Modulabschlussprüfungen
Fragen und Antworten nach Themen sortiert:
- Wo können Prüfungen abgelegt werden?
- Wann können Prüfungen abgelegt werden?
- Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Anmeldung?
- Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Abmeldung?
- Was muss für den Prüfungstermin beachtet werden?
- Wie wird das Prüfungsergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Prüfung?
- Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfung nicht einverstanden bin?
- Was muss beachtet werden, wenn die Prüfungsteilnahme nicht möglich war bzw. die Prüfung nicht bestanden wurde?
Wo können Prüfungen abgelegt werden?
- Wo können Prüfungen abgelegt werden?
Die Prüfungen aller Pflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge werden an zehn Prüfungsorten angeboten. Geplante Orte sind innerhalb Deutschlands Bochum, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München, Potsdam und Tübingen. Hinzu kommen Linz a.d. Donau (Österreich) sowie Zürich (Schweiz). Bei den konkreten Orten treten allerdings gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Prüfungsort München.
Die Prüfungen aller Wahlpflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge – dies sind alle durch die Fakultät angeboten Module, die keine Pflichtmodule sind – werden an drei Orten angeboten. Geplante Prüfungsorte sind Düsseldorf, München und Potsdam. Bei den konkreten Orten treten allerdings auch hier gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Prüfungsort München.
- Können Prüfungen an einem Studienzentrum im Ausland ablegt werden?
In Linz a. d. Donau (Österreich) und in Zürich (Schweiz) können Prüfungen zu den Pflichtmodulen in den Bachelor- und Masterstudiengängen abgelegt werden.
In Budapest und St. Petersburg ist die Ablegung der Pflicht- und Wahlpflichtmodule der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge möglich.
Die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen und Zusatzangeboten der Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (dazu zählt auch das Ablegen von Prüfungen vor Ort) ist ggf. kostenpflichtig. Sofern kostenpflichtige Dienstleistungen und Zusatzangebote in Anspruch genommen werden, erhebt der jeweiligen Kooperationspartners eigene Entgelte.
Informieren Sie sich bitte im Vorfeld in den Zentren vor Ort oder über deren Websites bzw. E-Mail-Kontakt. Hinweise zu den Gebühren und entsprechende Links finden Sie auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“, Hinweise zu den Prüfungsorten. - Können Prüfungen grundsätzlich auch im Ausland ablegt werden?
Studierende mit Wohnsitz im anrainenden Ausland können die Prüfungen nur an einem der regulären Prüfungsorte ablegen.
Studierende mit einem dauerhaften Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland haben Gelegenheit, die Prüfungen unter Aufsicht in einem Goethe Institut, einer deutschen Auslandsvertretung oder einer Deutschen Schule abzulegen, wenn diese Einrichtung die Betreuung ermöglichen kann. Die Betreuung und die Beaufsichtigung müssen vor der Prüfungsanmeldung detailliert geklärt sein. Die Einwilligung über die Betreuung durch eine der in Frage kommenden Institutionen muss gegenüber dem Prüfungsamt schriftlich nachgewiesen werden. Erst dann ist die Anmeldung erlaubt.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. Dort finden Sie auch weiterführende Links zu den in Frage kommenden Institutionen, die Ihre Prüfungen für die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft abnehmen dürfen. - Entstehen zusätzliche Gebühren, wenn ich Prüfungen nicht an den regulären Prüfungsorten ablege?
Studierende, die ihre Prüfungen im nicht-anrainenden Ausland ablegen, müssen in der Regel eine Gebühr zahlen (bis 150 Euro für einen zweistündigen Termin). Diese Gebühr wird von den Institutionen vor Ort erhoben und ist direkt an diese zu zahlen. Die FernUniversität in Hagen selbst erhebt zurzeit keine zusätzlichen Gebühren.
Wann können Prüfungen abgelegt werden?
- Wann finden Prüfungen statt?
Zu allen von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angebotenen Modulen wird am Ende jeden Semesters ein Prüfungstermin angeboten. Die Prüfungen für das Wintersemester finden in der Regel im März, die für das Sommersemester in der Regel im September statt. - Gibt es Nachschreibetermine für Prüfungen?
Nachschreibtermine für Prüfungen werden nicht angeboten. Eine reguläre Prüfungskampagne umfasst bereits über 240 unterschiedliche Prüfungsveranstaltungen. Der damit verbundene logistische Aufwand (neue Prüfungen erstellen, erneut Aufsichten anstellen und Räume anmieten) gestattet es nicht, kurze Zeit nach den planmäßigen Prüfungen Nachschreibtermine anzubieten.
Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?
- Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Zum Semesterbeginn wird mit Erscheinen des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ der Anmeldezeitraum bekannt gegeben. Online finden Sie die Anmeldefrist unter „Termine im Semester“. - Kann ich mich einfach zu einer Prüfung anmelden?
Nein. Um an den Prüfungen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Punkte erfüllt werden:- Immatrikulation an der FernUniversität in dem Semester der geplanten Prüfungsteilnahme in einem entsprechenden Studiengang oder als Akademiestudierender.
- Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein.
- Die für den Studiengang in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.
- Bin ich nach dem Bestehen der Einsendearbeiten automatisch zur Prüfung angemeldet?
Nein, eine automatische Anmeldung zur Prüfung aufgrund bestandener Einsendearbeiten erfolgt nicht. Die Prüfungsanmeldung ist über das WebRegIS-System durchzuführen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in den „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. - Kann ich an einer Prüfung teilnehmen, obwohl ich die entsprechenden Einsendearbeiten noch nicht bearbeitet habe?
Nein. Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein. Wenn die Prüfungsteilnahmevoraussetzung von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten abhängt, muss dennoch eine fristgerechte Anmeldung vorgenommen werden. Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Prüfung abmelden. Studierende, die die Ergebnisse ihrer Einsendearbeiten erst abwarten und damit die Anmeldefrist zu den Prüfungen verpassen, werden nicht nachträglich zu den Prüfungen zugelassen.
Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. - Das Ergebnis meiner Einsendearbeit liegt noch nicht vor. Bis wann muss ich mich zur Prüfung anmelden bzw. gibt es eine Fristverlängerung für die Anmeldung?
Nein. Melden Sie sich bitte unbedingt fristgerecht zur Prüfung an, auch wenn das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzung von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten abhängt. Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Prüfung abmelden.
Studierende, die die Ergebnisse ihrer Einsendearbeiten erst abwarten und damit die Anmeldefrist zu den Prüfungen verpassen, werden nicht nachträglich zugelassen.
Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. - Ich habe die Einsendearbeiten bereits früher erfolgreich bearbeitet. Muss ich die Kurse des Moduls aktuell belegt haben, um an der Modulabschlussprüfung teilnehmen zu dürfen?
Nicht die Belegung, sondern die einmal erworbene Teilnahmeberechtigung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung. Eine durch bestandene Einsendearbeiten erlangte Teilnahmeberechtigung an einer Modulabschlussprüfung gilt über das Semester bzw. Studienjahr hinaus solange, wie das entsprechende Modul angeboten wird. Ihre Gültigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn die Inhalte des Moduls zwischenzeitlich überarbeitet oder aktualisiert worden sind.
Wie funktioniert die Anmeldung?
- Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Die Anmeldung einer Klausur erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal WebRegIS.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Anmeldeverfahren und zu den Prüfungen im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. - Ich möchte eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen. Kann ich mich einfach anmelden?
Nein, eine gültige Anmeldung ist erst dann möglich, wenn ein Antrag auf eine Sonderfallregelung gestellt und dieser von Seiten des Prüfungsamtes genehmigt wurde.
Eine Sonderfallregelung können Studierende beantragen, die im nicht anrainenden Ausland leben, die chronisch krank bzw. schwerbehindert oder inhaftiert sind oder die unter die Mutterschutzregelung fallen. Bitte beachten Sie zwingend die Anmeldevoraussetzungen und -regularien für Prüfungen an den Sonderfallstandorten. - Kann ich mich nach Beendigung der Anmeldefrist noch schriftlich oder mündlich anmelden?
Nein, eine verspätete Anmeldung ist - unabhängig von den Gründen einer Fristversäumnis - aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich. - Kann ich ohne Anmeldung an den Prüfungsort reisen und an einer Prüfung teilnehmen, wenn überzählige Prüfungsexemplare vorhanden sind?
Nein, eine Teilnahme ohne fristgerechte Anmeldung ist nicht möglich. - Wie überprüfe ich, ob ich zur Prüfung angemeldet bin?
Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Ein Ausbleiben der Anmeldebestätigung ist unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Davon unabhängig kann der Anmeldestatus über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert und eine Anmeldebestätigung selbständig über den entsprechenden Button angefordert werden. - Ich kann mich online nicht anmelden. Woran kann das liegen?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie im richtigen Portal sind. Die Anmeldung für die Prüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft kann nur über das Anmeldeportal „WebRegIS“ vorgenommen werden – nicht über das „Prüfungsportal“.
Für die Online-Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es bei der Benutzerberatung des Zentrum für Medien und IT (ZMI) der FernUniversität anfordern (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444). - Ich habe technische Probleme bzw. „WebRegIS“ funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich unverzüglich an das Helpdesk (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444) bzw. versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Am letzten Anmeldetag sollten Sie unverzüglich und noch vor Ablauf der Anmeldefrist eine E-Mail an das Helpdesk bzw. das Prüfungsamt senden. Benachrichtigungen nach Ablauf der Anmeldefrist werden nicht akzeptiert. - Kann ich den Prüfungsort nach der Anmeldung noch ändern?
Ein Ortswechsel ist bis ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.
Dazu loggen Sie sich erneut in das WebRegIS-System ein. In Ihrer Prüfungsanmeldeübersicht klicken Sie auf die Prüfung, die Sie ändern möchten. Sie gelangen dann auf das Anmeldeformular der Prüfung, klicken den gewünschten Prüfungsort an und scrollen bis an das Ende der Seite. Dort finden Sie den Button „Änderungen übernehmen“. Wenn Sie diesen Button anklicken, wird der Ort geändert und Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über die Änderung.
Die Standorte St. Petersburg und Budapest sind von dieser Regelung ausgenommen. Studierende, die eine Sonderregelung zur Wahl des Prüfungsortes in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen. Ein Prüfungsortwechsel ist in diesen Fällen also nicht möglich.
Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?
- Bis wann kann ich mich wieder abmelden?
Wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Prüfungstag zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstag ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt vorliegt (Erkrankung, s. Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“; Kapitel II, Abschnitt 5.2).
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen können und nicht an einem regulären Prüfungsort angemeldet sind, müssen neben der Online-Abmeldung unverzüglich auch ihre Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort von dem Rücktritt informieren. - Muss ich mich am Prüfungstag abmelden, wenn ich krank bin?
Nein. Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch für Einsendungen per E-Mail. Die Bescheinigungen sind im Original vorzulegen.
Die Vorabeinsendung der Bescheinigung per E-Mail oder Fax oder die Ankündigung der Bescheinigung per E-Mail verlängert nicht die Wochenfrist zur postalischen Einsendung.
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen und nicht an einem regulären Prüfungsort angemeldet sind, müssen sich im Krankheitsfall zwingend bei ihrer Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort abmelden und das Prüfungsamt telefonisch bzw. per E-Mail informieren. - Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt aus?
Nein. Das Prüfungsamt benötigt die von uns zur Verfügung gestellte und vom Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Die Bescheinigung finden Sie am Ende des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ und im Downloadbereich unserer Fakultät. Drucken Sie diese Bescheinigung aus und legen Sie sie Ihrem Arzt vor.
Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung. - Warum reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt nicht mehr aus?
Da in der Vergangenheit häufig die Frage aufgetreten ist, wann eine zum Rücktritt berechtigende Prüfungsunfähigkeit vorliegt, hat die Fakultät zur Unterstützung der erkankten Studierenden und der untersuchenden Ärzte die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit erstellt. Auf diesem verbindlich zu nutzenden Dokument ist erläutert, wann Prüfungsunfähigkeit gegeben ist. Seine Verwendung stellt damit sicher, dass ein Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit tatsächlich erfolgen kann.
Bitte verwenden Sie nur noch die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht mehr akzeptiert. - Ich habe mich nicht von einer Prüfung abgemeldet, welche Konsequenzen hat das?
Prüfungen, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Prüfungsunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Prüfungstermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
Wie funktioniert die Abmeldung?
- Wie kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?
Die Abmeldung ist über das WebRegIS-System durchzuführen. In Ihrer Prüfungsanmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile bei der Prüfung einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf das Anmeldeformular der Prüfung, an dessen Ende Sie den Button „Anmeldung stornieren“ finden. Wenn Sie diesen Button anklicken, werden Sie von der Prüfung abgemeldet und Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über Ihre Abmeldung.
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen können und nicht an einem regulären Prüfungaort angemeldet sind, müssen neben der Online-Abmeldung unverzüglich auch ihre Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort von dem Rücktritt informieren. - Ich möchte mich abmelden und habe technische Probleme bzw. „WebRegIS“ funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich unverzüglich an das Helpdesk (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444) bzw. versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Am letzten möglichen Abmeldetag sollten Sie unverzüglich und noch vor Ablauf der Abmeldefrist eine E-Mail an das Helpdesk bzw. das Prüfungsamt senden. Benachrichtigungen nach Ablauf der Abmeldefrist werden nicht akzeptiert.
Am Prüfungstag selbst ist eine Abmeldung über WebRegIS nicht mehr möglich.
Was muss für den Prüfungstermin beachtet werden?
- Wo finde ich die Adresse des Prüfungsortes bzw. des Hörsaals?
Adresse und Standort der Hörsäle werden im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Dort finden Sie zu jedem Ort einen Link zur Anfahrtsbeschreibung bzw. zum Campusplan.
Des Weiteren finden Sie die Raumangaben auf der Anmeldebestätigung. - Für die Prüfung sind mehrere Hörsäle vorgesehen. Woher weiß ich, in welchem Raum ich schreibe?
Bitte finden Sie sich am Prüfungstag an dem in den „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ erstgenannten Hörsaal ein. Dort ist die Raumverteilung nach Matrikelnummern ausgeschildert. - Was muss ich der Prüfungsaufsicht während der Prüfung vorlegen bzw. wie weise ich mich aus?
Für die Identitätskontrolle ist bei Prüfungsbeginn ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) bereitzulegen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie am Prüfungstag ein entsprechendes Dokument vorweisen können. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, ist unser Aufsichtspersonal angewiesen, Sie von der Prüfung auszuschließen. Der Studierendenausweis wird nicht benötigt. - Ist mein Taschenrechner, Gesetzestext etc. für die Prüfung zugelassen?
- Gesetzestexte, sonstige Hilfsmittel
Bitte beachten Sie die Hinweise der Prüfer im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. Wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Lehrstuhl, wenn Ihnen die Hilfsmittelangaben im Heft nicht weiterhelfen. Das Prüfungsamt kann zu den zugelassenen Hilfsmitteln keine Auskünfte geben. - Taschenrechner
Bei bestimmten Prüfungen ist die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt. Die Verwendung eines Taschenrechners ist dann und nur dann erlaubt, wenn dieser einer der folgenden Modellreihen angehört:
– Casio fx86 oder Casio fx87,
– Texas Instruments TI 30 X II,
– Sharp EL 531.
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet und mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) sanktioniert. Ob ein Taschenrechner einer der Modellreihen angehört, können Sie selbst überprüfen, indem Sie die vom Hersteller auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung mit den oben angegebenen Bezeichnungen vergleichen: Bei vollständiger Übereinstimmung ist das Modell erlaubt. Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt (Beispiel Casio fx87 DE, Sharp EL 531 WH etc.). In allen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt. Eventuelle Vorgänger- oder Nachfolgemodelle, die nicht in der oben aufgeführten Liste enthalten sind, sind ebenfalls nicht erlaubt.
- Gesetzestexte, sonstige Hilfsmittel
Wie wird das Prüfungsergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Prüfung?
- Wie erfahre ich das Prüfungsergebnis?
Sobald die Ergebnisse einzelner Prüfungen vorliegen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Des Weiteren erhalten Sie Ihr Ergebnis in Form einer Notenbescheinigung per Post. Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Prüfungsergebnisse geben, da sie zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind. - Warum steht im Notenbescheid „x Punkte von 100 Punkten“, obwohl in der Prüfung mehr Punkte erzielt werden konnten?
Im Notenbescheid werden gemäß Prüfungsordnung Prozentpunkte ausgewiesen, also zwischen 0 und 100 Punkte (von 100 Punkten). Waren in der Prüfung mehr (oder weniger) als 100 Punkte erzielbar, werden diese in Prozentpunkte umgerechnet: Haben Sie zum Beispiel in einer Prüfung mit maximal 120 erzielbaren Punkten 90 Punkte erhalten, steht auf dem Notenbescheid „75 Punkte von 100 Punkten“. - Kann ich in meine Prüfung Einsicht nehmen?
Eine elektronische Kopie Ihrer Prüfung können Sie über den Klausurservice des Studierendensekretariates online anfordern. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist ist eine elektronische Einsicht nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass dies ein Service des Studierendensekretariates ist. Fragen rund um die elektronische Prüfungsinsicht kann daher nur der „Klausurservice“ beantworten.
Eine Prüfungsbesprechung – telefonisch oder persönlich – ist evtl. nach Absprache mit dem entsprechenden Lehrstuhl möglich. - Wie erhalte ich eine Aufstellung über bereits von mir absolvierte Prüfungen?
Sie können die Ergebnisse Ihrer an der FernUniversität abgelegten Prüfungen im „Prüfungsportal“ abrufen. Beachten Sie bitte, dass Leistungen, die der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zugeordnet sind, von Seiten des Zentrum für Medien und IT (ZMI) aus technischen Gründen nur unter der Übersicht „Alle Leistungen“ angezeigt werden.
Des Weiteren können Sie gegenüber dem Prüfungsamt per E-Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) um Ausstellung einer „Leistungsübersicht“ bitten. Die Übersicht wird Ihnen per Post zugesandt.
Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfung nicht einverstanden bin?
- Was kann ich tun, wenn das Ergebnis meiner Prüfung nicht meinen Erwartungen entspricht?
Im ersten Schritt sollten Sie Einsicht beantragen. Dies muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen. Hinweise und Anträge dazu finden Sie auf der Seite „Elektronische Klausureinsicht“ des Studierendensekretariates. - Ich habe Prüfungseinsicht genommen und kann die Bewertung nicht nachvollziehen. Wie gehe ich vor?
Nach Einsicht in die Prüfung sollten Sie eventuelle Unklarheiten direkt mit dem entsprechenden Lehrstuhl besprechen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt Ihnen diesen per Post zu. - Ein persönlicher Kontakt mit dem Lehrstuhl ist nicht möglich. An wen wende ich mich?
Sie haben die Möglichkeit schriftlich oder per E-Mail Widerspruch beim Prüfungsamt einzulegen. - Das Ergebnis der Besprechung meiner Prüfung mit dem Lehrstuhl stellt mich nicht zufrieden. Wie kann ich weiter vorgehen?
Sie haben die Möglichkeit schriftlich oder per E-Mail Widerspruch beim Prüfungsamt einzulegen. - Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?
Ein Widerspruch muss innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Im Schreiben müssen Name, Matrikelnummer und die Modulnummer angeführt werden. Des Weiteren sollte der Widerspruch punktuell und substantiiert begründet werden. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. - Ich kann meinen Widerspruch noch nicht begründen, aber die Widerspruchsfrist läuft bald ab. Was kann ich tun?
In diesem Fall können Sie den Widerspruch zur Fristwahrung zunächst ohne eine Begründung einlegen. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Fristsetzung zur Nachreichung der Begründung. - Was mache ich, wenn mein Anliegen nach Einleitung des Widerspruchsverfahrens geklärt werden konnte?
In diesem Fall müssen Sie Ihren Widerspruch schriftlich oder per E-Mail (wiwi.pa) zurückziehen.
Was muss beachtet werden, wenn die Prüfungsteilnahme nicht möglich war bzw. die Prüfung nicht bestanden wurde
- Muss ich ein Modul als Wiederholer belegen, wenn ich eine Prüfung nicht mitschreiben konnte und sie nun in diesem Semester absolvieren möchte?
Eine Wiederholungsbelegung ist für die Prüfungsteilnahme nicht erforderlich, sofern Sie die erforderlichen Einsendearbeiten bestanden haben. Diese sind als Prüfungszulassung unbefristet gültig. Die Wiederholungsbelegung hat allerdings den Vorteil, dass man zur Prüfungsvorbereitung auf die Einsendearbeiten und auf die Moodle-Lernumgebung zugreifen kann. Wenn in der Zwischenzeit Kurse grundlegend überarbeitet worden sind, ist jedoch eine Neubelegung anzuraten. - Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich sie wiederholen?
Ob eine Prüfung zwingend wiederholt und bestanden werden muss, richtet sich nach den Bestehensregeln der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Sie finden die Bestehensregeln auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ unserer Fakultät. - Ich habe eine Prüfung auch im dritten Versuch nicht bestanden. Werde ich nun exmatrikuliert?
Nur wenn die erfolgreiche Fortführung bzw. Beendigung des Studiengangs von der betroffenen Prüfung abhängt, erfolgt die Exmatrikulation. Ob eine Prüfung zwingend bestanden werden muss, richtet sich nach den Bestehensregeln der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Sie finden die Bestehensregeln auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ unserer Fakultät. - Ich plane ein Urlaubssemester. Kann ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?
Studierende dürfen während eines Urlaubssemesters nur bereits abgelegte, nicht bestandene Prüfungen wiederholen.
Eine Erstteilnahme an Prüfungen innerhalb eines Urlaubssemesters ist nur denjenigen gestattet, die aufgrund der Erziehung eines Kindes oder Pflege eines Verwandten 1. Grades bzw. der Ehefrau/des Ehemannes beurlaubt wurden.
Sofern Sie im Zusammenhang mit der Prüfung Zugriff auf die Lernplattform Moodle benötigen, müssen Sie die zugehörigen Kurse bzw. Module als Wiederholer/in belegen (nicht gebührenpflichtig).
-
+49 2331 987-
Durchwahl
E-MailMichaela Barteldrees 2674 michaela.barteldrees Claudia Barcarolo 2663 claudia.barcarolo