ZLI als Befugte Stelle

Menschen mit Sehbehinderungen und anderen Leseeinschränkungen besitzen das Recht auf freien Zugang zu Informationen. Der völkerrechtliche Vertrag von Marrakesch (2013) bildet die Grundlage für entsprechende Änderungen im deutschen Urheberrecht, die am 1. Januar 2019 in Kraft traten. Seit dem 01.08.2025 ist das Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI) der FernUniversität in Hagen als Befugte Stelle gemäß § 45c Abs. 3 UrhG beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert.

Platzhalterbild Foto: istock/NiroDesign

Auf einen Blick

  • Was bedeutet „Befugte Stelle“?

    Befugte Stellen sind Einrichtungen, die ohne gewerbliches Ziel und auf gemeinnütziger Basis für Menschen mit Blindheit, Seh- und Lesebehinderungen einen barrierefreien Zugang zu Bildungs- und Informationsmöglichkeiten schaffen. Sie dürfen:

    • veröffentlichte Sprachwerke (Text oder Audio),
    • grafische Aufzeichnungen von Musikwerken,
    • Illustrationen jeglicher Art

    in barrierefreie Formate umwandeln, vervielfältigen und an berechtigte Personen oder andere befugte Stellen weitergeben (§§ 45a–45d UrhG). Unveröffentlichte Werke wie Skripte, Übungsblätter oder interne Lehrmaterialien sind hiervon ausgenommen.

  • Registrierung als berechtigte Nutzerin bzw. Nutzer

    Vor der Nutzung dieses Angebots des ZLI ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an barrierefreie-medien mit folgenden Unterlagen:

    • die unterschriebenen Nutzungsbedingungen (PDF 72 KB)(barrierefreie PDF),
    • einen Nachweis über Ihre Zugehörigkeit zur berechtigten Personengruppe gemäß § 45b Abs. 2 UrhG (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Bl“ oder „Tbl“, fachärztliches Attest).

    Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

  • Bedarfsermittlung und Werkbeschaffung

    Nach erfolgreicher Registrierung teilen Sie uns bitte mit:

    • Autor, Titel, ggf. Auflage und ISBN des gewünschten Werkes,
    • gewünschtes Format (z. B. DAISY, Großdruck, barrierefreies PDF).

    Bitte prüfen Sie vorab, ob das Werk bereits im Sehgeschädigtengerechten Katalog Online (Sehkon) der Universitätsbibliothek Dortmund verfügbar ist.

    Das ZLI übernimmt die Beschaffung und ggf. barrierefreie Aufbereitung des Werkes und informiert Sie regelmäßig über den Fortschritt.

  • Nutzung der barrierefreien Werke

    Die Nutzung der bereitgestellten Werke ist ausschließlich für eigene studienrelevante und wissenschaftliche Zwecke gestattet. Eine Weitergabe ist untersagt. Zur Sicherstellung der rechtmäßigen Nutzung:

    • wird eine bindende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen,
    • dokumentiert das ZLI relevante Nutzungsdaten,
    • erfolgt die Speicherung ausschließlich auf Systemen der technischen Lerninfrastruktur der FernUniversität in Hagen.
  • Kostenregelung

    Für Studierende der FernUniversität in Hagen ist die Dienstleistung kostenfrei. Studierende anderer Hochschulen können ebenfalls unterstützt werden. Dabei gilt:

    • Kosten für die Beschaffung (z. B. Verlagsgebühren) können weitergegeben werden,
    • Kosten für die barrierefreie Aufbereitung können je nach Aufwand und Kooperation berechnet werden.

    Über etwaige Kosten werden Sie vorab informiert.

  • Verantwortung und Schutzmaßnahmen

    Das ZLI verpflichtet sich zu:

    • einem transparenten und dokumentierten Verfahren,
    • Maßnahmen gegen unrechtmäßige Vervielfältigung,
    • Archivierung und Nachverfolgbarkeit der Materialien,
    • Einhaltung der Verordnung über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhGBefStV).
 

Ansprechpersonen

Anna Glück Foto: FernUniversität

Anna Glück

für audiotaktile Medien und Textmaterial

E-Mail: anna.glueck

Telefon: +49 2331 987 - 4238

Jutta Düring Foto: FernUniversität

Jutta Düring

für audiotaktile Medien und Textmaterial

E-Mail: jutta.duering

Telefon: +49 2331 987 - 4529