Der Fakultätsrat der Fakultät für Psychologie hat einstimmig die Anpassung der Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss „Master of Science (M.Sc.)” am 16. Februar 2022 beschlossen. Dies betrifft sowohl die alte als auch die neue Version der Prüfungsordnung. Die neuen Prüfungsordnungen finden Sie im Bereich Downloads.
Vorgenommene Änderungen möchten wir an dieser Stelle darstellen und erläutern:
1. Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (alte und neue Prüfungsordnung)
Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die vom Prüfungsamt im Studienportal veröffentlichte „Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt” zu verwenden. Diese Änderung ist zum 26.02.022 (einen Tag nach der Veröffentlichung der amtlichen Mitteilungen am 25.02.2022) in Kraft getreten. Die Bescheinigung ist auf den Seiten der jeweiligen Prüfungsform (Klausur, Hausarbeit), auf der Seite der Abschlussarbeit sowie unter den Downloads im Studienportal zu finden.
2. Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für das Modul MM7 ab dem Wintersemester 2022/2023 (nur neue Prüfungsordnung)
Zudem gibt es für die neue Version der Prüfungsordnung (mit Einschreibung erstmals zum Wintersemester 2020/2021) eine wesentliche Änderung in Bezug auf die Belegung des Moduls MM7 (Projektmodul): Ab dem Wintersemester 2022/2023 wird für die Zulassung zum Modul MM7 nicht nur empfohlen, sondern verpflichtend vorausgesetzt, dass die Module MM1, MM2 sowie ein weiteres Modul bestanden sein müssen.
Durch diese Änderung soll zum einen sichergestellt werden, dass Studierende über die notwendigen Grundlagenkenntnisse zur erfolgreichen Teilnahme an MM7 verfügen. Zum anderen sollen Studierende bereits so weit in ihrem Studium fortgeschritten sein, dass die Absolvierung von MM7 (und die damit verbundene Durchführung einer empirischen Untersuchung) unmittelbar auf die Abschlussarbeit des Studiengangs vorbereitet.
Hieraus ergeben sich bedeutsame Auswirkungen auf die Gestaltung des Studienverlaufs:
Um im dritten Semester MM7 zu studieren, müssen alle drei vorausgesetzten Module (MM1, MM2 und ein weiteres Modul) bereits im ersten Semester absolviert worden sein. Dies liegt daran, dass die vorausgesetzten Module bereits zum Zeitpunkt der Belegung von MM7 bestanden sein müssen. Eine Belegung des Moduls MM7 ist nur in der regulären Belegphase möglich (detaillierte Informationen s. Modulseite des jeweiligen Semesters). Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihres Studienverlaufs.
Studierende, die eine Belegung von MM7 für das Wintersemester 2022/2023 planen und noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für das kommende Wintersemester vorweisen können, beachten bitte folgende Hinweise:
I. Nachbelegung im Sommersemester 2022
Sofern Sie es nicht bereits getan haben, belegen Sie bitte die noch fehlende(n) Module innerhalb der Nachbelegungsfrist (bis zum 15.05.2022) nach. Bitte beachten Sie dabei, dass in nahezu allen Modulen eine aktive Mitarbeit ab Semesterbeginn vorausgesetzt wird. Daher raten wir Ihnen dringend zu einer Nachbelegung bis spätestens zum 01.04.2022. Studierende, die ein Modul mit Kompetenzübung nachbelegen, beachten bitte zusätzlich die Informationen zu den Kompetenzübungen im Sommersemester 2022.
II. Mitteilung an die Studiengangskoordination
Wenn Sie die für MM7 vorausgesetzten Module im Sommersemester 2022 belegen oder nachbelegt haben, teilen Sie dies bitte unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer bis zum Beginn des Sommersemesters 2022 (01.04.2022) auch der Studiengangskoordination unter koordination.psychologie@fernuni-hagen.de mit. Nur so kann auch im Übergang eine reibungslose Verteilung der Studierenden in MM7 gewährleistet werden.