Informationen zum Studium


1. Bewerbungs- und Rückmeldefristen - Versandtermine

1.1. Bewerbung/Immatrikukaltion

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2024:

01.12.2023 bis 31.01.2024

Eine verspätet eingegangene Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

1.2. Rückmeldung

Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2024:

01.12.2023 bis 31.01.2024

Eine verspätete Rückmeldung ist nicht möglich. Sollten Sie nicht rechtzeitig zurückgemeldet sein, droht die automatische Exmatrikulation.

1.3. Versand der Materialien

Das Studienmaterial für das Wintersemester wird in verschiedenen Tranchen versandt. So ist es möglich, dass Sie bei umfangreichen Kursen nach und nach mit Studieneinheiten versorgt werden.

Auch beginnen die Kurse nicht immer gleich zu Semsteranfang. Entsprechend gestaffelt gehen Ihnen die Unterlagen zu.

  • Versandbeginn für das Sommersemester 2024: März 2024
  • Der letzte Versand für das Sommersemester 2024 findet im Juli 2024 statt.

2. Zulassungsvoraussetzungen

  • Vollzeitstudierende

    • verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium (Abitur oder ähnliches). Sie studieren an der FernUniversität in Hagen hauptberuflich mit dem Ziel, einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master) zu erwerben.
  • Teilzeitstudierende

    • unterliegen den gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie Vollzeitstudierende. Der Unterschied zwischen diesen beiden Hörer­status besteht lediglich darin, dass Teilzeitstudierende weniger Kurse pro Semester belegen und sich deshalb die Studiendauer i.d.R. entsprechend verlängert. Die FernUniversität in Hagen möchte hiermit der besonderen Studiensituation berufstätiger Studierender Rechnung tragen.
  • Studiengangszweithörende

    • sind Studierende, die neben ihrem Studium an der Ersthochschule einen weiteren (anderen) Studiengang an der Fern­Universität in Hagen studieren möchten. Wegen der Doppelbelastung wird dieses Studium in der Regel wie ein Teilzeitstudium durchgeführt. Die BewerberInnen müssen über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, die im Land Nordrhein-Westfalen zum entsprechenden Studium berechtigt.
  • Akademiestudierende

    • sind diejenigen Fernstudierenden, die keinen Hoch­schulabschluss erwerben wollen. Sie können jedoch durchaus für erfolgreich bearbeitete Kurse Zertifikate erwerben. Für den Status des Akade­miestudierenden ist keine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Blinde oder sehbehinderte Interessierte können sich als Akademiestudierende, Voll- oder auch Teilzeitstudierende ab der FernUniversität Hagen einschreiben. Es gelten die gleichen Voraussetzungen für die Immatrikulation wie an jeder Universität. Für manche Studiengänge (z.B. Psychologie) gibt es zeitlich begrenzte Sonderregelungen und stark eingeschränkte Studiermöglichkeiten.

2.1. Erstzulassung für Voll- und Teilzeitstudierende und Akademiestudierende an der FernUniversität

Die Zulassung kann auf Grund eines Online-Antrages, welcher der FernUniversität in Hagen als Ausdruck vorgelegt werden muss, vorgenommen werden:

Beantragung der Einschreibung

Die Einschreibung beantragen Sie mit dem Online-Zulassungsantrag in folgenden Schritten:

  • Online-Zulassungsantrag ausfüllen und Daten elektronisch absenden,
  • Online-Zulassungsantrag ausdrucken und unterschreiben,
  • unterschriebenen Zulassungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post der FernUniversität zusenden oder in einem Regionalzentrum in Ihrer Nähe abgeben.

Infos zur Einschreibung

Blinde oder sehbehinderte StudienbewerberInnen unterstützen wir gerne bei der Einschreibung.

Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf:

Angela Trothe-Voß

AB Audiotaktile Medien

E-Mail: angela.trothe-voss
Telefon: +49 2331 987-4096
Fax: +49 2331 / 987-2720

Anna Glück

AB Audiotaktile Medien

E-Mail: anna.glueck
Telefon: +49 2331 987- 4238
Fax: +49 2331 / 987-2720

2.2. Rückmeldungen zum folgenden Semester

Studierende, die das Studium fortsetzen möchten, müssen sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückmelden. Dies gilt auch, wenn sie vorhaben, ein Semester auszusetzen oder keine neuen Kurse zu belegen. Sollte die Rückmeldefrist bereits verstrichen sein, wird nach Ende des laufenden Semesters automatisch exmatrikuliert.

Die Rückmeldung im bisherigen Studiengang bzw. im Akademiestudium kann online über den eigenen Benutzer-Account geschehen.

Studierende, die mit der Rückmeldung eine Änderung des Hörerstatus oder des Studiengangs vornehmen möchten oder die eine Beurlaubung beantragen möchten, müssen sich mit dem Rückmeldeformular für Änderungen schriftlich zurückmelden und gegebenenfalls entsprechende Unterlagen einreichen.

Infos zur Rückmeldung

Rückmeldeformulare und Informationen sind zugänglich über die Webadresse:

www.fernuni-hagen.de/rm

Ansprechpersonen für Blinde und sehbehinderte Studierende

Blinde und sehbehinderte Studierende, die an dem Online-Rückmelde­verfahren nicht teilnehmen bzw. das im Netz veröffentlichte Rückmeldeformular nicht ausfüllen können, wenden sich bitte an die Ansprechpartnerin des Arbeitsbereiches Audiotaktile Medien.

E-Mail: angela.trothe-voss

E-Mail: anna.glueck

2.3. Studieren ohne Abitur - Studium für beruflich Qualifizierte

Studieren ohne Abitur ist an der FernUniversität in Hagen schon lange möglich. Je nach Art der beruflichen Qualifikation und der Berufspraxis gibt es unterschiedliche Wege, die Aufnahme des Fernstudiums zu beantragen.

Wir unterscheiden zwischen den folgenden drei Gruppen

  • Meister/innen und vergleichbar Qualifizierte können unmittelbar jeden Bachelorstudiengang an der FernUniversität aufnehmen.

  • Beruflich Qualifizierte mit fachlicher Eignung für ihren gewählten Bachelorstudiengang können unmittelbar den gewünschten Studiengang an der FernUniversität aufnehmen. Dazu brauchen sie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufspraxis in dem Ausbildungsberuf. Ihre berufliche Qualifikation muß durch die Fakultät als fachlich entsprechend eingestuft werden.

  • Auch beruflich Qualifizierte mit Praxis außerhalb des Ausbildungsberufs oder deren Berufsausbildungen dem Studiengang nicht fachtreu zugeordneter werden kann, können an der FernUniversität studieren. Hier kann der Hoschschulzugang über ein Probestudium bzw. eine Zugangsprüfung erlangt werden. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsaubildung sowie eine mindestens dreijährige Berufspraxis. (Teilzeittätigkeit wird anteilig berücksichtigt; Erziehung minderjähriger Kinder bzw. Pflege eines Angehörigen werden als Ersatz für eine Beschäftigung anerkannt).

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Das Servicecenter informiert gerne!

Telefon: +49 2331 987-2444

3. Gebühren/Beitrag für das Studium an der FernUniversität in Hagen

Das Studium an der FernUniversität in Hagen ist günstig, aber was genau kostet es?

Der Aufwand für die Vermittlung der Lehre ist bei einem Fernstudium größer als bei einem Präsenzstudium. Beispielsweise werden Studienbriefe produziert und an die Studierenden verteilt. Die multimediale Vermittlung der Studieninhalte, die Bereitstellung der technischen Infrastruktur und die dezentrale Betreuung der Studierenden sind ebenso Kostenfaktoren. Dieser Mehraufwand zu einem "Studium vor Ort" wird durch die Gebühren gedeckt.

An der staatlichen FernUniversität fallen Kosten semesterweise an. Ein Semester umfasst ganze sechs Monate – wichtig zu wissen, wenn Sie uns mit anderen Anbietern vergleichen. Gerne erläutern wir, wie hoch die Semesterkosten sind und wie viel ein Studiengang insgesamt kostet.

Gesamtkosten für ein Studium in der Regelstudienzeit:

  • Bachelorstudiengänge > von 2.000 Euro bis 2.700 Euro
  • Masterstudiengänge > von 700 Euro bis 1.800 Euro
  • Staatsexamensstudium ungefähr 3.600 bis 3.900 Euro

Grundgebühr und Studierendenschaftsbeitrag fallen in jedem Semester an. Die ECTS-Kosten für die gebührenpflichtigen Lerneinheiten hängen von Ihrer Belegung ab: Wie viel und wie schnell Sie studieren, liegt in Ihrer Hand.

Kursgebühr

Ziel ist, die Kosten des Fernstudiums gleichermaßen auf alle Studierende zu verteilen.

Das aktuelle Gebührenmodell besteht aus folgenden Komponenten:

  • Grundgebühr pro Semester 60,00 EUR
  • Beleggebühr 11,00 EUR je belegte, gebührenpflichtige ECTS
  • kostenlose Kurs-/Modulwiederholung für 4 Semester ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung

Die Semesterkosten (6 Monate) inkl. des Studierendenschaftsbeitrags von aktuell 9,00 EUR betragen

  • bei einem Teilzeitstudium mit 15 ECTS-Punkten 234,00 EUR
  • bei einem Teilzeitstudium mit 20 ECTS-Punkten 289,00 EUR
  • bei einem Vollzeitstudium mit 30 ECTS-Punkten 399,00 EUR

Als staatliche Universität schätzen wir einen transparenten Ansatz und klare Fakten. Deshalb zeigen wir gerne auf, warum im Fernstudium Gebühren entstehen und wie sich diese zusammensetzen. Weiter erläutern wir, welche Leistungen wir damit erbringen können.

Wie bei allen anderen staatlichen Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen auch, erfolgt die Basisfinanzierung der FernUniversität aus öffentlichen Mitteln. Unsere besondere Form der Lehre verursacht jedoch einen zusätzlichen Aufwand.

Die Studierenden der Fernuniversität tragen diese zusätzlichen Kosten in Form von Gebühren selbst. Damit finanzieren sie beispielsweise folgende Zusatzleistungen der FernUniversität:

Kostenlose Kurswiederholung

Studierende können Module kostenfrei vier Folgesemester ab der ersten kostenpflichtigen Belegung wiederholen. Die übliche Beleggebühr von 11,00 EUR je ECTS-Punkt entfällt.

Wenn Sie in einem Semester Module nur wiederholen und nicht neu belegen, zahlen Sie folgende Gebühren:

  • eine Grundgebühr in Höhe von 60 Euro je Semester
  • ein Studierendenschaftsbeitrag von aktuell 9 Euro je Semester (nur bei Vollzeit- und Teilzeitstudierenden)

Einzelheiten finden Sie unter www.fernuni-hagen.de/studium/kosten auf der Homepage der FernUniversität.

3.1. Verspätungsgebühren und sonstige Verwaltungsgebühren - Fristen beachten

Neben den Kosten für Ihr Studienmaterial und Ihrem Studierendenschaftsbeitrag können weitere Kosten an der FernUni anfallen. Generell gilt: Diese Kosten können Sie durch eine gute Studienorganisation vermeiden.

Verspätungsgebühren:

  • 5 Euro bzw. 15 Euro für eine verspätetet beantragte Rückmeldung (15 Euro bei Rückmeldung per Mail/Fax/Post oder 5 Euro bei Rückmeldung über studyPORT)
  • 5 Euro für eine verspätet beantragte Änderung der Belegung (Bei mehreren Transaktionen an einem Tag z.B. bei Stornierung von 3 Modulen an einem Tag wird die Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro nur einmal erhoben)
  • 25 Euro für die nicht fristgerechte Zahlung eines Gebührenbescheides

Verwaltungsgebühren:

  • 5 Euro + externe Bankgebühren für eine Rücklastschrift (Rückruf nach erteilter Einzugsermächtigung)
  • Kosten für sonstige gebührenpflichtige Anliegen im Zusammenhang mit dem Studium, für welche die FernUniversität in Vorleistung getreten ist (zum Beispiel Gebühren bei einem Bildungsurlaub, Gebühren für Auslandsklausuren).

3.2. Gebührenermäßigung der Kursgebühren

Bedürftige Studierende können an der FernUniversität in Hagen günstiger studieren. Unter bestimmten Voraussetzungen erlassen wir auf Antrag einen Teil der Semesterkosten – egal ob man in Vollzeit oder Teilzeit studiert. Sowohl der erste berufsqualifizierende Studienabschluss als auch der erste konsekutive Masterabschluss sind in dieser Ermäßigung eingeschlossen.

Wer ist bedürftig?

Bedürftig sind Voll- und Teilzeitstudierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung:

Wie hoch ist die Ermäßigung?

Vollzeitstudium:

Teilzeitstudium:

Die Grundgebühr in Höhe von 60 Euro fällt nicht unter die Gebührenermäßigung bzw. wird nicht ermäßigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit Ihrem Antrag auf Ermäßigung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Als Empfänger/in von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder SGB XII Kap. 4): Kopie des Bescheides vom zuständigen Sozialamt oder Jobcenter
  • Als Empfänger/in von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Kopie des Bescheides über den Erhalt von BAföG Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das Semester, für das Gebührenermäßigung beantragt wird
  • Als Strafgefangene/r ohne ausreichende Mittel ("unzureichendes Eigengeld") die ausgefüllte Bescheinigung als Strafgefangene/r (PDF 661 KB)

Ab dem vierten Semester ist zudem ein Nachweis über den Studienerfolg erforderlich. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Kopie eines Nachweises über eine erfolgreiche Prüfungsleistung aus den letzten drei Semestern bei. Für jedes weitere Semester ist mindestens eine neue bestandene Prüfungsleistung erforderlich.

Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühren steht während der folgenden Fristen zur Verfügung:

  • Sommersemester: 1. Dezember bis 31. Januar
  • Wintersemester: 1. Juni bis 31. Juli

4. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Vollzeitstudierende der FernUni haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Sie können dann Beihilfen als unverzinsliches Darlehen erhalten. Zuständig fürs Bearbeiten der Anträge sind die jeweiligen Studentenwerke, in unserem Fall das Studierendenwerk Dortmund.

BAföG: Kontakt an der FernUniversität

Falls Sie einen BAföG-Antrag stellen wollen, können Sie die erforderliche Bescheinigung nach § 9 BAföG im virtuellen Studienplatz ausdrucken.

Die Bescheinigung nach § 48 BAföG wird Ihnen vom Prüfungsamt Ihrer Fakultät ausgestellt:

5. Prüfungen und Klausuren

Für behinderte Studierende bietet die FernUniversität eine Reihe von besonderen Hilfestellungen zur Erleichterung des Fernstudiums an:

  • besondere Prüfungsbedingungen
  • Erleichterungen bei Präsenzaufenthalten
  • Sonderregelungen für die Betreuung durch Mentoren und Mentorinnen
  • Online-Katalog der Hochschulbibliothek

Die Fernuni-Seite "Studieren mit Behinderung" informiert über Kontakte und Nachteilsausgleich. Für konkrete Nachfragen bezüglich der Prüfungen wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrenden, an die Prüfungsämter der Fakultäten und nutzen Sie die Regional- und Studienzentren.

Hinweise für behinderte oder chronisch kranke Studierende

In der Regel schreiben Studierende der FernUniversität Klausuren jeweils zu einer bestimmten Zeit an einem zentralen Ort. Für behinderte oder chronisch kranke Studierende ist dies aus gesundheitlichen Gründen nicht immer möglich, deshalb bietet die FernUniversität je nach Einschränkung an, Klausurzeiten zu verlängern, Aufgabenstellungen vorlesen zu lassen oder in Einzelfällen Prüfungen auch unter Aufsicht in der eigenen Wohnung oder einem Studienzentrum schreiben zu lassen.

In einigen Studiengängen können Klausuren in bestimmten Situationen durch schriftliche Hausarbeiten ersetzt werden. Die FernUniversität braucht in solchen Fällen Zeit und etwas Spielraum, um eine individuelle Lösung zu finden und Prüfungsbedingungen zu gewährleisten, die allen Studierenden gerechte Chancen bieten. Deshalb sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Prüfungsamt Ihrer Fakultät in Verbindung setzen.

Audiotaktile Medien | 08.04.2024