Qualifikationen und Berufsfelder

  • Ja. Der Studiengang ist akkreditiert und die Inhalte orientieren sich – wie die Studiengänge an Präsenzuniversitäten auch – an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Durch das Akkreditierungsverfahren ist dokumentiert, dass der Studiengang die für die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland festgelegten Qualitätskriterien erfüllt.

  • Die Konzeption des Studiengangs richtet sich nach Vorgaben der Kultusministerkonferenz zur Schaffung vergleichbarer Abschlüsse innerhalb Europas im Zuge des Bolognaprozesses. Die Akkreditierung eines Studiengangs sichert auch die Einhaltung international anerkannter Qualitätsstandards.

    Bitte prüfen Sie selbst, inwieweit das Studium vom jeweiligen Psychologischen Berufsverband eines Landes anerkannt wird (dieser kann z.B. über das Tragen des Titels „Psychologe/Psychologin“ oder die Zulassung zu bestimmten Berufsfeldern bestimmen).

  • Absolvent/innen mit einem Masterabschluss in Psychologie sind besonders im Beratungs- und Bildungswesen und bei Evaluationsmaßnahmen gefragt, wobei die Tätigkeitsfelder in vielen unterschiedlichen Branchen angesiedelt sind. Dies umfasst beispielsweise Personalmanagement, Konfliktmanagement, Coaching und Kompetenzentwicklung, psychologische Gutachten an Schulen, vor Gericht oder im Gesundheitswesen. In diesen Bereichen reicht formal auch ein Bachelorabschuss, wobei Einstellungs- und Weiterbildungschancen mit einem Masterabschluss oft besser sind. Mit dem Master-, aber nicht mit einem Bachelorabschluss können Sie auch eine Promotion (Doktorarbeit) und wissenschaftliche Karriere beginnen.

    Wenn Sie eine Weiterqualifikation zum/r Psychologischen Psychotherapeut/in anstreben, ist vom Studium an der FernUniversität in Hagen abzuraten, weil wir keinen Schwerpunkt in Klinischer Psychologie anbieten.

    Weitere Informationen zum Thema Qualifikationen und Berufschancen finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen.

  • Die Berufsbezeichnung „Psychologin oder Psychologe“ darf nach erfolgreichem Abschluss des M.Sc. Psychologie geführt werden. Da der Titel „Psychologische/r Berater/in“ nicht geschützt ist, dürfen Sie sich auch ohne Master-Abschluss so nennen. Der Titel „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ hingegen ist geschützt und an eine erfolgreiche postgraduale Ausbildung gebunden (nähere Informationen finden Sie beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen)).

  • Nein. Die bisherige Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz von 1998 (geändert 2011) hat vorgesehen, dass die Voraussetzung für die postgraduale Ausbildung als Psychotherapeut*in der Master in Klinischer Psychologie ist.

    Seit dem 01.09.2020 ist in Deutschland die Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft getreten. Danach ist im Anschluss an ein polyvalentes Bachelorstudium Psychologie ein Master mit Schwerpunkt Klinische Pychologie und Psychotherapie nötig, um die Approbation als Psychotherapeut*in zu erlangen. Daran schließt sich eine mehrjährige Weiterbildung zum Psychotherapeuten / zur Psychotherapeutin an. Die bisherige dreistufige Ausbildung (Bachelorstudium Psychologie, Masterstudium Klinische Psychologie, Ausbildung Psychotherapie) wird dadurch ersetzt.

    Wenn Ihr Berufswunsch Psychotherapeut/*ist, kann daher der M.Sc. PSychologie an der FernUniversität nicht empfohlen werden.

    Allgemeine Informationen zum Berufsziel Psychotherapeut*in und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie u.a. auf den Internetseiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).

Fakultät Psychologie | 14.08.2024