Informationen zum Studium
1. Bewerbungs- und Rückmeldefristen - Versandtermine
1.1. Bewerbung/Immatrikukaltion
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24:
01.06.2023 bis 31.07.2023
Eine verspätet eingegangene Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
1.2. Rückmeldung
Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2023/24:
01.06.2023 bis 31.07.2023
Eine verspätete Rückmeldung ist nicht möglich. Sollten Sie nicht rechtzeitig zurückgemeldet sein, droht die automatische Exmatrikulation.
1.3. Versand der Materialien
Das Studienmaterial für das Wintersemester wird in verschiedenen Tranchen versandt. So ist es möglich, dass Sie bei umfangreichen Kursen nach und nach mit Studieneinheiten versorgt werden.
Auch beginnen die Kurse nicht immer gleich zu Semsteranfang. Entsprechend gestaffelt gehen Ihnen die Unterlagen zu.
- Versandbeginn für das Wintersemester 2023/24: September 2023
- Der letzte Versand für das Wintersemester 2023/24 findet im Januar 2024 statt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
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Vollzeitstudierende
- verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium (Abitur oder ähnliches). Sie studieren an der FernUniversität in Hagen hauptberuflich mit dem Ziel, einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master) zu erwerben.
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Teilzeitstudierende
- unterliegen den gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie Vollzeitstudierende. Der Unterschied zwischen diesen beiden Hörerstatus besteht lediglich darin, dass Teilzeitstudierende weniger Kurse pro Semester belegen und sich deshalb die Studiendauer i.d.R. entsprechend verlängert. Die FernUniversität in Hagen möchte hiermit der besonderen Studiensituation berufstätiger Studierender Rechnung tragen.
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Studiengangszweithörende
- sind Studierende, die neben ihrem Studium an der Ersthochschule einen weiteren (anderen) Studiengang an der FernUniversität in Hagen studieren möchten. Wegen der Doppelbelastung wird dieses Studium in der Regel wie ein Teilzeitstudium durchgeführt. Die BewerberInnen müssen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, die im Land Nordrhein-Westfalen zum entsprechenden Studium berechtigt.
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Akademiestudierende
- sind diejenigen Fernstudierenden, die keinen Hochschulabschluss erwerben wollen. Sie können jedoch durchaus für erfolgreich bearbeitete Kurse Zertifikate erwerben. Für den Status des Akademiestudierenden ist keine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Blinde oder sehbehinderte Interessierte können sich als Akademiestudierende, Voll- oder auch Teilzeitstudierende ab der FernUniversität Hagen einschreiben. Es gelten die gleichen Voraussetzungen für die Immatrikulation wie an jeder Universität. Für manche Studiengänge (z.B. Psychologie) gibt es zeitlich begrenzte Sonderregelungen und stark eingeschränkte Studiermöglichkeiten.
2.1. Erstzulassung für Voll- und Teilzeitstudierende und Akademiestudierende an der FernUniversität
Die Zulassung kann auf Grund eines Online-Antrages, welcher der FernUniversität in Hagen als Ausdruck vorgelegt werden muss, vorgenommen werden:
Beantragung der Einschreibung
Die Einschreibung beantragen Sie mit dem Online-Zulassungsantrag in folgenden Schritten:
- Online-Zulassungsantrag ausfüllen und Daten elektronisch absenden,
- Online-Zulassungsantrag ausdrucken und unterschreiben,
- unterschriebenen Zulassungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post der FernUniversität zusenden oder in einem Regionalzentrum in Ihrer Nähe abgeben.
Blinde oder sehbehinderte StudienbewerberInnen unterstützen wir gerne bei der Einschreibung.
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf:
Angela Trothe-Voß
AB Audiotaktile Medien
E-Mail: angela.trothe-voss
Telefon: +49 2331 987-4096
Fax: +49 2331 / 987-2720
Anna Glück
AB Audiotaktile Medien
E-Mail: anna.glueck
Telefon: +49 2331 987- 4238
Fax: +49 2331 / 987-2720
2.2. Rückmeldungen zum folgenden Semester
Studierende, die das Studium fortsetzen möchten, müssen sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückmelden. Dies gilt auch, wenn sie vorhaben, ein Semester auszusetzen oder keine neuen Kurse zu belegen. Sollte die Rückmeldefrist bereits verstrichen sein, wird nach Ende des laufenden Semesters automatisch exmatrikuliert.
Die Rückmeldung im bisherigen Studiengang bzw. im Akademiestudium kann online über den eigenen Benutzer-Account geschehen.
Studierende, die mit der Rückmeldung eine Änderung des Hörerstatus oder des Studiengangs vornehmen möchten oder die eine Beurlaubung beantragen möchten, müssen sich mit dem Rückmeldeformular für Änderungen schriftlich zurückmelden und gegebenenfalls entsprechende Unterlagen einreichen.
Rückmeldeformulare und Informationen sind zugänglich über die Webadresse:
Ansprechpersonen für Blinde und sehbehinderte Studierende
Blinde und sehbehinderte Studierende, die an dem Online-Rückmeldeverfahren nicht teilnehmen bzw. das im Netz veröffentlichte Rückmeldeformular nicht ausfüllen können, wenden sich bitte an die Ansprechpartnerin des Arbeitsbereiches Audiotaktile Medien.
E-Mail: angela.trothe-voss
E-Mail: anna.glueck
2.3. Studieren ohne Abitur - Studium für beruflich Qualifizierte
Studieren ohne Abitur ist an der FernUniversität in Hagen schon lange möglich. Je nach Art der beruflichen Qualifikation und der Berufspraxis gibt es unterschiedliche Wege, die Aufnahme des Fernstudiums zu beantragen.
Wir unterscheiden zwischen den folgenden drei Gruppen
- Meister/innen und vergleichbar Qualifizierte können unmittelbar jeden Bachelorstudiengang an der FernUniversität aufnehmen.
- Beruflich Qualifizierte mit fachlicher Eignung für ihren gewählten Bachelorstudiengang können unmittelbar den gewünschten Studiengang an der FernUniversität aufnehmen. Dazu brauchen sie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufspraxis in dem Ausbildungsberuf. Ihre berufliche Qualifikation muß durch die Fakultät als fachlich entsprechend eingestuft werden.
- Auch beruflich Qualifizierte mit Praxis außerhalb des Ausbildungsberufs oder deren Berufsausbildungen dem Studiengang nicht fachtreu zugeordneter werden kann, können an der FernUniversität studieren. Hier kann der Hoschschulzugang über ein Probestudium bzw. eine Zugangsprüfung erlangt werden. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsaubildung sowie eine mindestens dreijährige Berufspraxis. (Teilzeittätigkeit wird anteilig berücksichtigt; Erziehung minderjähriger Kinder bzw. Pflege eines Angehörigen werden als Ersatz für eine Beschäftigung anerkannt).
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Das Servicecenter informiert gerne!
Telefon: +49 2331 987-2444
3. Gebühren/Beitrag für das Studium an der FernUniversität in Hagen
Die Grundfinanzierung der FernUniversität erfolgt aus den Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei der Vermittlung der Lehre im Fernstudium entstehen jedoch im Unterschied zum Präsenzstudium zusätzliche Kosten z. B. für Produktion und Vertrieb der Studienbriefe sowie der dezentralen Betreuung. Für diese Ausgaben erhebt die FernUniversität kostendeckende Gebühren von ihren Studierenden.
Wie hoch diese Gebühren ausfallen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Kursgebühr
Zum Wintersemester 2021/22 hat die FernUniversität in Hagen das Gebührenmodell geändert. Ziel ist, die Kosten des Fernstudiums gleichermaßen auf alle Studierende zu verteilen.
Das aktuelle Gebührenmodell besteht aus folgenden Komponenten:
- Grundgebühr pro Semester 50,00 EUR
- Beleggebühr 8,00 EUR je belegte, gebührenpflichtige ECTS
- kostenlose Kurs-/Modulwiederholung für 4 Semester ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung
Die Semesterkosten inkl. des Studierendenschaftsbeitrags von aktuell 9,00 EUR betragen
- bei einem Teilzeitstudium 200,00 EUR
- bei einem Vollzeitstudium 300,00 EUR
Die Grundausstattung der FernUniversität wird genau wie an den anderen nordrhein-westfälischen Präsenzhochschulen aus Mitteln des Landes finanziert. Bei der Vermittlung der Lehre im Fernstudium entstehen im Unterschied zur klassischen Präsenzlehre jedoch zusätzliche Kosten. Diese fernstudienspezifischen Leistungen – wie die Produktion und Bereitstellung der Studienbriefe, die fachliche Betreuung über die Online-Plattformen und in den Regionalzentren sowie die dezentrale Organisation von Klausuren – werden jedoch nicht vom Land übernommen. Zur Deckung dieser Kosten ist die FernUniversität über eine Rechtsverordnung des Landes verpflichtet, die Gebühren von ihren Studierenden zu erheben.
Bisher waren alle diese Kosten in der Modul-/Kursgebühr von 20,00 EUR je belegter Semesterwochenstunde enthalten und wurden nur durch die Studierenden getragen, die eine Erstbelegung vorgenommen haben. Studierende, die in den Folgesemestern Module/Kurse wiederholt bzw. keine Kurse belegt haben, wurden an der Finanzierung nicht beteiligt, obwohl sie weiterhin die Infrastruktur genutzt haben. Das neue Gebührenmodell verteilt die fernstudienspezifischen Kosten nunmehr gleichmäßiger auf alle Studierenden über die fixe Grundgebühr. Kosten für die belegten Module/Kurse werden weiterhin variabel erhoben.
Natürlich berücksichtigt die FernUniversität auch zukünftig die besondere Situation der sozialbedürftigen Studierenden und bietet ihnen Ermäßigungen für die belegten Module/Kurse an. Teilzeitstudierende können Beleggebühr bis zu 20 gebührenpflichtige ECTS (bis zu 160,00 EUR), Vollzeitstudierende bis zu 30 gebührenpflichtige ECTS (bis zu 240,00 EUR) ermäßigt bekommen. Damit erhalten sozialbedürftige Studierende kostenfrei die für ihren Studiengang erforderliche Studienbriefe. Lediglich die Grundgebühr von 50,00 EUR, die je Semester zu bezahlen ist, bleibt.
Kostenlose Kurswiederholung
Sie haben die Möglichkeit, die Kurse eines Moduls, das Sie noch nicht mit der Prüfung abschließen konnten, kostenlos zu wiederholen. Sie können auf diese Weise Prüfungen auf ein nächstes Semester verschieben, wenn Beruf und/oder Familie dies erfordern. Bei Bedarf können Sie ein Modul kostenlos bis zu vier Folgesemester ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung als Wiederholer/in belegen.
Einzelheiten finden Sie unter www.fernuni-hagen.de/studium/kosten
auf der Homepage der FernUniversität.
3.1. Verspätungsgebühren und sonstige Verwaltungsgebühren
Neben den Kosten für Ihr Studienmaterial und Ihrem Studierendenschaftsbeitrag können weitere Kosten an der FernUni anfallen:
- Gebühr für nachträgliche Kursänderungen (nach Ablauf der Einschreib-Rückmeldefrist) in Höhe von 5 Euro je Tag/Belegungsaktion;
- Säumnisgebühr für die verspätete Zahlung der Gebühren in Höhe von 25 Euro je erstellten Gebührenbescheid;
- Verwaltungsgebühr für die Nichtteilnahme beziehungsweise nicht fristgerechte Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung in Höhe von 25 Euro je Prüfung (eine fristgerechte Abmeldung muss mehr als vier Wochen vor dem Prüfungsdatum erfolgen);
- Verwaltungsgebühr für den Rückruf einer Zahlung nach der erteilten Einzugsermächtigung in Höhe von 5 Euro zuzüglich den externen Bankgebühren;
- Verwaltungsgebühren für sonstige gebührenpflichtige Anliegen im Zusammenhang mit dem Studium, für welche die FernUniversität in Vorleistung getreten ist (zum Beispiel Gebühren für Bildungsurlaub, Gebühren für Auslandsklausuren).
- Verspätungsgebühr in Höhe von 15 Euro anlässlich einer verspätet beantragten Rückmeldung. Kann die Rückmeldung in einem vereinfachten elektronischen Verfahren (Rückmeldung über LVU) erfolgen, so ermäßigt sich die Gebühr auf 5 Euro.
3.2. Gebührenermäßigung der Kursgebühren
Die FernUniversität in Hagen ermäßigt die Kursgebühren, wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wird und die weiteren in diesem Paragrafen geregelten Voraussetzungen vorliegen. Bedürftig sind diejenigen Studierenden mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit nach dem Vierten Kapitel des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches) erhalten, oder
- Strafgefangene sind und für die Begleichung der Gebührenschuld über keine ausreichenden geldlichen Mittel oder unzureichendes Eigengeld verfügen oder
- Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das Semester erhalten, für das Gebührenermäßigung beantragt wird.
Gebührenermäßigung wird nur bis zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses gewährt. Dies schließt den Erwerb eines konsekutiven Masterabschlusses ein. Gebührenermäßigung ist für ein Vollzeitstudium auf einen Zeitraum von bis zu zehn und für ein Teilzeitstudium auf einen Zeitraum von bis zu 20 Semestern begrenzt.
Nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Semestern kann eine Ermäßigung nur dann stattfinden, wenn für jedes weitere Semester mindestens eine erfolgreich abgelegte Prüfung aus den drei vorhergehenden Semestern nachgewiesen wird. Die Frist von drei Semestern wird durch eine zwischenzeitliche Exmatrikulation oder Beurlaubung unterbrochen.
Die Kursgebühren werden im Vollzeitstudium höchstens im Umfang bis zu 240 Euro (entspricht 30 ECTS) und im Teilzeitstudium höchstens im Umfang von bis zu 160 Euro (entspricht 20 ECTS) ermäßigt.
Umfang und Dauer der Gebührenermäßigung verändern sich im Falle einer gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Einschreibung in mehrere Studiengänge nicht.
Der Antrag auf Ermäßigung der Kursgebühren ist schriftlich mit dem Antrag auf Zulassung bzw. Einschreibung oder Rückmeldung innerhalb der Bewerbungs- bzw. Rückmeldefrist für das Semester zu stellen, für das die Gebührenermäßigung beantragt wird. Einzelheiten zu Form, Frist und Verfahren werden in den im Zusammenhang mit der Einschreibung und Rückmeldung veröffentlichten Informationen der FernUniversität in Hagen bekannt gegeben.
4. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Vollzeitstudierende der FernUni haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Sie können dann Beihilfen als unverzinsliches Darlehen erhalten. Zuständig fürs Bearbeiten der Anträge sind die jeweiligen Studentenwerke, in unserem Fall das Studierendenwerk Dortmund.
BAföG: Kontakt an der FernUniversität
Falls Sie einen BAföG-Antrag stellen wollen, können Sie die erforderliche Bescheinigung nach § 9 BAföG im virtuellen Studienplatz ausdrucken.
Die Bescheinigung nach § 48 BAföG wird Ihnen vom Prüfungsamt Ihrer Fakultät ausgestellt:
5. Prüfungen und Klausuren
Für behinderte Studierende bietet die FernUniversität eine Reihe von besonderen Hilfestellungen zur Erleichterung des Fernstudiums an:
- besondere Prüfungsbedingungen
- Erleichterungen bei Präsenzaufenthalten
- Sonderregelungen für die Betreuung durch Mentoren und Mentorinnen
- Online-Katalog der Hochschulbibliothek
Die Fernuni-Seite "Studieren mit Behinderung" informiert über Kontakte und Nachteilsausgleich. Für konkrete Nachfragen bezüglich der Prüfungen wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrenden, an die Prüfungsämter der Fakultäten und nutzen Sie die Regional- und Studienzentren.
Hinweise für behinderte oder chronisch kranke Studierende
In der Regel schreiben Studierende der FernUniversität Klausuren jeweils zu einer bestimmten Zeit an einem zentralen Ort. Für behinderte oder chronisch kranke Studierende ist dies aus gesundheitlichen Gründen nicht immer möglich, deshalb bietet die FernUniversität je nach Einschränkung an, Klausurzeiten zu verlängern, Aufgabenstellungen vorlesen zu lassen oder in Einzelfällen Prüfungen auch unter Aufsicht in der eigenen Wohnung oder einem Studienzentrum schreiben zu lassen.
In einigen Studiengängen können Klausuren in bestimmten Situationen durch schriftliche Hausarbeiten ersetzt werden. Die FernUniversität braucht in solchen Fällen Zeit und etwas Spielraum, um eine individuelle Lösung zu finden und Prüfungsbedingungen zu gewährleisten, die allen Studierenden gerechte Chancen bieten. Deshalb sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Prüfungsamt Ihrer Fakultät in Verbindung setzen.