Aktuelle Prüfungsinformationen
Sommersemester 2026
Die Abschlussklausuren aller von der Fakultät für Psychologie angebotenen Module finden im Zeitraum vom 24.08.2026 - 04.09.2026 als digitale Klausur von zu Hause aus statt.
Bitte lesen Sie vor der Prüfungsanmeldung alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch.
Direkt zu: Anmeldung | Klausurtermine | Digitale Klausur
Aktueller Hinweis
Die Klausurumgebungen in der Prüfungsmoodle-Umgebung werden gegenwärtig überarbeitet und stehen ab Mitte Mai zur Verfügung.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Modulabschlussklausur ist nur über das Prüfungsportal möglich. Eine nachträgliche Anmeldung zur Klausur ist ausgeschlossen.
Seit dem Wintersemester 2025/2026 gelten neue und längere Anmeldephasen für die kommenden Modulabschlussklausuren:
im Wintersemester vom 01. Februar - 15. Februar und
im Sommersemester vom 01. August - 15. August.
Kalendereinträge stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
Technik-Selbsttest
Der Technik-Selbsttestbefindet sich zukünftig in der Prüfungsmoodle-Umgebung der jeweiligen Modulabschlussklausur, an der Sie teilnehmen möchten. Der übergeordnete Infokurs der Fakultät für Psychologie entfällt.
Bitte beachten Sie, dass die Umgebungen gegenwärtig überarbeitet werden und bis Mitte Mai 2026 fertig gestellt sein werden.
Prüfungsvorleistungen/Kompetenzübungen
Sollten die jeweils benötigten Prüfungsvorleistungen bzw. Kompetenzübungen absolviert, aber lediglich noch nicht verbucht sein, stellt dies kein Hindernis für die Anmeldung zur Prüfung in diesem Semester dar. Stellt sich nach endgültiger Verbuchung heraus, dass diese fehlen oder kein Technik-Selbsttest durchgeführt wurde, erfolgt die automatische Abmeldung von der Prüfung.
Versuchspersonenstunden
Die Teilnahme an drei Präsenzversuchspersonenstunden und der Online-Grunderhebung ist für die Zulassung zu Prüfungen im Studienabschnitt 2 im Studiengang B.Sc.-Psychologie nachweisen. Für die Zulassung zu diesen Modulprüfungen ist es erforderlich, dass die entsprechenden Nachweise im Sommersemester bis zum 15.06. und im Wintersemester bis zum 15.12. zur Überprüfung im Online-Übungssystem eingereicht wurden.
Bereits im Prüfungsportal verbuchte Versuchspersonenstunden behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut erbracht werden (auch wenn diese unter den damals geltenden Corona-Regelungen erbracht wurden).
Nachfolgend erfolgt ein Überblick über die Anmeldemodalitäten. Im Prüfungsportal selbst befindet sich die gleiche Übersicht.
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Bei der Anmeldung zu einer regulären Prüfung im Prüfungsportal wählen Sie das entsprechende Modul und das Kürzel
- "ONLINE (ONL)" aus.
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Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung melden sich mit folgendem Kürzel an:
- "Stud. mit Behinderung (XB)"
Stellen Sie sicher, dass keine Anmeldung zu einer XD-Prüfung erfolgt.
Studierende in einer Justizvollzugsanstalt
Diese Gruppe der Studierenden wählt im Rahmen der Anmeldung folgendes Kürzel aus:
- "JVA (XC)"
Studierende in Schwangerschaft/Stillzeit
Studierende, die sich im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz MuSchG) befinden und daher bis 12 Monate nach der Entbindung einen Anspruch auf Stillmöglichkeiten haben, wählen das Kürzel:
- "Genehmigte Ausnahmeregelung (Stillzeit) (XD)"
Stellen Sie sicher, dass keine Anmeldung zu einer XB-Prüfung erfolgt.
Mündliche Prüfungen
Bei einer Anmeldung zu einer Mündlichen Prüfung verwenden Sie das Kürzel:
- "Onl. mündl. Prüf. (XB_O)"
Klausurtermine
Die unten aufgeführten Klausurzeiten sind die reinen Bearbeitungszeiten. Vor Beginn der Klausur erfolgt die Identitätskontrolle. Seien Sie jeweils 30 Minuten vor Beginn der Prüfung im Meeting. Treffen Sie kurz vor der Prüfung oder nach deren Beginn ein, ist die Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.
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Bachelormodul Datum Uhrzeit Modul 1 24.08.26 12:00 - 13:30 Uhr Modul 2 27.08.26 12:00 - 13:30 Uhr Modul 3a 24.08.26 09:45 - 11:15 Uhr Modul 3b 25.08.26 09:45 - 11:15 Uhr Modul 4 26.08.26 09:45 - 11:15 Uhr Modul 5 27.08.26 09:45 - 11:15 Uhr Modul 6a 28.08.26 09:45 - 11:15 Uhr Modul 7 31.08.26 12:15 - 13:45 Uhr Modul AF A 02.09.26 12:00 - 13:30 Uhr Modul AF B 04.09.26 12:00 - 13:30 Uhr Modul AF C 03.09.26 12:00 - 13:30 Uhr Modul AF G 01.09.26 12:00 - 13:30 Uhr -
Mastermodul Datum Uhrzeit Modul 1 24.08.26 09:30 - 11:00 Uhr Modul 3 25.08.26 09:30 - 11:00 Uhr Modul 4 26.08.26 09:30 - 11:00 Uhr Modul 5 27.08.26 09:30 - 11:00 Uhr Modul 6 28.08.26 09:30 - 11:00 Uhr Modul 8 31.08.26 12:00 - 13:30 Uhr -
Mastermodul Datum Uhrzeit 36631 31.08.26 09:30 - 11:00 Uhr 36632 02.09.26 09:30 - 11:00 Uhr 36633 03.09.26 09:30 - 11:00 Uhr 36634 01.09.26 09:30 - 11:00 Uhr 36635 04.09.26 09:30 - 11:00 Uhr Die Prüfungstermine der Module, die von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten werden, können Sie der Seite Modulabschlussprüfungen entnehmen.
Digitale Klausur
Foto: Jakob Studnar
Die Abschlussklausuren aller von der Fakultät für Psychologie angebotenen Module werden unabhängig vom Wohnort als digitale Klausuren von zu Hause aus absolviert. Alle Klausuren werden auch im Ausland zur deutschen Klausurzeit geschrieben, weswegen eine ggf. auftretende Zeitverschiebung von den betroffenen Studierenden eigenständig zu beachten gilt.
Der Zugang zur Prüfung erfolgt über die Prüfungsmoodle-Umgebung. Die Prüfung wird digital beaufsichtigt. Die verwendete Software sind Moodle und eine Aufsichtssoftware.
Für die Teilnahme sind zwingend eine externe Webcam sowie die Bildschirmfreigabe während der Prüfung erforderlich, so dass eine durchgehend störungsfreie Überwachung während der Prüfung möglich ist. Zur Durchsetzung der Hilfsmittelbeschränkungen ist die externe Webcam zudem seitlich zum Arbeitsplatz zu platzieren.
Der Zugang zur Prüfung erfolgt über https://moodle-pruefungen.fernuni-hagen.de. Dort wählen Sie die Fakultät für Psychologie, das aktuelle Semester und anschließend die Umgebung Ihrer Modulabschlussklausur aus.
Wichtige Hinweise zur digitalen Modulabschlussklausur
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Damit Sie an der Prüfung teilnehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Immatrikulation: Sie sind aktuell ordnungsgemäß eingeschrieben.
- Modulbelegung: Das entsprechende Modul wurde von Ihnen ordnungsgemäß für das entsprechende Semester belegt (als Erst- oder Wiederholungsbelegung).
- Studienleistungen: Alle erforderlichen Prüfungsvorleistungen, Kompetenzübungen oder Studienleistungen wie Präsenzversuchspersonenstunden wurden erfolgreich absolviert.
- Prüfungsanmeldung: Sie haben sich fristgerecht und formell zur Prüfung angemeldet.
Wichtig: Nur wenn alle Punkte erfüllt sind, gilt die Zulassung als erteilt. Überprüfen Sie Ihren Status rechtzeitig im Portal!
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Die Teilnahme erfordert einen von den Studierenden bereitgestellten Computer (PC/Notebook), Mikrofon und stabiler Internetverbindung, um eine durchgehend störungsfreie Überwachung sicherzustellen. Tablets und Smartphones werden nicht unterstützt und sind unzulässig.
Zusätzlich wird eine seitlich zu platzierende, kabelgebundene Kamera (externe Webcam) benötigt, die folgende Anforderungen erfüllt:
- HD-Auflösung
- Autofokus
- Belichtungskorrektur
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Anschaffung einer geeigneten externen Webcam, um technische Probleme am Prüfungstag zu vermeiden. Eine Markennennung oder Produktempfehlung kann leider nicht erfolgen.
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Die Informationen zu den Prüfungen sowie der Technik-Selbsttest zur Erprobung der externen Kamera und der Bildschirmfreigabe über die Zoom-App stehen ab Mitte Mai 2026 zur Verfügung.
Die Teilnahme an diesem Test ist fakultativ, wird jedoch im eigenen Interesse zur Sicherstellung der technischen Prüfungsfähigkeit dringend empfohlen.
Rechtliche Risiken und Konsequenzen bei Nichtteilnahme
- Anscheinsvermutung: Bei technischen Störungen während der Klausur spricht die Anscheinsvermutung gegen Sie, sofern Sie das fakultative Testangebot nicht wahrgenommen haben. Es wird in diesem Fall rechtlich unterstellt, dass die Störung in Ihren Verantwortungsbereich fällt und auf mangelnde Vorbereitung zurückzuführen ist.
- Risiko des Versuchsverlusts: Technische Probleme, die durch den Technik-Selbsttest vermeidbar gewesen wären, gelten in der Regel nicht als triftiger Grund für einen Prüfungsrücktritt. Dies kann zum Verlust des Prüfungsversuchs (Bewertung mit „nicht ausreichend“ / 5,0) führen.
Wichtiger Hinweis
Nutzen Sie ab Mai 2026 die jederzeitige Verfügbarkeit des Tests, um Ihre Hardware rechtzeitig zu validieren. Ein reibungsloser technischer Ablauf liegt in Ihrer persönlichen Sorgfaltspflicht.
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Bei Problemen oder Unsicherheiten rund um die technische Umsetzung steht Ihnen der Helpdesk beratend zur Seite.
Wir empfehlen allen Studierenden, sich rechtzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und die Technik ausführlich zu testen.
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Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Sollte Ihnen im Rahmen des Nachteilsausgleichs aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung eine andere Prüfungsform statt einer digitalen Klausur bewilligt worden sein, bitten wir zur Sicherstellung der Organisation um eine kurze Mitteilung an das Prüfungsamt vor Beginn der Prüfungsanmeldephase, damit eine rechtzeitige Organisation sichergestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass ein gewährter Nachteilsausgleich nicht von der Einhaltung von Fristen für die Anmeldung/Registrierung von Prüfungen entbindet!Über das Verfahren zum Erstantrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs informieren die Studienportale.
Schwangerschaft/Stillzeit
Studierende, die sich im Mutterschutz befinden, können auch innerhalb der Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung an einer Prüfung teilnehmen. Die Teilnahme kann bis zum Beginn der Prüfung widerrufen werden. Am Prüfungstag ist ein Rücktritt ausschließlich mit einer Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit möglich. Sie melden sich zur regulären Prüfung („ONL“) an.
Stillenden Müttern wird in den ersten zwölf Monaten nach der Entbindung die Gelegenheit für erforderliche Stillpausen nach entsprechender Anmeldung zur Sonderfallklausur eingerichtet. Nur eine entsprechende Anmeldung gewährleistet die Organisation der Stillpause. Bitte senden Sie entsprechende Nachweise vor Ablauf der Prüfungsanmeldefrist dem Prüfungsamt per E-Mail zu. Sie melden sich zu „XD“ an.
Studierende in einer Justizvollzugsanstalt
Studierende, die sich derzeit aufgrund einer Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt befinden, müssen sich vor Ablauf der Anmeldephase mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. Eine Vollzugsbeamtin / ein Vollzugsbeamter soll als Ansprechperson für die Organisation der Prüfung genannt werden. Sie melden sich zu „XC“ an.