Zulassung Studium Mediation

Foto: Torsten Silz

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium Mediation werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium verfügen.Darüber hinaus können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die erforderliche Eignung im Beruf erworben haben.

Anträge

Die Zulassung kann mit dem Zulassungsantrag jederzeit beantragt werden. Hinzuzufügen sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise (z.B. Diplomzeugnis, Examenszeugnis, Ausbildungszeugnis, Bescheinigungen über Berufserfahrung).

Zulassungsantrag (PDF 989 KB)

 
  • Personen, welche sich in besonderen Lebenslagen befinden, können einen Antrag auf Ermäßigung um 10 % stellen.

    • Personen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von dem zuständigen Sozialamt/Jobcenter (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit nach dem Vierten Kapitel des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches) erhalten oder
    • Strafgefangene, die über keine ausreichenden Mittel (unzureichendes Eigengeld) verfügen oder
    • Personen, welche Krankengeld beziehen oder
    • sich in der Elternzeit befinden oder
    • Vollzeitstudierende (Erststudium) oder
    • Referendar:innen.

    Antrag auf Gebührenermäßigung (PDF 149 KB)

  • Wurden neben dem für die Zulassung erforderlichen Hochschulabschluss noch weitere Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie erbracht, können diese anerkannt werden, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.

    Auch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den zu ersetzenden Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.

    Durch eine Anerkennung von Vorleistungen werden Module und/oder Präsenzseminare mit der Folge ersetzt, dass die jeweilige Modulabschlussarbeit nicht bearbeitet bzw. das jeweilige Präsenzseminar nicht absolviert werden muss.

    Im Falle der Anerkennung reduzieren sich die Gebühren anteilig. Wird die Anerkennung erst nach dem Freischalten des Studienmaterials des zu ersetzenden Moduls bzw. nach der Anmeldung zu dem zu ersetzenden Präsenzseminar beantragt, ist eine Reduktion bzw. Erstattung der Gebühren ausgeschlossen.

    Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen (PDF 121 KB) muss bereits mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.

    Fügen Sie bitte alle notwendigen Kopien (Nachweise z. B. Zeugnisse/Zertifikate der Studien- und Prüfungsleistungen oder das Modulhandbuch) bei.

 

Zulassungsfristen

Es gelten die folgenden Zulassungsfristen:

  • Für das Sommersemester: 1. März
  • Für das Wintersemester: 1. September

Maßgeblich ist dabei das Datum des Eingangsstempels der FernUniversität in Hagen.

Kontakt

Den komplett ausgefüllten Zulassungsantrag mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen schicken Sie bitte an:

FernUniversität in Hagen – Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH
Feithstraße 152
58097 Hagen

Vorzugsweise per E-Mail: info-weiterbildung

Kontakt Mediation | 26.06.2025