Bachelor Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)
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Auf einen Blick
Abschluss: | Bachelor of Science (B.Sc.) |
Studiendauer: | Vollzeit in 6 Semestern, Teilzeit individuell gestaltbar |
Umfang: | 180 credit points (ECTS) |
Studienbeginn: | zum Sommer- oder Wintersemester |
Kosten: | ca. 2.200 Euro für den gesamten Studiengang |
Studieninhalte: | 14 Pflichtmodule |
Im interdisziplinären Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik wird das wirtschaftswissenschaftliche Fachwissen mit angewandter Informatik zusammengeführt. Zentrale Bestandteile sind der Entwurf, die Entwicklung und die Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen in Unternehmen, in Wirtschaft und Öffentlicher Verwaltung, um wirtschaftliche Prozesse zu optimieren und für unternehmerische Herausforderungen nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Zusätzlich erlangen Sie durch diese Universitätsausbildung – über die eigentlichen Fachkenntnisse hinaus – umfassende Methoden-, Sozial- und Schlüsselkompetenzen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird Ihnen von den beiden Fakultäten für „Wirtschaftswissenschaft“ und für „Mathematik und Informatik“ der akademische Grad Bachelor of Science (B.Sc.) in der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik verliehen.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Begeisterung für unser Fach vorzuleben und das erforderliche Wissen und die benötigten Kompetenzen zu vermitteln, damit Sie selbst erfahren können, wie Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung ökonomischen, aber auch gesellschaftlichen Zielen dient.
Prof. Dr. Till Winkler
Welche Berufsperspektiven bietet Ihnen das Studium?

Sie arbeiten in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, vom lokalen mittelständischen Unternehmen bis zum Global Player, aber auch in staatlichen Institutionen – also überall dort, wo Sie ökonomische Zusammenhänge verstehen müssen.
- Unternehmensberatung (Strategie- und IT-Beratung)
- Business Analyst
- Produktmanager in Tech-Unternehmen
- Data Scientist/Analyst
- Software-Architekt/Entwickler
- Prozessmanager
- Unternehmensarchitekt
- IT-Manager
Welche Inhalte erwarten Sie?

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Die vierzehn Pflichtmodule sind ausnahmslos von allen Studierenden erfolgreich zu bearbeiten:
Fachrichtung „Wirtschaftsinformatik“
- 31071 Einführung in die Wirtschaftsinformatik
- 31751 Modellierung betrieblicher Informationssysteme
- 31771 Informationsmanagement
- 64111 Betriebliche Informationssysteme
Fachrichtung „Wirtschaftswissenschaft“
- 31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaft
- 31011 Externes Rechnungswesen − Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuern
- 31021 Investition und Finanzierung
- 31031 Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung
- 31121 Mikro- und Makroökonomik in der Wirtschaftsinformatik
Fachrichtung „Mathematik“
Fachrichtung „Informatik“
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Im Wahlpflichtprogramm sind zwei Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Von den zwei Wahlpflichtmodulen muss mindestens ein Wahlpflichtmodul der Fachrichtung „Wirtschaftsinformatik“ angehören. Die Wahlpflichtmodule können auch schon mit Prüfungen abgeschlossen werden, wenn noch nicht alle Pflichtmodule absolviert worden sind.
Fachrichtung „Wirtschaftsinformatik“
Aus den fünf Modulen der „Wirtschaftsinformatik“ müssen Sie mindestens ein Modul wählen.
31831 Knowledge Management) (englischsprachiges Modul)
64112 Entscheidungsmethoden in unternehmensweiten Softwaresystemen
Fachrichtung „Wirtschaftswissenschaft“
Modulgruppe I (betriebswirtschaftliche Module)
31491 Logistik und Supply Chain Management
31601 Instrumente des Controllings
31621 Grundlagen des Marketing
31661 Organisation: Theorie, Gestaltung, Wandel
31671 Strategisches Management
31681 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
31691 Steuerliche Gewinnermittlung1
31711 Verhalten in Organisationen
31911 Jahresabschluss nach IFRS
31991 Handelsmarketing, Electronic Commerce und Digital Marketing
Modulgruppe II (volkswirtschaftliche und quantitative Module)
31781 Probleme der Wirtschaftspolitik: Arbeitslosigkeit, Gesundheitsökonomik und Alterssicherung
31791 Industrieökonomik: Strategisches Unternehmensverhalten im Wettbewerb2
31801 Problemlösen in graphischen Strukturen
31811 Planen mit mathematischen Modellen
31931 Grundlagen der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen
31971 Geldtheorie und Geldpolitik
31981 Devisenmärkte, Internationales Währungssystem und Wirtschaftskrisen
Hinweise:
1 Das Modul 31691 „Steuerliche Gewinnermittlung“ kann letztmalig im Sommersemester 2026" belegt werden. Eine letztmalige Prüfungsteilnahme ist ebenfalls im Sommersemester 2026 (September 2026) möglich.
2 Das Modul 31791 „Industrieökonomik: Strategisches Unternehmensverhalten im Wettbewerb“ kann letztmalig im Wintersemester 2025/26 belegt werden. Eine letztmalige Prüfungsteilnahme ist ebenfalls im Wintersemester 2025/26 (März 2026) möglich.
Fachrichtung „Informatik“
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Seminar
Das Seminar dient der methodischen Vorbereitung auf die Bachelorarbeit. Themen unserer Seminare decken das gesamte Spektrum der Wirtschaftsinformatik, der Wirtschaftswissenschaft und der Informatik ab. Während des Seminars verfassen Sie eine schriftliche Ausarbeitung und erbringen zusätzlich eine mündliche Leistung in einer Seminarblockveranstaltung.
Bachelorarbeit
In der Bachelorarbeit zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein wirtschaftsinformatiknahes Problem aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik, der Wirtschaftswissenschaft oder der Informatik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
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Empfehlungen für Ihre Studienplanung
Wichtig zu wissen:
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das für Sie passende Lernpensum – über die Anzahl der belegten Module – selbst festzulegen. Das ist unabhängig von der Einschreibung in ein Teil- oder Vollzeitstudium.Teilzeitstudium (20 ECTS-Punkte pro Semester) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester - 1. Wahlpflichtmodul
- Pflichtseminar
9. Semester - 2. Wahlpflichtmodul
- Bachelorarbeit
Vollzeitstudium (30 ECTS-Punkte pro Semester) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester - 31771 Informationsmanagement
- 1. Wahlpflichtmodul
- Pflichtseminar
- 31121 Mikro- und Makroökonomik in der Wirtschaftsinformatik
- 2. Wahlpflichtmodul
- Bachelorarbeit
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Im Bachelor Wirtschaftsinformatik können Sie nach erfolgreichem Absolvieren von sechs Pflichtmodulen (im Umfang von insgesamt 60 ECTS-Credits) ein Zertifikat erhalten, das Ihnen den erfolgreichen Erwerb von Grundkompetenzen im Bereich der Wirtschaftsinformatik auf universitärem Niveau dokumentiert. Damit können Sie bereits im frühen Stadium Ihres Studiums Ihren individuellen Studienerfolg nachweisen.
Mit dem Erhalt des Zertifikats haben Sie ein erstes Studienziel erreicht. Im Anschluss daran können Sie Ihr Studium nahtlos bis zur Erlangung des Bachelorabschlusses im Studienfach Wirtschaftsinformatik fortführen.
Den Zeitpunkt des Erhalts des Zertifikats sollten Sie in jedem Fall nutzen, um sich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs von unseren Fachstudienberatern zu Ihrem weiteren Studienfortgang beraten zu lassen und Ihre individuellen Optionen auszuloten.
Wie läuft Ihr Fernstudium ab?

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Vor Beginn eines Semesters sind von Ihnen immer die Module zu belegen, die Sie in dem Semester bearbeiten möchten. Zur Erarbeitung der Inhalte der Pflicht- und Wahlpflichtmodule stehen Ihnen in der Regel Studienbriefe (Print und PDF) sowie digitale Angebote zur Verfügung. Auf unserer Lehr- und Lernplattform Moodle finden Sie vielfältige Unterstützungsangebote – von Erklärvideos, über Tutorien und Übungsaufgaben bis zu Foren. Sie können sich mit Kommilitonen und Modulbetreuern austauschen. Somit bestimmen Sie überwiegend selbst, ob Sie die Bearbeitung ausschließlich im Selbststudium oder im Austausch mit anderen durchführen möchten. In einzelnen Modulen kann die Zusammenarbeit in virtuellen Lerngruppen erforderlich sein.
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An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft existieren vier Prüfungsformen. Welche Prüfungsform in welchem Modul Anwendung findet, entscheidet jeweils der Prüfende. Sobald Sie eingeschrieben sind, finden Sie die Prüfungsform in Moodle.
1. Online-Klausur: Bei einer Online-Klausur sind Sie örtlich flexibel. Beim Ablegen der Klausur werden Sie online live beaufsichtigt.
2. Präsenzklausur: Eine Präsenzklausur können Sie an einem unserer 13 Campusstandorte in Deutschland ablegen. Studierende, die im entfernten Ausland leben, können online an der Prüfung teilnehmen.
3. Mündliche Prüfung: Mündliche Prüfungen finden online statt und sind somit ortsunabhängig.
4. Portfolioprüfung: Eine Portfolioprüfung stellt eine kombinierte Prüfungsleistung dar. Sie absolvieren bereits im Laufe des Semesters eine Teilleistung. Komplementiert wird dies durch eine Leistung am Semesterende, die eine der obigen drei Prüfungsformen umfasst.
Die Prüfungen finden zum Semesterende statt. Die Prüfungen der Module mit den Nummern 31001 bis einschließlich 31102 werden zusätzlich im Juni und Dezember angeboten. Sobald Sie bei uns eingeschrieben sind, können Sie jeweils die Prüfungstermine für die nächsten zwei Semester einsehen.
Jeder Studiengang enthält zudem mindestens ein Seminar. Dieses teilt sich in eine schriftliche und eine mündliche Leistung. Der Umfang der schriftlichen Arbeit umfasst je nach Studiengang und Prüfer circa 10 bis 15 Seiten. Zur Erbringung der mündlichen Leistung findet in der Regel eine zwei- bis dreitägige Blockveranstaltung in Präsenz oder online statt. Sie legen selbst fest, für welches Seminar Sie sich anmelden möchten. Das Seminarangebot inklusive Themen und Terminen wird jeweils im Vorsemester in Moodle veröffentlicht.
In der Abschlussarbeit vertiefen Sie schließlich Ihre Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens in einem ausgewählten Forschungsgebiet. Gemeinsam mit dem Prüfer wählen Sie ein Thema aus. Der Umfang und die Zeitdauer hängt von Ihrem Studiengang ab und wird in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgeführt. Die Abschlussarbeit kann beispielsweise eine qualitative oder quantitative (Daten-)Analyse, eine Literaturanalyse oder die Entwicklung eines Modells beinhalten.
Hinweis: Studiengänge, die Prüfungen anderer Fakultäten beinhalten (Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspsychologie), können andere Regularien umfassen. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
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Das Studium an der FernUniversität in Hagen ist darauf ausgerichtet, einen Abschluss auch bei gleichzeitiger Berufstätigkeit oder anderen umfangreichen Verpflichtungen erzielen zu können. Dementsprechend ist der Anteil an erforderlichen Präsenzzeiten äußerst gering. Lediglich während der Präsenzprüfungen ist eine Anreise an einen Campusstandort erforderlich (dies entfällt bei einem Wohnort im entfernten Ausland). Des Weiteren kann ein Seminar eine circa zwei- bis dreitägige Präsenzpflicht beinhalten. Auch zeitlich können Sie selbst sowohl das Tempo Ihres Studiums als auch das der Modulbearbeitung festlegen.
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Auch ein Fernstudium muss nicht alleine bestritten werden.
Über diverse Wege haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Studierenden in Kontakt zu treten, um beispielsweise Lerngruppen zu bilden oder einen regelmäßigen Motivationspartner kennenzulernen. Dafür stehen Ihnen die Foren in Moodle, unsere FernUni-App, Veranstaltungen im Rahmen der Module sowie unsere Einführungsveranstaltungen und regelmäßigen Beratungsveranstaltungen zur Verfügung.
Welche Vorteile genießen Sie an der FernUniversität?

- Zeitlich und örtlich flexibel
- Praxisnah und theoriebasiert
- Staatlich und kostengünstig
- Studieren weltweit möglich
- Akkreditierter Uni-Abschluss
- Ohne NC-Hürde
Los geht's!
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Es gelten die allgemeinen Einschreibungsvoraussetzungen für Bachelorstudiengänge. Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum Studiengang zugelassen werden.
► Sie haben sich entschieden und möchten sich einschreiben?
Eine Einschreibung ist immer in den folgenden Zeiträumen möglich:
- Wintersemester: 1. Juni – 31. Juli
- Sommersemester: 1. Dezember – 31. Januar
► Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu dem universitären Bachelorstudium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne in den Zeiträumen 1. April bis 31. Mai und 1. Oktober bis 30. November zur Vorabprüfung vorlegen.
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Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Die Anerkennungsprüfung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht.
Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Nicht anerkannt werden Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung.
Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu gehen Sie bitte schrittweise vor.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Modulbelegung vornehmen.
Schritt 1: Vorbereitung der Auskunftseinholung
Sie können die verbindliche Auskunft einfach digital einholen. Stellen Sie dazu bitte im ersten Schritt alle Dokumente in elektronischer Form zusammen und speichern Sie diese auf Ihrem Rechner. Wir benötigen von Ihnen drei Dateien, vorzugsweise im PDF-Format.
- Anerkennungsantrag:
Im Anerkennungsantrag ordnen Sie Ihre an einer anderen Institution, z. B. an einer Hochschule, erbachten Leistungen den konkreten Modulen Ihres Studiengangs zu, für die eine Anerkennung erfolgen soll. Hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen darf kein wesentlicher Unterschied zu den Modulen bestehen, die ersetzt werden sollen.
Laden Sie sich das Formular (PDF-Datei) für Ihren Studiengang herunter und füllen es sorgfältig aus:- Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft
- Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
- Alle Masterstudiengänge
Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Anerkennungsantrag.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.
- Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise:
Mit den Zeugnissen und Leistungsnachweisen dokumentieren Sie, dass Sie die Leistungen an einer anderen Institution, z. B. einer Hochschule, erfolgreich erbracht haben (abgeschlossene Prüfungen).Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Zeugnisse.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.
- Nachweise über Studieninhalte und Umfang:
Diese Nachweise benötigen wir, da Zeugnisse und Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf detaillierte Inhalte und deren Umfang zulassen. Fügen Sie beispielsweise Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern und/oder Prüfungsordnungen bei.Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Nachweise.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.
Schritt 2: Einholung der verbindlichen Auskunft
Nachdem Sie alle in Schritt 1 genannten Dokumente zusammengestellt haben, können Sie uns diese mit dem nachfolgenden Formular zukommen lassen:
Schritt 3: Formale Durchführung der Anerkennung
Nach Erhalt der Anerkennungsauskunft müssen Sie uns amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise unbedingt auch postalisch nachreichen, wenn die endgültige Anerkennung der Leistungen erfolgen soll. Beachten Sie dazu bitte das Antwortschreiben des Prüfungsamts mit der verbindlichen Auskunft über die Anerkennung. Die amtlich beglaubigten Kopien erhalten Sie mit dem Bescheid über die endgültige Anerkennung zurück.
Die Campusstandorte der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.
Begrenzung der Anerkennung
Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Anerkennung von Prüfungsleistungen auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnungen konkretisierende Regelungen getroffen:
- Anträge auf Anerkennung können vom Antragsteller nicht mehr zurückgenommen werden, wenn über sie bereits entschieden wurde und ein entsprechender Anerkennungsbescheid erging. Nach der Anerkennung können folglich in den anerkannten Modulen keine Leistungen (z. B. Klausuren) mehr erbracht werden. Bereits anerkannte Module können aber prinzipiell belegt werden, um die Inhalte aufzufrischen. Auch die Bearbeitung der Einsendearbeiten ist möglich.
- Eine Anerkennung ist immer nur für ganze Module möglich, Teilmengen können nicht anerkannt werden.
- Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht worden sind, werden wegen nicht vergleichbarer Notenskalen und Bestehensregelungen immer ohne Note anerkannt. Die anerkannten Leistungen können nicht zur Kompensation „nicht ausreichender“ Leistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der FernUniversität herangezogen werden. Die Gesamtnote ergibt sich folglich immer aus den an der FernUniversität erzielten Prüfungsergebnissen.
- Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfung aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
- Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Prüfungsversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann mithin die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.
Bei der Aufnahme weiterer Studiengänge soll nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die über die bislang erworbenen hinausgehen, im Vordergrund stehen. Daher sollte nicht die Anerkennung, sondern die Auswahl bisher noch nicht absolvierter Wahlpflichtmodule in Ihrem Interesse liegen.
Speziell für Masterstudiengänge gilt: Prüfungsleistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.Foto: Hardy Welsch
Anna Jacqueline Diekgraefe
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
E-Mail: wiwi.anrechnung
Telefon: +49 2331 987-2472
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- FachstudienberatungVanessa Hilleke
E-Mail: wiwi.anrechnung
Telefon: +49 2331 987-4104
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Anerkennungsantrag:
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Haben Sie weitere Fragen zum Studium?
Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Markus Bremshey
+49 2331 987–4807

Anna Jacqueline Diekgraefe
+49 2331 987–2472

Simone Barkam
+49 2331 987–2629

Dr. Damian Pozo
+49 2331 987–2356
E-Mail: wiwi.fachstudienberatung
Gerne stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung auch für eine Online-Beratung zur Verfügung.
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Name Telefonnummer Patrick Hasler +49 2331/987–2662 Dr. Jens Wehrmann +49 2331/987–2569