FAQ – Häufig gestellten Fragen zum »master of mediation«

Wenn Sie eine Frage zum Studiengang haben, sehen Sie bitte hier nach, ob wir sie bereits beantwortet haben.

  • Die Kurse (Skripten) werden jeweils zu Beginn des Semesters auf der Lernumgebung Moodle freigeschaltet (im Wintersemester Anfang Oktober; im Sommersemester Anfang April).

  • Die Lehrmaterialien sind durchzuarbeiten. Wir empfehlen die im Curriculum vorgegebene Reihenfolge. Enthält der Kurs Übungen, sollten diese tatsächlich durchgeführt werden – das verstärkt den Lerneffekt. Die Wiederholungs- oder Verständnisfragen („Revision”) dienen der Leistungskontrolle und sollten deshalb ebenfalls sorgfältig beantwortet werden.

  • Die Modulabschlussarbeiten dienen der Selbstkontrolle und schließen als Prüfungsaufgaben jeweils ein Modul ab. Sie sollen Sie dazu anregen, den Stoff nochmals zu vertiefen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten gehen zu 20% in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.

    Die Abwicklung der Modulabschlussarbeiten erfolgt online auf der Lernplattform Moodle, wo die Aufgaben bereitgestellt und die Bearbeitungen durch die Studierenden hochgeladen werden. Im Anschluss an den Abgabetermin werden die eingereichten Arbeiten korrigiert und den Studierenden noch vor Abgabe der nächsten Arbeit benotet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nur im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attests um bis zu eine Woche möglich.

    Die Bearbeitung darf 20 DIN-A4-Seiten bei einem linken, oberen und unteren Seitenrand von 2 cm, einem rechten von 6 cm, einer Schriftgröße von 12pt und anderthalbzeiligem Abstand nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet.

    Wird eine Modulabschlussarbeit nicht bestanden, erhält der Studierende die Möglichkeit zur Wiederholung im nächsten Semester.

  • Die Bearbeitung einer Modulabschlussarbeit darf 20 DIN-A4-Seiten bei einem linken, oberen und unteren Seitenrand von 2 cm, einem rechten von 6 cm, einer Schriftgröße von 12pt und anderthalbzeiligem Abstand nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet.

  • Wird eine Modulabschlussarbeit nicht bestanden, erhält der Studierende die Möglichkeit zur Wiederholung im nächsten Semester.

  • Sowohl im ersten als auch im zweiten Semester absolvieren Sie jeweils 48 Stunden Präsenzseminar im Online-Format. Pro Semester nehmen Sie an vier Seminaren mit jeweils 12 Stunden Dauer teil, die am Wochenende stattfinden.

    Im 3. Semester kommen außerdem 24 Stunden Supervision hinzu, die teils am Wochenende, teils wochentags am Abend stattfinden.

    Zu Beginn des Semesters erhalten Sie die Anmeldeunterlagen von unserem Kooperationspartner. Die Seminarplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben; ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Seminar besteht nicht. Nähere Informationen zu den Präsenzseminaren finden Sie auf den Internetseiten der Zeugma.

    Die Teilnahme an allen Präsenzseminaren in voller Länge ist Pflicht. Wird ein Seminar vorzeitig abgebrochen, kann – soweit möglich – auf eigene Kosten ein Ersatzseminar besucht werden.

  • Die Termine für die vier zwölfstündigen Seminare im ersten und zweiten Semester finden Sie auf den Seiten unseres Kooperationspartners, der Zeugma GmbH Internetseiten der Zeugma. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Supervisionen des 3. Semesters.

  • Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung ist es erforderlich, eigene Mediationserfahrungen zu sammeln. Diese müssen in zwei Fällen dokumentiert und eingereicht werden. Wegen Ihrer Anmeldung zu den Supervisionsseminaren muss die erste Dokumentation zu Beginn des dritten Semesters am 1. April bzw. am 1. Oktober eingereicht werden. Die zweite Dokumentation ist bis zum 14. Juli bzw. 10. Januar abzugeben.

    Dabei können die Dokumentationen aus allen denkbaren (Mediations-)Bereichen stammen. Insbesondere ist keine Bindung an das Wahlmodul vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sich der Studierende zwar z. B. für das Wahlmodul „Mediation in der Wirtschaft“ entscheiden kann und demnach auch die Präsenzseminare dieses Wahlmoduls besucht, aber zulässigerweise Dokumentationen im Bereich „Mediation im familiären Umfeld“ anfertigt und zur Prüfung einreicht.

    Durch eigenverantwortliches Mediieren können Sie am besten prüfen, ob Sie bereits alle erforderlichen Fähigkeiten besitzen, um nach Ihrem Studienabschluss den Sprung in den Beruf zu wagen. Nicht zuletzt können Sie auch feststellen, wie es um Ihre flankierenden Talente steht: Organisation und Akquisition von Fällen. Ein Mediator, der sich in der Praxis bewähren will, wird auch in der Lage sein, Klienten zu finden. Lassen Sie Ihren Spürsinn für Konflikte in Ihrer Umgebung spielen!

  • Im dritten Semester erstellen Sie Ihre Masterarbeit. Das Thema Ihrer Masterarbeit kann von Ihnen selbst vorgeschlagen werden. Gleiches gilt für den Betreuer und Erstgutachter der Arbeit. Eine Liste mit zugelassenen Betreuern können Sie bei uns einsehen. In diesem Fall sollten Sie sich frühzeitig mit dem Geschäftsführenden Prüfungsausschuss in Verbindung setzen. Dieser prüft, ob das von Ihnen vorgeschlagene Thema und der Gutachter akzeptiert werden können. Bei positivem Votum weist der Prüfungsausschuss Ihnen das vorgeschlagene Thema zu. Sollte Ihr Vorschlag nicht genehmigt werden oder sollten Sie keine eigenen Ideen eingereicht haben, wird Ihnen ein Thema zugewiesen. Sie haben im Anschluss an die Zuweisung des Themas 20 Wochen Zeit für die Bearbeitung. Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern gelesen und bewertet.

  • Mit der Masterarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein Thema aus dem Gebiet der Mediation selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die gewonnenen Ergebnisse zu bewerten.

    Die Arbeit muss bei einem Drittel Korrekturrand, einer Schriftgröße von 12 pt und einem Zeilenabstand von 1½ pt mindestens dreißig und darf höchstens siebzig Seiten umfassen. Ihrer Masterarbeit ist eine Erklärung beizufügen, in der Sie versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Die Arbeit ist in zweifacher Ausfertigung und als elektronische Datei einzureichen.

  • Die mündlichen Prüfungen finden jeweils zwischen März und Juni bzw. zwischen September und Dezember an der FernUniversität in Hagen statt.

    Über den Prüfungstermin werden Sie spätestens zwei Wochen vor dem Termin von uns informiert; wir sind jedoch bemüht, Ihnen den Termin nach Möglichkeit schon bis zu vier Wochen vorher bekannt zu geben (Ladung).

    Die Prüfungsgruppen – bestehend aus maximal fünf Personen – werden jeweils aus einem Wahlmodul zusammengestellt. Die Prüfungen werden von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der aus zwei Prüfern besteht, die vom Geschäftsführenden Prüfungsausschuss bestellt werden.

    Insgesamt dauert die mündliche Prüfung je Prüfling etwa 30 Minuten. Sie besteht für jeden Prüfling aus einem Vortrag (maximal 12 Minuten) und einem Prüfungsgespräch (10 bis 15 Minuten). Vortrag und Prüfungsgespräch werden zu gleichen Teilen gewertet.

    Konkret läuft die Prüfung so ab:

    Jeder Prüfling hält einen Einzelvortrag über eine seiner dokumentierten Mediationen, die der Prüfungsausschuss aus den zwei eingereichten Fällen ausgewählt hat. Der Prüfling soll sich nicht auf einen reinen Tatsachenvortrag beschränken, sondern den Fall und das Verfahren sowie sein Verhalten kritisch reflektieren. Nach dem Vortrag wird der Fall in der Gruppe diskutiert. Das anschließende Prüfungsgespräch ist praxisbezogen und weist Bezüge zum Schriftkursmaterial des jeweiligen Wahlmoduls auf. Auch dieser Prüfungsteil ist als Gruppendiskussion ausgelegt.

  • Wenn Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten auf den Anmeldebögen zu den Präsenzseminaren ausdrücklich einverstanden erklären, erhalten Sie zu Beginn des jeweiligen Präsenzseminars eine Liste mit den Kontaktdaten Ihrer Kommilitonen. Hiernach haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Mitstudierenden in Verbindung zu setzen, um z.B. Arbeitsgemeinschaften zu gründen und sich untereinander auszutauschen.

    Ein interaktives Forum für den Austausch mit Ihren Kommilitonen ist die Lernplattform Moodle, auf der Sie sich mit Ihren universitären Zugangsdaten anmelden können. In der jeweiligen Lernumgebung können Sie sich einen Überblick über die Inhalte und wichtigsten Termine Ihres aktuellen Semesters verschaffen, in Kontakt zu Ihren Kommilitonen treten und mit diesen diskutieren, die Aufgaben zu den Modulabschlussarbeiten und weitere wichtige Hinweisdokumente abrufen oder bei Problemen den richtigen Ansprechpartner finden.

  • Als Studierende/r des Master of Mediation belegen Sie zwei von fünf Wahlmodulen. Für die Belegung eines weiteren Wahlmoduls wird eine Gebühr von 150,-- Euro erhoben.

  • Gemäß § 12 der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Mediation können auf Antrag Präsenzveranstaltungen anderer Anbieter anerkannt werden. Eine Anerkennung von Präsenzveranstaltungen kommt nur dann in Betracht, wenn den Studierenden der Nachweis gelingt, dass sie bereits Seminare oder Übungen mit gleichwertigem Umfang und Inhalt besucht haben.

  • Alle erbrachten Leistungen aus dem Studium Mediation (Abschlussarbeiten der Module 1-3, alle Präsenzseminare, die Dokumentation und die mündliche Abschlussprüfung) werden anerkannt und zur Berechnung der Mastergesamtnote herangezogen, sodass diese Leistungen für den Masterstudiengang nicht noch einmal zu absolvieren sind. Nach der Zulassung in das dritte Semester des Masterstudiengangs müssen Sie Leistungen aus dem zweiten Semester des Masters of Mediation nachholen. Dies sind die Modulabschlussarbeiten aus dem belegten Wahlmodul des Studiums und eine weitere aus einem noch zusätzlich zu belegenden zweiten Wahlmodul. Des weiteren ist das Modul 6 (interaktives Wissenschaftsmodul) nachzuholen. Im dritten Semester ist eine weitere Dokumentation einzureichen und die Masterarbeit anzufertigen. Die bereits gezahlten Gebühren werden ebenfalls angerechnet.

    Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel in den Master of Mediation nur möglich ist, wenn Sie dessen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  • Nach Abschluss von Mediation Kompakt werden Ihnen die 48 Stunden Präsenzseminar sowie die Abschlussarbeit in vollem Umfang angerechnet. Da die Abschlussarbeit aus Mediation Kompakt nur mit bestanden bewertet wurde, wird diese Arbeit zwar für das Modul 1 (Mediation und Rechtskultur) angerechnet, sie zählt aber bei der Berechnung der Mastergesamtnote nicht mit. Ausstehende Leistungen aus dem ersten Semester des Masters müssen nachgeholt werden (Abschlussarbeiten in den Modulen 2 und 3).

    Sie haben als Absolvent von Mediation Kompakt die Wahl, ob Sie in das erste oder direkt in das zweite Semester des Masters of Mediation einsteigen wollen.

    Beginnen Sie im ersten Semester so müssen lediglich zwei Modulabschlussarbeiten aus dem Modul 2 (Mediation und zwischenmenschliches Verhalten) und aus dem Modul 3 (Herausforderungen für Mediatoren) angefertigt werden.

    Steigen Sie direkt in das zweite Semester ein, müssen auch hier die Arbeiten aus den Modulen 2 und 3 des ersten Semesters nachgeschrieben werden. Darüber hinaus müssen zwei weitere Modulabschlussarbeiten geschrieben und an 48 Stunden Präsenzseminar (4-mal je 12 Stunden Wochenendseminar für Fortgeschrittene sowie wahlfachspezifische Themen) teilgenommen werden. Im Master müssen Sie somit bei Einstieg in das zweite Semester insgesamt vier Modulabschlussarbeiten schreiben. Außerdem ist die Teilnahme an einem interaktiven Wissenschaftsmodul verpflichtend.

    Die Kosten von Mediation Kompakt werden für den Master of Mediation in vollem Umfang angerechnet. Unabhängig davon, ob Sie mit dem ersten oder zweiten Semester beginnen, müssen dann lediglich die Differenzkosten i.H.v. 590 € für das erste Semester nachgezahlt und bei direktem Einstig in das zweite Semester zusätzlich die Gebühren für das zweite Semester i.H.v. 2.915 € gezahlt werden.

    Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel in den »master of mediation« nur möglich ist, wenn Sie dessen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  • Ja, der Masterstudiengang Mediation ist akkreditiert. Er wurde erstmals im Jahr 2003 akkreditiert, im Jahr 2009 reakkreditiert und 2015 für weitere sechs Jahre reakkreditiert. Die Akkreditierung erfolgte durch die AQAS.

Kontakt Mediation | 08.04.2024