An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Hausarbeit anmelden oder sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte – sofern nicht für ein Modul anders geregelt – ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in Moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. Die Abgabe muss im aktuellen Semester erfolgen.
Sobald der Bearbeitungszeitraum begonnen hat, finden Sie die Hausarbeit nicht mehr im Status „angemeldet“ im Prüfungsportal, sondern im Status „in Bearbeitung“ in der Ergebnis- bzw. Notenübersicht.
Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung.
Thema
Die Themenzustellung mit Angabe des spätesten Abgabetermins erfolgt über das Prüfungsamt auf dem Postweg.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung (d.h. länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit) unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) sowie schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.
Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens drei Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes als Nachweis beim Prüfungsamt eingehen (ausschließlich per E-Mail). Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt zu verwenden.
Die Rücktrittserklärung ist unbeachtlich, wenn
- die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit erfolgt,
- der entsprechende Nachweis nicht spätestens drei Tage vorgelegt wird,
- der Nachweis sich nicht auf die Prüfungsunfähigkeit bezieht (Allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder
- der Nachweis rückwirkend ausgestellt wurde.
Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird.
Die Dauer der Verlängerung(en) darf insgesamt die Bearbeitungszeit nicht um mehr als 50 % überschreiten.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt für Psychologie
M.Sc. Psychologie
Universitätsstraße 27
58097 Hagen
Fax: +49 (0) 2331 / 987-19298
E-Mail: psy.msc
Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.
Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich.
Formalia/Abgabe
Das Deckblatt der Hausarbeit muss die folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Studiengangs und des Moduls
- Thema der Hausarbeit (dieses darf im Wortlaut nicht von der offiziellen Themenstellung abweichen)
- Ihr Name, Ihre Matrikel-Nr., Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse
- Name des/der Prüfer*in sowie des/der Modulbetreuer*in
Der Umfang der Hausarbeit sollte maximal 25 Seiten reinen Text (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhänge) betragen. Bitte beachten Sie prüfer*in- bzw. modulspezifische Vorgaben zu Format, Inhalt und Layout in Moodle.
Elektronische Einreichung
Alle Hausarbeiten müssen elektronisch über das Online-Übungssystem eingereicht werden. Bitte achten Sie bei der Abgabe darauf, dass Sie die korrekte Umgebung (richtiges Modul, Semester & Prüfungsordnung) im Online-Übungssystem auswählen!
Die Versicherung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 8 der Prüfungsordnung (alte Studienstruktur) bzw. § 11 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 6 der Prüfungsordnung (neue Studienstruktur) erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden.
Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage
Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Hausarbeit wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Eingang der Hausarbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt. Das Gutachten der Prüfer*innen zu Ihrer Hausarbeit können Sie über das Online-Übungssystem abrufen.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Wirth im Prüfungsamt:
Prüfungsamt Psychologie
Sandra Wirth
E-Mail:
psy.msc (Studiengang Master of Science)
psy.abschluss (Studienabschluss, Zeugnis und Abschlussarbeiten)
Fax: +49 2331 987 – 19298
Tel.: +49 2331 987 – 2990
Sprechzeit: Mo – Do: 09:00 – 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.