Modulabschlussprüfungen
Modulabschlussprüfungen, kurz Prüfungen, werden zu jedem in den Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft enthaltenen Modul angeboten. Zu allen von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angebotenen Modulen werden je Studienjahr zwei Prüfungstermine angeboten:
- am Ende des Wintersemesters im März und
- am Ende des Sommersemesters im September.
Alle Prüfungen haben eine Dauer von zwei Stunden.
Für von der Fakultät für Mathematik und Informatik betreute Module können von diesem Grundsatz abweichende Regelungen gelten, z. B. erfolgen teilweise mündliche Prüfungen. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
Eine Teilnahme an den Prüfungen ist ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!
-
Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme
- Immatrikulation an der FernUniversität in dem Semester der geplanten Prüfungsteilnahme in dem entsprechenden Studiengang oder als Akademiestudierender.
- Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein!
- Die für den Studiengang in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen nur nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden.
Zu einer Prüfungsklausur kann sich nicht mehr anmelden, wer
- endgültig die Note „nicht ausreichend“ erhalten hat,
- ein Modul im Bachelor-/Masterstudiengang bestanden hat,
- ein Modul im Grundstudium des Diplomstudienganges bestanden hat oder
- ein Prüfungsfach in der Abschlussprüfung bestanden hat und keinen Freiversuch nutzen kann.
Wer auf Grund von Vorleistungen an einer anderen Hochschule eine Anrechnung erreicht hat, kann ebenfalls nicht mehr in den angerechneten Bereichen an der Prüfung teilnehmen.
-
Informieren Sie sich bitte in jedem Semester im jeweils aktuell gültigen Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ (pdf) über die geplanten Termine. Bitte beachten Sie, dass sich im Einzelfall noch Abweichungen ergeben können. Die endgültigen Termine werden mit Veröffentlichung des Heftes Mitte Juni und Mitte Dezember bekannt gegeben.
Die Prüfungen zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen des Bachelor-/Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik aus dem Bereich der Mathematik und der Informatik werden von der Fakultät für Mathematik und Informatik durchgeführt. Informationen zu den Prüfungsterminen finden Sie auf den Webseiten der Fakultät für Mathematik und Informatik.
Modul-Nr. Modul Termin Uhrzeit Prüfer 31001
Einführung in die Wirtschaftswissenschaft
Montag, 23.03.2020
14:00 - 16:00
Hering, Schmerer
31011
Externes Rechnungswesen
Dienstag, 24.03.2020
14:00 - 16:00
Littkemann
31021
Investition und Finanzierung
Donnerstag, 26.03.2020
14:00 - 16:00
Baule, Hering
31031
Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung
Mittwoch, 25.03.2020
17:00 - 19:00
Fließ, Kieckhäfer, Olbrich
31041
Theorie der Marktwirtschaft
Donnerstag, 26.03.2020
17:00 - 19:00
Schmidt
31051
Makroökonomik
Dienstag, 24.03.2020
17:00 - 19:00
Wagner
31061
Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts
Montag, 23.03.2020
17:00 - 19:00
V.-Stickelbrock, Wackerbarth
31071
Einführung in die Wirtschaftsinformatik
Freitag, 27.03.2020
14:00 - 16:00
Bretschneider, Smolnik, Strecker
31101
Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik
Mittwoch, 25.03.2020
14:00 - 16:00
Kleine, Singer
31102
Unternehmensführung
Freitag, 27.03.2020
17:00 - 19:00
Scherm, Weibler
31111
Mikro- und Makroökonomik
Dienstag, 24.03.2020
17:00 - 19:00
Schmerer, Schmidt
31311
IT Governance
Donnerstag, 12.03.2020
09:00 - 11:00
Bretschneider
31501
Finanzwirtschaft:
Mittwoch, 11.03.2020
14:00 - 16:00
Baule
31521
Finanzintermediation und Bankmanagement
Dienstag, 17.03.2020
14:00 - 16:00
Baule
31541
Produktionsplanung
Donnerstag, 19.03.2020
09:00 - 11:00
Kieckhäfer
31551
Materialwirtschaft und Entsorgung
Donnerstag, 05.03.2020
14:00 - 16:00
Kieckhäfer
31561
Dienstleistungskonzeptionen
Mittwoch, 11.03.2020
09:00 - 11:00
Fließ
31581
Unternehmensgründung
Dienstag, 17.03.2020
09:00 - 11:00
Hering
31591
Unternehmensnachfolge
Dienstag, 03.03.2020
11:30 - 13:30
Hering
31601
Instrumente des Controlling
Montag, 09.03.2020
14:00 - 16:00
Littkemann
31611
Innovationscontrolling
Dienstag, 10.03.2020
09:00 - 11:00
Littkemann
31621
Grundlagen des Marketing
Montag, 09.03.2020
09:00 - 11:00
Olbrich
31631
Marktforschung und Sektorales Marketing
Freitag, 13.03.2020
09:00 - 11:00
Olbrich
31661
Organisation: Theorie, Gestaltung, Wandel
Dienstag, 03.03.2020
09:00 - 11:00
Scherm
31671
Planung: Theorien, Strategien, Instrumente
Montag, 02.03.2020
09:00 - 11:00
Scherm
31681
Grundlagen der Besteuerung und des Instrumentariums der betrieblichen Steuerpolitik
Mittwoch, 18.03.2020
09:00 - 11:00
Meyering
31691
Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen
Freitag, 20.03.2020
14:00 - 16:00
Meyering
31701
Personalführung
Dienstag, 10.03.2020
14:00 - 16:00
Weibler
31711
Verhalten in Organisationen
Montag, 16.03.2020
14:00 - 16:00
Weibler
31721
Markt und Staat
Donnerstag, 12.03.2020
14:00 - 16:00
Eichner
31731
Marktversagen
Montag, 16.03.2020
09:00 - 11:00
Schmidt
31741
Ökonomie der Umweltpolitik
Mittwoch, 04.03.2020
09:00 - 11:00
Schmidt
31751
Modellierung von Informationssystemen
Freitag, 27.03.2020
17:00 - 19:00
Strecker
31771
Informationsmanagement
Montag, 23.03.2020
17:00 - 19:00
Bretschneider
31781
Probleme der Wirtschaftspolitik
Freitag, 06.03.2020
14:00 - 16:00
Grosser
31791
Industrieökonomik
Donnerstag, 05.03.2020
11:30 - 13:30
Grosser
31801
Problemlösen in graphischen Strukturen
Freitag, 20.03.2020
09:00 - 11:00
Kleine
31811
Planen mit mathematischen Modellen
Mittwoch, 18.03.2020
14:00 - 16:00
Kleine
31821
Multivariate Verfahren
Freitag, 20.03.2020
11:30 - 13:30
Singer
31831
Knowledge Management
Montag, 02.03.2020
14:00 - 16:00
Smolnik
31841
Globalisierung und internationale Wirtschaftsbeziehungen
Donnerstag, 19.03.2020
14:00 - 16:00
Wagner
31851
Europäische Wirtschaftspolitik
Donnerstag, 05.03.2020
09:00 - 11:00
Wagner
31881
Das Außenrecht in Unternehmen
Montag, 16.03.2020
11:30 - 13:30
V. -Stickelbrock
31891
Das Innenrecht in Unternehmen
Montag, 16.03.2020
14:00 - 16:00
Wackerbarth
31901
Öffentliche Ausgaben
Mittwoch, 25.03.2020
17:00 - 19:00
Eichner
31911
Jahresabschluss nach IFRS
Freitag, 13.03.2020
14:00 - 16:00
Brösel
31921
Konzernrechnungslegung
Freitag, 06.03.2020
11:30 - 13:30
Brösel
31931
Grundlagen der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen
Mittwoch, 04.03.2020
11:30 - 13:30
Schmerer
31951
Digitale Transformation
Mittwoch, 04.03.2020
14:00 - 16:00
Smolnik
32511
Steuern und ökonomische Anreize
Montag, 02.03.2020
09:00 - 11:00
Eichner
32521
Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle
Montag, 02.03.2020
11:30 - 13:30
Bitz
32531
Preisbildung auf unvollkommenen Märkten
Dienstag, 17.03.2020
11:30 - 13:30
Schmidt
32561
Entwurf und Implementierung von Informationssystemen
Freitag, 06.03.2020
09:00 - 11:00
Strecker
32571
Ökonomische Theorie der Politik
Dienstag, 03.03.2020
09:00 - 11:00
Grosser
32581
Investitionstheorie und Unternehmensbewertung
Mittwoch, 04.03.2020
11:30 - 13:30
Hering
32591
Konzerncontrolling
Mittwoch, 11.03.2020
11:30 - 13:30
Littkemann
32601
Strategisches Marketing und Internationales Marketing
Dienstag, 10.03.2020
11:30 - 13:30
Olbrich
32621
Optimierungsmethoden des Operations Research
Donnerstag, 19.03.2020
11:30 - 13:30
Kleine
32641
Internationales Management
Montag, 09.03.2020
11:30 - 13:30
Scherm
32651
Betriebliche Steuerplanung
Mittwoch, 04.03.2020
09:00 - 11:00
Meyering
32661
Stabilitätspolitik
Dienstag, 03.03.2020
11:30 - 13:30
Wagner
32671
Zukunftsweisende Führung
Mittwoch, 18.03.2020
11:30 - 13:30
Weibler
32681
Zeitreihenanalyse und empirische Kapitalmarktforschung
Mittwoch, 18.03.2020
09:00 - 11:00
Singer
32691
Dienstleistungsmanagement: Management von Dienstleistungsprozessen
Donnerstag, 12.03.2020
11:30 - 13:30
Fließ
32701
Business/IT-Alignment
Freitag, 20.03.2020
11:30 - 13:30
Bretschneider
32711
Business Intelligence
Freitag, 13.03.2020
11:30 - 13:30
Smolnik
32721
International Trade and Economic Development
Dienstag, 17.03.2020
09:00 - 11:00
Schmerer
32731
Angewandte Ökonometrie
Dienstag, 24.03.2020
14:00 - 16:00
Schmerer
32741
Vertiefung der Wirtschaftsmathematik und Statistik
Dienstag, 24.03.2020
17:00 - 19:00
Kleine, Singer
32751
Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle
Freitag, 27.03.2020
14:00 - 16:00
Grosser
32771
Allokationstheorie und Internationale Finanzwissenschaft
Donnerstag, 19.03.2020
09:00 - 11:00
Eichner
32781
Rechnungslegung
Donnerstag, 26.03.2020
17:00 - 19:00
Brösel, Meyering
32791
Dienstleistungsmanagement – Kundenbeziehungsmanagement
Montag, 16.03.2020
11:30 - 13:30
Fließ
32821
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Mittwoch, 18.03.2020
14:00 - 16:00
V.-Stickelbrock
32831
Finanzwirtschaftliche Bewertungstheorie und Kreditrisikomanagement
Donnerstag, 05.03.2020
09:00 - 11:00
Baule
32841
Wirtschaftsprüfung
Donnerstag, 05.03.2020
11:30 - 11:30
Brösel
32851
Risikomanagement in Supply Chains
Freitag, 20.03.2020
09:00 - 11:00
Kieckhäfer
32861
Finanzmanagement mit Excel
Dienstag, 03.03.2020
14:00 - 16:00
Baule
32881
Wettbewerbsrecht für Wirtschaftswissenschaftler
Donnerstag, 19.03.2020
14:00 - 16:00
V.-Stickelbrock
Modul-Nr. Modul Termin Uhrzeit Prüfer 31001
Einführung in die Wirtschaftswissenschaft
Montag, 21.09.2020
14:00 – 16:00
Hering, Schmerer
31011
Externes Rechnungswesen
Dienstag, 22.09.2020
14:00 – 16:00
Littkemann
31021
Investition und Finanzierung
Donnerstag, 24.09.2020
14:00 – 16:00
Baule, Hering
31031
Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung
Mittwoch, 23.09.2020
17:00 – 19:00
Fließ, Kieckhäfer, Olbrich
31041
Theorie der Marktwirtschaft
Donnerstag, 24.09.2020
17:00 – 19:00
Schmidt
31051
Makroökonomik
Dienstag, 22.09.2020
17:00 – 19:00
N.N.
31061
Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts
Montag, 21.09.2020
17:00 – 19:00
V.-Stickelbrock, Wackerbarth
31071
Einführung in die Wirtschaftsinformatik
Freitag, 25.09.2020
14:00 – 16:00
Smolnik, Strecker, N.N.
31101
Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik
Mittwoch, 23.09.2020
14:00 – 16:00
Kleine, N.N.
31102
Unternehmensführung
Freitag, 25.09.2020
17:00 – 19:00
Scherm, Weibler
31111
Mikro- und Makroökonomik
Dienstag, 22.09.2020
17:00 – 19:00
N.N.
31311
IT Governance
Donnerstag, 10.09.2020
09:00 – 11:00
N.N.
31501
Finanzwirtschaft:
Mittwoch, 09.09.2020
14:00 – 16:00
Baule
31521
Finanzintermediation und Bankmanagement
Dienstag, 15.09.2020
14:00 – 16:00
Baule
31541
Produktionsplanung
Donnerstag, 17.09.2020
09:00 – 11:00
Kieckhäfer
31551
Materialwirtschaft und Entsorgung
Donnerstag, 03.09.2020
14:00 – 16:00
Kieckhäfer
31561
Dienstleistungskonzeptionen
Mittwoch, 09.09.2020
09:00 – 11:00
Fließ
31581
Unternehmensgründung
Dienstag, 15.09.2020
09:00 – 11:00
Hering
31591
Unternehmensnachfolge
Dienstag, 01.09.2020
11:30 – 13:30
Hering
31601
Instrumente des Controlling
Montag, 07.09.2020
14:00 – 16:00
Littkemann
31611
Innovationscontrolling
Dienstag, 08.09.2020
09:00 – 11:00
Littkemann
31621
Grundlagen des Marketing
Montag, 07.09.2020
09:00 – 11:00
Olbrich
31631
Marktforschung und Sektorales Marketing
Freitag, 11.09.2020
09:00 – 11:00
Olbrich
31661
Organisation: Theorie, Gestaltung, Wandel
Dienstag, 01.09.2020
09:00 – 11:00
Scherm
31671
Strategisches Management: Theorie, Entscheidung, Reflexion
Montag, 31.08.2020
09:00 – 11:00
Scherm
31681
Grundlagen der Besteuerung und des Instrumentariums der betrieblichen Steuerpolitik
Mittwoch, 16.09.2020
09:00 – 11:00
Meyering
31691
Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen
Freitag, 18.09.2020
14:00 – 16:00
Meyering
31701
Personalführung
Dienstag, 08.09.2020
14:00 – 16:00
Weibler
31711
Verhalten in Organisationen
Montag, 14.09.2020
14:00 – 16:00
Weibler
31721
Markt und Staat
Donnerstag, 10.09.2020
14:00 – 16:00
Eichner
31731
Marktversagen
Montag, 14.09.2020
09:00 – 11:00
Schmidt
31741
Ökonomie der Umweltpolitik
Mittwoch, 02.09.2020
09:00 – 11:00
Schmidt
31751
Modellierung von Informationssystemen
Freitag, 25.09.2020
17:00 – 19:00
Strecker
31771
Informationsmanagement
Montag, 21.09.2020
17:00 – 19:00
N.N.
31781
Probleme der Wirtschaftspolitik
Freitag, 04.09.2020
14:00 – 16:00
Grosser
31791
Industrieökonomik
Donnerstag, 03.09.2020
11:30 – 13:30
Grosser
31801
Problemlösen in graphischen Strukturen
Freitag, 18.09.2020
09:00 – 11:00
Kleine
31811
Planen mit mathematischen Modellen
Mittwoch, 16.09.2020
14:00 – 16:00
Kleine
31821
Multivariate Verfahren
Freitag, 18.09.2020
11:30 – 13:30
N.N.
31831
Knowledge Management
Montag, 31.08.2020
14:00 – 16:00
Smolnik
31841
Globalisierung und internationale Wirtschaftsbeziehungen
Donnerstag, 17.09.2020
14:00 – 16:00
N.N.
31851
Europäische Wirtschaftspolitik
Donnerstag, 03.09.2020
09:00 – 11:00
N.N.
31901
Öffentliche Ausgaben
Mittwoch, 23.09.2020
17:00 – 19:00
Eichner
31911
Jahresabschluss nach IFRS
Freitag, 11.09.2020
14:00 – 16:00
Brösel
31921
Konzernrechnungslegung
Freitag, 04.09.2020
11:30 – 13:30
Brösel
31931
Grundlagen der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen
Mittwoch, 02.09.2020
11:30 – 13:30
Schmerer
31951
Digitale Transformation
Mittwoch, 02.09.2020
14:00 – 16:00
Smolnik
32511
Steuern und ökonomische Anreize
Montag, 31.08.2020
09:00 – 11:00
Eichner
32521
Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle
Montag, 31.08.2020
11:30 – 13:30
Bitz
32531
Preisbildung auf unvollkommenen Märkten
Dienstag, 15.09.2020
11:30 – 13:30
Schmidt
32561
Entwurf und Implementierung von Informationssystemen
Freitag, 04.09.2020
09:00 – 11:00
Strecker
32571
Ökonomische Theorie der Politik
Dienstag, 01.09.2020
09:00 – 11:00
Grosser
32581
Investitionstheorie und Unternehmensbewertung
Mittwoch, 02.09.2020
11:30 – 13:30
Hering
32591
Konzerncontrolling
Mittwoch, 09.09.2020
11:30 – 13:30
Littkemann
32601
Strategisches Marketing und Internationales Marketing
Dienstag, 08.09.2020
11:30 – 13:30
Olbrich
32621
Optimierungsmethoden des Operations Research
Donnerstag, 17.09.2020
11:30 – 13:30
Kleine
32641
Internationales Management
Montag, 07.09.2020
11:30 – 13:30
Scherm
32651
Betriebliche Steuerplanung
Mittwoch, 02.09.2020
09:00 – 11:00
Meyering
32661
Stabilitätspolitik
Dienstag, 01.09.2020
11:30 – 13:30
N.N.
32671
Zukunftsweisende Führung
Mittwoch, 16.09.2020
11:30 – 13:30
Weibler
32681
Zeitreihenanalyse und empirische Kapitalmarktforschung
Mittwoch, 16.09.2020
09:00 – 11:00
N.N.
32691
Dienstleistungsmanagement: Management von Dienstleistungsprozessen
Donnerstag, 10.09.2020
11:30 – 13:30
Fließ
32701
Business/IT-Alignment
Freitag, 18.09.2020
11:30 – 13:30
N.N.
32711
Business Intelligence
Freitag, 11.09.2020
11:30 – 13:30
Smolnik
32721
International Trade and Economic Development
Dienstag, 15.09.2020
09:00 – 11:00
Schmerer
32731
Angewandte Ökonometrie
Dienstag, 22.09.2020
14:00 – 16:00
Schmerer
32741
Vertiefung der Wirtschaftsmathematik und Statistik
Dienstag, 22.09.2020
17:00 – 19:00
Kleine, N.N.
32751
Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle
Freitag, 25.09.2020
14:00 – 16:00
Grosser
32771
Allokationstheorie und Internationale Finanzwissenschaft
Donnerstag, 17.09.2020
09:00 – 11:00
Eichner
32781
Rechnungslegung
Donnerstag, 24.09.2020
17:00 – 19:00
Brösel, Meyering
32791
Dienstleistungsmanagement – Kundenbeziehungsmanagement
Montag, 14.09.2020
11:30 – 13:30
Fließ
32821
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Mittwoch, 16.09.2020
14:00 – 16:00
V.-Stickelbrock
32831
Finanzwirtschaftliche Bewertungstheorie und Kreditrisikomanagement
Donnerstag, 03.09.2020
09:00 – 11:00
Baule
32841
Wirtschaftsprüfung
Donnerstag, 03.09.2020
11:30 – 11:30
Brösel
32851
Risikomanagement in Supply Chains
Freitag, 18.09.2020
09:00 – 11:00
Kieckhäfer
32861
Finanzmanagement mit Excel
Dienstag, 01.09.2020
14:00 – 16:00
Baule
32881
Wettbewerbsrecht für Wirtschaftswissenschaftler
Donnerstag, 17.09.2020
14:00 – 16:00
V.-Stickelbrock
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Die Prüfungsanmeldung und der -rücktritt sind nur online über das Anmeldeportal WebRegIS möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es direkt online über das Internet oder per Telefon beim Helpdesk (ZMI) der FernUniversität anfordern.
- Teilnahmeberechtigung
- Anmeldung
- Rücktritt
- Erhebung von Rücktrittsgebühren
- Begründeter Rücktritt
- Sanktionen bei Nichtabmeldung
- Prüfungen im Sommersemester 2020
- Modulprüfungen anderer Fakultäten
TeilnahmeberechtigungBei der Anmeldung zu den Prüfungen ist kein Nachweis über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung bezüglich des Quorums an Einsendearbeiten zu führen. Der Nachweis, dass die Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme erfüllt war, ist erst bei der Zeugnisbeantragung zu erbringen. Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
Hängt die Prüfungsteilnahme von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten ab, müssen Sie sich trotzdem unbedingt fristgerecht zur Prüfung anmelden! Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Prüfung abmelden.
Anmeldung für das Wintersemester 2019/20Anmeldebeginn: Montag, 23. Dezember 2019
Anmeldeschluss: Freitag, 31. Januar 2020Der 31. Januar 2020 ist der definitive Endtermin! Ausnahmen, z. B. infolge beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich. Auch telefonische Bitten oder der Versand von E-Mails ändern daran nichts.
Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Eine Teilnahme an den Prüfungen ohne Anmeldung ist nicht möglich! Das Ausbleiben der Anmeldebestätigung ist unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der Anmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden.
Eine Teilnahme an den Prüfungen ist ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!
Teilnehmer, die im Rahmen einer Sonderfallregelung ihre Prüfungen ablegen möchten, unterliegen einem erweiterten Antrags- und Anmeldeverfahren, s. Sonderfallregelungen zur Wahl des Prüfungsortes.
RücktrittWenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt aufgrund Prüfungsunfähigkeit vorliegt.
Für die Prüfungsabmeldung loggen Sie sich erneut in WebRegIS ein. In Ihrer Anmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile der jeweiligen Prüfung einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf die dazugehörige Prüfungsanmeldung. Am Ende dieser Seite finden Sie den Button „Anmeldung stornieren“. Nach der Abmeldung erhalten Sie umgehend eine Abmeldebestätigung per E-Mail. Das Ausbleiben der Abmeldebestätigung ist unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der An- bzw. Abmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden.
Erhebung von RücktrittsgebührenBei den Prüfungen ergibt sich in zunehmendem Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Prüfungsanmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Rücktritte erfolgen so kurzfristig, dass wir organisatorisch nicht mehr darauf reagieren können. Dies verursacht für die FernUniversität erhebliche Kosten, z.B. für die Anmietung der Hörsäle, die Bereitstellung des Aufsichtspersonals sowie den Druck und den Transport der Prüfungsunterlagen.
Gemäß der Gebührenordnung der FernUniversität wird bei einem unbegründeten Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage eine Gebühr von 25 Euro je abgemeldeter Prüfung erhoben. Diese Gebühr dient als Ausgleich für die bei uns eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Prüfungsdurchführung.
Begründeter RücktrittBei einem durch eine Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit begründeten Rücktritt entfällt die Gebühr. Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Bitte verwenden Sie nur noch die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (Download PDF). Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht mehr akzeptiert.
Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.
Sanktionen bei NichtabmeldungPrüfungen, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber – ohne den Rücktritt erklärt zu haben – nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet. In diesen Fällen kann auch im Hauptstudium des wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudiengangs der Freiversuch nicht mehr genutzt werden.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Prüfungsunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Prüfungstermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
Prüfungen im Sommersemester 2020Die Prüfungen im Sommersemester 2020 können wie folgt absolviert werden:
Pflichtmodule, 21. bis 25. September 2020
Wahlpflichtmodule, 31. August bis 18. September 2020Die Anmeldefrist für die Prüfungen im Sommersemester 2020 beginnt am 29. Juni und endet definitiv am 31. Juli 2020.
Modulprüfungen anderer FakultätenFür von der Fakultät für Mathematik und Informatik und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät betreute Module gelten andere Anmeldefristen bzw. -regularien. Bitte informieren Sie sich entsprechend auf deren Internetseiten:
- Fakultät für Mathematik und Informatik
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
Als Student der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft müssen Sie sich für die Anmeldung zu einem rechtswissenschaftlichen Modul über das Prüfungsportal anmelden und den Link „Akademiestudium; Weiterbildung; Studiengangsübergreifendes Prüfungsangebot (An-/Abmeldung)“ wählen. Dort finden Sie alle Klausurangebote vor.
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Prüfungsorte:
Die Prüfungen aller Pflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge werden an zehn Prüfungsorten angeboten. Geplante Prüfungsorte sind innerhalb Deutschlands Bochum, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München, Potsdam und Tübingen. Hinzu kommen Linz a.d. Donau (Österreich) sowie Zürich (Schweiz). Bei den konkreten Orten treten allerdings gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Prüfungsort München.
Die Prüfungen aller Wahlpflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge – dies sind alle durch die Fakultät angeboten Module, die keine Pflichtmodule sind – werden an drei Orten angeboten. Geplante Prüfungsorte sind Düsseldorf, München und Potsdam. Bei den konkreten Orten treten allerdings auch hier gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Prüfungsort München.
Die endgültigen Orte inkl. Raumangaben werden Mitte Dezember mit Veröffentlichung des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ [pdf] (Kapitel III, Abschnitt 10.4 und 10.5) bekannt gegeben.
Raumangaben:
Mit der Prüfungsanmeldung muss ein Prüfungsort gewählt werden. Sind für einen Termin mehrere Hörsäle an einem Ort angegeben, werden die Studierenden gebeten, sich am erstgenannten Raum einzufinden! Dort ist dann die Raumverteilung nach Matrikelnummern ausgeschildert.
Studienzentren im Ausland:
In verschiedenen Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (Österreich, Schweiz, Russische Föderation und Ungarn) werden besondere Dienstleistungen und Zusatzangebote für ein erfolgreiches Fernstudium durch die FernUniversität oder durch Kooperationspartner der FernUniversität angeboten. Die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen und Zusatzangeboten der Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (dazu zählt auch das Ablegen von Prüfungen vor Ort) ist ggf. kostenpflichtig. Sofern kostenpflichtige Dienstleistungen und Zusatzangebote in Anspruch genommen werden, erhebt der jeweiligen Kooperationspartners eigene Entgelte. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld in den Zentren vor Ort oder auf deren Websites bzw. über deren E-Mail-Kontakt.
Umfangreiche Hinweise zu Serviceentgelte sowie Anmelderegularien und Links finden Sie im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“, [pdf] (Kapitel III, Abschnitt 10.2).
Sonderregelungen zur Wahl des Prüfungsortes
Für Studierende, die im nicht anrainenden Ausland wohnen, dauerhaft behindert oder inhaftiert sind können bezüglich des Prüfungsortes Sonderregelungen getroffen werden, s. Sonderregelungen zur Wahl des Prüfungsortes.
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Bei der Gestaltung von Modulabschlussprüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, individuell Rechnung getragen.
Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen können beantragt werden, wenn man
- einen dauerhaften Wohnsitz im nicht-anrainenden Ausland nachweist,
- chronisch krank oder schwerbehindert ist,
- unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes fällt,
- langfristig inhaftiert ist.
Neben den allgemein gültigen Teilnahmevoraussetzungen sowie An- und Abmelderegularien, ist für die gültige Anmeldung einer Sonderfallprüfung zwingend das erweiterte Antrags- und Anmeldeverfahren zu beachten.
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Hinweise zu den einzelnen Prüfungen
Im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ [pdf] (Kapitel III, Abschnitt 11) finden Sie Hinweise zu
- den erlaubten Hilfsmitteln,
- Stoffeingrenzungen und
- Bemerkungen der Prüfer.
Das Prüfungsamt kann zu den Hilfsmitteln und Stoffeingrenzungen keine Auskunft geben! Fragen sind während der Beratungszeiten an die Kursbetreuer zu richten!
Ablauf und Verhaltensregeln für die PrüfungenIm Interesse eines reibungslosen Ablaufs sind die prüfungsrechtlichen Hinweise im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ [pdf] (Kapitel III, Abschnitt 7) zu beachten.
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Kenntnis über die Prüfungsgebnisse erhalten Sie in Form von Bescheinigungen oder Mitteilungen, sobald die Prüfungen korrigiert und bewertet worden sind. Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Prüfungsgebnisse geben, da sie zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind.
Sobald die Ergebnisse einzelner Prüfungen vorliegen, können diese im Prüfungsportal abgerufen werden. Bei technischen Problemen kann Ihnen nur der Helpdesk der FernUniversität behilflich sein.
Einen Überblick über die Notenverteilung im vergangenen Semester finden Sie – für jedes Modul – in der Klausurstatistik.
Als Service für ihre Studierenden bietet die FernUniversität in Hagen die Möglichkeit der elektronischen Prüfungseinsicht. Eine elektronische Kopie Ihrer Prüfung können Sie online beim Klausurservice des Studierendensekretariates anfordern. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist ist eine elektronische Prüfungseinsicht nicht mehr möglich.
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Die Festlegung der einzelnen Module oder der Prüfungsfächer erfolgt mit der Prüfungsteilnahme. Dies gilt auch, wenn die Prüfung wegen unentschuldigter Nichtteilnahme mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde. Die Modul- bzw. Fächerwahl ist unwiderruflich.
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Unter dem folgenden Link finden Sie alte Prüfungen zu den verschiedenen Fächern und Modulen aus den letzten vier Semestern als PDF-Datei. Beachten Sie bitte, dass im Prüfungsamt der Fakultät zu diesen Prüfungen keine Musterlösungen vorhanden sind und somit auch keine zur Verfügung gestellt werden können. Einige Lehrstühle bieten jedoch in ihren Internetangeboten Musterlösungen an.
Copyright-Hinweis:
Die Inhalte der Dateien sind allein zu persönlichen Übungszwecken der Studierenden zu verwenden.
Grundsätzlich gilt: Die hier zur Verfügung gestellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil dieses Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der FernUniversität reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
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Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik ergibt sich im Wahlpflichtbereich ein Freiversuch aus der Möglichkeit, eine Klausur in einem zusätzlichen Wahlpflichtmodul zu absolvieren.
Für die Klausuren in den Pflichtmodulen kann kein Freiversuch in Anspruch genommen werden.
Um zwei Wahlpflichtmodule erfolgreich abzuschließen, können Klausuren in höchstens drei Wahlpflichtmodulen absolviert werden. In die Gesamtbewertung gehen immer zwei Wahlpflichtmodule ein, in der Regel die mit der besten Benotung. Die Zuordnung zu den Modulgruppen ist auch dann einzuhalten.
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+49 2331 987-
Durchwahl
E-MailMichaela Barteldrees 2674 michaela.barteldrees Claudia Barcarolo 2663 claudia.barcarolo -
Fragen und Antworten nach Themen sortiert:
- Wo können Prüfungen abgelegt werden?
- Wann können Prüfungen abgelegt werden?
- Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Anmeldung?
- Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Abmeldung?
- Was muss für den Prüfungstermin beachtet werden?
- Wie wird das Prüfungsergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Prüfung?
- Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfung nicht einverstanden bin?
- Was muss beachtet werden, wenn die Prüfungsteilnahme nicht möglich war bzw. die Prüfung nicht bestanden wurde?
Wo können Prüfungen abgelegt werden?- Wo können Prüfungen abgelegt werden?
Die Prüfungen aller Pflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge werden an zehn Prüfungsorten angeboten. Geplante Orte sind innerhalb Deutschlands Bochum, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München, Potsdam und Tübingen. Hinzu kommen Linz a.d. Donau (Österreich) sowie Zürich (Schweiz). Bei den konkreten Orten treten allerdings gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Prüfungsort München.
Die Prüfungen aller Wahlpflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge – dies sind alle durch die Fakultät angeboten Module, die keine Pflichtmodule sind – werden an drei Orten angeboten. Geplante Prüfungsorte sind Düsseldorf, München und Potsdam. Bei den konkreten Orten treten allerdings auch hier gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Prüfungsort München.
- Können Prüfungen an einem Studienzentrum im Ausland ablegt werden?
In Linz a. d. Donau (Österreich) und in Zürich (Schweiz) können Prüfungen zu den Pflichtmodulen in den Bachelor- und Masterstudiengängen abgelegt werden.
In Budapest und St. Petersburg ist die Ablegung der Pflicht- und Wahlpflichtmodule der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge möglich.
Die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen und Zusatzangeboten der Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (dazu zählt auch das Ablegen von Prüfungen vor Ort) ist ggf. kostenpflichtig. Sofern kostenpflichtige Dienstleistungen und Zusatzangebote in Anspruch genommen werden, erhebt der jeweiligen Kooperationspartners eigene Entgelte.
Informieren Sie sich bitte im Vorfeld in den Zentren vor Ort oder über deren Websites bzw. E-Mail-Kontakt. Hinweise zu den Gebühren und entsprechende Links finden Sie auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“, Hinweise zu den Prüfungsorten. - Können Prüfungen grundsätzlich auch im Ausland ablegt werden?
Studierende mit Wohnsitz im anrainenden Ausland können die Prüfungen nur an einem der regulären Prüfungsorte ablegen.
Studierende mit einem dauerhaften Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland haben Gelegenheit, die Prüfungen unter Aufsicht in einem Goethe Institut, einer deutschen Auslandsvertretung oder einer Deutschen Schule abzulegen, wenn diese Einrichtung die Betreuung ermöglichen kann. Die Betreuung und die Beaufsichtigung müssen vor der Prüfungsanmeldung detailliert geklärt sein. Die Einwilligung über die Betreuung durch eine der in Frage kommenden Institutionen muss gegenüber dem Prüfungsamt schriftlich nachgewiesen werden. Erst dann ist die Anmeldung erlaubt.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. Dort finden Sie auch weiterführende Links zu den in Frage kommenden Institutionen, die Ihre Prüfungen für die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft abnehmen dürfen. - Entstehen zusätzliche Gebühren, wenn ich Prüfungen nicht an den regulären Prüfungsorten ablege?
Studierende, die ihre Prüfungen im nicht-anrainenden Ausland ablegen, müssen in der Regel eine Gebühr zahlen (bis 150 Euro für einen zweistündigen Termin). Diese Gebühr wird von den Institutionen vor Ort erhoben und ist direkt an diese zu zahlen. Die FernUniversität in Hagen selbst erhebt zurzeit keine zusätzlichen Gebühren.
Wann können Prüfungen abgelegt werden?- Wann finden Prüfungen statt?
Zu allen von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angebotenen Modulen wird am Ende jeden Semesters ein Prüfungstermin angeboten. Die Prüfungen für das Wintersemester finden in der Regel im März, die für das Sommersemester in der Regel im September statt. - Gibt es Nachschreibetermine für Prüfungen?
Nachschreibtermine für Prüfungen werden nicht angeboten. Eine reguläre Prüfungskampagne umfasst bereits über 240 unterschiedliche Prüfungsveranstaltungen. Der damit verbundene logistische Aufwand (neue Prüfungen erstellen, erneut Aufsichten anstellen und Räume anmieten) gestattet es nicht, kurze Zeit nach den planmäßigen Prüfungen Nachschreibtermine anzubieten.
Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?- Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Zum Semesterbeginn wird mit Erscheinen des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ der Anmeldezeitraum bekannt gegeben. Online finden Sie die Anmeldefrist unter „Termine im Semester“. - Kann ich mich einfach zu einer Prüfung anmelden?
Nein. Um an den Prüfungen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Punkte erfüllt werden:- Immatrikulation an der FernUniversität in dem Semester der geplanten Prüfungsteilnahme in einem entsprechenden Studiengang oder als Akademiestudierender.
- Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein.
- Die für den Studiengang in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.
- Bin ich nach dem Bestehen der Einsendearbeiten automatisch zur Prüfung angemeldet?
Nein, eine automatische Anmeldung zur Prüfung aufgrund bestandener Einsendearbeiten erfolgt nicht. Die Prüfungsanmeldung ist über das WebRegIS-System durchzuführen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in den „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. - Kann ich an einer Prüfung teilnehmen, obwohl ich die entsprechenden Einsendearbeiten noch nicht bearbeitet habe?
Nein. Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein. Wenn die Prüfungsteilnahmevoraussetzung von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten abhängt, muss dennoch eine fristgerechte Anmeldung vorgenommen werden. Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Prüfung abmelden. Studierende, die die Ergebnisse ihrer Einsendearbeiten erst abwarten und damit die Anmeldefrist zu den Prüfungen verpassen, werden nicht nachträglich zu den Prüfungen zugelassen.
Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. - Das Ergebnis meiner Einsendearbeit liegt noch nicht vor. Bis wann muss ich mich zur Prüfung anmelden bzw. gibt es eine Fristverlängerung für die Anmeldung?
Nein. Melden Sie sich bitte unbedingt fristgerecht zur Prüfung an, auch wenn das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzung von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten abhängt. Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Prüfung abmelden.
Studierende, die die Ergebnisse ihrer Einsendearbeiten erst abwarten und damit die Anmeldefrist zu den Prüfungen verpassen, werden nicht nachträglich zugelassen.
Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. - Ich habe die Einsendearbeiten bereits früher erfolgreich bearbeitet. Muss ich die Kurse des Moduls aktuell belegt haben, um an der Modulabschlussprüfung teilnehmen zu dürfen?
Nicht die Belegung, sondern die einmal erworbene Teilnahmeberechtigung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung. Eine durch bestandene Einsendearbeiten erlangte Teilnahmeberechtigung an einer Modulabschlussprüfung gilt über das Semester bzw. Studienjahr hinaus solange, wie das entsprechende Modul angeboten wird. Ihre Gültigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn die Inhalte des Moduls zwischenzeitlich überarbeitet oder aktualisiert worden sind.
Wie funktioniert die Anmeldung?- Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Die Anmeldung einer Klausur erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal WebRegIS.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Anmeldeverfahren und zu den Prüfungen im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. - Ich möchte eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen. Kann ich mich einfach anmelden?
Nein, eine gültige Anmeldung ist erst dann möglich, wenn ein Antrag auf eine Sonderfallregelung gestellt und dieser von Seiten des Prüfungsamtes genehmigt wurde.
Eine Sonderfallregelung können Studierende beantragen, die im nicht anrainenden Ausland leben, die chronisch krank bzw. schwerbehindert oder inhaftiert sind oder die unter die Mutterschutzregelung fallen. Bitte beachten Sie zwingend die Anmeldevoraussetzungen und -regularien für Prüfungen an den Sonderfallstandorten. - Kann ich mich nach Beendigung der Anmeldefrist noch schriftlich oder mündlich anmelden?
Nein, eine verspätete Anmeldung ist - unabhängig von den Gründen einer Fristversäumnis - aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich. - Kann ich ohne Anmeldung an den Prüfungsort reisen und an einer Prüfung teilnehmen, wenn überzählige Prüfungsexemplare vorhanden sind?
Nein, eine Teilnahme ohne fristgerechte Anmeldung ist nicht möglich. - Wie überprüfe ich, ob ich zur Prüfung angemeldet bin?
Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Ein Ausbleiben der Anmeldebestätigung ist unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Davon unabhängig kann der Anmeldestatus über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert und eine Anmeldebestätigung selbständig über den entsprechenden Button angefordert werden. - Ich kann mich online nicht anmelden. Woran kann das liegen?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie im richtigen Portal sind. Die Anmeldung für die Prüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft kann nur über das Anmeldeportal „WebRegIS“ vorgenommen werden – nicht über das „Prüfungsportal“.
Für die Online-Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es bei der Benutzerberatung des Zentrum für Medien und IT (ZMI) der FernUniversität anfordern (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444). - Ich habe technische Probleme bzw. „WebRegIS“ funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich unverzüglich an das Helpdesk (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444) bzw. versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Am letzten Anmeldetag sollten Sie unverzüglich und noch vor Ablauf der Anmeldefrist eine E-Mail an das Helpdesk bzw. das Prüfungsamt senden. Benachrichtigungen nach Ablauf der Anmeldefrist werden nicht akzeptiert. - Kann ich den Prüfungsort nach der Anmeldung noch ändern?
Ein Ortswechsel ist bis ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.
Dazu loggen Sie sich erneut in das WebRegIS-System ein. In Ihrer Prüfungsanmeldeübersicht klicken Sie auf die Prüfung, die Sie ändern möchten. Sie gelangen dann auf das Anmeldeformular der Prüfung, klicken den gewünschten Prüfungsort an und scrollen bis an das Ende der Seite. Dort finden Sie den Button „Änderungen übernehmen“. Wenn Sie diesen Button anklicken, wird der Ort geändert und Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über die Änderung.
Die Standorte St. Petersburg und Budapest sind von dieser Regelung ausgenommen. Studierende, die eine Sonderregelung zur Wahl des Prüfungsortes in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen. Ein Prüfungsortwechsel ist in diesen Fällen also nicht möglich.
Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?- Bis wann kann ich mich wieder abmelden?
Wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Prüfungstag zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstag ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt vorliegt (Erkrankung, s. Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“; Kapitel II, Abschnitt 5.2).
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen können und nicht an einem regulären Prüfungsort angemeldet sind, müssen neben der Online-Abmeldung unverzüglich auch ihre Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort von dem Rücktritt informieren. - Muss ich mich am Prüfungstag abmelden, wenn ich krank bin?
Nein. Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch für Einsendungen per E-Mail. Die Bescheinigungen sind im Original vorzulegen.
Die Vorabeinsendung der Bescheinigung per E-Mail oder Fax oder die Ankündigung der Bescheinigung per E-Mail verlängert nicht die Wochenfrist zur postalischen Einsendung.
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen und nicht an einem regulären Prüfungsort angemeldet sind, müssen sich im Krankheitsfall zwingend bei ihrer Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort abmelden und das Prüfungsamt telefonisch bzw. per E-Mail informieren. - Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt aus?
Nein. Das Prüfungsamt benötigt die von uns zur Verfügung gestellte und vom Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Die Bescheinigung finden Sie am Ende des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ und im Downloadbereich unserer Fakultät. Drucken Sie diese Bescheinigung aus und legen Sie sie Ihrem Arzt vor.
Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung. - Warum reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt nicht mehr aus?
Da in der Vergangenheit häufig die Frage aufgetreten ist, wann eine zum Rücktritt berechtigende Prüfungsunfähigkeit vorliegt, hat die Fakultät zur Unterstützung der erkankten Studierenden und der untersuchenden Ärzte die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit erstellt. Auf diesem verbindlich zu nutzenden Dokument ist erläutert, wann Prüfungsunfähigkeit gegeben ist. Seine Verwendung stellt damit sicher, dass ein Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit tatsächlich erfolgen kann.
Bitte verwenden Sie nur noch die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht mehr akzeptiert. - Ich habe mich nicht von einer Prüfung abgemeldet, welche Konsequenzen hat das?
Prüfungen, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Prüfungsunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Prüfungstermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
Wie funktioniert die Abmeldung?- Wie kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?
Die Abmeldung ist über das WebRegIS-System durchzuführen. In Ihrer Prüfungsanmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile bei der Prüfung einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf das Anmeldeformular der Prüfung, an dessen Ende Sie den Button „Anmeldung stornieren“ finden. Wenn Sie diesen Button anklicken, werden Sie von der Prüfung abgemeldet und Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über Ihre Abmeldung.
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen können und nicht an einem regulären Prüfungaort angemeldet sind, müssen neben der Online-Abmeldung unverzüglich auch ihre Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort von dem Rücktritt informieren. - Ich möchte mich abmelden und habe technische Probleme bzw. „WebRegIS“ funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich unverzüglich an das Helpdesk (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444) bzw. versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Am letzten möglichen Abmeldetag sollten Sie unverzüglich und noch vor Ablauf der Abmeldefrist eine E-Mail an das Helpdesk bzw. das Prüfungsamt senden. Benachrichtigungen nach Ablauf der Abmeldefrist werden nicht akzeptiert.
Am Prüfungstag selbst ist eine Abmeldung über WebRegIS nicht mehr möglich.
Was muss für den Prüfungstermin beachtet werden?- Wo finde ich die Adresse des Prüfungsortes bzw. des Hörsaals?
Adresse und Standort der Hörsäle werden im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Dort finden Sie zu jedem Ort einen Link zur Anfahrtsbeschreibung bzw. zum Campusplan.
Des Weiteren finden Sie die Raumangaben auf der Anmeldebestätigung. - Für die Prüfung sind mehrere Hörsäle vorgesehen. Woher weiß ich, in welchem Raum ich schreibe?
Bitte finden Sie sich am Prüfungstag an dem in den „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ erstgenannten Hörsaal ein. Dort ist die Raumverteilung nach Matrikelnummern ausgeschildert. - Was muss ich der Prüfungsaufsicht während der Prüfung vorlegen bzw. wie weise ich mich aus?
Für die Identitätskontrolle ist bei Prüfungsbeginn ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) bereitzulegen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie am Prüfungstag ein entsprechendes Dokument vorweisen können. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, ist unser Aufsichtspersonal angewiesen, Sie von der Prüfung auszuschließen. Der Studierendenausweis wird nicht benötigt. - Ist mein Taschenrechner, Gesetzestext etc. für die Prüfung zugelassen?
- Gesetzestexte, sonstige Hilfsmittel
Bitte beachten Sie die Hinweise der Prüfer im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. Wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Lehrstuhl, wenn Ihnen die Hilfsmittelangaben im Heft nicht weiterhelfen. Das Prüfungsamt kann zu den zugelassenen Hilfsmitteln keine Auskünfte geben. - Taschenrechner
Bei bestimmten Prüfungen ist die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt. Die Verwendung eines Taschenrechners ist dann und nur dann erlaubt, wenn dieser einer der folgenden Modellreihen angehört:
– Casio fx86 oder Casio fx87,
– Texas Instruments TI 30 X II,
– Sharp EL 531.
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet und mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) sanktioniert. Ob ein Taschenrechner einer der Modellreihen angehört, können Sie selbst überprüfen, indem Sie die vom Hersteller auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung mit den oben angegebenen Bezeichnungen vergleichen: Bei vollständiger Übereinstimmung ist das Modell erlaubt. Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt (Beispiel Casio fx87 DE, Sharp EL 531 WH etc.). In allen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt. Eventuelle Vorgänger- oder Nachfolgemodelle, die nicht in der oben aufgeführten Liste enthalten sind, sind ebenfalls nicht erlaubt.
- Gesetzestexte, sonstige Hilfsmittel
Wie wird das Prüfungsergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Prüfung?- Wie erfahre ich das Prüfungsergebnis?
Sobald die Ergebnisse einzelner Prüfungen vorliegen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Des Weiteren erhalten Sie Ihr Ergebnis in Form einer Notenbescheinigung per Post. Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Prüfungsergebnisse geben, da sie zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind. - Warum steht im Notenbescheid „x Punkte von 100 Punkten“, obwohl in der Prüfung mehr Punkte erzielt werden konnten?
Im Notenbescheid werden gemäß Prüfungsordnung Prozentpunkte ausgewiesen, also zwischen 0 und 100 Punkte (von 100 Punkten). Waren in der Prüfung mehr (oder weniger) als 100 Punkte erzielbar, werden diese in Prozentpunkte umgerechnet: Haben Sie zum Beispiel in einer Prüfung mit maximal 120 erzielbaren Punkten 90 Punkte erhalten, steht auf dem Notenbescheid „75 Punkte von 100 Punkten“. - Kann ich in meine Prüfung Einsicht nehmen?
Eine elektronische Kopie Ihrer Prüfung können Sie über den Klausurservice des Studierendensekretariates online anfordern. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist ist eine elektronische Einsicht nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass dies ein Service des Studierendensekretariates ist. Fragen rund um die elektronische Prüfungsinsicht kann daher nur der „Klausurservice“ beantworten.
Eine Prüfungsbesprechung – telefonisch oder persönlich – ist evtl. nach Absprache mit dem entsprechenden Lehrstuhl möglich. - Wie erhalte ich eine Aufstellung über bereits von mir absolvierte Prüfungen?
Sie können die Ergebnisse Ihrer an der FernUniversität abgelegten Prüfungen im „Prüfungsportal“ abrufen. Beachten Sie bitte, dass Leistungen, die der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zugeordnet sind, von Seiten des Zentrum für Medien und IT (ZMI) aus technischen Gründen nur unter der Übersicht „Alle Leistungen“ angezeigt werden.
Des Weiteren können Sie gegenüber dem Prüfungsamt per E-Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) um Ausstellung einer „Leistungsübersicht“ bitten. Die Übersicht wird Ihnen per Post zugesandt.
Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfung nicht einverstanden bin?- Was kann ich tun, wenn das Ergebnis meiner Prüfung nicht meinen Erwartungen entspricht?
Im ersten Schritt sollten Sie Einsicht beantragen. Dies muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen. Hinweise und Anträge dazu finden Sie auf der Seite „Elektronische Klausureinsicht“ des Studierendensekretariates. - Ich habe die Antragsfrist zur Einsichtnahme in die Prüfung verpasst. Was kann ich tun, um doch noch Einsicht nehmen zu können?
In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen schriftlichen Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte bei der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Die Einsichtnahme erfolgt nach Terminabsprache mit dem Prüfungsamt in Hagen. - Ich habe Prüfungseinsicht genommen und kann die Bewertung nicht nachvollziehen. Wie gehe ich vor?
Nach Einsicht in die Prüfung sollten Sie eventuelle Unklarheiten direkt mit dem entsprechenden Lehrstuhl besprechen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu. - Ein persönlicher Kontakt mit dem Lehrstuhl ist nicht möglich. An wen wende ich mich?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Wunsch auf Überprüfung Ihrer Prüfungsbewertung im Rahmen einer Nachkorrektur oder eines Widerspruchs an das Prüfungsamt zu richten. - Das Ergebnis der Besprechung meiner Prüfung mit dem Lehrstuhl stellt mich nicht zufrieden. Wie kann ich weiter vorgehen?
In diesem Fall ist fristgerecht Widerspruch einzulegen, siehe weiter unten „Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?“. - Was ist der Unterschied zwischen Nachkorrektur und Widerspruch?
Die Nachkorrektur ist ein informelles und zugleich sehr schnelles Verfahren. In der Regel erfolgt dabei eine erneute Überprüfung der Addition der vergebenen Punkte. Sofern Unstimmigkeiten inhaltlicher Art bestehen, sollten diese von Ihnen punktuell und substantiiert begründet werden.
Der Widerspruch löst ein formales und damit umfangreiches und zeitaufwändiges Verwaltungsverfahren aus, das bis zu seinem Abschluss bis zu 10 Wochen dauern kann. Ein Widerspruch sollte immer punktuell und substantiiert begründet werden. Nach Abschluss des formellen Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. - Kann ich eine Nachkorrektur beantragen und zeitgleich einen Widerspruch einlegen?
Nein, dies ist nicht möglich. Wir empfehlen, immer zuerst die Prüfungseinsicht zu beantragen und bei Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem Lehrstuhl herbeizuführen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu. - Wie beantrage ich die Nachkorrektur?
Senden Sie dazu innerhalb von zwei Wochen nach Einsichtnahme in die Prüfung eine E-Mail mit der Bitte um Nachkorrektur und einer Begründung unter Angabe der Matrikelnummer, Modulnummer und Prüfungsdatum an wiwi.pa. - Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?
Ein Widerspruch muss innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Im Schreiben müssen Name, Matrikelnummer und die Modulnummer angeführt werden. Des Weiteren sollte der Widerspruch punktuell und substantiiert begründet werden. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. - Ich kann meinen Widerspruch noch nicht begründen, aber die Widerspruchsfrist läuft bald ab. Was kann ich tun?
In diesem Fall können Sie den Widerspruch zur Fristwahrung zunächst ohne eine Begründung einlegen. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Fristsetzung (in der Regel 14 Tage) zur Nachreichung der Begründung. - Was mache ich, wenn mein Anliegen nach Einleitung des Widerspruchsverfahrens geklärt werden konnte?
In diesem Fall müssen Sie Ihren Widerspruch schriftlich oder per E-Mail (wiwi.pa) zurückziehen.
Was muss beachtet werden, wenn die Prüfungsteilnahme nicht möglich war bzw. die Prüfung nicht bestanden wurde- Muss ich ein Modul als Wiederholer belegen, wenn ich eine Prüfung nicht mitschreiben konnte und sie nun in diesem Semester absolvieren möchte?
Eine Wiederholungsbelegung ist für die Prüfungsteilnahme nicht erforderlich, sofern Sie die erforderlichen Einsendearbeiten bestanden haben. Diese sind als Prüfungszulassung unbefristet gültig. Die Wiederholungsbelegung hat allerdings den Vorteil, dass man zur Prüfungsvorbereitung auf die Einsendearbeiten und auf die Moodle-Lernumgebung zugreifen kann. Wenn in der Zwischenzeit Kurse grundlegend überarbeitet worden sind, ist jedoch eine Neubelegung anzuraten. - Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich sie wiederholen?
Ob eine Prüfung zwingend wiederholt und bestanden werden muss, richtet sich nach den Bestehensregeln der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Sie finden die Bestehensregeln auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ unserer Fakultät. - Ich habe eine Prüfung auch im dritten Versuch nicht bestanden. Werde ich nun exmatrikuliert?
Nur wenn die erfolgreiche Fortführung bzw. Beendigung des Studiengangs von der betroffenen Prüfung abhängt, erfolgt die Exmatrikulation. Ob eine Prüfung zwingend bestanden werden muss, richtet sich nach den Bestehensregeln der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Sie finden die Bestehensregeln auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ unserer Fakultät. - Ich plane ein Urlaubssemester. Kann ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?
Studierende dürfen während eines Urlaubssemesters nur bereits abgelegte, nicht bestandene Prüfungen wiederholen.
Eine Erstteilnahme an Prüfungen innerhalb eines Urlaubssemesters ist nur denjenigen gestattet, die aufgrund der Erziehung eines Kindes oder Pflege eines Verwandten 1. Grades bzw. der Ehefrau/des Ehemannes beurlaubt wurden.
Sofern Sie im Zusammenhang mit der Prüfung Zugriff auf die Lernplattform Moodle benötigen, müssen Sie die zugehörigen Kurse bzw. Module als Wiederholer/in belegen (nicht gebührenpflichtig).