Gebühren und Kosten »master of mediation«
Für Zulassungen mit Studienbeginn Wintersemester 2023/24 (Zulassungsfrist 1. September 2023) werden sich leider die Preise erhöhen.
Dazu finden Sie hier ab Juni 2023 genauere Informationen.
Alle Kosten auf einen Blick
Die Gesamtkosten für den Masterstudiengang betragen 7.450 €.
Davon sind 2.085 € im ersten, 2.915 € im zweiten und 2.450 € im dritten Semester zu zahlen.
Die Semesterbeträge setzen sich wiederum zusammen aus den Gebühren, die an die FernUniversität in Hagen zu entrichten sind, und den Kosten, die das An-Institut der FernUniversität, das Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), zu zahlen sind.
Zahlungen an die FernUniversität
An die FernUniversität sind im:
- Ersten Semester 885 €
- Zweiten Semester 1.050 €
- Dritten Semester 475 € zu zahlen.
Über die zu zahlenden Gebühren erhalten Sie zum Anfang des jeweiligen Semesters einen Gebührenbescheid.
Kosten an die Firma FIRM
Die restlichen Kosten werden vom FIRM in Rechnung gestellt:
- Erstes Semester 1.200 €
- Zweites Semester 1.865 €
- Drittes Semester 1.975 €
Eventuell anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von diesen Kosten nicht erfasst.
Ebenfalls wichtig zu wissen
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Ausschließlich Referendar/-innen und Berufsanfänger/-innen in den ersten zwei Jahren nach dem universitären oder staatlichen Abschluss werden als bedürftig eingestuft und erhalten deshalb eine Ermäßigung bei den zu zahlenden Gebühren um insgesamt 25 % auf 5.587,50 €.
Davon sind an die FernUniversität in Hagen zu zahlen:
- für das erste Semester 503 €
- für das zweite Semester 700 €
- für das dritte Semester 300 €
Die restlichen Kosten sind an das FIRM zu zahlen:
- für das erste Semester 1.061 €
- für das zweite Semester 1.486 €
- für das dritte Semester 1.537,50 €
Die vorgenannten Ermäßigungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang) vorliegen. Die Ermäßigung gilt für das gesamte Studium. Bei einer Unterbrechung des Studiums muss der Antrag auf Ermäßigung erneut gestellt werden. Eine weitere Gebührenermäßigung aufgrund anderer Bedürftigkeitskriterien ist nicht vorgesehen.
Antrag und Unterlagen
Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen (Ernennungsurkunde, Zeugnis des ersten Staatsexamens bzw. des Hochschulabschlusses) mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Ein nachträglich eingereichter Antrag auf Ermäßigung kann nicht berücksichtigt werden.
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Absolventinnen und Absolventen des Weiterbildenden Studiums Mediation zahlen für das Zusatzsemester zum Erwerb des Mastertitels 2.006 €. Davon zu entrichten sind an:
- Die FernUniversität in Hagen 731 €
- FIRM 1.275 €
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ermäßigung (Referendare oder Berufsanfänger) reduziert sich für Absolventen und Absolventinnen des »studiums mediation« der für das dritte Semester zu zahlende Betrag auf 1.504,50 €.
Davon erhält:
- Die FernUniversität 492 €
- FIRM 1.012,50 €.
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Die Kosten von »mediation kompakt« werden auf den »master of mediation« in vollem Umfang angerechnet, sodass insgesamt noch 5.955 € zu zahlen sind. Der noch zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus den Differenzkosten in Höhe von
- 590 € für das erste Semester
- 2.915 € für das zweite Semester
- 2.450 € für das dritte Semester
zusammen.
Ermäßigung
Im Falle einer Gebührenermäßigung reduzieren sich die noch zu zahlenden Kosten auf insgesamt 4.466,25 €.
Davon sind Differenzkosten zu zahlen:
- 442,75 € für das erste Semester
- 2.186 € für das zweite Semester
- 1.837,50 € für das dritte Semester
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Wurden neben dem für die Zulassung erforderlichen Hochschulabschluss noch weitere Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie erbracht, können diese anerkannt werden, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.
Auch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den zu ersetzenden Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
Durch eine Anerkennung von Vorleistungen werden Module und/oder Präsenzseminare mit der Folge ersetzt, dass die jeweilige Modulabschlussarbeit nicht bearbeitet bzw. das jeweilige Präsenzseminar nicht absolviert werden muss.
Gebührenreduktion bei Anerkennung
Im Falle der Anerkennung reduzieren sich die Gebühren anteilig. Wird die Anerkennung erst nach dem Versand des Studienmaterials des zu ersetzenden Moduls bzw. nach der Anmeldung zu dem zu ersetzenden Präsenzseminar beantragt, ist eine Reduktion bzw. Erstattung der Gebühren ausgeschlossen. Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sollte daher bereits mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.
- Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen (PDF, 258 KB)
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Die Teilnahmegebühr für den Masterstudiengang Mediation entsteht und wird fällig mit der Antragstellung. Eine Zurückziehung des Antrags ist nur vor Semesterbeginn (bis zum 30.09. für das Wintersemester bzw. bis zum 31.03. für das Sommersemester) gebührenfrei möglich.