Versuchspersonenstunden

Bitte beachten:

Ab dem Sommersemester 2024 gelten die regulären Bedingungen zur Einreichung von Versuchspersonenstunden.

Das bedeutet: Bei einer Einreichung ab dem 01.04.2024 werden nur in Präsenz absolvierte Studienteilnahmen als Präsenz-Versuchspersonenstunden akzeptiert. Darüber hinaus sind für Studierende mit einer Ersteinschreibung ab dem Wintersemester 2018/19 die fünf speziellen Versuchspersonenstunden (Grunderhebung und drei Präsenz-Versuchspersonenstunden) wieder eine verpflichtende Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung der Module des 2. und 3. Studienabschnitts (Modul 3a – AFG) sowie zur Erbringung der entsprechenden Prüfungsvorleistungen.


 

Allgemeine Informationen zur Studienleistung

Gemäß der Prüfungsordnung müssen Studierende des B.Sc. Psychologie der FernUniversität in Hagen im Rahmen ihres Studiums selbst an psychologischen Untersuchungen teilnehmen (Umfang: 30 Arbeitsstunden). Für die Teilnahme wird ein ECTS-Punkt vergeben. Bei diesen Versuchspersonenstunden (VPH) handelt es sich um eine Pflichtleistung, die nicht durch etwas anderes ersetzt werden kann. Die Teilnahme an psychologischen (Online-)Experimenten und Untersuchungen dient dazu, dass Studierende ihr Wissen über die methodischen und ethischen Standards psychologischer Forschung durch eigene Erfahrung festigen können.

Wir empfehlen, alle Versuchspersonenstunden möglichst früh abzuleisten, d.h. ca. innerhalb der ersten beiden Semester, um später keine Verzögerungen beim Abschluss des Studiums zu riskieren.

Je nach Datum der Ersteinschreibung gelten unterschiedliche Regelungen (vgl. Prüfungsordnung):

  • Studierende des B.Sc. Psychologie müssen folgende VPH erwerben und einreichen, damit die Studienleistung im Umfang von 1 ECTS im Prüfungsportal eingetragen wird:

    Im ersten Studienabschnitt* – 5 spezielle VPH

    • 2 VPH aus der Grunderhebung
    • 3 VPH aus Präsenz-Studien

    Zu einem beliebigen Zeitpunkt – 25 weitere VPH

    • 25 weitere VPH aus einer beliebigen Mischung von Online-Studien der FernUniversität (exklusive Grunderhebung) sowie Präsenz-Studien

    * Die erfolgreiche, vollständige Einreichung der 5 speziellen VPH gilt als Voraussetzung für die Prüfungsanmeldungen sowie für die Erbringung der Prüfungsvorleistungen im zweiten und dritten Studienabschnitt (Studienabschnitte s. Studienverlaufsplan). Bitte beachten Sie dazu die unter „Einreichung der Versuchspersonenstunden“ genannten Fristen.

  • Studierende des B.Sc. Psychologie müssen folgende VPH erwerben und einreichen, damit die Studienleistung im Umfang von 1 ECTS im Prüfungsportal eingetragen wird:

    Zu einem beliebigen Zeitpunkt – 30 VPH

    • 2 VPH aus der Grunderhebung
    • 3 VPH aus Präsenz-Studien
    • 25 weitere VPH aus einer beliebigen Mischung von Online-Studien der FernUniversität (exklusive Grunderhebung) sowie Präsenz-Studien
  • Studierende des B.Sc. Psychologie müssen folgende VPH erwerben und einreichen, damit die Studienleistung im Umfang von 1 ECTS im Prüfungsportal eingetragen wird:

    Zu einem beliebigen Zeitpunkt – 30 VPH

    • 30 VPH aus einer beliebigen Mischung von Online-Studien der FernUniversität sowie Präsenz-Studien

Bedeutung der Versuchspersonenstunden für die Belegung von M6b

Studierende, die die 30 Versuchspersonenstunden bereits vollständig absolviert haben, werden bei der Vergabe der Praktikumsplätze bevorzugt berücksichtigt. Die genaue Regelung dazu finden Sie im Studienportal auf der Modulseite zu Modul 6b. Bitte beachten Sie dabei auch die Einreichfristen, damit Ihre Versuchspersonenstunden berücksichtigt werden können.

 

Anerkennung der Versuchspersonenstunden aus einem früheren Studium

Je nachdem, ob Sie im vorherigen Studium bereits alle 30 Versuchspersonenstunden oder weniger als 30 erworben haben, gelten unterschiedliche Regularien zur Anerkennung.

Wie gehe ich vor, wenn ich bereits alle 30 VPH erworben habe?

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Haben Sie alle 30 Versuchspersonenstunden bereits in einem früheren Studium erbracht und können einen Nachweis darüber erbringen, der die Absolvierung von Versuchspersonenstunden gemäß der für den B.Sc. Psychologie gültigen Prüfungsordnung dokumentiert, können Sie sich die Versuchspersonenstunden über einen Antrag auf Anerkennung anerkennen lassen.

Wie gehe ich vor, wenn ich weniger als 30 VPH erworben habe?

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Haben Sie an die FernUniversität gewechselt und Ihre Versuchspersonenstunden teilweise an einer anderen Universität abgeleistet, können in Präsenz erbrachte Versuchspersonenstunden anerkannt werden. Online erbrachte Versuchspersonenstunden eines früheren Studiums können nicht berücksichtigt werden.

Zur Anerkennung der in Präsenz erbrachten Versuchspersonenstunden behandeln Sie diese bitte wie „Präsenz-Versuchspersonenstunden anderer Universitäten oder psychologischer Institute” und reichen Sie diese zusammen mit den an der FernUniversität gesammelten Versuchspersonenstunden ein (siehe „Einreichung von Versuchspersonenstunden“). Bitte beachten Sie, dass der Nachweis dieser Versuchspersonenstunden die entsprechenden Kriterien erfüllt (vgl. „Nachweis für die Teilnahme an externen Untersuchungen”).

 

Erwerb von Versuchspersonenstunden

Online-Versuchspersonenstunden der FernUniversität in Hagen

Online-Versuchspersonenstunden können Sie über das Sona-System der Fakultät für Psychologie sammeln.

Gemäß der Prüfungsordnung für den B.Sc. Psychologie können Online-Versuchspersonenstunden nicht an externen Instituten, sondern ausschließlich an der FernUniversität in Hagen gesammelt werden.

  • Sona Systems (nachfolgend „Sona“ genannt) ist eine von der Fakultät für Psychologie verwaltete Plattform, die den Teilnehmenden eine bequeme Übersicht, über die dort verfügbaren und die dort absolvierten Teilnahmen zur Verfügung stellt. Sie finden dort eine Liste der in Sona eingestellten Studien inkl. Teilnahmelinks sowie eine Übersicht der VPH, die Sie über Sona erworben haben.

    Die Vorteile von Sona für Teilnehmende sind insbesondere:

    Anleitungen zur Erstellung eines Accounts sowie allgemeine Hinweise zur Nutzung von Sona finden Sie auf den Informationsseiten für Teilnehmende.

    Teilnahmebescheinigungen, die Sie nicht als Sona-Gutschrift im Sona-System der Fakultät für Psychologie erhalten, werden auch nicht dorthin übertragen. Auch wenn Sie eine solche PDF-Bescheinigung an der Fakultät für Psychologie erhalten haben sollten, wird diese nicht in Sona übertragen. Diese außerhalb von Sona erworbenen Bescheinigungen müssen Sie selbständig als PDF-Dokument aufbewahren und – falls Sie sie als Teil der Studienleistung "Versuchspersonenstunden" einreichen möchten – Ihrer endgültigen VPH-Einreichung manuell als Anhang beifügen (siehe hierzu unten „Einreichung von VPH“).

  • Im Virtuellen Labor werden ab dem Sommersemester 2024 keine Studien mehr angeboten.

    Für Teilnahmen, die Sie über das Virtuelle Labor durchgeführt haben, wurden jeweils einzelne PDF-Bescheinigungen ausgestellt, die Sie bis zur endgültigen Einreichung all Ihrer 30 VPH aufbewahren müssen. Diese Bescheinigungen sind der einzige Nachweis über die erfolgte Teilnahme.

    Diese einzelnen PDF-Bescheinigungen müssen Sie bei der endgültigen Abgabe Ihrer 30 VPH als Datei beifügen. Nur so können Sie beim endgültigen Einreichungsvorgang und bei der darauffolgenden Prüfung auf Vollständigkeit mitberücksichtigt werden.

 

Präsenz-Versuchspersonenstunden

Präsenz-Versuchspersonenstunden können Sie an der FernUniversität, aber auch an externen Instituten (z.B. an anderen Hochschulen, psychologischen Forschungseinrichtungen, etc.) erwerben.

  • Präsenz-Versuchspersonenstunden werden an der FernUniversität über Sona angeboten. Die unter “Online-Versuchspersonenstunden in Sona” genannten Hinweise gelten gleichermaßen für über Sona angebotene Präsenz-Versuchspersonenstunden.

    Alle Präsenzstudien haben in ihrem Titel den Zusatz [PRS], wodurch sie auf der Website über die Suchfunktion des Browsers gesucht und hevorgehoben werden können.

  • Gemäß Prüfungsordnung können Sie auch an Untersuchungen von psychologischen Instituten anderer Hochschulen oder von wissenschaftlich anerkannten psychologischen Forschungseinrichtungen, die in Präsenz durchgeführt werden, teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass online erbrachte Versuchspersonenstunden externer Einrichtungen gemäß der Prüfungsordnung für den B.Sc. Psychologie nicht berücksichtigt werden können.

Welchen Nachweis brauche ich für die Teilnahme an Studien externer Institutionen?

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Die Teilnahme an externen Untersuchungen ist zu belegen durch eine auf Ihren Namen ausgestellte Bescheinigung inkl. Namen des durchführenden Instituts, Titel der Untersuchung sowie Anzahl der Versuchspersonenstunden. Außerdem muss aus der Bescheinigung hervorgehen, dass die Untersuchung in Präsenz stattgefunden hat. Darüber hinaus muss der Nachweis mit dem Namen der verantwortlichen Person/Versuchsleitung sowie deren digitaler Signatur oder deren händischer Unterschrift und Stempel bzw. mit einem offiziellen Briefkopf der entsprechenden Hochschule oder Forschungseinrichtung versehen sein, damit die Anerkennung des Nachweises möglich ist. Dies gilt für alle Bescheinigungen, unabhängig davon, in welchem Format sie erstellt wurden.

Hierzu können Sie gerne die folgende Vorlage unserer Fakultät für Psychologie nutzen und die externe Institution bitten, diese auszufüllen:

Vorlage Teilnahmebescheinigung externe Präsenz-VPH (PDF 1 MB)

Falls Untersuchungen an der anderen Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung über die Plattform Sona Systems verwaltet werden, wird als Beleg auch ein Sona-Auszug, auf dem Untersuchungen aufgeführt sind, als Nachweis anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass der Auszug den Namen des/der Studierenden, den Namen des durchführenden Instituts, die Titel der Untersuchungen, die Anzahl der Versuchspersonenstunden sowie eine gültige digitale Signatur enthält. Darüber hinaus werden aus dem Sona-Auszug nur jene Teilnahmen anerkannt, deren Untersuchungstitel eindeutig darauf hinweist, dass es sich um Untersuchungen in Präsenz handelt.

Ein Nachweis über die Teilnahme an einer externen Untersuchung in Form von einer E-Mail, die als diese weitergeleitet oder als PDF-Datei abgespeichert wurde, ist nicht möglich.

Ich kann keine Präsenz-Versuchspersonenstunden ableisten (z. B. durch einen Wohnsitz im Ausland, eine chronische Erkrankung, etc.), wie gehe ich vor?

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Studierende, die im Ausland leben (außerhalb von Deutschland), chronisch krank oder inhaftiert sind, können die drei verpflichtenden Präsenz-Versuchspersonenstunden (bei Ersteinschreibung ab dem Wintersemester 17/18) durch drei Online-VPH ersetzen.

Bitte reichen Sie dafür die Bescheinigungen der Online-Studien sowie einen entsprechenden Nachweis (siehe „Erforderlicher Nachweis“) darüber, dass Sie zu einer der o. g. Gruppen gehören, im Online-Übungssystem in dem für Sie vorgesehenen Aufgabenbereich (Kurs 2 bzw. Kurs 3, Heft 1) ein.

Sollten Sie Ihrer endgültigen Abgabe keinen Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer der berechtigten Studierenden-Gruppen beifügen, wird Ihre Heftabgabe als unvollständig betrachtet. Sie erhalten im Nachgang eine E-Mail mit entsprechenden Hinweisen, weshalb Ihre Einreichung nicht ausreichend Nachweise enthalten hat und Ihr Heft wird wieder geöffnet, damit Sie Belege für die Berechtigung in einer vervollständigten Abgabe nachreichen können.

Erforderlicher Nachweis

Die Bescheinigung über Ihre Berechtigung muss bei der Heftabgabe im Online-Übungssystem als PDF-Datei mit beigefügt werden. Jeweils einer der folgenden Nachweise (pro Gruppe) wird akzeptiert:

Studierende mit einem Wohnsitz außerhalb von Deutschland

  • Visum,
  • (ausländisches) Ausweisdokument,
  • Meldebescheinigung oder
  • vergleichbares Dokument, aus dem der Wohnsitz im Ausland hervorgeht

Studierende, die aufgrund einer chronischen Erkrankung/Behinderung nicht an einer Präsenzstudie teilnehmen können

  • Schwerbehindertenausweis mit > 50% oder
  • ärztliches Attest über eine chronische Erkrankung/Behinderung, aus dem hervorgeht, dass eine Reiseunfähigkeit vorliegt bzw. eine Teilnahme an einer Präsenzstudie nicht möglich ist

Inhaftierte Studierende

  • schriftliche Bestätigung der Betreuungsperson in der JVA
 

Grunderhebung

Die Teilnahme an der Grunderhebung (Online-Befragung) ist ab sofort über Sona möglich. Bitte beachten Sie, dass alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 17/18 neu eingeschrieben wurden, die Grunderhebung im ersten Studienabschnitt (s. Studienverlaufsplan) absolvieren müssen. Eine mehrfache Teilnahme an der Grunderhebung sowie die Anrechnung von mehr als 2 Versuchspersonenstunden ist nicht möglich.

Ihre VPH-Gutschrift über die Teilnahme an der Grunderhebung wird (wie bei anderen Teilnahmen über Sona) in Sona hinterlegt.

Zugang zur Grunderhebung über Sona

 

Einreichung der Versuchspersonenstunden

Sobald Sie mit Ihren in Sona hinterlegten VPH (sowie ggf. kombiniert mit Ihnen als PDF-Bescheinigung vorliegende VPH), ausreichend Versuchspersonenstunden für eine Einreichung gesammelt haben, müssen Sie diese einreichen, damit Ihnen die Leistung nach erfolgreicher Prüfung im Prüfungsportal in Ihrer Leistungsübersicht eingetragen wird.

Um die Versuchspersonenstunden einreichen zu können, müssen Sie in den B.Sc. Psychologie eingeschrieben sein.

Foto: Jakob Studnar

Es ist sehr wichtig, dass Sie nicht nur die VPH erwerben, sondern auch die Einreichung inklusive endgültiger Abgabe vornehmen. Erst nach der endgültigen Abgabe werden die Unterlagen geprüft. Bei positivem Prüfergebnis wird die Leistung im Prüfungsportal verbucht.

Diese VPH-Einreichungen müssen Sie im Online-Übungssystem der FernUniversität durchführen. Bitte gehen Sie dazu wie nachfolgend beschrieben vor.

Für Studierende mit Ersteinschreibung im Wintersemester 18/19 oder später:

Wenn Sie die 5 speziellen Versuchspersonenstunden im gleichen Semester wie eine Prüfungsvorleistung in einem der Module 3a – AFG erbringen möchten (oder die Prüfungszulassung in einem Modul ohne Prüfungsvorleistung erlangen möchten), müssen Sie diese Versuchspersonenstunden bis spätestens zur unten genannten Frist im Online-Übungssystem einreichen:

  • Sommersemester: 15. Juni
  • Wintersemester: 15. Dezember

Als Datum gilt das Datum der endgültigen Abgabe im Online-Übungssystem.

Alle danach eingereichten Versuchspersonenstunden können nicht zur Erbringung der Prüfungsvorleistungen im gleichen Semester berücksichtigt werden.

 

Anleitung zur Einreichung der Versuchspersonenstunden

Diese Anleitung gilt sowohl für Bescheinigungen über Versuchspersonenstunden (VPH), die in Sona hinterlegt sind, als auch für VPH-Bescheinigungen, die im PDF-Format vorliegen (z.B. an externen Einrichtungen erhaltene Bescheinigungen oder Bescheinigungen, die vor der Einführung von Sona erworben wurden).

  • Schritt 1

    Öffnen Sie die Webseite des Online-Übungssystems der FernUniversität in Hagen.

    Schritt 2

    Stellen Sie sicher, dass Ihnen das Kursangebot des aktuellen Semesters angezeigt wird bzw. wählen es aus.

    Schritt 3

    Scrollen Sie bis zum Bereich „Fakultät für Psychologie – Versuchspersonenstunden B.Sc. Psychologie“ und klicken diesen an.

    Schritt 4

    Wählen Sie aus den angezeigten Umgebungen die aus, die zu Ihrem Datum Ihrer Ersteinschreibung passt.

    Vph-anleitung-schritt-4_neuFoto: FernUniversität in Hagen

    Schritt 5

    Klicken Sie auf den Button „Studentenzugang“ und loggen sich mit Ihren FernUni-Logindaten ein.

    Schritt 6

    Klicken Sie im Hauptmenü für Studierende auf die Aufgabenübersicht.

    Schritt 7

    Klicken Sie in der Tabellenspalte „Aufgaben“ auf den Link zur Einreichung, die Sie vornehmen möchten.

    Beispiel der Auswahlmäglichkeiten im Schritt 7

    Hinweis: Bei Studierenden mit einer Ersteinschreibung vor dem Wintersemester 17/18 variiert die Darstellung.

    Schritt 8

    Folgen Sie auf der daraufhin dargestellten Seite des Online-Übungssystems den Hinweisen zur Abgabe der Versuchspersonenstunden-Bescheinigungen.

Alle extern erhaltenen Bescheinigungen fügen Sie bitte wie oben in der Anleitung zur Einreichung der Versuchspersonenstunden beschrieben, Ihrer endgültigen Abgabe als PDF-Datei bei. Daher müssen Sie gegebenenfalls Ihre, in physischer Papierform vorliegenden Bescheinigungen, als PDF-Datei einscannen. Bewahren Sie aber bitte unbedingt Ihre Original-Bescheinigungen auf, bis die Versuchspersonenstunden im Prüfungsportal verbucht wurden, falls eine Überprüfung nötig sein sollte.

Eine Einreichung per Mail statt über das Online-Übungssystem ist nicht möglich.

 

Verbuchung und Einsicht der Studienleistung

Nach Eingang Ihrer endgültigen Einreichung von 5, 25 oder 30 VPH (je nach Datum der Ersteinschreibung) werden Ihre Dokumente geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail.

Positives Ergebnis

Beispiel-Screenshot VPH-Eintragung POS StudierendenansichtFoto: FernUniversität

Negatives Ergebnis


Häufig gestellte Fragen zu den Versuchspersonenstunden

  • Sowohl die Präsenzversuchspersonenstunden als auch die Teilnahme an der Grunderhebung müssen im ersten Studienabschnitt erbracht werden. Sie gelten als Voraussetzung für die Prüfungsanmeldungen im zweiten und dritten Studienabschnitt. Für Studierende, die vor 2018 eingeschrieben wurden, können abweichende Regelungen gelten (siehe hierzu oben "Allgemeine Informationen zur Studienleistung").

    Wir empfehlen, alle Versuchspersonenstunden möglichst früh abzuleisten, d.h. ca. innerhalb der ersten beiden Semester, um später keine Verzögerungen beim Abschluss des Studiums zu riskieren. Außerdem werden vollständig abgeleistete Versuchspersonenstunden auch als Kriterium für die Vergabe von Plätzen im empirisch-experimentellen Praktikum (Modul 6b) verwendet.

  • Einschreibung ab 2018

    Die Grunderhebung und die Präsenzversuchspersonenstunden müssen eingereicht und überprüft worden sein, bevor Sie sich zu Prüfungen der Module 3a – 7 anmelden können.

    Die übrigen 25 Stunden können bis zum Ende des Studiums eingereicht werden. Wir empfehlen die Einreichung jedoch möglichst frühzeitig. Um bei der Platzvergabe der Praktikumsplätze für das Modul 6b bevorzugt berücksichtigt zu werden, müssen die VP-Stunden bereits vollständig absolviert worden sein. Die genaue Regelung dazu finden Sie im Studienportal auf der Modulseite zu Modul 6b. Bitte beachten Sie dabei auch die Einreichfristen, damit Ihre Versuchspersonenstunden berücksichtigt werden können.

    Einschreibung im Jahr 2017

    Die Grunderhebung sollten Sie bereits im ersten Semester erbracht haben. Falls dies nicht geschehen ist, holen Sie die Teilnahme bitte schnellstmöglich nach. Laden Sie die Bescheinigung der Grunderhebung zusammen mit den übrigen 28 Stunden spätestens bis zum Ende des Studiums hoch.

    Wir empfehlen die Einreichung jedoch möglichst frühzeitig. Um bei der Platzvergabe der Praktikumsplätze für das Modul 6b bevorzugt berücksichtigt zu werden, müssen die VP-Stunden bereits vollständig absolviert worden sein. Die genaue Regelung dazu finden Sie im Studienportal auf der Modulseite zu Modul 6b. Bitte beachten Sie dabei auch die Einreichfristen, damit Ihre Versuchspersonenstunden berücksichtigt werden können.

    Einschreibung vor 2017

    Die Versuchspersonenstunden können bis zum Ende des Studiums eingereicht werden. Wir empfehlen die Einreichung jedoch möglichst frühzeitig. Um bei der Platzvergabe der Praktikumsplätze für das Modul 6b bevorzugt berücksichtigt zu werden, müssen die VP-Stunden bereits vollständig absolviert worden sein. Die genaue Regelung dazu finden Sie im Studienportal auf der Modulseite zu Modul 6b. Bitte beachten Sie dabei auch die Einreichfristen, damit Ihre Versuchspersonenstunden berücksichtigt werden können.

  • Versuchspersonenstunden können ausschließlich über das Online-Übungssystem der FernUniversität hochgeladen werden. Die Einreichung per E-Mail oder per Post ist nicht möglich.

  • Sollten Sie Ihr Heft versehentlich verfrüht/unvollständig abgegeben haben, müssen Ihre Einsendungen zunächst durch die Kursbetreuung vollständig aus dem Korrekturprozess gelöscht werden, bevor Sie neue Dokumente hochladen können (= Ihr Heft wird wieder für Sie geöffnet). Dies erfolgt nach negativem Ergebnis der Prüfung Ihrer Einsendungen automatisch. Sollten Sie Ihre versehentliche, verfrühte Abgabe zuvor bemerken, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Heft neu öffnen #Matrikelnummer#" an vp-stunden und ersetzen im Betreff den Platzhalter #Matrikelnummer# durch Ihre Matrikelnummer.

  • Vermutlich haben Sie einen veralteten Link zum Online-Übungssystem abgespeichert. Bitte rufen Sie das Online-Übungssystem über folgenden Link auf und aktualisieren Sie ggf. das Semester.

  • Wenn Ihnen die vollen 30 VPH und der entsprechende ECTS-Punkt bereits im Prüfungsportal gutgeschrieben wurden, können wir Ihnen dafür eine Bescheinigung erstellen. Dafür wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an psy.bsc.

    Falls Sie noch nicht die vollständigen 30 VPH – also nur eine Teilleistung, für die Sie keine ECTS erhalten haben – absolviert haben, kann Ihnen dafür leider keine Bescheinigung ausgestellt werden. Bitte verwenden Sie als Nachweis Ihre PDF-Dateien, die Sie ggf. am Ende von Befragungen erhalten haben.

    Um einen PDF-Nachweis Ihrer im Sona-System der FernUniversität in Hagen abgeleisteten VPH zu erhalten, folgen Sie bitte den Anweisungen auf der entsprechenden Informationsseite für Teilnehmende > „Anleitungen zur Verwaltung der erworbenen Incentives“ > „Einreichung der Sona-VPH an anderen Hochschulen“.

  • Ja, auch die während des Probestudiums geleisteten Versuchspersonenstunden werden später ohne Probleme angerechnet.

  • Bei Fragen rund um das Thema Versuchspersonenstunden können Sie sich gerne per Mail an vp-stunden wenden.

 
Fakultät Psychologie | 26.04.2024