Aktuelles

Neue Regelungen zur Einreichung der Versuchspersonenstunden

[15.03.2024]

Ab dem 01.04.2024 gelten neue Regelungen zur Einreichung von Versuchspersonenstunden.


Zu Beginn des Sommersemesters 2024 laufen die Ausnahmeregelungen in Bezug auf die (Präsenz-)Versuchspersonenstunden (siehe Aktuelles-Meldung) aus. Ab dem 01.04.2024 gelten somit folgende Regelungen:

  • Die Präsenz-Versuchspersonenstunden müssen wieder regulär in Präsenz absolviert werden (und können nicht mehr durch Online-Versuchspersonenstunden ersetzt werden).
  • Für Studierende mit einer Ersteinschreibung im Wintersemester 18/19 oder später sind die 5 speziellen Versuchspersonenstunden (Grunderhebung und drei Präsenz-Versuchspersonenstunden) wieder eine verpflichtende Voraussetzung zur Erbringung der folgenden Leistungen:

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie die 5 speziellen Versuchspersonen im gleichen Semester wie eine Prüfungsvorleistung in einem der Module 3a – AFG erbringen möchten (oder die Prüfungszulassung in einem Modul ohne Prüfungsvorleistung erlangen möchten), müssen Sie diese Versuchspersonenstunden bis spätestens zur unten genannten Frist im Online-Übungssystem einreichen (vgl. Prüfungsordnung § 09, Abs. 03):

  • Sommersemester: 15. Juni
  • Wintersemester: 15. Dezember

Als Datum gilt das Datum der endgültigen Abgabe im Online-Übungssystem.

Alle danach eingereichten Versuchspersonenstunden können nicht zur Erbringung der Prüfungsvorleistungen im gleichen Semester berücksichtigt werden.

Zur Erläuterung der Einreichung der Versuchspersonenstunden konsultieren Sie bitte die Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Studierende, die keine Versuchspersonenstunden in Präsenz absolvieren können (z.B. aufgrund eines Wohnsitzes im Ausland), beachten bitte die entsprechenden Informationen in den FAQs.

Haben Sie die Präsenz-Versuchspersonenstunden bereits absolviert und eingereicht, sind die oben genannten Informationen für Sie nicht relevant. Online-Versuchspersonenstunden, die Sie vor dem 01.04.2024 anstelle der Präsenz-Versuchspersonenstunden eingereicht haben, behalten ihre Gültigkeit.

Präsenz-Versuchspersonenstunden an der FernUniversität

Ab dem 14.05.2024 werden Präsenz-Versuchsteilnahmen am Campus Hagen angeboten, in denen alle drei geforderten Präsenz-Versuchspersonenstunden auf einmal erbracht werden können. Die dafür verfügbaren Termine werden ca. ab dem 15.04.2024 zur Anmeldung in Sona-Systems zur Verfügung gestellt.

Das Erbringen von Präsenz-Versuchspersonenstunden an anderen Campusstandorten der FernUniversität ist nicht möglich.

Falls Sie die Präsenz-Versuchspersonenstunden am psychologischen Institut einer anderen Hochschule oder an einer wissenschaftlich anerkannten psychologischen Forschungseinrichtung in Ihrer Nähe erbringen möchten, beachten Sie dafür bitte die Vorgaben hinsichtlich der geforderten Nachweise.

 

Informationen für Studierende mit Ersteinschreibung im Wintersemester 17/18

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Für Studierende mit einer Ersteinschreibung im Wintersemester 17/18 ändert sich nur, dass die Präsenz-Versuchspersonenstunden wieder regulär in Präsenz absolviert werden müssen (und nicht mehr durch Online-Versuchspersonenstunden ersetzt werden können).

Da die 5 speziellen Versuchspersonenstunden keine Voraussetzung zur Erbringung der Prüfungsvorleistungen sowie der Prüfungen in den Modulen 3a – AFG sind, ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich der Einreichung dieser Versuchspersonenstunden. Die Präsenz-Versuchspersonenstunden werden als Teil der gesamten 30 Versuchspersonenstunden eingereicht.

Informationen für Studierende mit Ersteinschreibung vor dem Wintersemester 17/18

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Da für Studierende mit einer Ersteinschreibung vor dem Wintersemester 17/18 die Präsenz-Versuchspersonenstunden keine Voraussetzung zur Erbringung der Prüfungsvorleistungen sowie der Prüfungen in den Modulen 3a – AFG sind, ergeben sich keinerlei Änderungen. Bei Interesse können Sie jedoch gerne Präsenz-Versuchspersonenstunden sammeln.