Modulabschlussprüfungen
Zu allen von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angebotenen Modulen werden je Studienjahr zwei Prüfungstermine angeboten:
- am Ende des Wintersemesters im März und
- am Ende des Sommersemesters im September.
Alle Prüfungen haben eine Dauer von zwei Stunden. Die Teilnahme an den Prüfungen ist ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!
- Im Sommersemester 2022 werden die Modulabschlussprüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft als beaufsichtigte Online-Prüfungen oder als Präsenzprüfungen durchgeführt. Dies führt zu einer Änderung der bisher geplanten Prüfungstermine!
- Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Prüfungen im September 2022.
-
Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme
- Immatrikulation an der FernUniversität in dem Semester der geplanten Prüfungsteilnahme in dem entsprechenden Studiengang oder als Akademiestudierender.
- Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein!
- Die für den Studiengang in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen nur nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden.
Zu einer Prüfungsklausur kann sich nicht mehr anmelden, wer
- endgültig die Note „nicht ausreichend“ erhalten hat,
- ein Modul im Bachelor-/Masterstudiengang bestanden hat,
- ein Modul im Grundstudium des Diplomstudienganges bestanden hat oder
- ein Prüfungsfach in der Abschlussprüfung bestanden hat und keinen Freiversuch nutzen kann.
Wer auf Grund von Vorleistungen an einer anderen Hochschule eine Anrechnung erreicht hat, kann ebenfalls nicht mehr in den angerechneten Bereichen an der Prüfung teilnehmen.
-
Sommersemester 2022
Die Erläuterung zu den Varianten finden Sie am Ende der Seite.
Modul-Nr.
Modul
Datum
Uhrzeit
Variante
Prüfer
31001
Einführung in die Wirtschaftswissenschaft
Mo., 19.09.2022
09:00–11:00
A
Hering, Schmerer
31011
Externes Rechnungswesen – Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuern
Di., 20.09.2022
09:00–11:00
A
Littkemann
31021
Investition und Finanzierung
Do., 15.09.2022
09:00–11:00
A
Baule, Hering
31031
Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung
Fr., 16.09.2022
09:00–11:00
A
Kieckhäfer, Lexutt, Olbrich
31041
Mikroökonomik
Do., 22.09.2022
09:00–11:00
C
Schmidt
31051
Makroökonomik
Mi., 28.09.2022
09:00–11:00
C
Beckmann
31061
Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts
Di., 13.09.2022
09:00–11:00
A
V.-Stickel., Wackerbarth
31071
Einführung in die Wirtschaftsinformatik
Mo., 26.09.2022
09:00–11:00
C
Smolnik, Strecker, Winkler
31101
Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik
Mi., 14.09.2022
09:00–11:00
A
Kleine, Kruse-Becher
31102
Unternehmensführung
Do., 29.09.2022
09:00–11:00
C
Scherm/Weibler
31111
Mikro- und Makroökonomik
Mi., 28.09.2022
09:00–11:00
C
Schmerer, Schmidt
31311
IT Governance
Do., 15.09.2022
11:45–13:45
A
Winkler
31491
Logistik und Supply Chain Management
Do., 15.09.2022
11:45–13:45
A
Kieckhäfer
31501
Finanzwirtschaft
Mo., 19.09.2022
11:45–13:45
A
Baule
31521
Finanzintermediation und Bankmanagement
Fr., 16.09.2022
09:00–11:00
A
Baule
31541
Produktionsplanung
Mo., 12.09.2022
14:30–16:30
A
Kieckhäfer
31561
Dienstleistungskonzeptionen
Do., 15.09.2022
09:00–11:00
A
Lexutt
31581
Unternehmensgründung
Di., 20.09.2022
09:00–11:00
A
Hering
31591
Unternehmensnachfolge
Mo., 19.09.2022
09:00–11:00
A
Hering
31601
Instrumente des Controlling
Fr., 16.09.2022
14:30–16:30
A
Littkemann
31611
Innovationscontrolling
Do., 15.09.2022
14:30–16:30
A
Littkemann
31621
Grundlagen des Marketing
Mi., 28.09.2022
11:45–13:45
C
Olbrich
31631
Marktforschung und Sektorales Marketing
Fr., 23.09.2022
14:30–16:30
C
Olbrich
31661
Organisation: Theorie, Gestaltung, Wandel
Fr., 23.09.2022
09:00–11:00
C
Scherm
31671
Strategisches Management: Theorie, Entscheidung, Reflexion
Di., 27.09.2022
09:00–11:00
C
Scherm
31681
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung und des Instrumentariums der betrieblichen Steuerplanung
Di., 27.09.2022
14:30–16:30
C
Meyering
31691
Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, Überblick über konstitutive Unternehmensentscheidungen
Do., 29.09.2022
14:30–16:30
C
Meyering
31701
Personalführung
Mo., 26.09.2022
11:45–13:45
C
Weibler
31711
Verhalten in Organisationen
Mo., 19.09.2022
14:30–16:30
A
Weibler
31721
Markt und Staat
Di., 27.09.2022
11:45–13:45
C
Eichner
31751
Modellierung von Informationssystemen
Do., 22.09.2022
11:45–13:45
C
Strecker
31771
Informationsmanagement
Mo., 12.09.2022
09:00–11:00
A
Winkler
31781
Probleme der Wirtschaftspolitik
Mi., 14.09.2022
11:45–13:45
B
Grosser
31791
Industrieökonomik
Fr., 16.09.2022
11:45–13:45
B
Grosser
31801
Problemlösen in graphischen Strukturen
Mi., 14.09.2022
14:30–16:30
B
Kleine
31811
Planen mit mathematischen Modellen
Di., 13.09.2022
14:30–16:30
B
Kleine
31821
Multivariate Verfahren
Mo., 12.09.2022
11:45–13:45
B
Kruse-Becher
31831
Knowledge Management
Di., 13.09.2022
11:45–13:45
A
Smolnik
31901
Öffentliche Ausgaben
Fr., 23.09.2022
09:00–11:00
C
Eichner
31911
Jahresabschluss nach IFRS
Do., 22.09.2022
14:30–16:30
C
Brösel
31921
Konzernrechnungslegung
Mi., 28.09.2022
14:30–16:30
C
Brösel
31931
Grundlagen der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen
Fr., 23.09.2022
11:45–13:45
C
Schmerer
31951
Digitale Transformation
Di., 20.09.2022
11:45–13:45
A
Smolnik
31961
Spieltheorie
Mo., 26.09.2022
14:30–16:30
C
Schmidt
31971
Geldtheorie und Geldpolitik
Do., 29.09.2022
11:45–13:45
C
Beckmann
31981
Devisenmärkte, Internationales Währungssystem und Wirtschaftskrisen
Fr., 23.09.2022
14:30–16:30
C
Beckmann
32511
Steuern und ökonomische Anreize
Fr., 16.09.2022
14:30–16:30
B
Eichner
32521
Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle
Do., 22.09.2022
09:00–11:00
C
Bitz
32531
Preisbildung auf unvollkommenen Märkten
Di., 27.09.2022
14:30–16:30
C
Schmidt
32561
Entwurf und Implementierung von Informationssystemen
Di., 27.09.2022
11:45–13:45
C
Strecker
32571
Ökonomische Theorie der Politik
Mo., 12.09.2022
14:30–16:30
B
Grosser
32581
Investitionstheorie und Unternehmensbewertung
Mi., 14.09.2022
09:00–11:00
B
Hering
32591
Konzerncontrolling
Mi., 14.09.2022
11:45–13:45
A
Littkemann
32601
Strategisches Marketing und Internationales Marketing
Mo., 26.09.2022
14:30–16:30
C
Olbrich
32621
Optimierungsmethoden des Operations Research
Mo., 19.09.2022
14:30–16:30
B
Kleine
32641
Internationales Management
Do., 29.09.2022
11:45–13:45
C
Scherm
32651
Betriebliche Steuerplanung
Do., 29.09.2022
09:00–11:00
C
Meyering
32661
Stabilitätspolitik
Mi., 28.09.2022
11:45–13:45
C
Beckmann
32671
Zukunftsweisende Führung
Mi., 14.09.2022
14:30–16:30
A
Weibler
32681
Zeitreihenanalyse und empirische Kapitalmarktforschung
Di., 20.09.2022
11:45–13:45
B
Kruse-Becher
32691
Dienstleistungsmanagement: Management von Dienstleistungsprozessen
Mo., 12.09.2022
11:45–13:45
A
Lexutt
32701
Business/IT-Alignment
Mo., 19.09.2022
11:45–13:45
A
Winkler
32711
Business Intelligence
Fr., 16.09.2022
11:45–13:45
A
Smolnik
32721
International Trade and Economic Development
Mi., 28.09.2022
14:30–16:30
C
Schmerer
32731
Angewandte Ökonometrie
Do., 22.09.2022
11:45–13:45
C
Schmerer
32741
Vertiefung der Wirtschaftsmathematik und Statistik
Di., 13.09.2022
09:00–11:00
A
Kleine, Kruse-Becher
32751
Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle
Mo., 19.09.2022
09:00–11:00
B
Grosser
32771
Internationale Finanzwissenschaft und Umweltökonomie
Do., 15.09.2022
14:30–16:30
B
Eichner
32781
Rechnungslegung
Di., 27.09.2022
09:00–11:00
C
Brösel, Meyering
32791
Dienstleistungsmanagement – Kundenbeziehungsmanagement
Di., 13.09.2022
14:30–16:30
A
Lexutt
32801
Environmental and Resource Economics
Mo., 26.09.2022
11:45–13:45
C
Schmidt
32821
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Fr., 16.09.2022
09:00–11:00
B*
V.-Stickelbrock
32831
Elemente der Finanzwirtschaft
Di., 13.09.2022
11:45–13:45
A
Baule
32841
Wirtschaftsprüfung
Fr., 23.09.2022
11:45–13:45
C
Brösel
32851
Risikomanagement in Supply Chains
Di., 20.09.2022
14:30–16:30
A
Kieckhäfer
32861
Finanzmanagement mit Excel
Mo., 12.09.2022
09:00–11:00
A
Baule
32881
Wettbewerbsrecht für Wirtschaftswissenschaftler
Fr., 16.09.2022
09:00–11:00
B*
V.-Stickelbrock
Klausurvarianten
A 1. Online-Bereitstellung der Aufgaben am Bildschirm
2. Bearbeitung der Aufgaben am PC
3. Direkte Abgabe über den PCB 1. Bereitstellung der Aufgaben zum Download (PDF-Datei)
2. Bearbeitung der Aufgaben auf Papier
3. Scannen der Lösungsblätter
4. Upload der Lösungsdatei (PDF-Datei)B* 1. Bereitstellung der Aufgaben zum Download (PDF-Datei)
2. Bearbeitung der Aufgaben in einem Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word, Open Office)
3. Umwandeln der Lösungsdatei in eine PDF
4. Upload der LösungsdateiC Präsenzprüfung in den Campusstandorten der FernUniversität -
Die Prüfungsanmeldung und der -rücktritt sind nur online über das Anmeldeportal WebRegIS möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es direkt online über das Internet oder per Telefon beim Helpdesk Zentrum für Digitalisierung und IT (ZDI) der FernUniversität anfordern.
- Teilnahmeberechtigung
- Anmeldefrist Sommersemester 2022
- Rücktrittsfrist
- Erhebung von Rücktrittsgebühren
- Begründeter Rücktritt
- Sanktionen bei Nichtabmeldung
- Prüfungen im Wintersemester 2022/23
- Modulprüfungen anderer Fakultäten
TeilnahmeberechtigungBei der Anmeldung zu den Prüfungen ist kein Nachweis über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung bezüglich des Quorums an Einsendearbeiten zu führen. Der Nachweis, dass die Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme erfüllt war, ist erst bei der Zeugnisbeantragung zu erbringen. Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
Hängt die Prüfungsteilnahme von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten ab, müssen Sie sich trotzdem unbedingt fristgerecht zur Prüfung anmelden! Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Prüfung abmelden.
Anmeldefrist für das Sommersemester 2022Anmeldebeginn: Montag, 4. Juli 2022
Anmeldeschluss: Freitag, 5. August 2022Der 5. August 2022 ist der definitive Endtermin! Ausnahmen, z. B. infolge beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich. Auch telefonische Bitten oder der Versand von E-Mails ändern daran nichts.
Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Eine Teilnahme an den Prüfungen ohne Anmeldung ist nicht möglich! Das Ausbleiben der Anmeldebestätigung ist unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der Anmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden.
Eine Teilnahme an den Prüfungen ist ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!
Teilnehmer, die im Rahmen einer Sonderfallregelung ihre Prüfungen ablegen möchten, unterliegen einem erweiterten Antrags- und Anmeldeverfahren, s. Sonderfallregelungen zur Wahl des Prüfungsortes.
RücktrittsfristWenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt aufgrund Prüfungsunfähigkeit vorliegt.
Für die Prüfungsabmeldung loggen Sie sich erneut in WebRegIS ein. In Ihrer Anmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile der jeweiligen Prüfung einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf die dazugehörige Prüfungsanmeldung. Am Ende dieser Seite finden Sie den Button „Anmeldung stornieren“. Nach der Abmeldung erhalten Sie umgehend eine Abmeldebestätigung per E-Mail. Das Ausbleiben der Abmeldebestätigung ist unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der An- bzw. Abmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden.
Erhebung von RücktrittsgebührenBei den Prüfungen ergibt sich in zunehmendem Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Prüfungsanmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Rücktritte erfolgen so kurzfristig, dass wir organisatorisch nicht mehr darauf reagieren können. Dies verursacht für die FernUniversität erhebliche Kosten.
Gemäß der Gebührenordnung der FernUniversität wird bei einem unbegründeten Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage eine Gebühr von 25 Euro je abgemeldeter Prüfung erhoben. Diese Gebühr dient als Ausgleich für die bei uns eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Prüfungsdurchführung.
Begründeter RücktrittBei einem durch eine Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit begründeten Rücktritt entfällt die Gebühr. Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Bitte verwenden Sie nur noch die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht mehr akzeptiert.
Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (PDF 46 KB)
Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.
Sanktionen bei NichtabmeldungPrüfungen, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber – ohne den Rücktritt erklärt zu haben – nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Prüfungsunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Prüfungstermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
Prüfungen im Wintersemester 2022/23Die Prüfungen im Wintersemester 2022/23 werden im Zeitraum Mo., 13.03. bis Do., 30.03.2023 durchgeführt. Die Prüfungen finden jeweils von Montag bis Freitag bzw. Montag bis Donnerstag von 9:00–11:00 Uhr, 11:45–13:45 Uhr und 14:30–16:30 Uhr statt. Die Prüfungstermine und -formen werden mit Erscheinen des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ parallel unter „Termine im Semester“ auf unserer Seite „Studium“ veröffentlicht.
Die Anmeldefrist für die Prüfungen im Wintersemester 2022/23 beginnt am 2. Januar 2023 und endet definitiv am 3. Februar 2023.
Modulprüfungen anderer FakultätenFür von der Fakultät für Mathematik und Informatik und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät betreute Module gelten andere Anmeldefristen bzw. -regularien. Bitte informieren Sie sich entsprechend auf deren Internetseiten:
- Fakultät für Mathematik und Informatik
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
Als Student der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft müssen Sie sich für die Anmeldung zu einem rechtswissenschaftlichen Modul über das Prüfungsportal anmelden und den Link „Akademiestudium; Weiterbildung; Studiengangsübergreifendes Prüfungsangebot (An-/Abmeldung)“ wählen. Dort finden Sie alle Klausurangebote vor.
-
Bei der Gestaltung von Modulabschlussprüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, individuell Rechnung getragen.
Nachteils- bzw. Ausnahmeregelungen können in Anspruch genommen werden, wenn man
– chronisch krank oder schwerbehindert ist,
– langfristig inhaftiert ist oder
– dauerhaft im nicht anrainenden Ausland lebt.
Die für das Sommersemester 2022 geltenden Anmeldevoraussetzungen und -regularien für eine Sonderfallklausur werden spätestens mit Veröffentlichung des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ , das kurz vor Beginn der Anmeldefrist zur Verfügung steht, bekannt gegeben. Die allgemeinen Rahmenbedingungen und Hinweise, insbesondere zum Antrag auf eine Nachteilsregelung für Prüfungen, finden Sie auf unserer Seite „Sonderfallklausuren“. -
Hinweise zu den einzelnen Prüfungen
Im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ (PDF 1 MB) finden Sie Hinweise zu
- den erlaubten Hilfsmitteln,
- Stoffeingrenzungen und
- Bemerkungen der Prüfer.
Das Prüfungsamt kann zu den Hilfsmitteln und Stoffeingrenzungen keine Auskunft geben! Fragen sind während der Beratungszeiten an die Kursbetreuer zu richten!
Ablauf der Prüfungen und VerhaltensregelnIm Interesse eines reibungslosen Ablaufs sind die prüfungsrechtlichen Hinweise im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ (PDF 1 MB) zu beachten.
-
Kenntnis über die Prüfungsgebnisse erhalten Sie in Form von Bescheinigungen oder Mitteilungen, sobald die Prüfungen korrigiert und bewertet worden sind. Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Prüfungsgebnisse geben, da sie zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind.
Sobald die Ergebnisse einzelner Prüfungen vorliegen, können diese im Prüfungsportal abgerufen werden. Bei technischen Problemen kann Ihnen nur der Helpdesk der FernUniversität behilflich sein.
Einen Überblick über die Notenverteilung im vergangenen Semester finden Sie – für jedes Modul – in der Klausurstatistik.
Als Service für ihre Studierenden bietet die FernUniversität in Hagen die Möglichkeit der elektronischen Prüfungseinsicht. Eine elektronische Kopie Ihrer Prüfung können Sie online beim Klausurservice des Studierendensekretariates anfordern. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist ist eine elektronische Prüfungseinsicht nicht mehr möglich.
-
Die Festlegung der einzelnen Module oder der Prüfungsfächer erfolgt mit der Prüfungsteilnahme. Dies gilt auch, wenn die Prüfung wegen unentschuldigter Nichtteilnahme mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde. Die Modul- bzw. Fächerwahl ist unwiderruflich.
-
Zu den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen werden von den betreuenden Lehrstühlen Übungsklausuren in den modulspezifischen Moodle-Umgebungen bereitgestellt.
-
Im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft ergeben sich Freiversuche aus der Möglichkeit, Klausuren in zusätzlichen Modulen zu absolvieren.
- Um zwei Pflichtmodule erfolgreich abzuschließen, können Prüfungen in allen drei Pflichtmodulen absolviert werden. In die Gesamtbewertung gehen immer zwei Pflichtmodule ein, in der Regel die mit der besten Benotung.
- Um sechs Wahlpflichtmodule erfolgreich abzuschließen, können Klausuren in höchstens acht Wahlpflichtmodulen absolviert werden. In die Gesamtbewertung gehen immer sechs Wahlpflichtmodule ein, in der Regel die mit der besten Benotung. Die Zuordnung zu den Modulgruppen ist auch dann einzuhalten.
-
+49 2331 987-
Durchwahl
E-MailMichaela Barteldrees 2674 michaela.barteldrees Claudia Barcarolo 2663 claudia.barcarolo -
Fragen und Antworten nach Themen sortiert:
- Wie können Prüfungen abgelegt werden?
- Wo können Präsenzprüfungen abgelegt werden?
- Wann können Prüfungen abgelegt werden?
- Was muss für die Anmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Anmeldung?
- Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Abmeldung?
- Was muss für den Prüfungstermin beachtet werden?
- Wie wird das Prüfungsergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Prüfung?
- Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfung nicht einverstanden bin?
- Was muss beachtet werden, wenn die Prüfungsteilnahme nicht möglich war bzw. die Prüfung nicht bestanden wurde?
Wie können Prüfungen abgelegt werden?Module, in denen eine Online-Prüfung aus Sicht der jeweiligen Prüferin bzw. des jeweiligen Prüfers die richtige Wahl ist, werden online geprüft. Die übrigen Module werden in Präsenz geprüft. In welcher Form die jeweiligen Modulabschlussklausuren angeboten werden, wird im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ vor Beginn der Anmeldefrist zu den Prüfungen veröffentlicht.
Wo können Präsenzprüfungen abgelegt werden?- Wo können Prüfungen abgelegt werden?
Die Online-Prüfungen können Sie an einem von Ihnen gewählten ruhigen Ort (zu Hause, im Büro etc.) ablegen, an dem Sie allein und ungestört sind.
Die Präsenzprüfungen werden in den Campusstandorten der FernUniversität durchgeführt. Hier kann es eventuell zu Abweichungen kommen, wenn ein Campusstandort nicht zur Verfügung steht. - Können Präsenzprüfungen an einem Studienzentrum im Ausland ablegt werden?
Die Präsenzprüfungen können in Budapest (Ungarn), Wien (Österreich) und in Zürich (Schweiz) abgelegt werden. - Können Präsenzprüfungen grundsätzlich auch im Ausland ablegt werden?
Studierende mit Wohnsitz im anrainenden Ausland können die Präsenzprüfungen nur an einem der oben genannten Prüfungsorte ablegen.
Studierende mit einem dauerhaften Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland können auch die in Präsenz angebotenen Modulabschlussprüfungen online ablegen. Hier ist das Anmeldeverfahren im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ zu beachten.
Wann können Prüfungen abgelegt werden?- Wann finden Prüfungen statt?
Zu allen von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angebotenen Modulen wird am Ende jeden Semesters ein Prüfungstermin angeboten. Die Prüfungen für das Wintersemester finden im März, die für das Sommersemester im September statt. - Gibt es Nachschreibetermine für Prüfungen?
Nachschreibtermine für Prüfungen werden nicht angeboten. Eine reguläre Prüfungskampagne umfasst bereits über 240 unterschiedliche Prüfungsveranstaltungen. Der damit verbundene logistische Aufwand (neue Prüfungen erstellen, erneut Aufsichten einstellen und Räume reservieren) gestattet es nicht, kurze Zeit nach den planmäßigen Prüfungen Nachschreibtermine anzubieten.
Was muss für die Anmeldung beachtet werden?- Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Zum Semesterbeginn wird mit Erscheinen des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ der Anmeldezeitraum bekannt gegeben. Online finden Sie die Anmeldefrist unter „Termine im Semester“. - Kann ich mich einfach zu einer Prüfung anmelden?
Nein. Um an den Prüfungen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Punkte erfüllt werden:- Immatrikulation an der FernUniversität in dem Semester der geplanten Prüfungsteilnahme in einem entsprechenden Studiengang oder als Akademiestudierender.
- Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein.
- Die für den Studiengang in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.
- Bin ich nach dem Bestehen der Einsendearbeiten automatisch zur Prüfung angemeldet?
Nein, eine automatische Anmeldung zur Prüfung aufgrund bestandener Einsendearbeiten erfolgt nicht. Die Prüfungsanmeldung ist über das WebRegIS-Anmeldeportal durchzuführen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. - Kann ich an einer Prüfung teilnehmen, obwohl ich die entsprechenden Einsendearbeiten noch nicht bearbeitet habe?
Nein. Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. - Das Ergebnis meiner Einsendearbeit liegt noch nicht vor. Bis wann muss ich mich zur Prüfung anmelden bzw. gibt es eine Fristverlängerung für die Anmeldung?
Nein. Melden Sie sich bitte unbedingt fristgerecht zur Prüfung an, auch wenn das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzung von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten abhängt. Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Prüfung abmelden.
Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. - Ich habe die Einsendearbeiten bereits früher erfolgreich bearbeitet. Muss ich das Modul aktuell belegt haben, um an der Modulabschlussprüfung teilnehmen zu dürfen?
Nicht die Belegung, sondern die einmal erworbene Teilnahmeberechtigung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung. Eine durch bestandene Einsendearbeiten erlangte Teilnahmeberechtigung an einer Modulabschlussprüfung gilt über das Semester bzw. Studienjahr hinaus solange, wie das entsprechende Modul angeboten wird.
Wie funktioniert die Anmeldung?- Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Die Anmeldung einer Klausur erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal WebRegIS.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Anmeldeverfahren und zu den Prüfungen im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. - Ich möchte eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen. Kann ich mich einfach anmelden?
Nein, eine gültige Anmeldung ist erst dann möglich, wenn ein Antrag auf eine Sonderfallregelung gestellt und dieser von Seiten des Prüfungsamtes genehmigt wurde.
Eine Sonderfallregelung können Studierende beantragen, die chronisch krank bzw. schwerbehindert oder inhaftiert sind oder dauerhaft im nicht anrainenden Ausland leben. Bitte beachten Sie zwingend die Anmeldevoraussetzungen und -regularien im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ für Prüfungen an den Sonderfallstandorten. - Kann ich mich nach Beendigung der Anmeldefrist noch schriftlich oder mündlich anmelden?
Nein, eine verspätete Anmeldung ist aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich. - Kann ich ohne Anmeldung an einer Prüfung teilnehmen?
Nein, eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. - Wie überprüfe ich, ob ich zur Prüfung angemeldet bin?
Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Ein Ausbleiben der Anmeldebestätigung ist unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Eine Reklamation nach Ablauf der Anmeldefrist ist ausgeschlossen. Davon unabhängig kann der Anmeldestatus über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS jederzeit kontrolliert und eine Anmeldebestätigung selbständig über den entsprechenden Button angefordert werden. - Ich kann mich online nicht anmelden. Woran kann das liegen?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie im richtigen Portal sind. Die Anmeldung für die Prüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft kann nur über das Anmeldeportal „WebRegIS“ vorgenommen werden – nicht über das „Prüfungsportal“.
Für die Online-Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es bei der Benutzerberatung Zentrum für Digitalisierung und IT (ZDI) der FernUniversität anfordern (helpdesk; +49 2331 987 4444). - Ich habe technische Probleme bzw. „WebRegIS“ funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich unverzüglich an den Helpdesk (helpdesk; +49 2331 987 4444) bzw. versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Am letzten Anmeldetag sollten Sie unverzüglich und noch vor Ablauf der Anmeldefrist eine E-Mail an das Prüfungsamt senden. Benachrichtigungen nach Ablauf der Anmeldefrist werden nicht akzeptiert. - Kann ich den Prüfungsort nach der Anmeldung noch ändern?
Ein Ortswechsel ist bis ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.
Dazu loggen Sie sich erneut in das WebRegIS-Anmeldeportal ein. In Ihrer Prüfungsanmeldeübersicht klicken Sie auf die Prüfung, die Sie ändern möchten. Sie gelangen dann auf das Anmeldeformular der Prüfung, klicken den gewünschten Prüfungsort an und scrollen bis an das Ende der Seite. Dort finden Sie den Button „Änderungen übernehmen“. Wenn Sie diesen Button anklicken, wird der Ort geändert und Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über die Änderung.
Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?- Bis wann kann ich mich wieder abmelden?
Wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Prüfungstag zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstag ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt vorliegt (Erkrankung, s. Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“).
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen können und nicht an einem regulären Prüfungsort angemeldet sind, müssen neben der Online-Abmeldung unverzüglich auch ihre Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort von dem Rücktritt informieren. - Muss ich mich am Prüfungstag abmelden, wenn ich krank bin?
Nein. Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigungen sind im Original vorzulegen.
Die Vorabeinsendung der Bescheinigung per E-Mail oder Fax oder die Ankündigung der Bescheinigung per E-Mail verlängert nicht die Wochenfrist zur postalischen Einsendung.
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen und nicht an einem regulären Prüfungsort angemeldet sind, müssen sich im Krankheitsfall zwingend bei ihrer Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort abmelden und das Prüfungsamt telefonisch bzw. per E-Mail informieren. - Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt aus?
Nein. Das Prüfungsamt benötigt die von uns zur Verfügung gestellte und vom Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Die Bescheinigung finden Sie am Ende des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ und im Downloadbereich unserer Fakultät. Drucken Sie diese Bescheinigung aus und legen Sie sie Ihrem Arzt vor. - Warum reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt nicht mehr aus?
Da in der Vergangenheit häufig die Frage aufgetreten ist, wann eine zum Rücktritt berechtigende Prüfungsunfähigkeit vorliegt, hat die Fakultät zur Unterstützung der erkankten Studierenden und der untersuchenden Ärzte das Formular über die Prüfungsunfähigkeit entwickelt. Auf diesem verbindlich zu nutzenden Dokument ist erläutert, wann Prüfungsunfähigkeit gegeben ist. Seine Verwendung stellt damit sicher, dass ein Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit tatsächlich erfolgen kann. - Ich habe mich nicht von einer Prüfung abgemeldet, welche Konsequenzen hat das?
Prüfungen, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Prüfungsunterlagen und Personal, wenn der Prüfungstermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
Wie funktioniert die Abmeldung?- Wie kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?
Die Abmeldung ist über das WebRegIS-Anmeldeportal durchzuführen. In Ihrer Prüfungsanmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile bei der Prüfung einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf das Anmeldeformular der Prüfung, an dessen Ende Sie den Button „Anmeldung stornieren“ finden. Wenn Sie diesen Button anklicken, werden Sie von der Prüfung abgemeldet und Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über Ihre Abmeldung.
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen können, müssen neben der Online-Abmeldung unverzüglich das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft und im Fall einer Präsenzprüfung die Kontaktperson am Präsenzort von dem Rücktritt informieren. - Ich möchte mich abmelden und habe technische Probleme bzw. „WebRegIS“ funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich unverzüglich an den Helpdesk (helpdesk; +49 2331 987 4444) bzw. versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Am letzten möglichen Abmeldetag sollten Sie unverzüglich und noch vor Ablauf der Abmeldefrist eine E-Mail an das Prüfungsamt senden. Benachrichtigungen nach Ablauf der Abmeldefrist werden nicht akzeptiert.
Am Prüfungstag selbst ist eine Abmeldung über WebRegIS nicht mehr möglich.
Was muss am Prüfungstag beachtet werden?- Wo finde ich die Adresse des Präsenzprüfungsortes?
Die Adressen bzw. weiterführende Links werden im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Sofern notwendig, werden genaue Raumangaben angegeben. Des Weiteren finden Sie die Ortsangaben auf der Anmeldebestätigung. - Was muss ich der Prüfungsaufsicht während der Prüfung vorlegen bzw. wie weise ich mich aus?
Für die Identitätskontrolle ist bei Prüfungsbeginn ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) bereitzulegen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie am Prüfungstag ein entsprechendes Dokument vorweisen können. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, ist unser Aufsichtspersonal angewiesen, Sie von der Prüfung auszuschließen. Der Studierendenausweis wird nicht benötigt. - Ist mein Taschenrechner, Gesetzestext etc. für die Prüfung zugelassen?
- Gesetzestexte, sonstige Hilfsmittel
Bitte beachten Sie die Hinweise der Prüfer im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. Wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Lehrstuhl, wenn Ihnen die Hilfsmittelangaben im Heft nicht weiterhelfen. Das Prüfungsamt kann zu den zugelassenen Hilfsmitteln keine Auskünfte geben. - Taschenrechner
Bei bestimmten Prüfungen ist die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt. Die Verwendung eines Taschenrechners ist dann und nur dann erlaubt, wenn dieser einer der folgenden Modellreihen angehört:
– Casio fx86 oder Casio fx87,
– Texas Instruments TI 30 X II,
– Sharp EL 531.
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet und mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) sanktioniert. Ob ein Taschenrechner einer der Modellreihen angehört, können Sie selbst überprüfen, indem Sie die vom Hersteller auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung mit den oben angegebenen Bezeichnungen vergleichen: Bei vollständiger Übereinstimmung ist das Modell erlaubt. Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt (Beispiel Casio fx87 DE, Sharp EL 531 WH etc.). In allen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt. Eventuelle Vorgänger- oder Nachfolgemodelle, die nicht in der oben aufgeführten Liste enthalten sind, sind ebenfalls nicht erlaubt.
- Gesetzestexte, sonstige Hilfsmittel
Wie wird das Prüfungsergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Prüfung?- Wie erfahre ich das Prüfungsergebnis?
Sobald die Ergebnisse einzelner Prüfungen vorliegen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Des Weiteren erhalten Sie Ihr Ergebnis in Form einer Notenbescheinigung per Post. Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Prüfungsergebnisse geben. - Warum steht im Notenbescheid „x Punkte von 100 Punkten“, obwohl in der Prüfung mehr Punkte erzielt werden konnten?
Im Notenbescheid werden gemäß Prüfungsordnung Prozentpunkte ausgewiesen, also zwischen 0 und 100 Punkte (von 100 Punkten). Waren in der Prüfung mehr (oder weniger) als 100 Punkte erzielbar, werden diese in Prozentpunkte umgerechnet: Haben Sie zum Beispiel in einer Prüfung mit maximal 120 erzielbaren Punkten 90 Punkte erhalten, steht auf dem Notenbescheid „75 Punkte von 100 Punkten“. - Kann ich in meine Prüfung Einsicht nehmen?
Eine elektronische Kopie Ihrer Prüfung können Sie über den Klausurservice online anfordern. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist ist eine elektronische Einsicht nicht mehr möglich. Fragen rund um die elektronische Prüfungseinsicht beantwortet der „Klausurservice“.
Eine Prüfungsbesprechung – telefonisch oder persönlich – ist eventuell nach Absprache mit dem entsprechenden Lehrstuhl möglich. - Wie erhalte ich eine Aufstellung über bereits von mir absolvierte Prüfungen?
Sie können die Ergebnisse Ihrer an der FernUniversität abgelegten Prüfungen im „Prüfungsportal“ abrufen. Beachten Sie bitte, dass Leistungen, die der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zugeordnet sind, aus technischen Gründen nur unter der Übersicht „Alle Leistungen“ angezeigt werden.
Des Weiteren können Sie gegenüber dem Prüfungsamt per E-Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) um Ausstellung einer „Leistungsübersicht“ bitten. Die Übersicht wird Ihnen per Post zugesandt.
Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfung nicht einverstanden bin?- Was kann ich tun, wenn das Ergebnis meiner Prüfung nicht meinen Erwartungen entspricht?
Im ersten Schritt sollten Sie Einsicht beantragen. Dies muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen. Hinweise und Anträge dazu finden Sie auf der Seite „Elektronische Klausureinsicht“. - Ich habe Prüfungseinsicht genommen und kann die Bewertung nicht nachvollziehen. Wie gehe ich vor?
Nach Einsicht in die Prüfung sollten Sie eventuelle Unklarheiten direkt mit dem entsprechenden Lehrstuhl besprechen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt Ihnen diesen per Post zu. - Ein persönlicher Kontakt mit dem Lehrstuhl ist nicht möglich. An wen wende ich mich?
Sie haben die Möglichkeit schriftlich oder per E-Mail Widerspruch beim Prüfungsamt einzulegen. - Das Ergebnis der Besprechung meiner Prüfung mit dem Lehrstuhl stellt mich nicht zufrieden. Wie kann ich weiter vorgehen?
Sie haben die Möglichkeit schriftlich oder per E-Mail Widerspruch beim Prüfungsamt einzulegen. - Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?
Ein Widerspruch muss innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Im Schreiben müssen Name, Matrikelnummer und die Modulnummer angeführt werden. Des Weiteren sollte der Widerspruch punktuell und substantiiert begründet werden. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. - Ich kann meinen Widerspruch noch nicht begründen, aber die Widerspruchsfrist läuft bald ab. Was kann ich tun?
In diesem Fall können Sie den Widerspruch zur Fristwahrung zunächst ohne eine Begründung einlegen. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Fristsetzung zur Nachreichung der Begründung. - Was mache ich, wenn mein Anliegen nach Einleitung des Widerspruchsverfahrens geklärt werden konnte?
In diesem Fall müssen Sie Ihren Widerspruch schriftlich oder per E-Mail (wiwi.pa) zurückziehen.
Was muss beachtet werden, wenn die Prüfungsteilnahme nicht möglich war bzw. die Prüfung nicht bestanden wurde- Muss ich ein Modul als Wiederholer belegen, wenn ich eine Prüfung nicht mitschreiben konnte und sie in einem späteren Semester absolvieren möchte?
Eine Wiederholungsbelegung ist für die Prüfungsteilnahme nicht erforderlich, sofern Sie die erforderlichen Einsendearbeiten bestanden haben. Diese sind als Prüfungszulassung unbefristet gültig. Die Wiederholungsbelegung hat allerdings den Vorteil, dass man zur Prüfungsvorbereitung auf die Einsendearbeiten und auf die Moodle-Lernumgebung zugreifen kann. Wenn in der Zwischenzeit Module grundlegend überarbeitet worden sind, empfehlen wir eine Neubelegung. - Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich sie wiederholen?
Ob eine Prüfung zwingend wiederholt und bestanden werden muss, richtet sich nach den Bestehensregeln der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Sie finden die Bestehensregeln auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ unserer Fakultät. - Ich habe eine Prüfung auch im dritten Versuch nicht bestanden. Werde ich nun exmatrikuliert?
Nur wenn die erfolgreiche Fortführung bzw. Beendigung des Studiengangs von der betroffenen Prüfung abhängt, erfolgt die Exmatrikulation. Ob eine Prüfung zwingend bestanden werden muss, richtet sich nach den Bestehensregeln der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Sie finden die Bestehensregeln auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ unserer Fakultät. - Ich plane ein Urlaubssemester. Kann ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?
Studierende dürfen während eines Urlaubssemesters nur bereits abgelegte, nicht bestandene Prüfungen wiederholen. (Ausahmen siehe hier.)