apl. Prof. Dr. Bianca Rundshagen

Foto: Hardy Welsch

Kontakt

E-Mail: bianca.rundshagen

Institutionelle Anbindung

Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insb. Mikroökonomie

Weitere Informationen: Profil

Forschungsinteressen

(im Themenbereich des Forschungsschwerpunktes)

  • Spieltheoretische Analyse internationaler Umweltverhandlungen
    Aufgrund starker Freifahreranreize stellt die Verhandlung stabiler und effektiver internationaler Umweltabkommen eine große Herausforderung dar. Da es sich hierbei um interaktive Entscheidungssituationen zwischen den Vertretern der betroffenen Länder handelt, bilden Gleichgewichtskonzepte der Spieltheorie das zentrale Instrumentarium zur positiven und normativen Analyse internationaler Umweltverhandlungen. Es wird untersucht, wie Abkommen ausgestaltet werden können, um möglichst hohe soziale Wohlfahrtssteigerungen zu gewährleisten.
  • Induktion umwelttechnischen Fortschritts durch umweltpolitische Maßnahmen
    Umweltpolitische Instrumente unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Effizienz und ökologischen Treffsicherheit, sondern auch im Hinblick auf ihre Fähigkeit, das Interesse von Anlagenbetreibern an umwelttechnischem Fortschritt zu wecken und diesen Fortschritt somit „zu induzieren“. Hieraus resultiert die Fragestellung, ob unter verschiedenen Rahmenbedingungen Varianten umweltpolitischer Instrumente existieren, welche in der Lage sind, ein sozial optimales Niveau an umwelttechnischen Fortschritt zu generieren.
  • Ökonomische Theorie des Umwelthaftungsrechts
    Aus umweltökonomischer Sicht ist das Umwelthaftungsrecht eine Strategie zur Internalisierung externer Effekte. Der Anlagenbetreiber möchte Schadensersatzzahlungen möglichst vermeiden und hat daher einen Anreiz, Emissionen zu senken. Diese Internalisierungswirkung wird in der Praxis allerdings durch Komplikationen und Wirkungsbrüche, wie z. B. Abweichungen zwischen Schaden und Schadensersatzzahlungen sowie unvollständige Information beeinträchtigt. Das Ausmaß dieser Beeinträchtigung hängt dabei von der Ausgestaltung der Haftungsregel ab.
Forschungsschwerpunkt E/U/N | 02.03.2023