Wahlen in der Fakultät für Psychologie im Wintersemester 2018/2019

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Sehr geehrte Wahlberechtigte, Sehr geehrter Wahlberechtigter,

bevor Sie sich für Ihre Stimmabgabe im Online-Wahlportal anmelden, haben wir jeweils kurz die wichtigsten Informationen zur Wahl für Ihre jeweilige Gruppe zusammengestellt.

Mit freundlichem Gruß
Ihre Wahlleitung

► Wahlberechtigung und Zugang zum Wahlportal

In diesem Wintersemester wählen Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter Ihrer jeweiligen Gruppen für den Fakultätsrat der Fakultät für Psychologie.

Die weiblichen Mitglieder wählen darüber hinaus die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät.

Die Wahl wird ausschließlich als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) durchgeführt. Die Authentifizierung der Wahlberechtigten erfolgt über das hochschuleigene Authentifizierungssystem mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort.


► Wahlverfahren und Stimmen

Für den Fakultätsrat wählen alle Gruppen im Rahmen der Mehrheitswahl ¹ und haben jeweils so viele Stimmen wie Sitze im Gremium zu vergeben sind. Eine Stimmenhäufung auf eine Person ist nicht möglich.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Psychologie wird von den Frauen der Fakultät ebenfalls im Rahmen der Mehrheitswahl ² gewählt. Hier haben die Wahlberechtigten eine Stimme.

Je nach Wahlberechtigung stehen Ihnen die folgenden Stimmzettel im Rahmen der Online-Stimmabgabe zur Verfügung:

► Fakultätsrat:

Wahlberechtigtengruppe:

zu wählende Mitglieder:

maximale Stimmen:

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

8

8

Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

3

3

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

2

2

Studierende

2

2

► Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät:

Wahlberechtigte:

zu wählende Funktion:

maximale Stimmen:

Frauen

1

1

_____________

¹ Mehrheitswahl:
Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 der Wahlordnung der FernUniversität in Hagen (WahlO) vom 04. Juli 2018 erfolgt die Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter einer Gruppe eines Kollegialorgans nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, sofern nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Gemäß § 14 Absatz 4 Satz 2 hat jede/r Wahlberechtigte so viele Stimmen wie Vertreter/innen der Gruppe zu wählen sind. Stimmenhäufung ist unzulässig.

² Mehrheitswahl:
Gemäß § 14 Abs. 1 der Wahlordnung der FernUniversität in Hagen (WahlO) vom 04. Juli 2018 werden Funktionsträger/innen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jede/ jeder Wahlberechtigte hat bei der Wahl einer Funktionsträgerin/eines Funktionsträgers nur eine Stimme.

 

► Wahlportal und Support

Bevor Sie Ihre Online-Stimmabgabe beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die aktuellste Version Ihres Browsers nutzen und Sie Ihre Stimmzettel frei, persönlich und unbeobachtet kennzeichnen bzw. wenn Sie infolge körperlicher Behinderung dies nicht selbst tun können, sich deshalb der Hilfe einer Vertrauenspersin bedienen.

Die Online-Stimmabgabe besteht aus insgesamt 5 Schritten.
Mit den rechts unten angegebenen Schaltflächen bewegen Sie sich durch das Wahlportal. Nach Ihrer Anmeldung im Wahlportal werden Ihnen die für Sie bereitgestellten Stimmzettel angezeigt.

Bitte wählen Sie für eine gültige Stimmabgabe maximal die angegebene Anzahl an Kandidierenden pro Stimmzettel aus. Für den Fall, dass Sie für ein Gremium/eine Funktion keine Stimme abgeben möchten, können Sie Ihre Stimme auch am Ende eines jeden Stimmzettels als „ungültig" kennzeichnen. Vor der Übergabe der Stimme(n) in die elektronische Wahlurne werden Ihnen diese auf dem Bildschirm angezeigt. Änderungen sind bis zu diesem Zeitpunkt noch möglich.

Erst wenn Sie die Schaltfläche „verbindliche Stimmabgabe" betätigen, ist Ihre Stimmabgabe abgeschlossen. Eine Korrektur oder erneute Stimmabgabe ist dann ausgeschlossen.

Bei Fragen oder Schwierigkeit im Rahmen der elektronischen Stimmabgabe steht Ihnen unser Support für Online-Wahlen in der Zeit von Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr zur Verfügung.
Telefon: (02331) 987 – 2555.


► Wahlzeitraum

Der Zeitraum für die Online-Stimmabgabe (Öffnung des Wahlportals) beginnt am

Mittwoch, 13. Februar 2019, 12.00 Uhr (MEZ) und endet am
Mittwoch, 13. März 2019, 12.00 Uhr (MEZ).

Zur Berücksichtigung Ihrer Stimme(n) muss Ihre Stimmabgabe innerhalb dieser Frist erfolgen.

►►► zur Online-Stimmabgabe ►►►