Modulabschlussprüfungen


Die Fragen und Antworten sind nach übergeordneten Themenblöcken sortiert:

Wir beschränken uns hier auf möglichst kurze Antworten. Detaillierte Hinweise zu den Prüfungen stehen Ihnen mit Veröffentlichung des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 (PDF 1 MB)“ und – mit Anmeldung zu einer Prüfung – in der Moodle-Klausurumgebung zur Verfügung. Das Heft wird in jedem Semester kurz vor Beginn der Anmeldefrist für die aktuelle Klausurkampagne online gestellt und die Veröffentlichung auf unserer Seite „Aktuelles zum Studium“ bekannt gegeben.


Allgemeine Fragen zu den Prüfungen


Wie können Prüfungen abgelegt werden?


Wann können Prüfungen abgelegt werden?


Was muss für die Anmeldung beachtet werden?


Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?


Sind Hilfsmittel in der Prüfung zugelassen?


Wie wird das Prüfungsergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Prüfung?


Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfung nicht einverstanden bin?


Was muss beachtet werden, wenn die Prüfungsteilnahme nicht möglich war bzw. die Prüfung nicht bestanden wurde?


Fragen zu einer Online-Klausur


Fragen zu einer Präsenzklausur

  • Wo finde ich die Adresse des Präsenzortes?
    Die Adressen bzw. weiterführende Links werden im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht und Sie finden die Ortsangaben auf der Anmeldebestätigung.
  • Wo finde ich die Raumangaben für den Präsenzort?
    Sofern notwendig, werden genaue Raumangaben vorab im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Ansonsten werden die Räume vor Ort ausgewiesen.
  • Was muss ich der Prüfungsaufsicht während der Prüfung vorlegen bzw. wie weise ich mich aus?
    Für die Identitätskontrolle ist bei Prüfungsbeginn ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) bereitzulegen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie am Prüfungstag ein entsprechendes Dokument vorweisen können. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, ist unser Aufsichtspersonal angewiesen, Sie von der Prüfung auszuschließen. Der Studierendenausweis wird nicht benötigt.
  • Darf ich während der Klausur zur Toilette gehen?
    Ja. Wenn Sie zur Toilette gehen müssen, ist dies der Aufsicht anzuzeigen und es wird als Abwesenheit im Protokoll notiert. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dadurch nicht. Melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr erneut bei der Aufsicht.
  • Darf ich während der Klausur essen und trinken?
    Ja. Getränke und Snacks müssen sich bereits zu Beginn der Bearbeitungszeit auf Ihrem Arbeitsplatz befinden.
  • Besteht die Möglichkeit, die Präsenzprüfung online abzulegen?
    Nein, die Möglichkeit besteht nicht.

Fragen zu einer mündlichen Prüfung

Ansprechpartner

  +49 2331 987- E-Mail
Michaela Barteldrees 2674 michaela.barteldrees
Claudia Barcarolo 2663 claudia.barcarolo
Redaktion | 22.05.2023