Gebühren und Kosten Studium Mediation

Die jeweiligen Semesterbeträge setzen sich zusammen aus den Gebühren, die an die FernUniversität in Hagen zu entrichten sind (Gebührenbescheid), und den Kosten, die das An-Institut, das Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), zu zahlen sind (gesonderte Rechnung). Alle Beträge in Euro.

  FernUni FIRM  
1. Semester 785 1.300 2.085
2. Semester 1.035 2.480 3.515
Gesamt     5.600
 

Ebenfalls wichtig zu wissen

  • Ausschließlich Referendar/innen und Berufsanfänger/innen in den ersten zwei Jahren nach dem universitären oder staatlichen Abschluss werden als bedürftig eingestuft und erhalten deshalb eine Ermäßigung bei den zu zahlenden Gebühren um insgesamt 25 % auf 4.200 €.

    Davon sind an die FernUniversität in Hagen zu zahlen:

    • erstes Semester 503 €
    • zweites Semester 760 €

    Die restlichen Kosten sind an das FIRM zu zahlen:

    • erstes Semester 1.061 €
    • zweites Semester 1.876 €

    Die vorgenannten Ermäßigungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang) vorliegen. Die Ermäßigung gilt für das gesamte Studium. Bei einer Unterbrechung des Studiums muss der Antrag auf Ermäßigung erneut gestellt werden. Eine weitere Gebührenermäßigung aufgrund anderer Bedürftigkeitskriterien ist nicht vorgesehen.

    Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen (Ernennungsurkunde, Zeugnis des ersten Staatsexamens bzw. des Hochschulabschlusses) mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Ein nachträglich eingereichter Antrag auf Ermäßigung kann nicht berücksichtigt werden.

  • Die Kosten von »mediation kompakt« werden auf das »studium mediation« in vollem Umfang angerechnet, sodass insgesamt noch 4.105 € zu zahlen sind. Der noch zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus den Differenzkosten i.H.v. 590 € für das erste Semester und den Kosten für das zweite Semester i.H.v. 3.515 € zusammen.

    Im Falle einer Gebührenermäßigung reduzieren sich die noch zu zahlenden Kosten auf insgesamt 3.078,75 €. Davon sind für das erste Semester Differenzkosten i.H.v. 442,75 € und für das zweite Semester Kosten i.H.v. 2.636 € zu zahlen.

  • Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.

    Auch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den zu ersetzenden Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.

    Durch eine Anerkennung von Vorleistungen werden Module und/oder Präsenzseminare mit der Folge ersetzt, dass die jeweilige Modulabschlussarbeit nicht bearbeitet bzw. das jeweilige Präsenzseminar nicht absolviert werden muss und sich die Gebühren an. Wird die Anerkennung erst nach dem Versand des Studienmaterials des zu ersetzenden Moduls bzw. nach der Anmeldung zu dem zu ersetzenden Präsenzseminar beantragt, ist eine Reduktion bzw. Erstattung der Gebühren ausgeschlossen. Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sollte daher bereits mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.

  • Die Teilnahmegebühr für das Studium Mediation entsteht und wird fällig mit der Antragstellung. Eine Zurückziehung des Antrags ist nur vor Semesterbeginn (bis zum 30.09. für das Wintersemester bzw. bis zum 31.03. für das Sommersemester) gebührenfrei möglich.

Kontakt Mediation | 08.04.2024