Klausuren
Zu allen von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angebotenen Modulen werden je Studienjahr zwei Klausurtermine angeboten:
- am Ende des Wintersemesters im März und
- am Ende des Sommersemesters im September.
Alle Klausuren haben eine Dauer von zwei Stunden.
Für von der Fakultät für Mathematik und Informatik betreute Module können von diesem Grundsatz abweichende Regelungen gelten, z. B. erfolgen teilweise mündliche Prüfungen. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
Eine Teilnahme an den Klausuren ist ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!
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Voraussetzungen für die Klausurteilnahme
- Immatrikulation an der FernUniversität in dem Semester der geplanten Klausurteilnahme in dem entsprechenden Studiengang oder als Akademiestudierender.
- Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein!
- Die für den Studiengang in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.
- Während eines Urlaubssemesters dürfen nur nicht bestandene Klausuren wiederholt werden.
Zu einer Prüfungsklausur kann sich nicht mehr anmelden, wer
- endgültig die Note „nicht ausreichend“ erhalten hat,
- ein Modul im Bachelor-/Masterstudiengang bestanden hat,
- ein Modul im Grundstudium des Diplomstudienganges bestanden hat oder
- ein Prüfungsfach in der Abschlussprüfung bestanden hat und keinen Freiversuch nutzen kann.
Wer auf Grund von Vorleistungen an einer anderen Hochschule eine Anrechnung erreicht hat, kann ebenfalls nicht mehr in den angerechneten Bereichen an der Klausur teilnehmen.
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Informieren Sie sich bitte in jedem Semester im jeweils aktuell gültigen Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ (pdf) über die geplanten Termine. Bitte beachten Sie, dass sich im Einzelfall noch Abweichungen ergeben können. Die endgültigen Termine werden mit Veröffentlichung des Heftes Mitte Juni und Mitte Dezember bekannt gegeben.
Die Klausuren zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen des Bachelor-/Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik aus dem Bereich der Mathematik und der Informatik werden von der Fakultät für Mathematik und Informatik durchgeführt. Informationen zu den Prüfungsterminen finden Sie auf den Webseiten der Fakultät für Mathematik und Informatik.
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Die Klausuranmeldung und der -rücktritt sind nur online über das Anmeldeportal WebRegIS möglich.
Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es direkt online über das Internet oder per Telefon beim Helpdesk (ZMI) der FernUniversität anfordern.
- Teilnahmeberechtigung
- Anmeldung
- Rücktritt
- Erhebung von Rücktrittsgebühren
- Begründeter Rücktritt
- Sanktionen bei Nichtabmeldung
- Klausuren im Sommersemeste 2019
- Modulprüfungen anderer Fakultäten
TeilnahmeberechtigungBei der Anmeldung zu den Klausuren ist kein Nachweis über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung bezüglich des Quorums an Einsendearbeiten zu führen. Der Nachweis, dass die Voraussetzung für die Klausurteilnahme erfüllt war, ist erst bei der Zeugnisbeantragung zu erbringen. Eine unberechtigte Teilnahme an den Klausuren wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
Hängt die Klausurteilnahme von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten ab, müssen Sie sich trotzdem unbedingt fristgerecht zur Klausur anmelden! Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Klausur abmelden.
Anmeldung für das Wintersemester 2018/19Anmeldebeginn: Montag, 24. Dezember 2018
Anmeldeschluss: Freitag, 1. Februar 2019Der 1. Februar 2019 ist der definitive Endtermin! Ausnahmen, z. B. infolge beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich. Auch telefonische Bitten oder der Versand von E-Mails ändern daran nichts.
Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Vormerkbestätigung per E-Mail. Eine Teilnahme an den Klausuren ohne Anmeldung ist nicht möglich! Das Ausbleiben der Vormerkbestätigung ist unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der Anmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden.
Eine Teilnahme an den Klausuren ist ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!
Teilnehmer, die im Rahmen einer Sonderfallregelung ihre Prüfungen ablegen möchten, unterliegen einem erweiterten Antrags- und Anmeldeverfahren, s. Sonderfallregelungen zur Wahl des Klausurortes.
RücktrittWenn Sie sich zu einer Prüfungsklausur angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Klausurtermin zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt aufgrund Prüfungsunfähigkeit vorliegt.
Für die Klausurabmeldung loggen Sie sich erneut in WebRegIS ein. In Ihrer Anmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile der jeweiligen Klausur einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf die dazugehörige Klausuranmeldung. Am Ende dieser Seite finden Sie den Button „Anmeldung stornieren“. Nach der Abmeldung erhalten Sie umgehend eine Vormerkbestätigung per E-Mail. Das Ausbleiben der Vormerkbestätigung ist unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der An- bzw. Abmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden.
Erhebung von RücktrittsgebührenBei den Klausuren ergibt sich in zunehmendem Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Rücktritte erfolgen so kurzfristig, dass wir organisatorisch nicht mehr darauf reagieren können. Dies verursacht für die FernUniversität erhebliche Kosten, z.B. für die Anmietung der Hörsäle, die Bereitstellung des Aufsichtspersonals sowie den Druck und den Transport der Klausuren.
Gemäß der Gebührenordnung der FernUniversität wird bei einem unbegründeten Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage eine Gebühr von 25 Euro je abgemeldeter Klausur erhoben. Diese Gebühr dient als Ausgleich für die bei uns eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klausurdurchführung.
Begründeter RücktrittBei einem durch eine Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit begründeten Rücktritt entfällt die Gebühr. Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Klausurtermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Bitte verwenden Sie nur noch die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (Download PDF). Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht mehr akzeptiert.
Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.
Sanktionen bei NichtabmeldungKlausuren, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber – ohne den Rücktritt erklärt zu haben – nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet. In diesen Fällen kann auch im Hauptstudium des wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudiengangs der Freiversuch nicht mehr genutzt werden.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Klausurunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Klausurtermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
Klausuren im Sommersemester 2019Die Klausuren im Sommersemester 2019 können wie folgt absolviert werden:
Pflichtmodule, 23. bis 27. September 2019
Wahlpflichtmodule, 2. bis 20. September 2019Die Anmeldefrist für die Klausuren im Sommersemester 2019 beginnt am Montag, 24. Juni 2019 und endet am Freitag, 2. August 2019.
Modulprüfungen anderer FakultätenFür von der Fakultät für Mathematik und Informatik und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät betreute Module gelten andere Anmeldefristen bzw. -regularien. Bitte informieren Sie sich entsprechend auf deren Internetseiten:
- Fakultät für Mathematik und Informatik
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
Als Student der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft müssen Sie sich für die Anmeldung zu einem rechtswissenschaftlichen Modul über das Prüfungsportal anmelden und den Link „Akademiestudium; Weiterbildung; Studiengangsübergreifendes Prüfungsangebot (An-/Abmeldung)“ wählen. Dort finden Sie alle Klausurangebote vor.
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Klausurorte:
Die Klausuren aller Pflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge werden an zehn Klausurorten angeboten. Geplante Klausurorte sind innerhalb Deutschlands Bochum, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München, Potsdam und Tübingen. Hinzu kommen Linz a.d. Donau (Österreich) sowie Zürich (Schweiz). Bei den konkreten Orten treten allerdings gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Klausurort München.
Die Klausuren aller Wahlpflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge – dies sind alle durch die Fakultät angeboten Module, die keine Pflichtmodule sind – werden an drei Klausurorten angeboten. Geplante Klausurorte sind Düsseldorf, München und Potsdam. Bei den konkreten Orten treten allerdings auch hier gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Klausurort München.
Die endgültigen Klausurorte inkl. Raumangaben werden mit Veröffentlichung des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ [pdf] (Kapitel III, Abschnitt 10.4 und 10.5) bekannt gegeben.
Raumangaben:
Mit der Klausuranmeldung muss ein Klausurort gewählt werden. Sind für einen Termin mehrere Hörsäle an einem Ort angegeben, werden die Studierenden gebeten, sich am erstgenannten Raum einzufinden! Dort ist dann die Raumverteilung nach Matrikelnummern ausgeschildert.
Studienzentren im Ausland:
In verschiedenen Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (Österreich, Schweiz, Russische Föderation und Ungarn) werden besondere Dienstleistungen und Zusatzangebote für ein erfolgreiches Fernstudium durch die FernUniversität oder durch Kooperationspartner der FernUniversität angeboten. Die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen und Zusatzangeboten der Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (dazu zählt auch das Ablegen von Prüfungen vor Ort) ist ggf. kostenpflichtig. Sofern kostenpflichtige Dienstleistungen und Zusatzangebote in Anspruch genommen werden, erhebt der jeweiligen Kooperationspartners eigene Entgelte. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld in den Zentren vor Ort oder auf deren Websites bzw. über deren E-Mail-Kontakt.
Umfangreiche Hinweise zu Serviceentgelte sowie Anmelderegularien und Links finden Sie im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“, [pdf] (Kapitel III, Abschnitt 10.2).
Sonderregelungen zur Wahl des Klausurortes
Für Studierende, die im nicht anrainenden Ausland wohnen, dauerhaft behindert oder inhaftiert sind können bezüglich des Klausurortes Sonderregelungen getroffen werden, s. Sonderregelungen zur Wahl des Klausurortes.
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Bei der Gestaltung von Modulabschlussprüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, individuell Rechnung getragen.
Unter diese Regelung fallen Studierende, die
- dauerhaft im nicht anrainenden Ausland leben.
- chronisch krank oder schwerbehindert sind.
- unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes fallen.
- langfristig inhaftiert sind.
Voraussetzungen für die Anmeldung zu einer Sonderfallklausur
Neben den allgemein gültigen Teilnahmevoraussetzungen sowie An- und Abmelderegularien beachten Sie bitte das erweiterte Antrags- und Anmeldeverfahren für die Sonderfallklausuren. -
Hinweise zu den einzelnen Klausuren
Im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ [pdf] (Kapitel III, Abschnitt 11) finden Sie Hinweise zu
- den erlaubten Hilfsmitteln,
- Stoffeingrenzungen und
- Bemerkungen der Prüfer.
Das Prüfungsamt kann zu den Hilfsmitteln und Stoffeingrenzungen keine Auskunft geben! Fragen sind während der Beratungszeiten an die Kursbetreuer zu richten!
Ablauf und Verhaltensregeln für die KlausurenIm Interesse eines reibungslosen Ablaufs sind die prüfungsrechtlichen Hinweise im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ [pdf] (Kapitel III, Abschnitt 7) zu beachten.
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Die Festlegung der einzelnen Module oder der Prüfungsfächer erfolgt mit der Klausurteilnahme. Dies gilt auch, wenn die Klausur wegen unentschuldigter Nichtteilnahme mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde. Die Modul- bzw. Fächerwahl ist unwiderruflich. -
Kenntnis über die Klausurergebnisse erhalten Sie in Form von Bescheinigungen oder Mitteilungen, sobald die Klausurarbeiten korrigiert und bewertet worden sind. Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Klausurergebnisse geben, da sie zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind.
Sobald die Ergebnisse einzelner Klausuren vorliegen, können diese im Prüfungsportal abgerufen werden. Bei technischen Problemen kann Ihnen nur der Helpdesk der FernUniversität behilflich sein.
Einen Überblick über die Notenverteilung im vergangenen Semester finden Sie – für jedes Modul – in der Klausurstatistik.
Als Service für ihre Studierenden bietet die FernUniversität in Hagen die Möglichkeit der elektronischen Klausureinsicht. Eine elektronische Kopie Ihrer Klausur können Sie online beim Klausurservice des Studierendensekretariates anfordern. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist ist eine elektronische Klausureinsicht nicht mehr möglich.
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In diesem Bereich finden Sie alte Klausuren zu den verschiedenen Fächern und Modulen aus den letzten vier Semestern als PDF-Datei. Beachten Sie bitte, dass im Prüfungsamt der Fakultät zu diesen Klausuren keine Musterlösungen vorhanden sind und somit auch keine zur Verfügung gestellt werden können. Einige Lehrstühle bieten jedoch in ihren Internetangeboten Musterlösungen an.
Copyright-Hinweis:
Die Inhalte der Dateien sind allein zu persönlichen Übungszwecken der Studierenden zu verwenden.
Grundsätzlich gilt: Die hier zur Verfügung gestellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil dieses Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der FernUniversität reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
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Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik ergibt sich im Wahlpflichtbereich ein Freiversuch aus der Möglichkeit, eine Klausur in einem zusätzlichen Wahlpflichtmodul zu absolvieren.
Für die Klausuren in den Pflichtmodulen kann kein Freiversuch in Anspruch genommen werden.
Um zwei Wahlpflichtmodule erfolgreich abzuschließen, können Klausuren in höchstens drei Wahlpflichtmodulen absolviert werden. In die Gesamtbewertung gehen immer zwei Wahlpflichtmodule ein, in der Regel die mit der besten Benotung. Die Zuordnung zu den Modulgruppen ist auch dann einzuhalten.
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+49 2331 987-
Durchwahl
E-MailMichaela Barteldrees 2674 michaela.barteldrees@fernuni-hagen.de Claudia Barcarolo 2663 claudia.barcarolo@fernuni-hagen.de -
Fragen und Antworten nach Themen sortiert:
- Wo können Klausuren abgelegt werden?
- Wann können Klausuren abgelegt werden?
- Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Anmeldung?
- Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Abmeldung?
- Was muss für den Prüfungstermin beachtet werden?
- Wie wird das Klausurergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Klausur?
- Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Klausur nicht einverstanden bin?
- Was muss beachtet werden, wenn die Klausurteilnahme nicht möglich war bzw. die Klausur nicht bestanden wurde?
Wo können Klausuren abgelegt werden?- Wo können Klausuren abgelegt werden?
Die Klausuren aller Pflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge werden an zehn Klausurorten angeboten. Geplante Klausurorte sind innerhalb Deutschlands Bochum, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München, Potsdam und Tübingen. Hinzu kommen Linz a.d. Donau (Österreich) sowie Zürich (Schweiz). Bei den konkreten Orten treten allerdings gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Klausurort München.
Die Klausuren aller Wahlpflichtmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge – dies sind alle durch die Fakultät angeboten Module, die keine Pflichtmodule sind – werden an drei Klausurorten angeboten. Geplante Klausurorte sind Düsseldorf, München und Potsdam. Bei den konkreten Orten treten allerdings auch hier gelegentlich Abweichungen auf, wenn es nicht gelingt, entsprechende Räumlichkeiten in diesen Orten zu reservieren. Das gilt insbesondere für den Klausurort München.
- Können Klausuren an einem Studienzentrum im Ausland ablegt werden?
In Linz a. d. Donau (Österreich) und in Zürich (Schweiz) können Klausuren zu den Pflichtmodulen in den Bachelor- und Masterstudiengängen abgelegt werden.
In Budapest und St. Petersburg ist die Ablegung der Pflicht- und Wahlpflichtmodule der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge möglich.
Die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen und Zusatzangeboten der Studienzentren und Kontaktstellen im Ausland (dazu zählt auch das Ablegen von Prüfungen vor Ort) ist ggf. kostenpflichtig. Sofern kostenpflichtige Dienstleistungen und Zusatzangebote in Anspruch genommen werden, erhebt der jeweiligen Kooperationspartners eigene Entgelte.
Informieren Sie sich bitte im Vorfeld in den Zentren vor Ort oder über deren Websites bzw. E-Mail-Kontakt. Hinweise zu den Gebühren und entsprechende Links finden Sie auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“, Hinweise zu den Klausurorten. - Können Klausuren grundsätzlich auch im Ausland ablegt werden?
Studierende mit Wohnsitz im anrainenden Ausland können die Klausuren nur an einem der regulären Klausurorte ablegen.
Studierende mit einem dauerhaften Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland haben Gelegenheit, die Klausuren unter Aufsicht in einem Goethe Institut, einer deutschen Auslandsvertretung oder einer Deutschen Schule abzulegen, wenn diese Einrichtung die Betreuung ermöglichen kann. Die Betreuung und die Beaufsichtigung müssen vor der Klausuranmeldung detailliert geklärt sein. Die Einwilligung über die Betreuung durch eine der in Frage kommenden Institutionen muss gegenüber dem Prüfungsamt schriftlich nachgewiesen werden. Erst dann ist die Klausuranmeldung möglich.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. Dort finden Sie auch weiterführende Links zu den in Frage kommenden Institutionen, die Ihre Klausuren für die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft abnehmen dürfen. - Entstehen zusätzliche Gebühren, wenn ich Klausuren nicht an den regulären Klausurorten ablege?
Studierende, die ihre Klausuren im nicht-anrainenden Ausland ablegen, müssen in der Regel eine Gebühr zahlen (bis 150 Euro für einen zweistündigen Klausurtermin). Diese Gebühr wird von den Institutionen vor Ort erhoben und ist direkt an diese zu zahlen. Die FernUniversität in Hagen selbst erhebt zurzeit keine zusätzlichen Gebühren.
Wann können Klausuren abgelegt werden?- Wann finden Klausuren statt?
Zu allen von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angebotenen Modulen wird am Ende jeden Semesters ein Klausurtermin angeboten. Die Klausuren für das Wintersemester finden in der Regel im März, die für das Sommersemester in der Regel im September statt. - Gibt es Nachschreibetermine für Klausuren?
Nachschreibtermine für Klausuren werden nicht angeboten. Eine reguläre Klausurkampagne umfasst bereits über 240 unterschiedliche Klausurveranstaltungen. Der damit verbundene logistische Aufwand (neue Klausuren erstellen, erneut Aufsichten anstellen und Räume anmieten) gestattet es nicht, kurze Zeit nach den planmäßigen Klausuren Nachschreibtermine anzubieten.
Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?- Wann muss ich mich zur Klausur anmelden?
Zum Semesterbeginn wird mit Erscheinen des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ der Anmeldezeitraum bekannt gegeben. Online finden Sie die Anmeldefrist unter „Termine im Semester“. - Kann ich mich einfach zu einer Klausur anmelden?
Nein. Um an den Klausuren der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Punkte erfüllt werden:- Immatrikulation an der FernUniversität in dem Semester der geplanten Klausurteilnahme in einem entsprechenden Studiengang oder als Akademiestudierender.
- Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein.
- Die für den Studiengang in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.
- Bin ich nach dem Bestehen der Einsendearbeiten automatisch zur Klausur angemeldet?
Nein, eine automatische Anmeldung zur Klausur aufgrund bestandener Einsendearbeiten erfolgt nicht. Die Klausuranmeldung ist über das WebRegIS-System durchzuführen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in den „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. - Kann ich an einer Klausur teilnehmen, obwohl ich die entsprechenden Einsendearbeiten noch nicht bearbeitet habe?
Nein. Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein. Wenn die Klausurteilnahmevoraussetzung von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten abhängt, muss dennoch eine fristgerechte Anmeldung vorgenommen werden. Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Klausur abmelden. Studierende, die die Ergebnisse ihrer Einsendearbeiten erst abwarten und damit die Anmeldefrist zu den Klausuren verpassen, werden nicht nachträglich zu den Klausuren zugelassen.
Eine unberechtigte Teilnahme an den Klausuren wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. - Das Ergebnis meiner Einsendearbeit liegt noch nicht vor. Bis wann muss ich mich zur Klausur anmelden bzw. gibt es eine Fristverlängerung für die Klausuranmeldung?
Nein. Melden Sie sich bitte unbedingt fristgerecht zur Klausur an, auch wenn das Vorliegen der Klausurteilnahmevoraussetzung von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten abhängt. Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, müssen Sie sich wieder von der Klausur abmelden.
Studierende, die die Ergebnisse ihrer Einsendearbeiten erst abwarten und damit die Anmeldefrist zu den Klausuren verpassen, werden nicht nachträglich zugelassen.
Eine unberechtigte Teilnahme an den Klausuren wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. - Ich habe die Einsendearbeiten bereits früher erfolgreich bearbeitet. Muss ich die Kurse des Moduls aktuell belegt haben, um an der Modulabschlussklausur teilnehmen zu dürfen?
Nicht die Belegung, sondern die einmal erworbene Teilnahmeberechtigung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulabschlussklausur. Eine durch bestandene Einsendearbeiten erlangte Teilnahmeberechtigung an einer Modulabschlussklausur gilt über das Semester bzw. Studienjahr hinaus solange, wie das entsprechende Modul angeboten wird. Ihre Gültigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn die Inhalte des Moduls zwischenzeitlich überarbeitet oder aktualisiert worden sind.
Wie funktioniert die Anmeldung?- Wie melde ich mich für eine Klausur an?
Die Klausuranmeldung erfolgt ausschließlich online über das Klausuranmeldeportal WebRegIS.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Anmeldeverfahren und zu den Klausuren im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. - Ich möchte eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen. Kann ich mich einfach anmelden?
Nein, eine gültige Anmeldung ist erst dann möglich, wenn ein Antrag auf eine Sonderfallregelung gestellt und dieser von Seiten des Prüfungsamtes genehmigt wurde.
Eine Sonderfallregelung können Studierende beantragen, die im nicht anrainenden Ausland leben, die chronisch krank bzw. schwerbehindert oder inhaftiert sind oder die unter die Mutterschutzregelung fallen. Bitte beachten Sie zwingend die Anmeldevoraussetzungen und -regularien für Klausuren an den Sonderfallstandorten. - Kann ich mich nach Beendigung der Anmeldefrist noch schriftlich oder mündlich anmelden?
Nein, eine verspätete Anmeldung ist - unabhängig von den Gründen einer Fristversäumnis - aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich. - Kann ich ohne Anmeldung an den Klausurort reisen und an einer Klausur teilnehmen, wenn überzählige Klausurexemplare vorhanden sind?
Nein, eine Teilnahme ohne fristgerechte Anmeldung ist nicht möglich. - Wie überprüfe ich, ob ich zur Klausur angemeldet bin?
Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Vormerkbestätigung per E-Mail. Ein Ausbleiben der Vormerkbestätigung ist unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Davon unabhängig kann der Anmeldestatus über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert und eine Vormerkbestätigung erneut angefordert werden. - Ich kann mich online nicht anmelden. Woran kann das liegen?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie im richtigen Portal sind. Die Anmeldung für die Klausuren der Fakultät Wirtschaftswissenschaft kann nur über das Anmeldeportal „WebRegIS“ vorgenommen werden – nicht über das „Prüfungsportal“.
Für die Online-Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es bei der Benutzerberatung des Zentrum für Medien und IT (ZMI) der FernUniversität anfordern (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444). - Ich habe technische Probleme bzw. „WebRegIS“ funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich unverzüglich an das Helpdesk (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444) bzw. versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Am letzten Anmeldetag sollten Sie unverzüglich und noch vor Ablauf der Anmeldefrist eine E-Mail an das Helpdesk bzw. das Prüfungsamt senden. Benachrichtigungen nach Ablauf der Anmeldefrist werden nicht akzeptiert. - Kann ich den Klausurort nach der Anmeldung noch ändern?
Ein Klausurortwechsel ist bis ca. 3 Wochen vor dem Klausurtermin möglich.
Dazu loggen Sie sich erneut in das WebRegIS-System ein. In Ihrer Klausuranmeldeübersicht klicken Sie auf die Klausur, die Sie ändern möchten. Sie gelangen dann auf das Anmeldeformular der Klausur, klicken den gewünschten Klausurort an und scrollen bis an das Ende der Seite. Dort finden Sie den Button „Änderungen übernehmen“. Wenn Sie diesen Button anklicken, wird der Klausurort geändert und Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über die Änderung.
Die Standorte St. Petersburg und Budapest sind von dieser Regelung ausgenommen. Studierende, die eine Sonderregelung zur Wahl des Klausurortes in Anspruch nehmen können, sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen. Ein Klausurortwechsel ist in diesen Fällen also nicht möglich.
Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?- Bis wann kann ich mich wieder abmelden?
Wenn Sie sich zu einer Prüfungsklausur angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Klausurtag zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstag ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt vorliegt (Erkrankung, s. Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“; Kapitel III, Abschnitt 5.2).
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen können und nicht an einem regulären Klausurort angemeldet sind, müssen neben der Online-Abmeldung unverzüglich auch ihre Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort von dem Rücktritt informieren. - Muss ich mich am Klausurtag abmelden, wenn ich krank bin?
Nein. Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Klausurtermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch für Einsendungen per E-Mail. Die Bescheinigungen sind im Original vorzulegen.
Die Vorabeinsendung der Bescheinigung per E-Mail oder Fax oder die Ankündigung der Bescheinigung per E-Mail verlängert nicht die Wochenfrist zur postalischen Einsendung.
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen und nicht an einem regulären Klausurort angemeldet sind, müssen sich im Krankheitsfall zwingend bei ihrer Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort abmelden und das Prüfungsamt telefonisch bzw. per E-Mail informieren. - Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt aus?
Nein. Das Prüfungsamt benötigt die von uns zur Verfügung gestellte und vom Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Die Bescheinigung finden Sie am Ende des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ und im Downloadbereich unserer Fakultät. Drucken Sie diese Bescheinigung aus und legen Sie sie Ihrem Arzt vor.
Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens eine Woche nach dem Klausurtermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen). Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung. - Warum reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt nicht mehr aus?
Da in der Vergangenheit häufig die Frage aufgetreten ist, wann eine zum Rücktritt berechtigende Prüfungsunfähigkeit vorliegt, hat die Fakultät zur Unterstützung der erkankten Studierenden und der untersuchenden Ärzte die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit erstellt. Auf diesem verbindlich zu nutzenden Dokument ist erläutert, wann Prüfungsunfähigkeit gegeben ist. Seine Verwendung stellt damit sicher, dass ein Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit tatsächlich erfolgen kann.
Bitte verwenden Sie nur noch die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht mehr akzeptiert. - Ich habe mich nicht von einer Klausur abgemeldet, welche Konsequenzen hat das?
Klausuren, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.
Darüber hinaus erhebt die FernUniversität eine Kostenerstattung von pauschal 25 Euro für die Bereitstellung von Klausurunterlagen und Personal sowie für die Anmietung von Räumlichkeiten, wenn der Klausurtermin ohne fristgemäße Abmeldung nicht wahrgenommen wird.
Wie funktioniert die Abmeldung?- Wie kann ich mich von einer Klausur wieder abmelden?
Die Abmeldung ist über das WebRegIS-System durchzuführen. In Ihrer Klausuranmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile bei der Klausur einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf das Anmeldeformular der Klausur, an dessen Ende Sie den Button „Anmeldung stornieren“ finden. Wenn Sie diesen Button anklicken, werden Sie von der Klausur abgemeldet und Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über Ihre Abmeldung.
Studierende, die eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen können und nicht an einem regulären Klausurort angemeldet sind, müssen neben der Online-Abmeldung unverzüglich auch ihre Aufsicht bzw. Kontaktperson vor Ort von dem Rücktritt informieren. - Ich möchte mich abmelden und habe technische Probleme bzw. „WebRegIS“ funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich unverzüglich an das Helpdesk (helpdesk@fernuni-hagen.de; +49 2331 987 4444) bzw. versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Am letzten möglichen Abmeldetag sollten Sie unverzüglich und noch vor Ablauf der Abmeldefrist eine E-Mail an das Helpdesk bzw. das Prüfungsamt senden. Benachrichtigungen nach Ablauf der Abmeldefrist werden nicht akzeptiert.
Am Klausurtag selbst ist eine Abmeldung über WebRegIS nicht mehr möglich.
Was muss für den Prüfungstermin beachtet werden?- Wo finde ich die Adresse des Klausurortes bzw. des Hörsaals?
Adresse und Standort der Hörsäle werden im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Dort finden Sie zu jedem Ort einen Link zur Anfahrtsbeschreibung bzw. zum Campusplan.
Des Weiteren finden Sie die Raumangaben auf der Anmeldebestätigung (Vormerkbestätigung). - Für die Klausur sind mehrere Hörsäle vorgesehen. Woher weiß ich, in welchem Raum ich schreibe?
Bitte finden Sie sich am Klausurtag an dem in den „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ erstgenannten Hörsaal ein. Dort ist die Raumverteilung nach Matrikelnummern ausgeschildert. - Was muss ich der Klausuraufsicht während der Klausur vorlegen bzw. wie weise ich mich aus?
Für die Identitätskontrolle ist bei Klausurbeginn ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) bereitzulegen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie am Klausurtag ein entsprechendes Dokument vorweisen können. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, ist unser Aufsichtspersonal angewiesen, Sie von der Klausur auszuschließen. Der Studierendenausweis wird nicht benötigt. - Ist mein Taschenrechner, Gesetzestext etc. für die Klausur zugelassen?
- Gesetzestexte, sonstige Hilfsmittel
Bitte beachten Sie die Hinweise der Prüfer im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“. Wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Lehrstuhl, wenn Ihnen die Hilfsmittelangaben im Heft nicht weiterhelfen. Das Prüfungsamt kann zu den zugelassenen Hilfsmitteln keine Auskünfte geben. - Taschenrechner
Bei bestimmten Klausuren ist die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt. Die Verwendung eines Taschenrechners ist dann und nur dann erlaubt, wenn dieser einer der folgenden Modellreihen angehört:
– Casio fx86 oder Casio fx87,
– Texas Instruments TI 30 X II,
– Sharp EL 531.
Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet und mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) sanktioniert. Ob ein Taschenrechner einer der Modellreihen angehört, können Sie selbst überprüfen, indem Sie die vom Hersteller auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung mit den oben angegebenen Bezeichnungen vergleichen: Bei vollständiger Übereinstimmung ist das Modell erlaubt. Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt. In allen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt. Eventuelle Vorgänger- oder Nachfolgemodelle, die nicht in der oben aufgeführten Liste enthalten sind, sind ebenfalls nicht erlaubt.
- Gesetzestexte, sonstige Hilfsmittel
Wie wird das Klausurergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Klausur?- Wie erfahre ich das Prüfungsergebnis?
Sobald die Ergebnisse einzelner Klausuren vorliegen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Des Weiteren erhalten Sie Ihr Ergebnis in Form einer Notenbescheinigung per Post. Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Klausurergebnisse geben, da sie zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind. - Warum steht im Notenbescheid „x Punkte von 100 Punkten“, obwohl in der Klausur mehr Punkte erzielt werden konnten?
Im Notenbescheid werden gemäß Prüfungsordnung Prozentpunkte ausgewiesen, also zwischen 0 und 100 Punkte (von 100 Punkten). Waren in der Klausur mehr (oder weniger) als 100 Punkte erzielbar, werden diese in Prozentpunkte umgerechnet: Haben Sie zum Beispiel in einer Klausur mit maximal 120 erzielbaren Punkten 90 Punkte erhalten, steht auf dem Notenbescheid „75 Punkte von 100 Punkten“. - Kann ich in meine Klausur Einsicht nehmen?
Eine elektronische Kopie Ihrer Klausur können Sie über den Klausurservice des Studierendensekretariates online anfordern. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist ist eine elektronische Klausureinsicht nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass dies ein Service des Studierendensekretariates ist. Fragen rund um die elektronische Klausureinsicht kann daher nur der „Klausurservice“ beantworten.
Eine Klausurbesprechung – telefonisch oder persönlich – ist evtl. nach Absprache mit dem entsprechenden Lehrstuhl möglich. - Wie erhalte ich eine Aufstellung über bereits von mir absolvierte Klausuren?
Sie können die Ergebnisse Ihrer an der FernUniversität abgelegten Prüfungen im „Prüfungsportal“ abrufen. Beachten Sie bitte, dass Leistungen, die der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zugeordnet sind, von Seiten des Zentrum für Medien und IT (ZMI) aus technischen Gründen nur unter der Übersicht „Alle Leistungen“ angezeigt werden.
Des Weiteren können Sie gegenüber dem Prüfungsamt per E-Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) um Ausstellung einer „Leistungsübersicht“ bitten. Die Übersicht wird Ihnen per Post zugesandt.
Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Klausur nicht einverstanden bin?- Was kann ich tun, wenn das Prüfungsergebnis meiner Klausur nicht meinen Erwartungen entspricht?
Im ersten Schritt sollten Sie Klausureinsicht beantragen. Dies muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses erfolgen. Hinweise und Anträge dazu finden Sie auf der Seite „Elektronische Klausureinsicht“ des Studierendensekretariates. - Ich habe die Antragsfrist zur Einsichtnahme in die Klausur verpasst. Was kann ich tun, um doch noch Einsicht nehmen zu können?
In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen schriftlichen Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte bei der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Die Einsichtnahme erfolgt nach Terminabsprache mit dem Prüfungsamt in Hagen. - Ich habe Klausureinsicht genommen und kann die Bewertung nicht nachvollziehen. Wie gehe ich vor?
Nach Einsicht in die Klausur sollten Sie eventuelle Unklarheiten direkt mit dem entsprechenden Lehrstuhl besprechen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu. - Ein persönlicher Kontakt mit dem Lehrstuhl ist nicht möglich. An wen wende ich mich?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Wunsch auf Überprüfung Ihrer Klausurbewertung im Rahmen einer Nachkorrektur oder eines Widerspruchs an das Prüfungsamt zu richten. - Das Ergebnis der Besprechung meiner Klausur mit dem Lehrstuhl stellt mich nicht zufrieden. Wie kann ich weiter vorgehen?
In diesem Fall ist fristgerecht Widerspruch einzulegen, siehe weiter unten „Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?“. - Was ist der Unterschied zwischen Nachkorrektur und Widerspruch?
Die Nachkorrektur ist ein informelles und zugleich sehr schnelles Verfahren. In der Regel erfolgt dabei eine erneute Überprüfung der Addition der vergebenen Punkte. Sofern Unstimmigkeiten inhaltlicher Art bestehen, sollten diese von Ihnen punktuell und substantiiert begründet werden.
Der Widerspruch löst ein formales und damit umfangreiches und zeitaufwändiges Verwaltungsverfahren aus, das bis zu seinem Abschluss bis zu 10 Wochen dauern kann. Ein Widerspruch sollte immer punktuell und substantiiert begründet werden. Nach Abschluss des formellen Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. - Kann ich eine Nachkorrektur beantragen und zeitgleich einen Widerspruch einlegen?
Nein, dies ist nicht möglich. Wir empfehlen, immer zuerst die Klausureinsicht zu beantragen und bei Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem Lehrstuhl herbeizuführen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu. - Wie beantrage ich die Nachkorrektur?
Senden Sie dazu innerhalb von zwei Wochen nach Einsichtnahme in die Klausur eine E-Mail mit der Bitte um Nachkorrektur und einer Begründung unter Angabe der Matrikelnummer, Modulnummer und Prüfungsdatum an wiwi.pa@fernuni-hagen.de. - Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?
Ein Widerspruch muss innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Im Schreiben müssen Name, Matrikelnummer und die Modulnummer angeführt werden. Des Weiteren sollte der Widerspruch punktuell und substantiiert begründet werden. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. - Ich kann meinen Widerspruch noch nicht begründen, aber die Widerspruchsfrist läuft bald ab. Was kann ich tun?
In diesem Fall können Sie den Widerspruch zur Fristwahrung zunächst ohne eine Begründung einlegen. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Fristsetzung (in der Regel 14 Tage) zur Nachreichung der Begründung. - Was mache ich, wenn mein Anliegen nach Einleitung des Widerspruchsverfahrens geklärt werden konnte?
In diesem Fall müssen Sie Ihren Widerspruch schriftlich oder per E-Mail (wiwi.pa@fernuni-hagen.de) zurückziehen.
Was muss beachtet werden, wenn die Klausurteilnahme nicht möglich war bzw. die Klausur nicht bestanden wurde- Muss ich ein Modul als Wiederholer belegen, wenn ich eine Klausur nicht mitschreiben konnte und sie nun in diesem Semester absolvieren möchte?
Eine Wiederholungsbelegung ist für die Klausurteilnahme nicht erforderlich, sofern Sie die erforderlichen Einsendearbeiten bestanden haben. Diese sind als Klausurzulassung unbefristet gültig. Die Wiederholungsbelegung hat allerdings den Vorteil, dass man zur Klausurvorbereitung auf die Einsendearbeiten und auf die Moodle-Lernumgebung zugreifen kann. Wenn in der Zwischenzeit Kurse grundlegend überarbeitet worden sind, ist jedoch eine Neubelegung anzuraten. - Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Muss ich die Prüfung wiederholen?
Ob eine Klausur zwingend wiederholt und bestanden werden muss, richtet sich nach den Bestehensregeln der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Sie finden die Bestehensregeln auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ unserer Fakultät. - Ich habe eine Klausur auch im dritten Versuch nicht bestanden. Werde ich nun exmatrikuliert?
Nur wenn die erfolgreiche Fortführung bzw. Beendigung des Studiengangs von der betroffenen Klausur abhängt, erfolgt die Exmatrikulation. Ob eine Klausur zwingend bestanden werden muss, richtet sich nach den Bestehensregeln der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Sie finden die Bestehensregeln auch im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1“ unserer Fakultät. - Ich plane ein Urlaubssemester. Kann ich im Urlaubssemester Klausuren ablegen?
Studierende dürfen während eines Urlaubssemesters nur bereits abgelegte, nicht bestandene Klausuren wiederholen.
Eine Erstteilnahme an Prüfungen innerhalb eines Urlaubssemesters ist nur denjenigen gestattet, die aufgrund der Erziehung eines Kindes oder Pflege eines Verwandten 1. Grades bzw. der Ehefrau/des Ehemannes beurlaubt wurden.
Sofern Sie im Zusammenhang mit der Prüfung Zugriff auf die Lernplattform Moodle benötigen, müssen Sie die zugehörigen Kurse bzw. Module als Wiederholer/in belegen (nicht gebührenpflichtig).