie 25 weitere Versuchspersonenstunden in beliebiger Form (online über das virtuelle Labor oder weitere Präsenzstunden) sammeln. Hierfür gibt es keine Frist, wir empfehlen aber, die Versuchspersonenstunden möglichst früh im Studium zu absolvieren. Bitte reichen Sie die Nachweise erst ein, wenn alle 25 Stunden vollständig erbracht wurden.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Rufen Sie zuerst das Online-Übungssystem der FernUniversität unter folgender URL auf: https://online-uebungssystem.fernuni-hagen.de/
  2. Anschließend wählen Sie in der „Übersicht der angebotenen Übungsveranstaltungen“ das derzeitige Semester aus, sofern es nicht bereits passend ausgewählt wurde.
  3. Suchen Sie in der Liste nun den Studiengang „B.Sc. Psychologie“ und wählen Sie den Kurs 00003 aus.
  4. Ihnen werden nun wichtige, allgemeine Informationen zum Einreichen der Bescheinigungen angezeigt, bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und klicken anschließend oben auf den Eintrag Studentenzugang. Es erscheint ein Anmeldedialog, dort tragen Sie Ihre persönlichen FernUni-Anmeldedaten ein, also Ihre Matrikelnummer und Ihr Passwort.
  5. Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, wird Ihnen eine Übersicht der möglichen Aktionen angezeigt. Sie können nun entweder die Grunderhebung/Präsenzstunden hochladen oder die übrigen 25 Stunden. Klicken Sie nun auf den Link „Nachweise einreichen“. Sie gelangen damit zur Upload-Maske für die VP-Stunden-Bescheinigungen.
  6. Sie können Ihre VP_Stunden-Bescheinigungen nun als PDF-Dateien einzeln oder eine ZIP-Datei mit mehreren PDF-Dateien hochladen.
  7. Klicken Sie dazu auf den Button „Durchsuchen…“ und wählen eine Datei aus.
  8. Anschließend klicken Sie auf „Datei hinzufügen“, um die Dateien hochzuladen.
  9. Sie werden nun auf eine Seite weitergeleitet, die Ihnen alle bereits geprüften Dokumente und das Ergebnis der automatischen Vorauswertung in einer Übersicht anzeigt. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt Folgendes: Alle Dokumente, die hier nicht bereits automatisch erkannt wurden, werden – nachdem Sie Ihre Bescheinigungen endgültig abgegeben haben (siehe Schritt 11) – erneut manuell geprüft. Ein negative Vorauswertung an dieser Stelle bedeutet also nicht, dass dieses Dokument zwangsläufig auch in der endgültigen Überprüfung abgelehnt wird, sondern nur, dass es durch ein weiteres Prüfverfahren verifiziert werden muss. Je nach Anzahl kann diese manuelle Prüfung 4 bis 6 Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
  10. Führen Sie die Schritte 6-9 nun so oft durch, bis Sie alle Ihre notwendigen Bescheinigungen hochgeladen haben und diese in der Übersicht angezeigt werden.
  11. Anschließend müssen Sie auf der Einreichungs-Startseite den Button „Heft schließen“ oder auf der Upload-Seite den Button „endgültig abgeben“ betätigen. Sie haben beide die gleiche Funktion und senden Ihre Dokumente zur endgültigen Überprüfung.

    Achtung: Nur wenn Sie das Heft geschlossen bzw. Sie Ihre Einsendungen endgültig abgegeben haben, können die endgültige Überprüfung und der Eintrag in das Prüfungsportal erfolgen.

Unter dem Menüeintrag „Ergebnisse“ können Sie den Status Ihrer Einsendungen und das Ergebnis der endgültigen Überprüfung nachverfolgen.

Erfolgreich erbrachte VP-Stunden werden automatisch in das Prüfungsportal eingetragen. Sollte festgestellt werden, dass Ihre eingereichten Unterlagen nicht den erforderlichen Umfang nachweisen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an vp-stunden@fernuni-hagen.de und schildern Ihren Fall. Das endgültige Abgeben Ihrer Bescheinigungen wird dann für Sie rückgängig gemacht und Sie können den Vorgang von vorne beginnen. Ein Nachreichen fehlender Bescheinigungen per E-Mail ist ausdrücklich nicht möglich.

Wenn Sie im Wintersemester 17/18 eingeschrieben wurden, müssen Sie im ersten Studienabschnitt an der Grunderhebung teilnehmen.

Darüber hinaus müssen Sie 28 weitere Versuchspersonenstunden sammeln, von denen 3 Stunden in Präsenz erbracht werden müssen. Hierfür gibt es keine Frist, wir empfehlen aber, die Versuchspersonenstunden möglichst früh im Studium zu absolvieren.

Bitte reichen Sie die Nachweise erst ein, wenn alle 30 Stunden vollständig erbracht wurden. Das Vorliegen der Grunderhebung wird erst rückwirkend nach Einreichung aller Nachweise geprüft.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Rufen Sie zuerst das Online-Übungssystem der FernUniversität unter folgender URL auf: https://online-uebungssystem.fernuni-hagen.de/
  1. Anschließend wählen Sie in der „Übersicht der angebotenen Übungsveranstaltungen“ das derzeitige Semester aus, sofern es nicht bereits passend ausgewählt wurde.
  2. Suchen Sie in der Liste nun den Studiengang „B.Sc. Psychologie“ und wählen Sie den Kurs 00002 aus.
  3. Ihnen werden nun wichtige, allgemeine Informationen zum Einreichen der Bescheinigungen angezeigt, bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und klicken anschließend oben auf den Eintrag Studentenzugang. Es erscheint ein Anmeldedialog, dort tragen Sie Ihre persönlichen FernUni-Anmeldedaten ein, also Ihre Matrikelnummer und Ihr Passwort.
  4. Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, wird Ihnen eine Übersicht der möglichen Aktionen angezeigt. In diesem Fall heißt die einzig mögliche Aktion „Einreichen der VPH“. Klicken Sie nun auf den Link „Nachweise einreichen“. Sie gelangen damit zur Upload-Maske für die Vph-Bescheinigungen.
  5. Sie können Ihre VPh-Bescheinigungen nun als PDF-Dateien einzeln oder eine ZIP-Datei mit mehreren PDF-Dateien hochladen.
  6. Klicken Sie dazu auf den Button „Durchsuchen…“ und wählen eine Datei aus.
  7. Anschließend klicken Sie auf „Datei hinzufügen“, um die Dateien hochzuladen.
  8. Sie werden nun auf eine Seite weitergeleitet, die Ihnen alle bereits geprüften Dokumente und das Ergebnis der automatischen Vorauswertung in einer Übersicht anzeigt. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt Folgendes: Alle Dokumente, die hier nicht bereits automatisch erkannt wurden, werden – nachdem Sie Ihre Bescheinigungen endgültig abgegeben haben (siehe Schritt 11) – erneut manuell geprüft. Ein negative Vorauswertung an dieser Stelle bedeutet also nicht, dass dieses Dokument zwangsläufig auch in der endgültigen Überprüfung abgelehnt wird, sondern nur, dass es durch ein weiteres Prüfverfahren verifiziert werden muss. Je nach Anzahl kann diese manuelle Prüfung 4 bis 6 Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
  9. Führen Sie die Schritte 6-9 nun so oft durch, bis Sie alle Ihre notwendigen Bescheinigungen hochgeladen haben und in der Übersicht angezeigt werden.
  10. Anschließend müssen Sie auf der Einreichungs-Startseite den Button „Heft schließen“ oder auf der Upload-Seite den Button „endgültig abgeben“ betätigen. Sie haben beide die gleiche Funktion und senden Ihre Dokumente zur endgültigen Überprüfung.

    Achtung: Nur wenn Sie das Heft geschlossen bzw. Sie Ihre Einsendungen endgültig abgegeben haben, können die endgültige Überprüfung und der Eintrag in das Prüfungsportal erfolgen.

Unter dem Menüeintrag „Ergebnisse“ können Sie den Status Ihrer Einsendungen und das Ergebnis der endgültigen Überprüfung nachverfolgen.

Erfolgreich erbrachte VP-Stunden werden automatisch in das Prüfungsportal eingetragen. Sollte festgestellt werden, dass Ihre eingereichten Unterlagen nicht den erforderlichen Umfang nachweisen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an vp-stunden@fernuni-hagen.de und schildern Ihren Fall. Das endgültige Abgeben Ihrer Bescheinigungen wird dann für Sie rückgängig gemacht und Sie können den Vorgang von vorne beginnen. Ein Nachreichen fehlender Bescheinigungen per E-Mail ist ausdrücklich nicht möglich.

Wenn Sie vor 2017 eingeschrieben wurden, müssen Sie 30 VP-Stunden in beliebiger Form (Präsenz- oder Onlinestunden) einreichen. Bitte reichen Sie die Nachweise erst ein, wenn alle 30 Stunden vollständig erbracht wurden. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Rufen Sie zuerst das Online-Übungssystem der FernUniversität unter folgender URL auf: https://online-uebungssystem.fernuni-hagen.de/
  1. Anschließend wählen Sie in der „Übersicht der angebotenen Übungsveranstaltungen“ das derzeitige Semester aus, sofern es nicht bereits passend ausgewählt wurde.
  2. Suchen Sie in der Liste nun den Studiengang „B.Sc. Psychologie“ und wählen Sie den Kurs 00001 aus.
  3. Ihnen werden nun wichtige, allgemeine Informationen zum Einreichen der Bescheinigungen angezeigt, bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und klicken anschließend oben auf den Eintrag Studentenzugang. Es erscheint ein Anmeldedialog, dort tragen Sie Ihre persönlichen FernUni-Anmeldedaten ein, also Ihre Matrikelnummer und Ihr Passwort.
  4. Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, wird Ihnen eine Übersicht der möglichen Aktionen angezeigt. In diesem Fall heißt die einzig mögliche Aktion „Einreichen der VPH“. Klicken Sie nun auf den Link „Nachweise einreichen“. Sie gelangen damit zur Upload-Maske für die VP-Stunden-Bescheinigungen.
  5. Sie können Ihre VP-Stunden-Bescheinigungen nun als PDF-Dateien einzeln oder eine ZIP-Datei mit mehreren PDF-Dateien hochladen.
  6. Klicken Sie dazu auf den Button „Durchsuchen…“ und wählen eine Datei aus.
  7. Anschließend klicken Sie auf „Datei hinzufügen“, um die Dateien hochzuladen.
  8. Sie werden nun auf eine Seite weitergeleitet, die Ihnen alle bereits geprüften Dokumente und das Ergebnis der automatischen Vorauswertung in einer Übersicht anzeigt. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt Folgendes: Alle Dokumente, die hier nicht bereits automatisch erkannt wurden, werden – nachdem Sie Ihre Bescheinigungen endgültig abgegeben haben (siehe Schritt 11) – erneut manuell geprüft. Ein negative Vorauswertung an dieser Stelle bedeutet also nicht, dass dieses Dokument zwangsläufig auch in der endgültigen Überprüfung abgelehnt wird, sondern nur, dass es durch ein weiteres Prüfverfahren verifiziert werden muss. Je nach Anzahl kann diese manuelle Prüfung 4 bis 6 Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
  9. Führen Sie die Schritte 6-9 nun so oft durch, bis Sie alle Ihre notwendigen Bescheinigungen hochgeladen haben und in der Übersicht angezeigt werden.
  10. Anschließend müssen Sie auf der Einreichungs-Startseite den Button „Heft schließen“ oder auf der Upload-Seite den Button „endgültig abgeben“ betätigen. Sie haben beide die gleiche Funktion und senden Ihre Dokumente zur endgültigen Überprüfung.

    Achtung: Nur wenn Sie das Heft geschlossen bzw. Sie Ihre Einsendungen endgültig abgegeben haben, können die endgültige Überprüfung und der Eintrag in das Prüfungsportal erfolgen.

Unter dem Menüeintrag „Ergebnisse“ können Sie den Status Ihrer Einsendungen und das Ergebnis der endgültigen Überprüfung nachverfolgen.

Erfolgreich erbrachte VP-Stunden werden automatisch in das Prüfungsportal eingetragen. Sollte festgestellt werden, dass Ihre eingereichten Unterlagen nicht den erforderlichen Umfang nachweisen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an vp-stunden@fernuni-hagen.de und schildern Ihren Fall. Das endgültige Abgeben Ihrer Bescheinigungen wird dann für Sie rückgängig gemacht und Sie können den Vorgang von vorne beginnen. Ein Nachreichen fehlender Bescheinigungen per E-Mail ist ausdrücklich nicht möglich.

Hinweis: Zum Abrufen der Ergebnisse der Korrektur Ihrer VP-Stunden-Einsendungen im Online-Übungssystem nutzen Sie bitte den Menüpunkt „Ergebnisse“ im Navigationsmenü. Nur dort sehen Sie die endgültigen Ergebnisse.

Die Informationen im Menüpunkt „Korrektur“ zeigen die einzelnen Korrekturschritte und können daher unter Umständen missverständlich sein. Bitte beachten Sie dies unbedingt beim Nachschlagen Ihrer Ergebnisse.

 

FAQs zur Einreichung von Versuchspersonenstunden

Einschreibung im Jahr 2018

Die Grunderhebung und die Präsenzversuchspersonenstunden müssen eingereicht sein, bevor Sie sich zu Prüfungen der Module 3a – 7 anmelden können. Dies muss daher spätestens zum Beginn der Prüfungsanmeldephase im entsprechenden Semester passiert sein (z.B. 01.06. im Sommersemester).

Die übrigen 25 Stunden können bis zum Ende des Studiums eingereicht werden. Wir empfehlen die Einreichung jedoch möglichst frühzeitig. Um für das Modul 6b berücksichtig zu werden, müssen die VP-Stunden spätestens zum 28.02. (für M6b im Sommersemester) bzw. zum 31.08. (für M6b im Wintersemester) eingereicht werden.

 

Einschreibung im Jahr 2017

Die Grunderhebung sollten Sie bereits im ersten Semester erbracht haben. Falls dies nicht geschehen ist, holen Sie die Teilnahme bitte schnellstmöglich nach. Laden Sie die Bescheinigung der Grunderhebung zusammen mit den übrigen 28 Stunden spätestens bis zum Ende des Studiums hoch.

Wir empfehlen die Einreichung jedoch möglichst frühzeitig. Um für das Modul 6b berücksichtig zu werden, müssen die VP-Stunden spätestens zum 28.02. (für M6b im Sommersemester) bzw. zum 31.08. (für M6b im Wintersemester) eingereicht werden.

 

Einschreibung vor 2017

Die Versuchspersonenstunden können bis zum Ende des Studiums eingereicht werden. Wir empfehlen die Einreichung jedoch möglichst frühzeitig. Um für das Modul 6b berücksichtig zu werden, müssen die VP-Stunden spätestens zum 28.02. (für M6b im Sommersemester) bzw. zum 31.08. (für M6b im Wintersemester) eingereicht werden.

Versuchspersonenstunden können ausschließlich über das Online-Übungssystem der FernUniversität hochgeladen werden. Die Einreichung per E-Mail oder per Post ist nicht möglich.

Bitte wenden Sie sich per Mail an den/die VP-Beauftragte/n unter vp-stunden.

Nur in neueren Studienbescheinigungen der FernUniversität ist die Information zum Stundenumfang eingebettet. Bei älteren Bescheinigungen oder Bescheinigungen von außerhalb der FernUni kann das System diese nicht automatisch erfassen und berechnen. In diesem Fall erfolgt immer eine händische Prüfung durch den/die VP-Beauftragte/n. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.

Studierende, die im Ausland leben, chronisch krank sind oder inhaftiert sind, können die drei verpflichtenden Präsenzversuchspersonenstunden durch drei Online-Studien ersetzen. Bitte reichen Sie die Nachweise der Online-Studien im Online-Übungssystem im Aufgabenbereich für Grunderhebung und Präsenzstunden ein. Sollten der FernUni bereits Unterlagen zu Ihrer Berechtigung vorliegen, werden diese Stunden anerkannt. Andernfalls werden Sie kontaktiert und um das Nachreichen von Belegen für Ihre Berechtigung gebeten. Es ist nicht nötig, sich proaktiv mit Belegen an Mitarbeiter*innen der FernUni zu wenden.

Bei Fragen rund um das Thema Versuchspersonenstunden können Sie sich gerne per Mail an vp-stunden wenden.