Studienorganisation

  • Im zweiten Studienabschnitt können Sie die Reihenfolge der Module prinzipiell frei wählen. Die Module bauen inhaltlich nicht aufeinander auf (Ausnahme: M7 setzt Kenntnisse aus M6a voraus).

    Als Vollzeitstudierende sollten Sie – um in der Regelstudienzeit zu bleiben – 30 ECTS pro Semester belegen. Das können Sie durch die Kombination von drei 10-ECTS-Modulen (3a, 3b, 6a) oder aber auch durch die Kombination von zwei 15-ECTS-Modulen (z.B. M4, M5) erreichen. Beide Kombinationen sind für das zweite Vollzeitsemester gut geeignet.

    Als Teilzeitstudierende sollten Sie 15 ECTS pro Semester belegen. Da dies mit 10-ECTS-Modulen nicht abbildbar ist, sollten Sie – um in der Regelstudienzeit zu bleiben – in einem Semester zwei 10-ECTS-Module bearbeiten (z.B. 3a und 3b). Es ist aber auch möglich, 3a und 3b in verschiedenen Semestern zu bearbeiten.

  • Als Teil Ihres Studiums müssen Sie an zwei Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Außerdem müssen Sie 30 Versuchspersonenstunden ableisten. Schließlich sind auch ein berufsorientiertes Praktikum und natürlich die Bachelorarbeit wesentliche Teile Ihres Studiums. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier in den FAQ oder im Bereich Studium bzw. Prüfungen.

  • Mit Ihrer Rückmeldung bestätigen Sie der Universität, dass Sie auch im nächsten Semester weiter studieren werden. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, können Sie exmatrikuliert werden! Melden Sie sich deshalb in den vorgesehenen Fristen zurück. Dies kann online durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Studium unter Rückmeldung.

  • Die Belegung Ihrer Module erfolgt üblicherweise im gleichen Zeitraum wie die Rückmeldung. Die Nachbelegung von Modulen ist innerhalb einer bestimmten Frist gegen eine Verwaltungsgebühr im Semester möglich. Im Wintersemester ist dies der 15.11., im Sommersemester der 15.05.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Nachbelegungsfrist nicht immer ausgenutzt werden kann:

    • Im Rahmen des empirisch-experimentellen Praktikums ist keine Nachbelegung möglich, da die Kapazitäten frühzeitig geplant werden müssen. Die Belegung des Moduls 6b ist daher nur in der regulären Rückmeldefrist möglich. Detaillierte Informationen und Anmeldefristen zu Modul 6b stehen im Studienportal (auf der Modulseite des jeweiligen Semesters).
    • In anderen Modulen gibt es bereits ab Semesterstart verbindliche Aufgaben und Fristen (z.B. in M1, M2 oder M6a), eine Nachbelegung ist daher zwar technisch auch nach dem Semesterstart noch möglich, es kann dann aber nicht mehr sichergestellt werden, dass Sie alle Fristen einhalten und an der Prüfung teilnehmen können.
    • Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, die Belegung vor dem Semesterstart vorzunehmen, um direkt im Zeitplan der Module mitarbeiten zu können und nicht zu viel nachholen zu müssen.
  • Zur Terminübersicht

    Sehr wichtig sind außerdem die Fristen zur Klausuranmeldung:

    • Wintersemester: 10.01.-20.01.
    • Sommersemester: 10.07.-20.07.

    Eine Anmeldung erfolgt über das Prüfungsportal. Beachten Sie darüber hinaus auch die weiteren Informationen zu den Prüfungen.

    Für einzelne Module kann es weitere Termine und Fristen (z.B. für Prüfungsvorleistungen) geben. Diese werden in der jeweiligen Moodle-Umgebung oder auf der Modulseite im Studienportal bekanntgegeben.

  • Nein, aber prinzipiell können Sie nur innerhalb eines Studienabschnitts die Reihenfolge der Module frei wählen. Das bedeutet für den Studienbeginn, dass Sie zuerst die Klausuren zu Modul 1 und Modul 2 bestanden haben müssen, um sich für die Klausuren der weiteren Module anmelden zu können. Weitere Einschränkungen und Details sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

    Wir empfehlen wegen des thematischen Aufbaus im ersten Studienabschnitt Modul 2 nicht vor Modul 1 zu studieren, sowie im zweiten Studienabschnitt Modul 7 nicht vor Modul 6a zu studieren. Eine parallele Bearbeitung ist in beiden Fällen unproblematisch.

  • Allgemein belegen die Studierenden die Kurse, die sie auch im Verlauf des Belegungssemesters bearbeiten und ggf. abschließen möchten. Für den Fall, dass Sie einen Kurs nicht im Belegungssemester, sondern erst in einem späteren Semester mit Prüfung abschließen können, besteht die Möglichkeit einer Kurswiederholung. Bei einer Kurswiederholung erhalten Sie gedrucktes Studienmaterial nicht erneut, Sie können aber als Wiederholer*in auf die aktuellen Lernumgebungen in Moodle zugreifen und erhalten Zugang zu den aktuellen Lernmaterialien. Kurse können vier Folgesemester lang kostenfrei nach der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden. Danach besteht wieder die Möglichkeit der kostenpflichtigen Belegung.

    Übergangsregelung: Kurse, die vor dem Wintersemester 2021/22 gebührenpflichtig belegt wurden (also bis einschließlich Sommersemester 2021), können wie nach alter Gebührenordnung vorgesehensieben Folgesemester lang nach der ersten, gebührenpflichtigen Belegung des Kurses im Rahmen einer Übergangsregelung kostenfrei wiederholt werden.

    Sie vermerken die Kurswiederholung, indem Sie in der Online-Belegung bei „WHK“ (=Wiederholerkennzeichen) einen Haken setzen oder im Rückmeldeantrag in der Spalte „WHK“ eine „1“ eintragen.

    Bitte prüfen Sie im Fall einer Wiederholungsbelegung zu Semesterbeginn selbstständig in Moodle, ob eine Überarbeitung der Studienmaterialien erfolgt ist.

  • Die Kurswiederholung empfehlen wir zu jedem neuen Semester, in dem Sie sich mit den Studieninhalten befassen möchten und die Modulabschlussprüfung noch nicht erfolgt ist. Dadurch haben Sie weiterhin Zugriff auf die aktuelle, betreute Moodle-Lernumgebung, können die aktuellen Studienmaterialien als PDF herunterladen und sind über aktuelle Hinweise per Mail oder das Schwarze Brett informiert.

    Es ist darüber hinaus für die Prüfungsanmeldung zwingend erforderlich, dass Sie im gleichen Semester das Modul belegt haben.

  • Prinzipiell müssen Studierende selbstständig Zugang zur Pflichtliteratur organisieren. Über die Universitätsbibliothek können Sie online auf verschiedene elektronische Datenbanken und viele E-Books zugreifen. Außerdem können Sie Bücher vor Ort in Hagen, an lokalen Universitäts- und Landesbibliotheken (mit einem Gastausweis auf der Basis des Studierendenausweises) oder per Fernleihe an der Universitätsbibliothek in Hagen ausleihen.

    In bestimmten Fällen ist die Anschaffung eines Lehrbuchs sinnvoll.

  • Wenn Sie sich für die Inhalte aller vier Anwendungsfächer interessieren, ist es möglich, alle vier Module zu belegen. Allerdings können Sie nur in drei der angebotenen Wahlpflichtfächer im Anwendungsbereich eine Prüfung absolvieren.

  • Im Rahmen des empirisch-experimentellen Praktikums führen Sie mit anderen Studierenden in Kleingruppen eine eigene empirische Untersuchung zu einer klar umgrenzten Fragestellung durch. Sie durchlaufen dabei sämtliche Phasen des empirischen Forschungsprozesses von der Hypothesenformulierung, der methodischen Planung, über die Durchführung und Datenanalyse bis hin zur wissenschaftlichen Präsentation der Ergebnisse im Plenum.

    Das Praktikum wird in der Regel virtuell durchgeführt, d.h. Sie müssen nicht nach Hagen kommen, um das Praktikum absolvieren zu können. Einzelne Gruppen können aber verpflichtende Präsenztermine umfassen.

    Die Datenerhebung erfolgt typischerweise über Fragebögen im virtuellen Labor oder über traditionelle Verfahren der empirischen Sozialforschung (z.B. „paper-pencil-Tests“). In Ausnahmefällen kann die Datenerhebung auch im Rahmen von Präsenzseminaren im psychologischen Forschungslabor des Instituts der FernUniversität durchgeführt werden.

    Unabhängig vom Format des Lehrangebots (virtuelles oder Präsenzpraktikum) erfordert das Praktikum eine kontinuierliche aktive Mitarbeit in Kleingruppen mit hohem zeitlichem Aufwand über ein gesamtes Semester. Detaillierte Informationen zum empirischen Praktikum (Modul 6b) erhalten Sie unter Studium für das jeweilige Semester.

Fakultät Psychologie | 24.09.2024