Gebühren und Kosten Master of Mediation

Die jeweiligen Semesterbeträge setzen sich zusammen aus den Gebühren, die an die FernUniversität in Hagen zu entrichten sind (Gebührenbescheid), und den Kosten, die das An-Institut, das Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), zu zahlen sind (gesonderte Rechnung). Alle Beträge in Euro.

  FernUni FIRM  
1. Semester 885 1.200 2.085
2. Semester 1.050 1.865 2.915
3. Semester 475 1.975 2.450
Gesamt     7.450
 
 

Ebenfalls wichtig zu wissen

  • Ausschließlich Referendar/-innen und Berufsanfänger/-innen in den ersten zwei Jahren nach dem universitären oder staatlichen Abschluss werden als bedürftig eingestuft und erhalten deshalb eine Ermäßigung bei den zu zahlenden Gebühren um insgesamt 25 % auf 5.587,50 €.

    Davon sind an die FernUniversität in Hagen zu zahlen:

    • für das erste Semester 503 €
    • für das zweite Semester 700 €
    • für das dritte Semester 300 €

    Die restlichen Kosten sind an das FIRM zu zahlen:

    • für das erste Semester 1.061 €
    • für das zweite Semester 1.486 €
    • für das dritte Semester 1.537,50 €

    Die vorgenannten Ermäßigungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang) vorliegen. Die Ermäßigung gilt für das gesamte Studium. Bei einer Unterbrechung des Studiums muss der Antrag auf Ermäßigung erneut gestellt werden. Eine weitere Gebührenermäßigung aufgrund anderer Bedürftigkeitskriterien ist nicht vorgesehen.

    Antrag und Unterlagen

    Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen (Ernennungsurkunde, Zeugnis des ersten Staatsexamens bzw. des Hochschulabschlusses) mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Ein nachträglich eingereichter Antrag auf Ermäßigung kann nicht berücksichtigt werden.

  • Absolventinnen und Absolventen des Weiterbildenden Studiums Mediation zahlen für das Zusatzsemester zum Erwerb des Mastertitels 2.006 €. Davon zu entrichten sind an:

    • Die FernUniversität in Hagen 731 €
    • FIRM 1.275 €

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ermäßigung (Referendare oder Berufsanfänger) reduziert sich für Absolventen und Absolventinnen des Studiums Mediation der für das dritte Semester zu zahlende Betrag auf 1.504,50 €.

    Davon erhält:

    • Die FernUniversität 492 €
    • FIRM 1.012,50 €.
  • Die Kosten von Mediation Kompakt werden auf den Master of Mediation in vollem Umfang angerechnet, sodass insgesamt noch 5.955 € zu zahlen sind. Der noch zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus den Differenzkosten in Höhe von

    • 590 € für das erste Semester
    • 2.915 € für das zweite Semester
    • 2.450 € für das dritte Semester

    zusammen.

    Ermäßigung

    Im Falle einer Gebührenermäßigung reduzieren sich die noch zu zahlenden Kosten auf insgesamt 4.466,25 €.

    Davon sind Differenzkosten zu zahlen:

    • 442,75 € für das erste Semester
    • 2.186 € für das zweite Semester
    • 1.837,50 € für das dritte Semester
  • Wurden neben dem für die Zulassung erforderlichen Hochschulabschluss noch weitere Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie erbracht, können diese anerkannt werden, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.

    Auch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den zu ersetzenden Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.

    Durch eine Anerkennung von Vorleistungen werden Module und/oder Präsenzseminare mit der Folge ersetzt, dass die jeweilige Modulabschlussarbeit nicht bearbeitet bzw. das jeweilige Präsenzseminar nicht absolviert werden muss.

    Gebührenreduktion bei Anerkennung

    Im Falle der Anerkennung reduzieren sich die Gebühren anteilig. Wird die Anerkennung erst nach dem Versand des Studienmaterials des zu ersetzenden Moduls bzw. nach der Anmeldung zu dem zu ersetzenden Präsenzseminar beantragt, ist eine Reduktion bzw. Erstattung der Gebühren ausgeschlossen. Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sollte daher bereits mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.

  • Die Teilnahmegebühr für den Masterstudiengang Mediation entsteht und wird fällig mit der Antragstellung. Eine Zurückziehung des Antrags ist nur vor Semesterbeginn (bis zum 30.09. für das Wintersemester bzw. bis zum 31.03. für das Sommersemester) gebührenfrei möglich.

Kontakt Mediation | 08.04.2024