Informationen für Studierende

Seit der Veröffentlichung von "ChatGPT" Ende 2022 wird die Rolle der Künstlichen Intelligenz (KI) intensiv diskutiert. Besonders die Möglichkeit, Texte zu generieren, hat die Relevanz von KI für das Bildungswesen in den Mittelpunkt gerückt. Diskutiert werden sowohl die Chancen von KI-basierten Tools als Lernbegleitung, Schreibunterstützung oder zur Förderung von Chancengleichheit als auch potenzielle Gefahren wie das Täuschen in Prüfungen oder ein möglicher Verlust von Schreibkompetenzen.

Was ist generative Künstliche Intelligenz?

Generative Künstliche Intelligenz umfasst eine Vielzahl von Software und Anwendungen, die auf großen Datensätzen und künstlichen neuronalen Netzen basieren, um Muster zu erkennen und auf dieser Grundlage Texte oder Bilder zu generieren. Die Ergebnisse beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und sind nicht zwangsläufig korrekt oder wissenschaftlich belastbar. Siehe dazu auch das Video des KI-Campus: Generative KI in 2 Minuten erklärt

Auch die weiteren Ressourcen im KI-Campus sind sehr zu empfehlen, wenn Sie tiefer in das Thema einsteigen möchten.

Nutzungsszenarien von KI

Abgesehen von der Textgenerierung gibt es weitere nützliche Anwendungsfälle für KI:

  • Recherche (z. B. elicit.org oder research rabbit, wobei die Ergebnisse je nach Fachgebiet in der Qualität stark variieren)
  • Textüberarbeitung
  • Übersetzung fremdsprachlicher Texte (z.B., deepl.com)

Für ein tieferes Verständnis der Funktionsweise und konkreter Einsatzszenarien können Interessierte einen der KI-Workshops unter dem Dach von studyFIT an der FernUniversität besuchen. Die Angebote des KI-Campus, insbesondere zu Chatbots und Sprachassistenzen, sind ebenfalls empfehlenswert. Zudem wird Generative KI im studyFIT-Kurs Data Literacy behandelt.

Künstliche Intelligenz an der FernUniversität

Die FernUniversität befürwortet eine produktive und reflektierte Nutzung von KI-basierten Tools, insbesondere in Forschung, Lehre und Studium. Die Entscheidung über den spezifischen Einsatz von KI liegt jedoch bei den Lehrenden bzw. Lehrgebieten, wobei die Universität darauf bedacht ist, einen datenschutzkonformen Zugang zu KI zu gewährleisten und die Kompetenz im kritischen Umgang mit solchen Tools zu fördern. Beachten Sie jedoch, dass es sich um Richtlinien und nicht um Ordnungen handelt. Daher entsteht daraus kein Anspruch für einzelne Lernformate oder Prüfungen.

Für das Studium können KI-basierte Tools eine Unterstützung darstellen, z. B. lassen sich Quizze zur Vertiefung der Lerninhalte erstellen, persönliche Tutoring-Chatbots einrichten oder zusätzliche Lernmaterialen generieren.

Urheberrecht und KI

Es ist wichtig, Urheberrechtsprobleme zu beachten, insbesondere im Zusammenhang mit Studienmaterialien und vor allem Studienbriefen! Beim Hochladen von Materialien in einer KI-Anwendung, etwa zum Zweck einer Zusammenfassung oder der Generierung von Prüfungsfragen, kann es zu einer Urheberrechtsverletzung kommen. Die Nutzungsrechte für Studienmaterialien liegen in der Regel bei der FernUniversität.

Einige Angebote weisen z. B. darauf hin, dass sie davon ausgehen, dass ihnen mit der Eingabe von Prompts und dem Hochladen von Materialien auch die Nutzungsrechte übertragen werden. Dazu müssten die Eingebenden die Nutzungsrechte besitzen bzw. diese übertragen können. Wenn Sie sich dessen nicht sicher sind, vermeiden Sie das Hochladen von Materialien, weil Sie sonst eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Das gilt auch, wenn sich bei den Angeboten einstellen lässt, dass hochgeladene Materialien nicht für Trainingszwecke genutzt werden dürfen. Ob dies dann auch so umgesetzt wird, kann nicht mit Sicherheit nachvollzogen werden.

Künstliche Intelligenz in Prüfungen

Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand WiSe 2023/24) gibt es an der FernUniversität keine einheitlichen Regelungen zur Nutzung von KI in Prüfungen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten:

  • Der nicht abgesprochene und/oder undokumentierte Einsatz von KI-generierten Inhalten in Prüfungsleistungen entspricht nicht den Standards des wissenschaftlichen Arbeitens und kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
  • Es ist ratsam, Rücksprache mit den Prüfenden zu halten, falls der Einsatz von KI in einer Prüfungsleistung erwogen wird.
  • Eine Prüfung bewertet die eigenständige Leistung der Studierenden. Sollte der Einsatz von KI zulässig sein, obliegt es den Studierenden, die verwendeten Passagen zu überprüfen und zu beurteilen. Sie tragen die volle Verantwortung für etwaige Fehler in KI-generierten Texten.
  • Es ist ratsam, die Nutzung von KI in Prüfungen zu dokumentieren. Die Art der Dokumentation sollte mit den Prüfenden abgestimmt werden.

Datenschutz und KI

  • Meine Nutzungsdaten: Mit jeder Nutzung und Anwendung von KI-Tools geben Sie Ihre aktuellen Daten (Anmeldedaten, Anfragen, Prompts ect.) bekannt und stellen diese in der Regel dem Unternehmen zur Verfügung (Nutzungsbedingungen). Dabei werden zwar keine dauerhaften Protokolle angelegt, trotzdem werden alle Daten für die Weiterentwicklung der Modelle genutzt.
  • Personenbezogenen Daten: Da Sie bei der Anwendung von KI-Tools in der Regel alle Ihre Nutzungsdaten oder hochgeladenen Inhalte an die jeweiligen Unternehmen (Ausnahme ist die Anwendung über bestimmte Clients / Plugins) übermitteln, ist es von besonderer Bedeutung, keine personenbezogenen Daten anderer oder von sich selbst anzugeben.
  • Bild/Fotomaterial: Dies gilt selbstverständlich auch für Verwendung von Fotos /Bildern von Ihnen oder von Dritten

Standards wissenschaftlichen Arbeitens und KI

  • Autorschaft und Urheberschaft von Inhalten: Es ist unerlässlich, das Urheberrecht zu respektieren und die geistigen Eigentumsrechte anderer zu achten. Dies bedeutet, dass jede Verwendung von Texten, Bildern, Diagrammen, Tabellen oder anderen Materialien Dritter angemessen zu kennzeichnen ist. KI-Tools können Texte, Bilder und viele mehr generieren. Diese können möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie diese ordnungsgemäß zitieren, wenn sie in Ihren Arbeiten verwendet werden.
  • Zitieren von KI-Tools: KI-generierte Inhalte müssen gemäß den allgemeinen Zitierregeln (beispielsweise APA 7th) gekennzeichnet werden. Mögliche Form der Angabe des von einem generativen KI-Tools erzeugten Textes als direktes Zitat nach APA 7th:
    • Kurz-Zitation (In-Text-Zitation): Autor/Entwickler des generativen KI-Tools,Jahr der verwendeten Version: (OpenAI, 2023).
    • Langzitation (Literaturverzeichnis/Fußnote): Autor/Entwickler des verwendeten generativen KI-Tools. (Jahr der verwendeten Version). Name des verwendeten KI-Tools (Version des verwendeten KI-Tools) [Art oder Beschreibung des verwendeten KI-Tools]. Webadresse des verwendeten KI-Tools: OpenAI. (2023). ChatGPT (Dezember 12 Version) [Large language model]. https://chat.openai.com/.
  • Plagiate und die Dokumentation von KI-Quellen: Plagiate, d. h. die unerlaubte Übernahme von fremdem geistigem Eigentum ohne entsprechende Kennzeichnung, sind untersagt. Jede Form von Plagiat wird als Verstoß gegen akademische Integrität betrachtet und kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Beachten Sie, dass Sie bei der Nutzung von Ergebnissen und Texten durch KI-Tools häufig nicht die zugrundeliegenden Quellen oder die Grundlagen der Statistiken nachvollziehen können. Daher können Sie nicht ausschließen, dass Sie bei der Verwendung dieser Ergebnisse ungewollt und unbewusst plagiieren! Davor schützt auch nicht die Angabe der verwendeten Tools als Quelle.
  • Studienbriefe: Studienbriefe sind urheberrechtlich geschütztes Material und dürfen somit nicht für eine Anwendung mit KI-Tools genutzt werden.

Barrierefreiheit und KI

Open AI Whisper – Erstellung von KI-basierten Transkripten und Untertiteln. An der FernUniversität werden Videos, die über die Videoplattform Medial bereitgestellt werden, automatisch mit Hilfe von Open AI Whisper untertitelt.

Be My AI – Die Smartphone-App „Be My Eyes“ bietet blinden Anwender*innen die Möglichkeit, sehende Unterstützung mittels Smartphone-Kamera zu erhalten. Diese Helfer*innenzentrierte Funktionalität wird durch „Be My AI“ ergänzt. Damit können Bilddateien, die auf dem Smartphone verfügbar sind, von einer künstlichen Intelligenz umfangreich beschrieben werden. Der Clou daran ist, dass der*die Blinde mit der KI mittels Chats kommunizieren und Fragen rund um das Bild und die Bildbeschreibung stellen kann. Die Möglichkeiten der zugrundeliegenden KI reichen dabei von kontextbezogenen Nachfragen über Detailfragen bis hin zu bislang noch nicht thematisierten Bildbestandteilen.

Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von „Be My AI“ ist, dass das Bild vorliegt; per Messenger, in den eigenen Fotos, in einem zugänglichen Cloud-Speicher oder Vergleichbares. Der Umgang mit Bildern innerhalb eines Textes ist nicht möglich, da hierzu ein einzelnes Bild ausgewählt werden muss. Dies ist ohne Restsehvermögen in der Regel nicht möglich. Die App steht für iOS und Android zum Download zur Verfügung. „Be My AI“ befand sich für Android im Dezember 2023 noch in der Testphase.