Ausarbeitung von Abschlussarbeiten

Exposé

Wenn Sie am Lehrstuhl für die Anfertigung einer Abschlussarbeit angenommen sind, wird Ihnen ein Thema angeboten. Das Themenangebot enthält eine kurze Einordnung des Themas in den wissenschaftlichen Diskurs sowie Literaturhinweise für den Einstieg in die eigene Literaturrecherche. Sie haben nach Zugang des Themenangebots ungefähr drei Wochen Zeit, um sich in das Thema einzuarbeiten, weitere Literatur zu recherchieren und basierend auf dem Themenangebot ein gehaltvolles, differenziertes Exposé zu erstellen, welches das Thema der Abschlussarbeit präzisiert. Das Exposé stellt die zentrale Grundlage zur Beratung dar. Auf Basis des Exposé erfolgt eine fachlich-inhaltliche Beratung durch Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer sowie eine Rückmeldung in Bezug auf weitere Aspekte, z. B. Literaturrecherche und Literaturauswahl, zu der von Ihnen verwendeten Forschungsmethode und zu Fallstricken bei der Bearbeitung des Themas. Um eine gehaltvolle Beratung zu ermöglichen, ist es angeraten, dass das Exposé bereits eine differenzierte Darstellung der Motivation der Abschlussarbeit sowie angestrebter Ziele und Reflexionen zur eingesetzten Forschungsmethode umfasst. Das Exposé soll zeigen, dass die Einarbeitung in das Thema soweit fortgeschritten ist, dass die weitere Ausgestaltung der Arbeit gemeinsam mit der Betreuerin/dem Betreuer in der im Folgenden erläuterten Besprechung fundiert diskutiert werden kann.


Hinweis zum Feedback zum Exposé von Abschlussarbeiten

Mit der Anfertigung eines Exposé verbindet sich ein freiwilliges, zusätzliches Beratungsangebot der Lehrenden. Es handelt sich weder um ein Genehmigungsverfahren noch um eine Benotungs- oder Beurteilungsrückmeldung. Die Beratung zu einem Exposé dient als Unterstützung bei der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit. Nach Eingang Ihres Exposé wird eine Rückmeldung durch Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer angeboten. In der Regel wird diese Rückmeldung in Form eines Gesprächs ermöglicht. In diesem Gespräch wird die inhaltliche Ausgestaltung der Abschlussarbeit mit Ihnen besprochen, Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Sie erhalten Hinweise, die Sie bei der Erstellung der Abschlussarbeit unterstützen sollen z.B. Hinweise auf weitere Literatur. Zusätzlich werden Sie auf solche Aspekte Ihres Exposé aufmerksam gemacht, die darauf hindeuten, dass Probleme bestehen könnten (z.B. mit der Literaturarbeit), die das Bestehen der Prüfungsleistung in Frage stellen.

Als Grundlage für dieses Unterstützungsangebot erwarten wir, dass Sie sich bereits vorab intensiv mit Ihrem Thema auseinandergesetzt und ein gehaltvolles, differenziertes Exposé eingereicht haben. Das Feedback wird umso gehaltvoller ausfallen, je differenzierter Sie sich im Vorfeld mit den zuvor angesprochenen Punkten befasst haben. Mit weiteren konkreten Rückfragen können Sie sich während der Ausarbeitung Ihrer Abschlussarbeit an Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer wenden.

Grundsätzlich gilt, dass das Feedback zum Exposé nur auf Auffälligkeiten fokussiert und keinesfalls in dem Sinne zu interpretieren ist, dass die Rückmeldung mit einer Aussage über das Bestehen oder Nichtbestehen verbunden ist. Die Rückmeldung ist auch nicht mit einer Aussage über eine Note verknüpft und kann keinesfalls in diesem Sinne interpretiert werden. Die Begründung hierfür ist - jenseits formaler Aspekte - offensichtlich: Es werden in einer Rückmeldung dediziert nicht alle Aspekte einer Begutachtung thematisiert. Sie können sich unter keinen Umständen darauf berufen, dass Ihnen in einer Rückmeldung das Bestehen oder eine bestimmte Note in Aussicht gestellt worden seien: Gegenstand der Prüfung ist nur das final eingereichte Dokument und die Note Ihrer Prüfungsleistung ist das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens nach Abgabe. Die alleinige Verantwortung für das abgegebene Dokument liegt bei Ihnen; die Anmerkungen in einem Feedback zum Exposé haben ausschließlich vorschlagenden Charakter.


Abschließender Hinweis

Vergessen Sie bei allen Unterstützungsangeboten in der Moodle-Lernumgebung, Ratschlägen und Hinweisen Ihres Betreuers nicht, dass die Anfertigung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit vollständig in Ihre Verantwortung fällt. Sie sind für die Anfertigung der Arbeit und Einhaltung der in Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten erläuterten Grundsätze und Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens verantwortlich.

Eine angemessene Interpretation der eigenen Rolle als Bearbeiter ergibt sich aus den Prüfungsordnungen, die regelmäßig fordern,

"... dass sie/er [die Kandidatin/der Kandidat] in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Wirtschaftsinformatik nahes Problem aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik, der Wirtschaftswissenschaft oder der Informatik selbstständig, auf der Basis der vermittelten Fachkenntnisse und fachlichen Zusammenhänge mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und verständlich darzustellen." (Entnommen aus der Prüfungsordnung für den Studiengang M. Sc. Wirtschaftsinformatik an der Fern-Universität in Hagen vom 9. Dezember 2011 (in der Fassung vom 14. September 2012), §15 Abs. 2.)

Lehrstuhl EvIS | 08.04.2024