Studienbedingungen und -voraussetzungen

  • Zum Masterstudiengang kann zugelassen werden, wer einen B.Sc. Psychologie-Studiengang im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten mit der Note gut (Abschlussnote 2,49 oder besser) abgeschlossen hat.

  • Bitte melden Sie sich in diesem Falle in der Rückmeldefrist bis zum 31.07. im Bachelorstudiengang zurück. Nach Vorliegen aller Noten können Sie ggf. in den Masterstudiengang umgeschrieben werden. Fragen dazu beantwortet das Sachgebiet Masterstudiengänge (E-Mail: master) im Studierendensekretariat.

  • Nein, es gibt keine Übergangs- oder Ausnahmeregelung. Bei der Einschreibung gilt immer die zum Zeitpunkt der Einschreibung für diesen Studiengang geltende Prüfungsordnung.

    Da das Masterprogramm auf überdurchschnittlichen Kenntnissen aufbaut und diese voraussetzt (nachzuweisen über die Mindestnote), ist es leider nicht möglich, Interessent*innen ohne diese Qualifikation zuzulassen. Es können daher – auch im Interesse der Betroffenen – keine abweichenden Übergangs- oder Härtefallregelungen angeboten werden.

    Die überdurchschnittlichen Grundlagenkenntnisse müssen in allen Bereichen der Psychologie vorliegen. Ein Nachweis nur über die Bachelorarbeit ist nicht möglich.

    Da es sich bei der Mindestnote um eine Mindestqualifikation handelt und ein rein fachliches Kriterium darstellt, welches den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums sichern soll, kann die Abschlussnote weder durch Wartesemester noch durch soziale Gründe relativiert werden. Es handelt sich nicht um einen Orts-N.C.

  • Nein. Die oben genannten Voraussetzungen der Prüfungs- und Studienordnung schließen Absolvent/innen anderer Studiengänge ausdrücklich aus. Das gilt auch für den Magisterstudiengang „Soziale Verhaltenswissenschaften“ der FernUniversität sowie Nebenfachstudiengänge der Psychologie.

    Absolvent/innen von Studiengängen mit Psychologieinhalten (z.B. Rehabilitationspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Gesundheitspsychologie, Pädagogik, Sozialarbeit etc.) werden ebenfalls zu diesem Masterstudiengang nicht zugelassen. Diese Studiengänge schließen nicht mit dem durch die Prüfungsordnung geforderten Grad „Bachelor of Science in Psychologie“ ab.

  • Ein M.Sc.-Psychologiestudium an der FernUniversität kann nur zum Wintersemester, also ab 01.10., aufgenommen werden. Für das Wintersemester können Sie sich ab dem 01. Juni bis 31. Juli immatrikulieren. Die Einschreibung erfolgt online. Den Online-Antrag müssen Sie zusätzlich ausdrucken, unterschreiben und gemeinsam mit den geforderten Unterlagen an die FernUniversität in Hagen weiterleiten.

    Weitere Hinweise zur Einschreibung

  • Die Kosten für die einzelnen Module werden danach berechnet, wie viele ECTS der einzelne Kurs enhält. Je ECTS kostet ein Kurs nach der derzeit gültigen Gebührenordnung 8 €. Da die Module in der Regel 10 ECTS umfassen, kosten die meisten Module 80 €. Hinzu kommt pro Semester für eingeschriebene Studierende eine Grundgebühr von 50 € sowie 9 € Studierendenschaftsbeitrag, der von der Hochschule eingezogen und an den ASTA weitergegeben wird.
    Eine Beispielrechnung

    Bezogen auf ein Vollzeitstudium innerhalb der Regelstudienzeit mit den jeweiligen Kursgebühren und den pro Semester anfallenden Beiträgen ergeben sich Gesamtkosten von ca. 900 €. Zudem müssen Sie Reise- und Übernachtungskosten für Präsenzveranstaltungen und Klausuren selbst tragen.

    In Teilzeit fallen durch die längere Studiendauer die Grundgebühr und der Studierendenbeitrag häufiger an, daher fallen die Kosten entsprechend höher aus.

    Unter bestimmten Umständen können Sie eine Ermäßigung der Kursgebühren beantragen.
    Weitere Informationen

  • Die individuelle Bearbeitungszeit der Module sowie die Prüfungsvorbereitung schwankt natürlich zwischen Studierenden je nach Vorkenntnissen und Lernstrategien. Als Richtwert sollten Sie jedoch für ein Teilzeitstudium (zwei Module pro Semester) von einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 26 Stunden ausgehen. Durch die Belegung von nur einem Modul kann die Wochenarbeitszeit entsprechend reduziert und das Studium gestreckt werden.

    Für ein Vollzeitstudium (i.d.R. drei Module pro Semester) sollten Sie 40 Wochenstunden kalkulieren.

  • Um auch für Berufstätige ein Fernstudium möglich zu machen, bietet die FernUniversität maximale Möglichkeiten in der zeitlichen Gestaltung ihres Studiums. Unabhängig davon, ob Sie als Teilzeit- oder Vollzeitstudent/in eingeschrieben sind, können Sie selbst entscheiden, wie viele Module Sie in jedem einzelnen Semester belegen oder nach wie vielen Semestern Sie die Prüfungen ablegen. So können Teilzeitstudierende das Semesterpensum reduzieren und lediglich ein Modul absolvieren. Auch Urlaubssemester sind möglich.

    Ob Sie sich als Teilzeit- oder Vollzeitstudent/in rückmelden, können Sie außerdem jedes Semester aufs Neue entscheiden.

    Feste Termine, die Sie einplanen müssen, sind Klausuren jeweils am Ende des Semesters sowie die Teilnahme an Präsenzseminaren/Kompetenzübungen. Es gibt außerdem in fast allen Modulen bereits relativ früh im Semester feste Termine, zu denen Sie Aufgaben bearbeitet und eingereicht haben müssen, um sich zur Prüfung anmelden zu können. Nähere Informationen finden Sie zu Beginn des Semesters in der jeweiligen Moodle-Umgebung bzw. auf den jeweiligen Modulseiten hier im Studienportal.

    Wann und wo Sie Ihre Studienmaterialien bearbeiten und sich auf Prüfungen vorbereiten, können Sie sich frei einteilen.

  • Neben einem PC mit herkömmlicher Software – Office-Anwendungen (z.B. Microsoft Office, Libre Office), aktuellem Webbrowser (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome), PDF-Leseprogramm (z.B. Adobe Acrobat Reader) – ist ein Internetzugang erforderlich. Sowohl für den PC als auch für den Internetzugang gilt: Je schneller bzw. leistungsfähiger, desto besser. Zusätzlich sollte Ihr PC über eine Webcam und ein Mikrophon verfügen, um an Online-Meetings teilnehmen zu können.

  • Ein wesentliches Element für die Lehre und Betreuung von Studierenden ist die Nutzung virtueller Lehr- und Lernplattformen. Sie sollten soweit mit der Nutzung des Internets und von Computern vertraut sein, dass Sie von diesem Angebot Gebrauch machen können. Zudem müssen Sie schriftliche Ausarbeitungen mit Textverarbeitungsprogrammen (z.B. Word) erstellen können.

  • Ja. Die FernUniversität bemüht sich, bestmöglich auf die individuellen Bedürfnisse von Studierenden mit Einschränkungen einzugehen. So können beispielsweise Präsenzveranstaltungen durch das Erbringen von Ersatzleistungen oder die Teilnahme an Online-Seminaren ersetzt werden. Sollten Sie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen haben, setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Prüfungsamt in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Die Hochschulbeauftragte für chronisch Kranke und Studierende mit Behinderung

  • Ja. Prüfungen können Sie unter Aufsicht in der JVA absolvieren. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen können Sie Ersatzleistungen erbringen oder an Onlineseminaren teilnehmen. Sie benötigen allerdings Zugang zum Internet.

  • Ja, ein FernUni-Studium im Ausland ist möglich. Prüfungen können auch im Ausland in deutschen Einrichtungen (z.B. Goethe-Institute, Deutsche Schulen) geschrieben werden.

    Weitere Informationen zu Prüfungen im Ausland

    Sofern Sie Ihren Wohnsitz im außereuropäischen Ausland haben, können Sie für Präsenzveranstaltungen Ersatzleistungen erbringen oder an Online-Seminaren teilnehmen.

  • Ja. Wer den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang verloren hat, kann sich nicht einschreiben. Dies schließt auch Studiengänge ein, die als äquivalent zum M.Sc. Psychologie anerkannt werden (z.B. der Diplomstudiengang Psychologie).

Fakultät Psychologie | 09.04.2024