Fragen und Antworten zum M.Sc. Psychologie (F.A.Q.s)
Viele Fragen zum M.Sc. Psychologie klären sich durch die Lektüre dieser FAQs! Bitte machen Sie zunächst von diesem Angebot Gebrauch, bevor Sie sich an die Studienberatung wenden.
Handelt es sich um ein Studium, das den nationalen Standards für Masterstudiengänge in Psychologie entspricht?
Ja. Der Studiengang ist akkreditiert und die Inhalte orientieren sich – wie die Studiengänge an Präsenzuniversitäten auch – an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Durch das Akkreditierungsverfahren ist dokumentiert, dass der Studiengang die für die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland festgelegten Qualitätskriterien erfüllt.
Ist der Abschluss international anerkannt?
Die Konzeption des Studiengangs richtet sich nach Vorgaben der Kultusministerkonferenz zur Schaffung vergleichbarer Abschlüsse innerhalb Europas im Zuge des Bolognaprozesses. Die Akkreditierung eines Studiengangs sichert auch die Einhaltung international anerkannter Qualitätsstandards.
Bitte prüfen Sie selbst, inwieweit das Studium vom jeweiligen Psychologischen Berufsverband eines Landes anerkannt wird (dieser kann z.B. über das Tragen des Titels „Psychologe/Psychologin“ oder die Zulassung zu bestimmten Berufsfeldern bestimmen).
Für welche beruflichen Tätigkeiten qualifiziert mich ein Masterabschluss in Psychologie?
Absolvent/innen mit einem Masterabschluss in Psychologie sind besonders im Beratungs- und Bildungswesen und bei Evaluationsmaßnahmen gefragt, wobei die Tätigkeitsfelder in vielen unterschiedlichen Branchen angesiedelt sind. Dies umfasst beispielsweise Personalmanagement, Konfliktmanagement, Coaching und Kompetenzentwicklung, psychologische Gutachten an Schulen, vor Gericht oder im Gesundheitswesen. In diesen Bereichen reicht formal auch ein Bachelorabschuss, wobei Einstellungs- und Weiterbildungschancen mit einem Masterabschluss oft besser sind. Mit dem Master-, aber nicht mit einem Bachelorabschluss können Sie auch eine Promotion (Doktorarbeit) und wissenschaftliche Karriere beginnen.
Wenn Sie eine Weiterqualifikation zum/r Psychologischen Psychotherapeut/in anstreben, ist vom Studium an der FernUniversität in Hagen abzuraten, weil wir keinen Schwerpunkt in Klinischer Psychologie anbieten.
Weitere Informationen zum Thema Qualifikationen und Berufschancen finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen.
Wie darf ich mich nach Abschluss eines Masterstudienganges in Psychologie nennen?
Die Berufsbezeichnung „Psychologin oder Psychologe“ darf nach erfolgreichem Abschluss des M.Sc. Psychologie geführt werden. Da der Titel „Psychologische/r Berater/in“ nicht geschützt ist, dürfen Sie sich auch ohne Master-Abschluss so nennen. Der Titel „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ hingegen ist geschützt und an eine erfolgreiche postgraduale Ausbildung gebunden.
Erfülle ich mit dem M.Sc. Psychologie an der FernUniversität die Voraussetzungen für eine Psychotherapieausbildung?
Nein. Die bisherige Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz von 1998 (geändert 2011) hat vorgesehen, dass die Voraussetzung für die postgraduale Ausbildung als Psychotherapeut*in der Master in Klinischer Psychologie ist.
Seit dem 01.09.2020 ist in Deutschland die Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft getreten. Danach ist im Anschluss an ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie ein Master mit Schwerpunkt Klinische Pychologie und Psychotherapie nötig, um die Approbation als Psychotherapeut*in zu erlangen. Daran schließt sich eine mehrjährige Weiterbildung zum Psychotherapeuten / zur Psychotherapeutin an. Die bisherige dreistufige Ausbildung (Bachelorstudium Psychologie, Masterstudium Klinische Psychologie, Ausbildung Psychotherapie) wird dadurch ersetzt.
Wenn Ihr Berufswunsch Psychotherapeut*in ist, kann daher der M.Sc. Psychologie an der FernUniversität nicht empfohlen werden.
Allgemeine Informationen zum Berufsziel Psychotherapeut*in und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie u.a. auf den Internetseiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).
Was sind die zentralen Inhalte des Studiums?
Der M.Sc.-Studiengang Psychologie der FernUniversität ist ein anwendungsorientierter Master in Psychologie. Die Anwendungsfächer beinhalten Arbeits- und Organisationspsychologie, Bildungspsychologie, Community Psychology und Rechtspsychologie. Zudem werden im dritten Modul zum Thema „Gesundheitsförderung, Stressbewältigung und Prävention“ neben Grundlagen auch anwendungsorientierte gesundheitspsychologische Inhalte vermittelt. Weitere Informationen finden Sie im Studienportal M.Sc. Psychologie. Praktische Kompetenzen werden im Rahmen eines berufsorientierten Praktikums, eines Projektmoduls und der Masterarbeit systematisch ausgebaut.
Kann ich einen bestimmten Schwerpunkt wählen?
Nein, der Studiengang M.Sc. Psychologie deckt mehrere Anwendungsfächer der Psychologie ab. Um das Studium abzuschließen, müssen alle Fächer belegt werden.
Kann ich auch nur einzelne Module studieren?
Nein. Module des M.Sc. Psychologie können Sie nur belegen, wenn Sie in den Studiengang eingeschrieben sind.
Warum werden im Studiengang keine Module in Klinischer Psychologie angeboten?
Die Klinische Psychologie wird an der FernUniversität nicht als Anwendungsfach angeboten, da es am Institut kein Lehrgebiet für Klinische Psychologie gibt und weil praxisorientierte Aspekte durch die Fernlehre nicht effizient abgedeckt werden können.
Welche Wege gibt es, Klinische Psychologie an der FernUniversität in Hagen zu studieren oder durch Module an Präsenzuniversitäten nachzuholen?
Klinische Psychologie ist kein Bestandteil des Curriculums des B.Sc. oder M.Sc. Psychologie an der FernUniversität in Hagen. Werden Klinische Module an anderen Universitäten belegt, so kann dies nicht von der FernUniversität anerkannt oder in das Zeugnis aufgenommen werden, da es kein Äquivalent an der FernUniversität gibt.
Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?
Zum Masterstudiengang kann zugelassen werden, wer einen B.Sc. Psychologie-Studiengang im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten mit der Note gut (Abschlussnote 2,49 oder besser) abgeschlossen hat.
Ich werde mein Bachelorstudium an der FernUni im Sommersemester abschließen. Bis zum Ende der Einschreibefrist (31.07.) werde ich noch nicht das Abschlusszeugnis mit der Gesamtnote besitzen. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich in diesem Falle in der Rückmeldefrist bis zum 31.07. im Bachelorstudiengang zurück. Nach Vorliegen aller Noten können Sie ggf. in den Masterstudiengang umgeschrieben werden. Fragen dazu beantwortet das Sachgebiet Masterstudiengänge im Studierendensekretariat.
Ich habe den Schnitt von 2,49 nicht erreicht. Gibt es für mich eine Übergangs-/Ausnahmeregelung? Kann auch nur die Note der Abschlussarbeit herangezogen werden? Werden Wartesemester angerechnet?
Nein, es gibt keine Übergangs- oder Ausnahmeregelung. Bei der Einschreibung gilt immer die zum Zeitpunkt der Einschreibung für diesen Studiengang geltende Prüfungsordnung.
Da das Masterprogramm auf überdurchschnittlichen Kenntnissen aufbaut und diese voraussetzt (nachzuweisen über die Mindestnote), ist es leider nicht möglich, Interessent*innen ohne diese Qualifikation zuzulassen. Es können daher – auch im Interesse der Betroffenen – keine abweichenden Übergangs- oder Härtefallregelungen angeboten werden.
Die überdurchschnittlichen Grundlagenkenntnisse müssen in allen Bereichen der Psychologie vorliegen. Ein Nachweis nur über die Bachelorarbeit ist nicht möglich.
Da es sich bei der Mindestnote um eine Mindestqualifikation handelt und ein rein fachliches Kriterium darstellt, welches den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums sichern soll, kann die Abschlussnote weder durch Wartesemester noch durch soziale Gründe relativiert werden. Es handelt sich nicht um einen Orts-N.C.
Kann ich mich mit einem Bachelor- oder Masterabschluss in einem anderen Studienfach für den Masterstudiengang Psychologie einschreiben?
Nein. Die oben genannten Voraussetzungen der Prüfungs- und Studienordnung schließen Absolvent/innen anderer Studiengänge ausdrücklich aus. Das gilt auch für den Magisterstudiengang „Soziale Verhaltenswissenschaften“ der FernUniversität sowie Nebenfachstudiengänge der Psychologie.
Absolvent/innen von Studiengängen mit Psychologieinhalten (z.B. Rehabilitationspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Gesundheitspsychologie, Pädagogik, Sozialarbeit etc.) werden ebenfalls zu diesem Masterstudiengang nicht zugelassen. Diese Studiengänge schließen nicht mit dem durch die Prüfungsordnung geforderten Grad „Bachelor of Science in Psychologie“ ab.
Wann kann ich mit dem Studium beginnen?
Ein M.Sc.-Psychologiestudium an der FernUniversität kann nur zum Wintersemester, also ab 01.10., aufgenommen werden. Für das Wintersemester können Sie sich ab dem 01. Juni bis 31. Juli immatrikulieren. Die Einschreibung erfolgt online. Den Online-Antrag müssen Sie zusätzlich ausdrucken, unterschreiben und gemeinsam mit den geforderten Unterlagen an die FernUniversität in Hagen weiterleiten. Weitere Hinweise zur Einschreibung finden Sie hier.
Was muss ich pro Semester für ein Masterstudium im Bereich Psychologie zahlen?
Die Kosten für die einzelnen Module werden danach berechnet, wie viele ECTS der einzelne Kurs enhält. Je ECTS kostet ein Kurs nach der derzeit gültigen Gebührenordnung 8 €. Da die Module in der Regel 10 ECTS umfassen, kosten die meisten Module 80 €. Hinzu kommt pro Semester für eingeschriebene Studierende eine Grundgebühr von 50 € sowie 9 € Studierendenschaftsbeitrag, der von der Hochschule eingezogen und an den ASTA weitergegeben wird. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.
Bezogen auf ein Vollzeitstudium innerhalb der Regelstudienzeit mit den jeweiligen Kursgebühren und den pro Semester anfallenden Beiträgen ergeben sich Gesamtkosten von ca. 900 €. Zudem müssen Sie Reise- und Übernachtungskosten für Präsenzveranstaltungen und Klausuren selbst tragen.
In Teilzeit fallen durch die längere Studiendauer die Grundgebühr und der Studierendenbeitrag häufiger an, daher fallen die Kosten entsprechend höher aus.
Unter bestimmten Umständen können Sie eine Ermäßigung der Kursgebühren beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Mit welchem zeitlichen Aufwand muss ich für das Studium rechnen?
Die individuelle Bearbeitungszeit der Module sowie die Prüfungsvorbereitung schwankt natürlich zwischen Studierenden je nach Vorkenntnissen und Lernstrategien. Als Richtwert sollten Sie jedoch für ein Teilzeitstudium (zwei Module pro Semester) von einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 26 Stunden ausgehen. Durch die Belegung von nur einem Modul kann die Wochenarbeitszeit entsprechend reduziert und das Studium gestreckt werden.
Für ein Vollzeitstudium (i.d.R. drei Module pro Semester) sollten Sie 40 Wochenstunden kalkulieren.
Wie flexibel bin ich in der zeitlichen Gestaltung des Studiengangs? Was bedeuten Teilzeit- und Vollzeitstudium?
Um auch für Berufstätige ein Fernstudium möglich zu machen, bietet die FernUniversität maximale Möglichkeiten in der zeitlichen Gestaltung ihres Studiums. Unabhängig davon, ob Sie als Teilzeit- oder Vollzeitstudent/in eingeschrieben sind, können Sie selbst entscheiden, wie viele Module Sie in jedem einzelnen Semester belegen oder nach wie vielen Semestern Sie die Prüfungen ablegen. So können Teilzeitstudierende das Semesterpensum reduzieren und lediglich ein Modul absolvieren. Auch Urlaubssemester sind möglich.
Ob Sie sich als Teilzeit- oder Vollzeitstudent/in rückmelden, können Sie außerdem jedes Semester aufs Neue entscheiden.
Feste Termine, die Sie einplanen müssen, sind Klausuren jeweils am Ende des Semesters sowie die Teilnahme an Präsenzseminaren/Kompetenzübungen. Es gibt außerdem in fast allen Modulen bereits relativ früh im Semester feste Termine, zu denen Sie Aufgaben bearbeitet und eingereicht haben müssen, um sich zur Prüfung anmelden zu können. Nähere Informationen finden Sie zu Beginn des Semesters in der jeweiligen Moodle-Umgebung bzw. auf den jeweiligen Modulseiten hier im Studienportal.
Wann und wo Sie Ihre Studienmaterialien bearbeiten und sich auf Prüfungen vorbereiten, können Sie sich frei einteilen.
Welche technische Ausstattung benötige ich?
Neben einem PC mit herkömmlicher Software – Office-Anwendungen (z.B. Microsoft Office, Libre Office), aktuellem Webbrowser (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome), PDF-Leseprogramm (z.B. Adobe Acrobat Reader) – ist ein Internetzugang erforderlich. Sowohl für den PC als auch für den Internetzugang gilt: Je schneller bzw. leistungsfähiger, desto besser. Zusätzlich sollte Ihr PC über eine Webcam und ein Mikrophon verfügen, um an Online-Meetings teilnehmen zu können.
Benötige ich gute Internet- und Computerkenntnisse?
Ein wesentliches Element für die Lehre und Betreuung von Studierenden ist die Nutzung virtueller Lehr- und Lernplattformen. Sie sollten soweit mit der Nutzung des Internets und von Computern vertraut sein, dass Sie von diesem Angebot Gebrauch machen können. Zudem müssen Sie schriftliche Ausarbeitungen mit Textverarbeitungsprogrammen (z.B. Word) erstellen können.
Ich bin durch eine chronische Krankheit oder Behinderung eingeschränkt. Kann ich trotzdem an der FernUni studieren?
Ja. Die FernUniversität bemüht sich, bestmöglich auf die individuellen Bedürfnisse von Studierenden mit Einschränkungen einzugehen. So können beispielsweise Präsenzveranstaltungen durch das Erbringen von Ersatzleistungen oder die Teilnahme an Online-Seminaren ersetzt werden. Sollten Sie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen haben, setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Prüfungsamt in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Hochschulbeauftragte für chronisch Kranke und Studierende mit Behinderung erreichen Sie hier.
Ich bin inhaftiert. Kann ich trotzdem an der FernUni studieren?
Ja. Prüfungen können Sie unter Aufsicht in der JVA absolvieren. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen können Sie Ersatzleistungen erbringen oder an Onlineseminaren teilnehmen. Sie benötigen allerdings Zugang zum Internet.
Ich lebe im Ausland. Kann ich trotzdem an der FernUni studieren?
Ja, ein FernUni-Studium im Ausland ist möglich. Prüfungen können auch im Ausland in deutschen Einrichtungen (z.B. Goethe-Institute, Deutsche Schulen) geschrieben werden. Weitere Informationen zu Prüfungen im Ausland finden Sie hier. Sofern Sie Ihren Wohnsitz im außereuropäischen Ausland haben, können Sie für Präsenzveranstaltungen Ersatzleistungen erbringen oder an Online-Seminaren teilnehmen.
Schließen endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen in Psychologie die Zulassung für den Studiengang aus?
Ja. Wer den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang verloren hat, kann sich nicht einschreiben. Dies schließt auch Studiengänge ein, die als äquivalent zum M.Sc. Psychologie anerkannt werden (z.B. der Diplomstudiengang Psychologie).
Abgesehen von den Modulen und zugehörigen Prüfungen, was gehört sonst noch zum Studium?
Als Teil Ihres Studiums müssen Sie an sechs Kompetenzübungen teilnehmen. Schließlich sind auch ein Berufsorientiertes Praktikum und natürlich die Masterarbeit wesentliche Teile Ihres Studiums. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier in den FAQ oder im Bereich Studium bzw. Prüfungen.
Nach alter Prüfungsordnung sind neben Praktikum und Masterarbeit zwei Präsenzveranstaltungen und ein Referat verpflichtende Studienleistungen.
Welche Kurse muss ich belegen?
Wenn Sie die Klausur ablegen wollen, dann müssen Sie im Prüfungssemester das zugehörige Modul über die Belegungs-/Kursnummer belegen.
Die einzelnen Belegungsnummern aller Module finden Sie auf den Modulseiten des aktuellen Semesters.
Bis wann können Kurse (nach)belegt werden?
Die Belegung Ihrer Kurse erfolgt üblicherweise im gleichen Zeitraum wie die Rückmeldung. Die Nachbelegung von Kursen ist innerhalb einer bestimmten Frist gegen eine Verwaltungsgebühr im Semester möglich. Im Wintersemester ist dies der 15.11., im Sommersemester der 15.05.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Nachbelegungsfrist nicht immer ausgenutzt werden kann:
– Im Rahmen des Projektmoduls ist in der Regel keine Nachbelegung möglich, da die Kapazitäten frühzeitig geplant werden müssen. Die Belegung des Moduls MM7 ist daher nur in der regulären Rückmeldefrist möglich. Detaillierte Informationen und Anmeldefristen zu Modul MM7 stehen im Studienportal (auf der Modulseite des jeweiligen Semesters).
– In anderen Modulen gibt es bereits ab Semesterstart verbindliche Aufgaben und Fristen (z.B. in MM1), eine Nachbelegung ist daher nur bis zum Semesterstart möglich.
– Grundsätzlich empfehlen wir, die Belegung zum Semesterstart vorzunehmen, um direkt im Zeitplan der Module mitarbeiten zu können und nicht zu viel nachholen zu müssen und auch frühzeitig die Anmeldung zu den Kompetenzübungen vornehmen zu können.
Müssen die Module streng in der Reihenfolge der Nummerierung studiert werden?
Es wird empfohlen, die Module in ihrer Reihenfolge zu studieren. Besonders zu beachten ist zudem, dass für die Belegung des Moduls MM7 ab dem Wintersemester 2022/2023 nicht nur empfohlen, sondern verpflichtend vorausgesetzt wird, dass die Module MM1, MM2 sowie ein weiteres Modul bestanden sein müssen. Um MM7 im 3. Fachsemester studieren zu können, müssen die drei vorausgesetzten Module bereits im 1. Fachsemester bestanden worden sein.
In der alten Prüfungsordnung müssen MM1 und MM2 abgeschlossen sein, bevor weitere Module absolviert werden können.
Was bedeutet WHK/ Was ist das Wiederholerkennzeichen?
Allgemein belegen die Studierenden die Kurse, die sie auch im Verlauf des Belegungssemesters bearbeiten und ggf. abschließen möchten. Für den Fall, dass Sie einen Kurs nicht im Belegungssemester, sondern erst in einem späteren Semester mit Prüfung abschließen können, besteht die Möglichkeit einer Kurswiederholung. Bei einer Kurswiederholung erhalten Sie gedrucktes Studienmaterial nicht erneut, Sie können aber als Wiederholer*in auf die aktuellen Lernumgebungen in Moodle zugreifen und erhalten Zugang zu den aktuellen Lernmaterialien. Kurse können vier Folgesemester lang kostenfrei nach der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden. Danach besteht wieder die Möglichkeit der kostenpflichtigen Belegung.
Übergangsregelung: Kurse, die vor dem Wintersemester 2021/22 gebührenpflichtig belegt wurden (also bis einschließlich Sommersemester 2021), können wie nach alter Gebührenordnung vorgesehen sieben Folgesemester lang nach der ersten, gebührenpflichtigen Belegung des Kurses im Rahmen einer Übergangsregelung kostenfrei wiederholt werden.
Sie vermerken die Kurswiederholung, indem Sie in der Online-Belegung bei „WHK“ (=Wiederholerkennzeichen) einen Haken setzen oder im Rückmeldeantrag in der Spalte „WHK“ eine „1“ eintragen.
Bitte prüfen Sie im Fall einer Wiederholungsbelegung zu Semesterbeginn selbstständig in Moodle, ob eine Überarbeitung der Studienmaterialien erfolgt ist.
Wann ist eine Kurswiederholung sinnvoll?
Die Kurswiederholung empfehlen wir zu jedem neuen Semester, in dem Sie sich mit den Studieninhalten befassen möchten und die Modulabschlussprüfung noch nicht erfolgt ist. Dadurch haben Sie weiterhin Zugriff auf die aktuelle, betreute Moodle-Lernumgebung, können die aktuellen Studienmaterialien als PDF herunterladen und sind über aktuelle Hinweise per Mail oder das Schwarze Brett informiert.
Es ist darüber hinaus für die Prüfungsanmeldung zwingend erforderlich, dass Sie im gleichen Semester das Modul belegt haben.
Wie kommt man an Literatur?
Prinzipiell müssen Studierende selbstständig Zugang zur Pflichtliteratur organisieren. Über die Universitätsbibliothek können Sie online auf verschiedene elektronische Datenbanken und viele E-Books zugreifen. Außerdem können Sie Bücher vor Ort in Hagen, an lokalen Universitäts- und Landesbibliotheken (mit einem Gastausweis auf der Basis des Studierendenausweises) oder per Fernleihe an der Universitätsbibliothek in Hagen ausleihen.
In bestimmten Fällen ist die Anschaffung eines Lehrbuchs sinnvoll.
Was ist Moodle?
Ein (wichtiges!) Angebot der FernUniversität für Studierende, zu finden hier. Es ist eine internetbasierte Lehr-Lern-Umgebung, innerhalb der die Inhalte des Moduls gemeinsam erarbeitet und diskutiert werden können. In Moodle werden wichtige Informationen bekanntgegeben (z.B. zu den Prüfungsinhalten). Die Betreuung im B.Sc. Psychologie erfolgt in erster Linie auf dieser virtuellen Lehr-Lern-Plattform.
Muss ich mich jedes Semester für Moodle anmelden?
Ja, da der Zugang nur jeweils für ein Semester gilt; d.h. wenn Sie planen, die Klausur in einem Modul erst im folgenden Semester zu schreiben, sollten Sie die entsprechenden Kurse als Wiederholer/in belegen, damit Sie auch in dem Semester, in dem Sie die Klausur schreiben möchten, Zugriff auf die aktuelle Moodle-Lernumgebung haben.
Sobald Sie einen Kurs belegen, werden Sie automatisch auch der entsprechenden Moodle-Umgebung zugefügt.
Habe ich Zugriff auf die Lernumgebung und meine Beiträge, wenn das Semester vorüber ist?
Ja, sofern die Lernumgebungen nicht älter als 8 Semester sind. Zudem kann in Moodle-Umgebungen vergangener Semester von Seiten der Studierenden aus nichts mehr geschrieben werden.
Wo kann ich Dokumente ablegen, auf die auch Mitstudierende Zugriff haben sollen?
In den jeweiligen Foren oder im eigenen Blog können Dateien hinterlegt werden. Es ist nicht gestattet, urheberrechtlich geschütztes Material (z.B. Studienbriefe) zu posten oder zu bloggen.
Betreuen Lehrende auch Diskussionen im Studierendencafé?
Nein, das Studierendencafé wird durch studentische ModeratorInnen betreut.
Welche Bedeutung haben die Aufgaben oder der vorgestellte Zeitplan?
Die Aufgaben und der Zeitplan sind grundsätzlich als Hilfe und Orientierung zu verstehen. Zum Weiterstudieren ist es nur Pflicht, die Klausuren zu bestehen. Mit anderen Worten: Sie dürfen, aber müssen nicht die Aufgaben bearbeiten.
Eine Ausnahme bildet das Projektmodul MM7. Hier müssen Sie sich kontinuierlich an der Gruppenarbeit beteiligen.
Bekomme ich eine Rückmeldung des Betreuungsteams zu meinen eingereichten Lösungen?
Die TutorInnen geben am Ende des Bearbeitungsabschnittes im Diskussionsforum eine Rückmeldung zu Ihren Lösungen und schalten sich z.T. auch während der Diskussion in diese ein. Teilweise werden auch Musterlösungen zur Verfügung gestellt. Individuelle Rückmeldungen können von uns nicht gegeben werden. Feedback erhalten Sie auch in der Diskussion mit Ihren Mitstudierenden.
Ich habe bereits Prüfungen in einem M.Sc.- oder Diplomstudiengang in Psychologie an einer anderen Hochschule absolviert. Werden diese Prüfungen anerkannt, wenn ich mein Studium in Hagen fortsetzen möchte?
Voraussichtlich ja. Studienleistungen und Prüfungsleistungen in dem gleichen Studiengang (d.h. einem M.Sc. Studiengang in Psychologie an einer deutschen Hochschule) können anerkannt werden. Diese Anerkennung bezieht sich nur auf vollständig bestandene Module im Fach Psychologie, soweit diese inhaltlich den an der FernUniversität angebotenen Modulen entsprechen und im Umfang nicht deutlich abweichen (mindestens 10 ECTS sind für ein 12 ECTS-Modul vorzuweisen).
Nicht anerkannt werden hingegen einzelne Teilleistungen unterhalb des Niveaus von Modul- bzw. Diplomprüfungen wie z.B. Seminarscheine, Einzelkurse, Propädeutika u.ä.
Können im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkannt werden?
Über die Gleichwertigkeit im Ausland erbrachter Studienleistungen und ausländischer Abschlüsse gibt es Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz. Auskünfte dazu entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Studienportal zur Anerkennung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.
Gehen anerkannte Vorleistungen in die Abschlussnote ein?
Ja. Sind anerkannte Leistungen aus früheren Studien benotet, werden die Noten in die Berechnung der Abschlussnote einbezogen
Wie lange dauert es, bis man über die Anrechnung von extern abgelegten Prüfungen Bescheid erhält, damit man ggf. noch Module nachbelegen kann?
Die Entscheidung über die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Prüfungsausschusses der Fakultät Psychologie. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über die Anerkennung vom Datum des Zusammentreffens dieses Gremiums abhängig. In der Regel sollten Sie innerhalb von etwa 8 Wochen eine Rückmeldung erhalten. Sie können aber innerhalb einer bestimmten Frist Kurse (gegen Gebühr) nachbelegen (Sommersemester bis Mitte Mai; Wintersemester bis Mitte November).
Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
Informationen zum Antrag auf Anerkennung finden Sie hier. Formulieren Sie den Antrag bitte frei. Stellen Sie darin die Module des M.Sc. in Hagen sowie Ihre bisher erbrachten Leistungen mit ECTS (notfalls SWS) Angaben gegenüber.
Fügen Sie dem Antrag beglaubigte Kopien Ihrer Leistungsnachweise bei. Sinnvoll sind auch kurze Modulbeschreibungen (z.B. aus dem Modulhandbuch).
Wann und wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Es gibt pro Semester jeweils einen Prüfungstermin, zu dem Sie die Modulklausuren schreiben können: Einen im Wintersemester (März) und einen Termin im Sommersemester (September).
Die Fristen für die Prüfungsanmeldung zu einer Klausur als Modulabschlussprüfung wurden beginnend ab dem Wintersemester 2021/22 neu festgelegt:
- Wintersemester: 10.01. – 20.01.
- Sommersemester: 10.07. – 20.07.
Im Fall einer Hausarbeit gelten Studierende mit Belegung des Moduls MM 7 als zur Prüfung angemeldet. Dagegen ist die Anmeldefrist zur Prüfung im Modul MM 2 im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juni und im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Dezember.
Eine Anmeldung erfolgt über das Prüfungsportal. Weitere Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Wann kann man die Klausuren schreiben?
Es gibt pro Semester jeweils einen Prüfungstermin, zu dem Sie die Modulklausuren schreiben können: Einen im Wintersemester (Ende Februar/Anfang März) und einen Termin im Sommersemester (Ende August/Anfang September).
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen für die Prüfungsanmeldung.
Die konkreten Termine für die Prüfungen entnehmen Sie bitte den Klausurterminen.
Beachten Sie bitte, dass für die Prüfungsanmeldung modulspezifische Voraussetzungen gelten können (z.B. Prüfungsvorleistungen, Präsenzseminare, Projektmitarbeit).
Gibt es Ausweichtermine für Klausuren?
Nein, es gibt pro Semester und Modul nur einen Klausurtermin. Ein Nachholtermin wird nicht angeboten.
Welche studienbegleitenden Prüfungen sind zu absolvieren?
Der Studiengang umfasst 8 Module, von denen jedes mit einer Prüfung – Klausur oder Hausarbeit – abgeschlossen wird. Über die jeweilige Prüfungsform informieren die jeweils gültige Version der Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch. Zusätzlich zu den Modulabschlussprüfungen ist eine Masterarbeit zu verfassen.
Wo werden die Klausuren geschrieben?
In Deutschland werden die Klausuren an den Campusstandorten (früher: Regionalzentren) geschrieben.
Studierende mit einem Wohnsitz in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Polen, Tschechien oder Dänemark müssen die Klausuren an einem der deutschen Klausurorte schreiben.
Studierende mit einem Wohnsitz im übrigen Ausland können die Klausuren in öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland schreiben (Goethe-Institut, Deutsche Schule oder Botschaft/Konsulat).
Das Prüfungsamt hat detaillierte Informationen zu den Klausurorten und dem Vorgehen bei der Klausuranmeldung für Klausuren im In- und Ausland zusammengefasst.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können zum Schutz der Gesundheit der Studierenden und Mitarbeiter*innen abweichende Regelungen gelten. Bitte beachten Sie die Informationen unter: Corona: Informationen zu Prüfungen und Studium.
Kann ich Module in einem höheren Studienabschnitt schon belegen, auch wenn ich die Modulabschlussprüfungen des vorangehenden Studienabschnitts noch nicht bestanden habe? (Alte PO)
Belegen ja, allerdings können Sie dann noch keine Prüfung in diesem Modul absolvieren. Eine Ausnahme bildet das Modul MM7 (Projektmodul), dieses können Sie erst belegen, wenn Sie auch prüfungsberechtigt sind.
Wann müssen Hausarbeiten geschrieben werden?
Die Module MM2 und MM7 schließen mit einer Hausarbeit als Modulabschlussprüfung ab.
Außerdem müssen Sie im Anschluss an das berufsorientierte Praktikum einen schriftlichen Bericht erstellen. Zum Abschluss des Studiums wird die Masterarbeit in ausführlicher schriftlicher Form verfasst.
Was bedeutet „ordnungsgemäße Belegung“?
Informationen zur ordnungsgemäßen Belegung finden Sie hier.
Darf ich eine Hausarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?
Bitte beachten Sie, dass alle Hausarbeiten, die nach dem 01.10.2020 begonnen wurden, ausschließlich online eingereicht werden können. Weitere Informationen zu Hausarbeiten finden Sie hier.
Wo erhalte ich eine aktuelle Leistungsübersicht / ein Transcript of Records?
Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an psy.msc. Die Leistungsübersicht bzw. das Transcript of Records kann auf Deutsch und/oder Englisch ausgestellt werden.
Wo erhalte ich eine Leistungsbescheinigung nach § 48 für das BAFöG-Amt?
Wenden Sie sich dafür bitte an psy.bescheinigung.
Eine positive Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG bezogen auf das 2. Vollzeit-Fachsemester im Studiengang M.Sc. Psychologie kann zzt. ausgestellt werden, wenn Sie mind. 40 ECTS-Leistungspunkte nachweisen können.
Eine positive Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG bezogen auf das 3. Vollzeit-Fachsemester im Studiengang M.Sc. Psychologie kann zzt. ausgestellt werden, wenn Sie mind. 70 ECTS-Leistungspunkte nachweisen können.
Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl der benötigten Leistungspunkte ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ändern kann, wenn sich beispielsweise die Anzahl der Leistungspunkte für ein Modul ändert.
Falls Sie einen BAföG-Antrag stellen wollen, können Sie die erforderliche Bescheinigung nach § 9 BAföG im virtuellen Studienplatz ausdrucken.
Wo erhalte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an psy.msc.
Wo erhalte ich eine 4,0er-Bescheinigung zur Abschlussarbeit?
Bitte wenden Sie sich bzgl. der 4,0er-Bescheinigung zuerst an Ihre/n Erst- sowie Zweitprüfer/in, denn beide müssen bestätigen, dass Ihre Abschlussarbeit mit mindestens der Note 4,0 bestanden ist. Diese Bestätigung kann Ihr/e Erst- sowie Zweitgutachter/in per E-Mail an psy.bescheinigung senden, dort wird dann eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Wo erhalte ich eine Studienabschlussbescheinigung?
Sofern alle Prüfungs- und Studienleistungen erbracht bzw. anerkannt worden sind und Sie nur noch auf das Abschlusszeugnis warten, kann eine Studienabschlussbescheinigung unter psy.abschluss beantragt werden.
Wo werden mir Formblätter (z.B. für andere Universitäten) oder sonstige Bescheinigungen ausgestellt?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an psy.bescheinigung.
An wie vielen Präsenzveranstaltungen muss ich teilnehmen?
Die Teilnahme an sechs Präsenzveranstaltungen während des Studiums ist verpflichtend, um die Prüfungen zu den Modulen MM2, MM3, MM4, MM5, MM6 und MM8 abschließen zu können.
In Ausnahmefällen (d.h. bei einem Wohnort im außereuropäischen Ausland, einer Inhaftierung oder einer Behinderung) gilt die Teilnahme an Online-Seminaren oder einer anderen Form von Ersatzleistung als äquivalent zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Diese Ersatzleistung müssen Sie mit den entsprechenden Belegen beantragen. Die Präsenzveranstaltungen spielen insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung sozialer und kommunikativer Kompetenzen sowie praktischer Übungen eine wichtige Rolle.
Muss ich die Module belegen, um an der entsprechenden Präsenzveranstaltung teilnehmen zu können?
Ja, eine Belegung ist notwendig.
Was mache ich, wenn ich im letzten Semester des Studiums bin und noch keinen Platz für eine Präsenzveranstaltung im 2. Studienabschnitt bekommen habe? (Alte PO)
In diesem Fall melden Sie sich regulär für eine Präsenzveranstaltung an. Bekommen Sie dann eine Absage, melden Sie sich bitte umgehend bei der Studiengangskoordination.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich Anspruch auf eine Ersatzleistung habe?
Wenn Ihnen der Besuch einer Präsenzveranstaltung aus einem der folgenden Gründe nicht möglich ist:
1. chronische Erkrankung/Behinderung
2. außereuropäischer Wohnsitz
3. Inhaftierung
können Sie eine Ersatzleistung erbringen.
Neue Prüfungsordnung: Bitte beachten Sie die Hinweise zu Ersatzleistungen unter :https://www.fernuni-hagen.de/KSW/portale/mscpsy/studium-neu/veranstaltungen/
Alte Prüfungsordnung: Bitte melden Sie sich für die Ersatzleistungen über das gleiche System an wie für eine Präsenzveranstaltung. Senden Sie nach der Anmeldung bitte unaufgefordert einen Nachweis Ihrer Berechtigung an koordination.psychologie
Kann ich auch ohne Anmeldung zu einer Präsenzveranstaltung kommen?
Nein, das ist nicht zulässig.
Wo finde ich Informationen zum Berufsorientierten Praktikum?
Alle wichtigen Informationen, Formulare und Leitfäden finden Sie in der zugehörigen Moodle-Umgebung.
Welche Voraussetzungen sind vor Ableisten des Praktikums zu erfüllen?
Das Praktikum können Sie ab Beginn Ihres ersten Fachsemesters im Masterstudiengang Psychologie starten.
Wo kann das Praktikum absolviert werden?
Grundsätzlich überall, wo eine psychologische Tätigkeit ausgeübt wird. Zum Beispiel in Beratungsstellen, in der Personaldiagnostik, in psychotherapeutischen Praxen oder psychiatrischen Kliniken, bei Schulpsycholog*innen, im Gesundheitsmanagement, …
Das Praktikum muss durch eine Person mit einem Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie betreut werden.
In der Moodle-Umgebung finden Sie außerdem eine Datenbank mit Praktikumsangeboten und ehemaligen Praktikumsplätzen Ihrer Mitstudierenden.
Können berufspraktische Tätigkeiten aus der Zeit vor meinem Psychologiestudium in Hagen als berufsorientiertes Praktikum anerkannt werden?
Nein. Im berufsorientierten Praktikum sollen Sie die psychologischen Kenntnisse und Kompetenzen, die Sie im Studiengang Psychologie an der FernUniversität Hagen erwerben, praktisch anwenden. Dies schließt die Anerkennung von Tätigkeiten als berufsorientiertes Praktikum aus, die Sie vor Ihrem Studium ausgeübt haben.
Ich bin berufstätig. Wie kann ich das Praktikum mit meiner Berufstätigkeit vereinbaren?
Der zeitliche Mindestumfang von 280 bzw. 350 Stunden entspricht dem Äquivalent von 7 bzw. 9 Arbeitswochen in Vollzeit. Diese können individuell angepasst (z.B. in Teilzeit oder in mehreren Blöcken) abgeleistet werden. Der Zeitraum, in dem die Stunden abgeleistet werden, ist dabei erst einmal unerheblich. Wir empfehlen jedoch die Stunden so zügig wie möglich zu absolvieren.
Ich bin in einem verwandten Bereich tätig, der inhaltlich die Voraussetzungen für das Berufsorientierte Praktikums erfüllt. Kann ich mir diese Tätigkeit als berufsorientiertes Praktikum anrechnen lassen?
Wenn bereits in einem entsprechenden Umfeld gearbeitet wird, kann die Tätigkeit ausschließlich unter spezifischen Umständen als BOP anerkannt werden. In diesem Fall ist es obligatorisch, sich vorher mit der Praktikumsbeauftragten in Verbindung zu setzen.
Kann ich das Praktikum an mehreren unterschiedlichen Stellen absolvieren?
Ja, eine Aufteilung auf zwei Praktikumsstellen ist möglich.
Kann ich das Praktikum auch im Ausland absolvieren?
Die Absolvierung des berufsorientierten Praktikums im Ausland ist grundsätzlich möglich, sofern die Vorgaben der Studienordnung erfüllt werden und die Praktikumsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache vorliegt.
Ab wann kann ich mich für eine Masterarbeit anmelden?
Die Masterarbeit kann angemeldet werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung 40 ECTS erworben haben (alte Prüfungsordnung: 48 ECTS).
Die Anmeldung für die Masterarbeit erfolgt zwischen dem 15. und 31. Juli für den Beginn im Wintersemester und zwischen dem 15. und 31. Januar für den Beginn im Sommersemester. Weitere Informationen und das dafür nötige Formular finden Sie hier.
Kann ich mir selbst aussuchen, bei wem ich die Masterarbeit schreibe? Sollte ich vorab Kontakt zu dem entsprechenden Lehrgebiet aufnehmen?
Bei der Anmeldung zur Masterarbeit haben Sie die Möglichkeit, Prioritäten anzugeben, in welchem Lehrgebiet Sie die Arbeit schreiben möchten. Anhand dieser Priorisierung findet eine automatische Zuteilung statt. Bitte sehen Sie deshalb von Vorabsprachen mit den Lehrgebieten ab.
Kann ich das Thema meiner Masterarbeit selbst aussuchen?
Das liegt daran, in welchem Lehrgebiet Sie Ihre Masterarbeit schreiben. Grundsätzlich sollte das Thema mit den Inhalten des Lehrgebiets zu tun haben. Im Regelfall stehen Ihnen in diesem Kontext Themen zur Verfügung, aus denen Sie wählen können oder Ihnen wird ein festes Thema zugeteilt. Sollten Sie ein eigenes Thema einbringen wollen, informieren Sie sich, ob dies in Ihrem Lehrgebiet möglich ist und besprechen Sie Ihre Wünsche ggf. mit Ihrer Betreuung.
Wie lange dauert die Benotung der Masterarbeit?
In der Regel etwa 12 Wochen.
Darf ich eine Abschlussarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?
Kann ich eine extern betreute Abschlussarbeit schreiben?
Ob eine extern betreute Abschlussarbeit möglich ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sofern Sie in einer externen Institution die Möglichkeit haben, eine Masterarbeit zu schreiben, setzen Sie sich bitte unter Angabe des Themas und der potenziellen externen Betreuung mit dem inhaltlich passenden Lehrgebiet an der FernUni in Verbindung. Das Lehrgebiet wird Ihnen dann mitteilen, ob die Betreuung so gewährleistet werden kann oder nicht bzw. weitere Informationen anfordern.
Wenn das Lehrgebiet einverstanden ist, melden Sie sich in der Anmeldefrist zur Masterarbeit über das Registrierungsformular an. Bitte geben Sie im Formular an, dass Sie die Arbeit extern bzw. mit eigenem Thema betreuen lassen möchten (bitte nennen Sie dort auch NUR das Lehrgebiet, das Ihnen die Betreuung zugesagt hat, nicht zwei weitere Präferenzen). Sie werden dann nach dem Verteilungsverfahren diesem Lehrgebiet zugeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit immer von der FernUniversität in Hagen als Erstbetreuung begutachtet wird. Ein externes Gutachten ist nur als Zweitbetreuung möglich. Informationen zu möglichen Themengebieten finden Sie auf der Homepage auf den Seiten der Lehrgebiete.
Was muss ich tun, um ein Masterzeugnis zu erhalten?
Um Ihr Zeugnis zu erhalten, stellen Sie bitte nach Erbringung aller Studienleistungen einen entsprechenden Antrag an das Prüfungsamt.