Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Collage: Jakob Studner, FernUniversität

Das Studienangebot

Wichtige Informationen zu Ihrem Studium

  • Von der Entscheidung für ein Studium, über die Einschreibung und den Studienstart sowie während des gesamten Studienverlaufs bis hin zur Zeugnisausstellung sind wir gerne mit einem breit angelegten Angebot beratend, betreuend und begleitend für Sie da.

    Für jeden Teilaspekt Ihres Studium haben wir das entsprechende Angebot. Schauen Sie sich gerne um und nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf.

    Zu allen Beratungsangeboten

  • Bilden Sie auch im Fernstudium Lerngruppen und steigern Sie durch den Austausch mit Kommilitoninnen und Kommilitonen Ihren Studienerfolg. Unsere Lerngruppen-App hilft dabei.

  • Für Ihre Semesterplanung haben wir die aus Sicht des Prüfungsamts wichtigsten Termine in einer Tabelle zusammengefasst. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Sommersemester 2023

    Aktion Anmeldebeginn Anmeldeschluss
    Einsendearbeiten im Sommersemester 2023 siehe Modulübersicht
    Seminare Wintersemester 2023/24 Mo., 5. Juni 2023 Fr., 14. Juli 2023
    Rückmeldefrist für das Wintersemester 2023/24 Do., 1. Juni 2023 Mo., 31. Juli 2023
    Prüfungen im Sommersemester 2023 Mo., 3. Juli 2023 Fr., 4. August 2023
    Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten)
    Wintersemester 2023/24
    Mo., 3. Juli 2023 Fr., 4. August 2023
  • Bereits zum Beginn des Studiums möchten wir darauf hinweisen, dass Studierende, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leistungen erhalten oder später beantragen wollen, nach vier Vollzeitsemestern oder acht Teilzeitsemestern eine Bescheinigung beim Amt für Ausbildungsförderung vorlegen müssen, die bestätigt, dass die bis dahin üblichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat beschlossen, diese positive Bescheinigung auszustellen, wenn nach dem vierten Vollzeitsemester alle Leistungen, die bis zum Abschluss des dritten Vollzeitsemesters erbracht werden konnten, auch vorliegen. Damit sind sechs Module gemeint, zu denen die Klausuren erfolgreich bestanden sein müssen.

    Die Förderung durch das Ausbildungsamt erfolgt ohne Verzögerung, wenn die Bescheinigung nach § 48 BAföG bis zum Ende des vierten Fachsemesters dort vorliegt. Die Bescheinigung wird vom Prüfungsamt der Fakultät ausgestellt.

    Für den Fall, dass Sie erst nach dem vierten Fachsemester einen Teil der vorgenannten Module abschließen (mit den Klausuren im September oder März), kann die Bescheinigung selbstverständlich erst nach der Korrektur der Klausuren ausgestellt werden. Die Förderung wird dann für mindestens zwei Monate unterbrochen. Die Beträge werden aber bei Vorlage der Bescheinigung nachgezahlt.

    Auch wenn BAföG erstmals zu einem späteren Zeitpunkt beantragt wird, muss im Studium ein Leistungsstand wie bei Studierenden erreicht worden sein, die von Studienbeginn an BAföG bezogen haben. Teilzeitsemester werden als halbe Vollzeitsemester gerechnet. Zum Zeitpunkt des Antrages muss aber der Vollzeitstatus eingenommen sein.

    Weitere Auskünfte zum BAföG erteilt Ihnen das Studierendenwerk Dortmund.

    Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

 

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Redaktion | 12.05.2023