Anerkennung
Voraussetzungen
Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.
Die Anerkennung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht.
Anerkannt werden können darüber hinaus Kenntnisse und Qualifikationen aus Weiterbildungen, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
Nicht anerkannt werden Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung.
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Es ist zwingend das studiengangsspezifische Anerkennungsformular zu verwenden.
Formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, die Sie mit dem Bescheid zurückerhalten:
- Amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise. Die Campusstandorte der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.
- Zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und -umfang, z. B. Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern oder Prüfungsordnungen. Diese benötigen wir, wenn die Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf Inhalte oder Umfang zulassen. Umfangreichere Nachweise dieser Art senden Sie uns bitte per E-Mail an wiwi.anrechnung in gut lesbaren Dateiformaten, vorzugsweise als pdf, zu. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine E-Mail versenden, kreuzen Sie dies bitte unbedingt auf dem Antrag an
Da die Zeugnisse und/oder Leitungsnachweise in amtlich beglaubigter Form vorliegen müssen, können per E-Mail eingehende Anträge nur vorläufig beschieden werden. Sie können die Bearbeitungszeit Ihres Antrags allerdings deutlich verkürzen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen in der genannten Form vollständig einreichen. Bedenken Sie, dass eine Anerkennung u. a. von der Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen abhängt.
Senden Sie Ihren Antrag per Post an die:
FernUniversität in Hagen
Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Prüfungsamt
Anerkennung
58084 Hagen -
Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu verwenden Sie ebenfalls das studiengangsspezifische Anerkennungsformular und fügen dem Antrag die genannten Unterlagen bei.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Modulbelegung vornehmen.
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Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnungen konkretisierende Regelungen getroffen:
- Anträge auf Anerkennung können vom Antragsteller nicht mehr zurückgenommen werden, wenn über sie bereits entschieden wurde und ein entsprechender Anerkennungsbescheid erging. Nach der Anerkennung können folglich in den anerkannten Modulen keine Leistungen (z. B. Klausuren) mehr erbracht werden. Bereits anerkannte Module können aber prinzipiell belegt werden, um die Inhalte aufzufrischen. Auch die Bearbeitung der Einsendearbeiten ist möglich.
- Eine Anerkennung ist immer nur für ganze Module möglich, Teilmengen können nicht anerkannt werden.
- Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht worden sind, werden wegen nicht vergleichbarer Notenskalen und Bestehensregelungen immer ohne Note anerkannt. Die anerkannten Leistungen können nicht zur Kompensation „nicht ausreichender“ Leistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der FernUniversität herangezogen werden. Die Gesamtnote ergibt sich folglich immer aus den an der FernUniversität erzielten Prüfungsergebnissen.
- Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfung aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
- Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Prüfungsversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann mithin die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.
Bei der Aufnahme weiterer Studiengänge soll nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die über die bislang erworbenen hinausgehen, im Vordergrund stehen. Daher sollte nicht die Anerkennung, sondern die Auswahl bisher noch nicht absolvierter Wahlpflichtmodule in Ihrem Interesse liegen.Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden. -
- Anerkennungsantrag (PDF 107 KB)
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Wie kann ich die Anerkennung meiner bisherigen Prüfungsleistungen beantragen?
Es sind zwingend die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare, die Sie auf unserer Homepage finden zu verwenden. Formlose Anträge können nicht bearbeitet werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, die Sie mit dem Bescheid zurückerhalten:
- Amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise.
- Zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und -umfang, z. B. Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern oder Prüfungsordnungen. Diese benötigen wir, wenn die Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf Inhalte oder Umfang zulassen. Umfangreichere Nachweise dieser Art senden Sie uns bitte per E-Mail in gut lesbaren Dateiformaten, vorzugsweise als PDF, zu. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine E-Mail versenden, kreuzen Sie dies bitte unbedingt auf dem Antrag an.
Wann sollte ich dem Anerkennungsantrag zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und Umfang beifügen?
Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern oder Prüfungsordnungen benötigen wir, wenn die Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf Inhalte oder Umfang zulassen.
Umfangreichere Nachweise dieser Art senden Sie uns bitte per E-Mail in gut lesbarem Dateiformat, vorzugsweise als PDF, zu. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine E-Mail versenden, kreuzen Sie dies bitte auf dem Formular an.
Kann ich eine Anerkennung oder eine Auskunft über die Anerkennung auch per E-Mail beantragen?
Da die Zeugnisse und/oder Leitungsnachweise in amtlich beglaubigter Form vorliegen müssen, können per E-Mail eingehende Anträge nur vorläufig beschieden werden.
Wie kann ich die Bearbeitungszeit verkürzen?
Sie können die Bearbeitungszeit Ihres Antrags deutlich verkürzen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen in der genannten Form vollständig einreichen. Bedenken Sie, dass eine Anerkennung u. a. von der Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen abhängt.
Kann ich vor einer Immatrikulation bereits eine Auskunft über eine Anerkennung einholen?
Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu verwenden Sie ebenfalls die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare, die Sie auf unserer Homepage finden (ohne ein zusätzliches Anschreiben) und fügen dem Antrag die genannten Unterlagen bei.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Modulbelegung vornehmen.Wie kann ich meine Prüfungsnachweise amtlich beglaubigen lassen?
Die Campusstandorte der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen.
Muss ich eine im Internet abgerufene Leistungsübersicht auch amtlich beglaubigen lassen?
Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.
Welche Prüfungsleistungen können grundsätzlich anerkannt werden?
Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.
Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfen aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
Welche schulischen oder beruflichen Prüfungsleistungen kann ich anerkennen lassen?
Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung können nicht anerkannt werden.
Können außerhalb eines Studiums erworbene Kenntnisse und Qualifikationen anerkannt werden?
Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
Kann ich einzelne Einheiten von Modulen anerkennen lassen?
Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist nur für ganze Module möglich. Teilmengen können nicht anerkannt werden.
Kann ich bei einem Wechsel meines Studiengangs an der FernUniversität in Hagen Prüfungsleistungen auf den anderen Studiengang anerkennen lassen?
Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Klausurversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann mithin die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.
Kann ich alle meine bisherigen Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Bei der Aufnahme weiterer Studiengänge soll nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die über die bislang erworbenen hinausgehen, im Vordergrund stehen. Daher sollte nicht die Anerkennung, sondern die Auswahl bisher noch nicht absolvierter Wahlpflichtmodule in Ihrem Interesse liegen.
Kann ich mir Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudiengang für einen Masterstudiengang anerkennen lassen?
Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.
Werden meine Noten bei einer Anerkennung von Prüfungsleistungen übernommen?
Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht worden sind, werden wegen nicht vergleichbarer Notenskalen und Bestehensregelungen immer ohne Noten anerkannt. Die anerkannten Leistungen können daher nicht zur Kompensation „nicht ausreichender“ Leistungen in den Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität herangezogen werden. Die Gesamtnote ergibt sich aus den an der FernUniversität in Hagen absolvierten Prüfungen. Im Zeugnis wird vermerkt werden, welche Gebiete/Module anerkannt worden sind.
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