Kosten Studium Mediation

Die jeweiligen Semesterbeträge sind nach Rechnungstellung an das FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH (FeUW) zu zahlen. Alle Beträge in Euro.

  FeUW    
1. Semester 2.085    
2. Semester 3.515    
Gesamt 5.600    
 

Ebenfalls wichtig zu wissen

  • Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung um 10 % stellen.

    • Personen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von dem zuständigen Sozialamt/Jobcenter (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit nach dem Vierten Kapitel des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches) erhalten oder
    • Strafgefangene, die über keine ausreichenden Mittel (unzureichendes Eigengeld) verfügen oder
    • Personen, welche Krankengeld beziehen oder
    • sich in der Elternzeit befinden oder
    • Vollzeitstudierende (Erststudium) oder
    • Referendar:innen.

    Antrag auf Gebührenermäßigung (PDF 149 KB)

  • Die Kosten von Mediation Kompakt werden auf das Studium Mediation in vollem Umfang angerechnet, sodass insgesamt noch 3.850 € zu zahlen sind. Der noch zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus den Differenzkosten i.H.v. 335 € für das erste Semester und den Kosten für das zweite Semester i.H.v. 3.515 € zusammen.

    Im Falle einer Gebührenermäßigung aufgrund einer besonderen persönlichen Lebenslage reduzieren sich die noch zu zahlenden Kosten um 10 %.

    Nähere Informationen zur Ermäßigung und zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

  • Wurden neben dem für die Zulassung erforderlichen Hochschulabschluss noch weitere Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie erbracht, können diese anerkannt werden, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.

    Auch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den zu ersetzenden Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.

    Durch eine Anerkennung von Vorleistungen werden Module und/oder Präsenzseminare mit der Folge ersetzt, dass die jeweilige Modulabschlussarbeit nicht bearbeitet bzw. das jeweilige Präsenzseminar nicht absolviert werden muss.

    Im Falle der Anerkennung reduzieren sich die Gebühren anteilig. Wird die Anerkennung erst nach dem Freischalten des Studienmaterials des zu ersetzenden Moduls bzw. nach der Anmeldung zu dem zu ersetzenden Präsenzseminar beantragt, ist eine Reduktion bzw. Erstattung der Gebühren ausgeschlossen.

    Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen (PDF 121 KB) muss bereits mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.

    Fügen Sie bitte alle notwendigen Kopien (Nachweise z. B. Zeugnisse/Zertifikate der Studien- und Prüfungsleistungen oder das Modulhandbuch) bei.

Kontakt Mediation | 23.06.2025